Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Personalkosten
Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nach Ablauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zu vermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
bundesweit
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Kulturdenkmalen (Ausnahme: Kulturdenkmale in unmittelbarem Eigentum der Länder).
Gefördert werden unbewegliche Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Die nationale Bedeutung des Denkmals kann sich weiterhin daraus ergeben, dass das Objekt maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.
Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in den alten Bundesländern und bis zu sieben Jahren in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgartist für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Denkmalpflegeprogramms der BKM zuständig. Der Antrag auf Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm ist bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Erst- und Folgeanträge sind ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgart - einzureichen.
nein
Kulturell bedeutsame Denmale können, sofern öffentlich zugänglich, das kulturtouristische Angebot einer Destination prägen. Investitionen zum Erhalt solcher Denkmale sind daher auch aus touristischer Sicht zu begrüßen.
- Zuwendungsgeber : Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesverwaltungsamt (BVA); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
nein
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen
Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.
Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.
Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
nein
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/existenzgruendungsberatung
Bremen
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) werden von der BAFA gefördert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden gefördert.
Bezuschussung allgemeiner und spezieller Beratungsleistungen.
Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen: weitere Beratungsleistungen können gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens; Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR, 50 % 2.000 EUR. Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR, 50 % 1.500 EUR. Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR, 90 % 2.700 EUR.
Einstufiges Verfahren
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht jungen Untrnehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bafa-beratung
Bremen
Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleineundmittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs.
Auf die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Gründerkredits gewährt die Bremer Aufbau- Bank GmbH aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p. a. Eine zusätzliche Zinsvergütung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. wird generell für Vorhaben in Bremerhaven sowie für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen gewährt.
Einstufiges Verfahren direkt über die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
nein
Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhalten Antragstellende in Kooperation mit Ihrer Hausbank. Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernehmen, zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen aber auch die Übernahme eines bestehden Unternehmens. Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bremer-gruenderkredit
Berlin
Arbeitgebende, die im Land Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen.
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
Zuschuss von maximal 15 TEUR je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden von mindestens 20 %, bezogen auf die behinderungsunabhängigen Investitionskosten für diesen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In Einzelfällen kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 10 TEUR gewährt werden. Im Regelfall werden die Kosten für eine eventuell erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Die zu fördernden Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen für einen nach Lage des Einzelfalles langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben.
Formloser schriftlicher Antrag vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden.
nein
Die Förderung ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze branchenunabhängig.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- www.berlin.de/lageso
Sachsen Sachsen-Anhalt
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung (POE) in Unternehmen.
Deckung des Fachkräftebedarfs und Erhöhung des Fachkräftepotentials durch attraktive Arbeitsbedingungen und bedarfsgerechte Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten. Teilnahme-, Studien- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskostenpauschale. Weiterbildungen zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Weiterbildungen von Unternehmerinnen und Unternehmern für Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung, der Gestaltung von Arbeitsprozessen, der aktivierenden und wertschätzenden Personalführung oder der Implementierung neuer Technologien.
Förderung von betrieblichen Weiterbildungen: Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind. Zuschuss erhöht sich um 20 % für die Weiterbildung bestimmter Personengruppen. Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Personal- und Organisationsentwicklung: Zuschuss in Höhe von 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten.
Zweistufiges Verfahren: In der FSIB gehen die Anträge ein und werden auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit sowie sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Das Ergebnis wird der bewilligenden Stelle (IB-LSA) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Durch die IB-LSA werden die relevanten Förderbescheide ausgereicht. Des Weiteren erfolgt auch die Prüfung der Abrechnungen (Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise) durch die FSIB. Die Auszahlungen und die Erteilung der Endbescheide erfolgt dann wiederum durch die IB-LSA.
nein
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.foerderservice-ib.de/index.php/unternehmen/sachsen-anhalt-weiterbildung.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
im Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren
– Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts – sofern keine Antragsberechtigung in den Direktprogrammen der KfW besteht, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, sonstigen Investor-Betreiber-Modellen sowie Contracting.
im Programm IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren:
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert:
– Neubau: Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie Erweiterung bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 m 2 Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen.
– Sanierung zum Effizienzgebäude: Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen.
– Sanierung mit Einzelmaßnahmen: Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.
– Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.
Neubau oder Sanierung von Touristinformationen
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Anträge des IKU-Programms sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe weiter. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Anträge des IKK-Programms sind vor Beginn des Vorhabens auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
eingeschränkt
Mit den Förderprodukten Energieeffizient Bauen und Sanieren finanziert die KfW den Neubau energieeffizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude). Auch touristisch genutzte Gebäude öffentlicher Einrichtungen können so nachhaltig gebaut oder saniert werden.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de
bundesweit
Antragsberechtigt sind
im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung:
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
im Programm IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung:
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.
- Wärme- und Kälteversorgung: Neubau, Erweiterung oder Modernisierung von Anlagen wie Wärmeerzeugung mit hocheffizienten strom- oder thermisch geführten/ führbaren Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erd-/ Biogas sowie zur Kälte- und Wärmeversorgung; Neubau von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme; dezentrale Wärme- und Kältespeicher; Wärmenetze zur Wärmeversorgung sowie Kältenetze,
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung: Errichtung oder Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen sowie zugehörige Komponenten; Einbau energieeffizienter Motoren; investive Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung der Mess- und Regeltechnik sowie des Energiemanagements; Einbau oder Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung beziehungsweise -rückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen; Errichtung oder Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken durch Turbinen beziehungsweise rückwärtslaufende Pumpen; Austausch der Belüfter in aeroben Klärbecken.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert.
Anträge kommunaler Unternehmen sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände reichen die Anträge direkt bei der KfW ein.
eingeschränkt
Mit den Förderprodukten "Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" (IKU und IKK) können nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme im Quartier innerhalb Deutschlands gefördert werden. Kommunen können so einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus leisten.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de