Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Vorhaben zur Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software; Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen; tiefgreifenden Veränderung von Prozess- und Organisationsstrukturen.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten; Das Projektvolumen soll einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
nein
Mit diesem Programm sollen die Anwendung neuer Methoden und die Optimierung von Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen in KMU angeregt werden. So werden kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bei der Steigerung Ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-prozess-und-organisationsinnovationen-poi/
Thüringen
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Mio. Euro übernommen werden. Für Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden muss.
Anträge auf Übernahmen einer Bürgschaft sind über den Kreditgeber bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
nein
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
bundesweit
31.12.2022
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Gefördert werden:
Modul 1 – Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien
Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen),
Modul 3 – Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik sowie Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software und Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software
Modul 4 – Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
z.B. Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern in Hotels
Die Förderung wird wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gewährt. Die Förderung ist bei Querschnittstechnologien auf 200.000 EUR pro Vorhaben, in den anderen Modulen auf maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt.
Anträge für Zuschüsse sind vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsformular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
nein
Mit diesem Programm können Betriebe ihre Energieeffizienz durch die Nutzung erneuerbarer Energien steigern.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme_node.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Unterhaltskosten
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 243 EUR monatlich (Stand: 01.08.2019) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Personalkosten
Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nach Ablauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zu vermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
bundesweit
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Kulturdenkmalen (Ausnahme: Kulturdenkmale in unmittelbarem Eigentum der Länder).
Gefördert werden unbewegliche Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Die nationale Bedeutung des Denkmals kann sich weiterhin daraus ergeben, dass das Objekt maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.
Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in den alten Bundesländern und bis zu sieben Jahren in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgartist für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Denkmalpflegeprogramms der BKM zuständig. Der Antrag auf Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm ist bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Erst- und Folgeanträge sind ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgart - einzureichen.
nein
Kulturell bedeutsame Denmale können, sofern öffentlich zugänglich, das kulturtouristische Angebot einer Destination prägen. Investitionen zum Erhalt solcher Denkmale sind daher auch aus touristischer Sicht zu begrüßen.
- Zuwendungsgeber : Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesverwaltungsamt (BVA); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
nein
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen
Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.
Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.
Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
nein
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/existenzgruendungsberatung
Bremen
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) werden von der BAFA gefördert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden gefördert.
Bezuschussung allgemeiner und spezieller Beratungsleistungen.
Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen: weitere Beratungsleistungen können gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens; Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR, 50 % 2.000 EUR. Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR, 50 % 1.500 EUR. Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR, 90 % 2.700 EUR.
Einstufiges Verfahren
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht jungen Untrnehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bafa-beratung
Bremen
Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleineundmittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs.
Auf die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Gründerkredits gewährt die Bremer Aufbau- Bank GmbH aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p. a. Eine zusätzliche Zinsvergütung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. wird generell für Vorhaben in Bremerhaven sowie für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen gewährt.
Einstufiges Verfahren direkt über die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
nein
Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhalten Antragstellende in Kooperation mit Ihrer Hausbank. Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernehmen, zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen aber auch die Übernahme eines bestehden Unternehmens. Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bremer-gruenderkredit