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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

438 Treffer:
Frühphasen- und Wachstumsfonds  

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen sämtlicher Branchen mittels offener Beteiligungen, beteiligungsähnlicher Investitionen und Nachrangdarlehen. Angeboten werden Finanzierungen in der Gründungs- und Frühphase sowie in der Wachstums- und Erweiterungsphase.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds, Stand 28. Januar 2016; Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2018

Für wen?

Antragsberechtigt sind für eine Frühphasenfinanzierung nicht börsennotierte kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit innovativer, technologischer Ausrichtung in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, für eine Wachstumsfinanzierung kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht finanziert.

Was wird gefördert?

Nachrangdarlehen; Beteiligung

Beispiele

Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. In der Wachstums- und Erweiterungsphase kann auch der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Frühphasenfinanzierung erfolgt in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen, je nach Kapitalbedarf und Liquiditäts- und Bilanzsituation. Eingegangen werden Minderheitsbeteiligungen in Höhe von 15% am Stamm- bzw. Grundkapital ohne Unternehmensbewertung. Die Höhe von Nachrangdarlehen und offener Beteiligung beträgt zusammen maximal 1,2 Mio. EUR.

Die Wachstumsfinanzierung erfolgt in Form von offenen Beteiligungen und/oder beteiligungsähnlichen Investitionen. Die Beteiligungshöhe je Unternehmen sollte nicht unter 300.000 EUR liegen. Das Gesamtinvestment ist auf maximal 3,875 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt. Die Beteiligung am Stammkapital darf 49% nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Frühphasen- und Wachstumsfonds verfolgt das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Weitere Informationen  
Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung (BUKH): Geteiltes Risiko ist halbes Risiko  

Das BUKH unterstützt KMU, Freiberufler und natürliche Personen bei der Realisierung von Vorhaben mit einem Bedarf von mittel-, bzw. langfrisitgen Mittelbereitstellungen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU, Kriterien der EU Kommission, freiberuflich Tätige, natürliche Personen die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.

Art und Höhe der Zuwendung

Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50 % beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. räumen wir generell für Vorhaben in Bremerhaven und für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen ein.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren: Kennzeichnung [x] auf dem BUK Darlehensantragund —Einreichung der angegebenen Unterlagen, die sich nach der Höhe der beantragten Haftungs-freistellung unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Vorkrediten bei der BAB richtet(= Risikostufe).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der BUKH ist eine Variante des Bremer Unternehmerkredits (BUK) für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und Einrichtungsgegenständen. Die Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %.

Weitere Informationen  
Blaues Band Deutschland - Auen  

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Bundesumweltministerium (BMU).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.

Beispiele

Herstellung natürlicher Uferböschungen, Uferrenaturierung, Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z.B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede), Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze, Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH  

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen in Hamburg, sofern diesen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Bürgschaften insbesondere für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums für Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen

Art und Höhe der Zuwendung

Ausfallbürgschaft; Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel höchstens 80%; Die Ausfallbürgschaften werden für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren übernommen, bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge können formlos über die Hausbank gestellt werden. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für Finanzierungen, für die das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann, ist die Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg geeignet, um Kredite abzusichern.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit – Gründung und Nachfolge  

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) gewährt in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Investitionen sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen. Der Antragsteller darf nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sein.

Was wird gefördert?

Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, immaterielle Vermögenswerte, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung), Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben und maximal 1 Mio. EUR in drei Kalenderjahren je Kreditnehmer. Das Darlehen wird durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg mit bis zu 70% besichert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) fördert das BMWi gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur. Hierzu gehören auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur. Die Förderung wird von den Bundesländern ausgestaltet. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind (in GRW-Gebieten) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.

Beispiele

Bau von Gebäuden; Wander-, Rad- und Reitwege; unentgeltliche Park- und Rastplätze; unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt. Die max. Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem jeweiligen Gebiet. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder.

Bewerbungsverfahren

Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In strukturschwachen Regionen kann der Tourismus zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Im Rahmen der GRW-Förderung werden touristische Vorhaben daher explizit berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Wachstum  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg dienen. Dabei nutzt sie die Mittel des KfW-Unternehmerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.

Was wird gefördert?

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung, Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen  

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kredite, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen und Verbände spwie Vereinigung. Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen, deren Geschäftsanteile sich mehrheitlich bei der öffentlichen Hand befinden.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.

Beispiele

Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 70% des Ausfalls. Bürgschaften bis maximal 80% des Ausfalls bedürfen der Genehmigung durch den Minister der Finanzen. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. EUR begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme bedarf der Zustimmung des Ministers der Finanzen und des Ministers für Wissenschaft und Wirtschaft.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) - Von der Idee zum Konzept: mit "BPW Berlin" in die Selbstständigkeit  

Der "BPW Berlin" ist mehr als ein reiner Businessplan-Wettbewerb: Als Gründerinnen und Gründer in Berlin-Brandenburg berät und unterstützt das IBB Business Team bei der Erstellung eines Geschäftskonzeptes. Es werden kostenlose Seminare, Webinare, Workshops und Foren geboten, die den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

Der jeweilige "BPW"-Zyklus startet immer im Herbst mit den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) und endet im Juli des darauffolgenden Jahres.

Für wen?

Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen in Berlin oder Brandenburg planen, bereits existierende Unternehmen, die nicht älter als 12 Monate sind, bereits existierende Unternehmen, die ein weiteres Geschäftsfeld aufbauen oder ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernommen haben, Gründerinnen und Gründer, die ihr Konzept eigenhändig geschrieben haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Geschäftsideen, die in Seminaren, Webinaren, Workshops und Foren bearbeitet und in einen Businessplan überführt werden können. Es besteht die Wahl, ob Sie alle Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nur punktuell jene Angebote, die die Gründung voranbringen.

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt gibt es beim "BPW" Preisgelder in Höhe von mehr als 50.000 Euro sowie mediale Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die Teilnahme an den "BPW"-Angeboten ist kostenlos.

Bewerbungsverfahren

Neben den vielen Angeboten können in drei Wettbewerbsphasen Konzept zur Bewertung eingereicht werden, um ein Feedback von den Experten des "BPW"-Netzwerkes zu erhalten. In jeder der drei Wettbewerbsphasen werden die drei Preisträger einer jeden Methode gekürt. Alle aktuellen Termine zu den Seminaren, Workshops und Abgaben finden Sie auf

www.b-p-w.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Wettbewerb ermöglilcht die Erstellung eines strukturierte Businessplans im Wettbewerbsmodus, Unterstützung bei der Erstellung des Geschäftskonzeptes, kostenfreie Seminare zur Unternehmensgründung sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes zu regionalen Partnern.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer  

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Berliner Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin mit überwiegend überregionalen Absatz. Tourismusbetriebssätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen.

Was wird gefördert?

Errichtungsinvestitionen, Erstinvestitionen, lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze.

Beispiele

Für KMU: Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen. Für Großunternehmen: Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erstinvestition zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen). Alternativ Lohnkostenzuschuss: Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden, der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt. Förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet: Investitionszuschuss bis zu max. 30% für kleine, max. 20% für mittlere, max. 10% für große Unternehmen. Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet: Investitionszuschuss bis zu max. 20% für kleine, max. 10% für mittlere, max. 200 TEUR in 3 Jahren für große Unternehmen. Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Unternehmensgröße, Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung der besonderen Struktureffekte und der Höhe anderer Subventionen abhängig.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Bei der "GRW" versteht man unter Beginn grundsätzlich den verbindlichen Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Damit ist keine Zusage der Förderung verbunden. Für die papiergebundene Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular. Alternativ können Sie für dieses Programm auch das eAntrags-Verfahren nutzen und Ihre Unterlagen online im Kundenportal einreichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.

Weitere Informationen  
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