Förderwegweiser
Bayern
31.12.2022
Anspruchsberechtigte für Investitionen sind:
- in Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit maximal 25 Gästebetten ungeachtet der Rechtsform
- in die Besucherstromlenkung alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform
- in die digitale Barrierefreiheit die vier Tourismusverbände und die Trägerorganisationen der 36 Tourismusregionen
- in E-Ladepunkte natürliche und juristische Personen die im Bereich des Tourismus tätig sind
- in die Bereitstellung von Beratungsleistungen die regionalen Tourismusverbände
Gefördert werden:
- Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen
- Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
- Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit des Marketingangebotes der Tourismusverbände und Tourismusregionen
- E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes
- Bereitstellung von Beratungsleistungen für Klein- und Kleinstvermieter zu Fragen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit über die regionalen Tourismusverbände
Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe:
- Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs einschließlich Werbeanlagen
- Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs einschließlich Software und die Erstellung von Webseiten
- Maßnahmen für die Barrierefreiheit
- Die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen
Besucherstromlenkung:
- Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von touristisch relevanten Echtzeitauslastungsdaten des ruhenden Verkehrs sowie bei touristischen Attraktionen
Digitale Barrierefreiheit:
- Die Ermittlung der notwendigen Anpassungen (Status – Quo Analyse)
- Die Beratung zur bestmöglichen Realisierung (begleitende Beratung) als auch die Umsetzung (Implementierung und ggf. Zertifizierung)
Elektromobilität durch die Förderung von E-Ladepunkten:
- Die Förderung von nicht öffentliche Ladepunkte für Hotels, Restaurants und Gasthöfe
- Die Förderung von Ladepunkten für E-Bikes und Pedelecs an allen touristisch relevanten Standorten
- Für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe werden Investitionen kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe in ihre Zukunftsfähigkeit von mindestens 4.000 EUR bis zur Höhe zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 EUR gefördert. Die Förderung adressiert in der ersten Antragsphase ausschließlich und daran anschließend vornehmlich nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Betten. Die Förderung ist subsidiär zu anderen Förderungen des Bundes sowie des Freistaates. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 30.000 EUR.
- Für den Bereich der Besucherstromlenkung werden Investitionen von mindestens 1.000 EUR bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 EUR – in Ausnahmefällen 30.000 EUR mit 75 Prozent gefördert.
- Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Zuschuss von 75 Prozent gefördert. Förderfähig sind dabei die Beratungs- und Umsetzungskosten, die der Herstellung der Barrierefreiheit dienen.
- Im Bereich der Elektromobilität durch die Förderung von E-Ladepunkten erfolgt eine pauschale Festbetragsförderung mit 1.500 EUR (PKW) bzw. 300 EUR (E-Bikes) je Ladesäule, maximal jedoch 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für die Antragsportale und Bewerbungskriterien zu den jeweiligen Programmpunkten, siehe Link/Förderrichtlinie des Programms.
Hinweis:
- Anträge für die Besucherstromlenkung werden voraussichtlich erst ab 15. Oktober möglich sein.
- Die Antragstellung für die digitale Barrierefreiheit läuft im regulären Verfahren über die Regierungen. Nähere Auskünfte können auch die regionalen Tourismusverbände geben.
ja
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gewährt der Freistaat für einen kraftvollen Neustart der Tourismusbranche nach der Krise zusätzliche Fördermittel für einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusförderung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/sonderprogramm-tourismus/