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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

551 Treffer:
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0  

Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit 50% (max. 5000 €) im Rahmen der Digitalisierung.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung

Beispiele

Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.

Bewerbungsverfahren

Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.

Weitere Informationen  
Existenzgründungsberatung  

Existenzgründungsberatung in Form von Bezuschussungen in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.

Beispiele

Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.

Weitere Informationen  
BAFA-Beratung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen von jungen und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) werden von der BAFA gefördert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden gefördert.

Was wird gefördert?

Bezuschussung allgemeiner und spezieller Beratungsleistungen.

Beispiele

Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen: weitere Beratungsleistungen können gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens; Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR, 50 % 2.000 EUR. Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR, 50 % 1.500 EUR. Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR, 90 % 2.700 EUR.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht jungen Untrnehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Bremer Gründerkredit ERP  

Der ERP Kredit unterstützt Antragstellende insbesondere bei dem Erweb von Anlagevermögen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleineundmittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs.

Art und Höhe der Zuwendung

Auf die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Gründerkredits gewährt die Bremer Aufbau- Bank GmbH aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p. a. Eine zusätzliche Zinsvergütung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. wird generell für Vorhaben in Bremerhaven sowie für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen gewährt.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren direkt über die Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhalten Antragstellende in Kooperation mit Ihrer Hausbank. Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernehmen, zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen aber auch die Übernahme eines bestehden Unternehmens. Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.

Weitere Informationen  
Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte  

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere für langzeitarbeitslose und im Arbeitsleben besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Arbeitgebende, die im Land Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen.

Was wird gefördert?

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss von maximal 15 TEUR je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden von mindestens 20 %, bezogen auf die behinderungsunabhängigen Investitionskosten für diesen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In Einzelfällen kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 10 TEUR gewährt werden. Im Regelfall werden die Kosten für eine eventuell erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Die zu fördernden Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen für einen nach Lage des Einzelfalles langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben.

Bewerbungsverfahren

Formloser schriftlicher Antrag vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze branchenunabhängig.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • www.berlin.de/lageso
 
WEITERBILDUNG BETRIEB  

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB steht den Unternehmen in Sachsen-Anhalt ein Förderprogramm zur Verfügung, welches berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte, Selbstständige, freiberuflich Tätige und Unternehmer /innen sowie Beratungs- und Begleitleistungen für Personal- und Organisationsentwicklung fördert.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung (POE) in Unternehmen.

Beispiele

Deckung des Fachkräftebedarfs und Erhöhung des Fachkräftepotentials durch attraktive Arbeitsbedingungen und bedarfsgerechte Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten. Teilnahme-, Studien- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskostenpauschale. Weiterbildungen zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Weiterbildungen von Unternehmerinnen und Unternehmern für Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung, der Gestaltung von Arbeitsprozessen, der aktivierenden und wertschätzenden Personalführung oder der Implementierung neuer Technologien.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung von betrieblichen Weiterbildungen: Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind. Zuschuss erhöht sich um 20 % für die Weiterbildung bestimmter Personengruppen. Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Personal- und Organisationsentwicklung: Zuschuss in Höhe von 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahren: In der FSIB gehen die Anträge ein und werden auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit sowie sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Das Ergebnis wird der bewilligenden Stelle (IB-LSA) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Durch die IB-LSA werden die relevanten Förderbescheide ausgereicht. Des Weiteren erfolgt auch die Prüfung der Abrechnungen (Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise) durch die FSIB. Die Auszahlungen und die Erteilung der Endbescheide erfolgt dann wiederum durch die IB-LSA.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Weitere Informationen  
Energieeffizient Bauen und Sanieren (IKU/IKK)  

Die Förderprogramme unterstützen den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

im Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren

– Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts – sofern keine Antragsberechtigung in den Direktprogrammen der KfW besteht, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, sonstigen Investor-Betreiber-Modellen sowie Contracting.

 

im Programm IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren:

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert:

– Neubau: Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie Erweiterung bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 m 2 Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen.

– Sanierung zum Effizienzgebäude: Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen.

– Sanierung mit Einzelmaßnahmen: Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

– Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.

Beispiele

Neubau oder Sanierung von Touristinformationen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge des IKU-Programms sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe weiter. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Anträge des IKK-Programms sind vor Beginn des Vorhabens auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Förderprodukten Energieeffizient Bauen und Sanieren finanziert die KfW den Neubau energieeffizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude). Auch touristisch genutzte Gebäude öffentlicher Einrichtungen können so nachhaltig gebaut oder saniert werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de
 
Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (IKU/IKK)  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastruktur im Quartier. Ziel ist es, eine deutliche Anhebung der Energieeffizienz und Minderung des CO 2-Ausstoßes im Quartier zu erreichen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 zur leisten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung:

– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

 

im Programm IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung:

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

- Wärme- und Kälteversorgung: Neubau, Erweiterung oder Modernisierung von Anlagen wie Wärmeerzeugung mit hocheffizienten strom- oder thermisch geführten/ führbaren Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erd-/ Biogas sowie zur Kälte- und Wärmeversorgung; Neubau von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme; dezentrale Wärme- und Kältespeicher; Wärmenetze zur Wärmeversorgung sowie Kältenetze,

 

- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung: Errichtung oder Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen sowie zugehörige Komponenten; Einbau energieeffizienter Motoren; investive Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung der Mess- und Regeltechnik sowie des Energiemanagements; Einbau oder Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung beziehungsweise -rückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen; Errichtung oder Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken durch Turbinen beziehungsweise rückwärtslaufende Pumpen; Austausch der Belüfter in aeroben Klärbecken.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert.

Bewerbungsverfahren

Anträge kommunaler Unternehmen sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände reichen die Anträge direkt bei der KfW ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Förderprodukten "Energe­tische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung" (IKU und IKK) können nach­haltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwasser­systeme im Quartier innerhalb Deutschlands gefördert werden. Kommunen können so einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus leisten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de
 
Barrierearme Stadt (IKU/IKK)  

Die KfW Bankengruppe fördert Investitionen zur barrierefreien bzw. -armen Umgestaltung der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

im Programm IKU - Barrierearme Stadt:

– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

 

im Programm IKK - Barrierearme Stadt:

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur und Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.

Beispiele

Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme, Sanitärräume, Innenräume, Bedienelemente, Sportstätten, Straßenraum, Haltestellen, Park- und Grünanlagen, Spielplätze

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für das IKU-Programm können vor Beginn des Vorhabens oder bei Großprojekten je Vorhabenabschnitt unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Anträge für das Programm IKK-Programm sind direkt auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprodukt kann die barrierefreie oder barriere­arme Umgestaltung der Infra­struktur in Städten und Gemeinden in Deutschland, einschließlich der notwendigen Neben­arbeiten sowie Beratungs- und Planungs­leistungen, finanziert werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • http://www.kfw.de
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe finanziert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Beispiele

Verkehrsinfrastruktur und Stadtbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem IKK -Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
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