Förderwegweiser
bundesweit
30.12.2023
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß Empfehlung (2003/361/EG) der
Europäischen Kommission. Kreditnehmende können sowohl natürliche als auch juristische Per-
sonen sein.
Nicht antragsberechtigt sind
- Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllen
⎯ In Gründung befindliche Gesellschaften und andere nicht eingetragene Vereinigungen
⎯ Körperschaften öffentlichen Rechts oder Genossenschaften
⎯ Unternehmen, für die die Ausnahmetatbestände des Artikel 1, Absatz 1 der De-minimis-
Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013)
erfüllt sind
Förderfähig sind:
- die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
- die Unterstützung in der Anlauf-, Stabilisierungs- und/oder Wachstumsphase
- die Stärkung der allgemeinen Aktivitäten
- die Umsetzung neuer Projekte
- die Erschließung neuer Märkte
- die Unterstützung neuer Entwicklungen
Folgende Verwendungszwecke sind von der Förderung ausgeschlossen:
⎯ Die Finanzierung von Unternehmensberatungsleistungen,
⎯ Eine Ablösung laufender Kredite,
⎯ Der Erwerb von Fahrzeugen für den gewerblichen Straßengüterverkehr durch
Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs
Die Mikrokredite können als Annuitätendarlehen (Tilgungsdarlehen mit konstanten Raten über die
gesamte Laufzeit) in Höhe von 1.000 bis zu 25.000 Euro vergeben werden.
Maximale Kreditlaufzeit: 4 Jahre
Die Mikrokredite werden mit einem Zinssatz von 6,9 Prozent p.a. verzinst.
Anträge können bei einem selbsgewählten Mikrofinanzinstitut gestellt werden.
In einer ersten Prüfung bewertet das Mikrofinanzinstitut das Vorhaben sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens. Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, kann das Mikrofinanzinstitut der kreditgebenden Bank eine Empfehlung aussprechen. Die kreditgebende Bank trifft die Entscheidung.
eingeschränkt
Mein Mirkokredit hilf KMUs bei der Finanzierung von Investitionen mit einem Kreditrahmen von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mikrofinanzinstitute
- https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Foerderung-der-Erwerbstaetigkeit/Mikrokredit/mikrokredit.html