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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten  

Die Folgen des demografischen Wandels sind besonders deutlich an der Ausbildungssituation in Thüringen erkennbar. In fast allen Bereichen der dualen Ausbildung übersteigt die Zahl der Ausbildungsstellen die Anzahl an interessierten Bewerbern. Der Nachwuchsmangel bedroht die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat insgesamt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden Thüringer Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie bei der Gewinnung künftiger Auszubildenden aus Drittstaaten unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

14.05.2025

Für wen?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.

 

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

 

- Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt.

- Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen.

- Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.

- Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung für die:

 

- Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und

- Anwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschuss beträgt für die

 

- Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person und

- Anwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person.

Bewerbungsverfahren

Die Förderrichtlinie wird im TMWWDG umgesetzt. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen der Antragstellung:

 

Frau Grit Stiller

E-Mail: grit.stiller@tmwwdg.thueringen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuschuss für die Anwerbung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifitizierte, berufliche Ausbildung, um die Wettbewerbsfähgikeit der geförderten Unterhmen langfristig zu sichern.

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