Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

438 Treffer:
PIUS Invest - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen  

Das Land Hessen unterstützt kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen bei der Einführung hocheffizienter Lösungen zur Reduzierung von CO 2-Emissionen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der CO2-Bilanz im Rahmen von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen beitragen, die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit gegeben, übertreffen und folgende Ziele verfolgen:

 

- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,

- Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,

- Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen, Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal 500.000 EUR pro Fördervorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.

 

Sofern weitere öffentliche Fördermittel (aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft oder kommunaler Gebietskörperschaften) für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, dürfen dadurch die in der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannten Fördersätze und -summen nicht überschritten werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

 

Achtung: (Stand: August 2021)

Die Fördermittel aus der Förderperiode 2014 – 2020 sind derzeit ausgeschöpft. Über Informationen zu budgetären Änderungen, die die Förderung weiterer PIUS-Invest-Vorhaben ermöglichen, wird auf der Homepage des Programms informiert, siehe Link.

 

Eine Antragstellung für die Förderperiode 2021 – 2028 ist derzeit noch nicht möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Innovation  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vergibt mit Unterstützung der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizont 2020 – Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (2014–2020) und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zinsverbilligte Darlehen an innovative, mittelständische Unternehmen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg sowie innovative Startups (mindestens ein vollständiger Jahresabschluss muss vorliegen).

Was wird gefördert?

- Markteinführung und Wachstum mit bereits entwickelten innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen

- die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

- die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Organisationsmethoden

- das Wachstum innovativer Start-ups

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 1,5 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2 Mio. EUR). Es sollen Eigenmittel in Höhe von 7,5 Prozent des Vorhabens zur Verfügung stehen. Die Darlehensvergabe ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für die Hausbank verbunden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Unternehmen und Startups in Hamburg können mit einem zinsgünstigen Darlehen im Hausbankenverfahren gefördert werden. Über eine Haftungsfreistellung unter Einbindung des Europäischen Investitionsfonds werden die Hürden für Darlehensfinanzierungen bei Produktentwicklungen, Markteinführungen und Digitalisierungsvorhaben merklich gesenkt.

Weitere Informationen  
Innovationsstarter Fonds Hamburg II  

Das Land Hamburg stellt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Risikokapital zur Verfügung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche Umsetzung innovativer Geschäftsideen von jungen innovativen Kleinunternehmen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Es muss sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens müssen in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.

Was wird gefördert?

Der Innovationsstarter Fonds Hamburg II stellt (nachfolgend IFH II) jungen und innovativen Unternehmen in der Frühphase ihres Gründungs- und Wachstumsprozesses Risikokapital zur Verfügung. Der IFH II verfolgt dabei nachstehend genannte Ziele:

 

- Förderung von jungen innovativen Unternehmen aller Branchen in Hamburg

- Erschließen von Innovationspotentialen

- Schaffen von Unternehmen und Arbeitsplätzen

- Verbesserung Gründungsklima

- Schließen von Angebotslücke bezüglich Eigenkapital für junge innovative Unternehmen

- Realisieren von Rückflüssen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligungen von IFH II erfolgen durch offene Beteiligungen an den Zielunternehmen. Die Höhe der Beteiligung beträgt weniger als 50 Prozent des Stammkapitals der Zielunternehmen. Die Beteiligung wird ggf. durch nachrangige Gesellschafterdarlehen ergänzt, die mit einer Wandlungsoption ausgestattet sind.

 

Weitere Informationen können dem Merkblatt des Förderprogramms entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Beteiligung sind einzureichen bei:

 

IFB Innovationsstarter GmbH

Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg

www.innovationsstarter.com

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung. Der Innovationsgrad des Unternehmens muss nachgewiesen werden.

Weitere Informationen  
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiter zu entwickeln.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind, je nach Maßnahme, Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten:

Unterstützt werden Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und die dazugehörige Infrastruktur.

 

Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung (einschließlich Freizeit und Kultur bei multifunktionalen Angeboten), insbesondere Angebote

 

a) zur Sicherung der Bildung (z.B. multifunktionale Bildungshäuser) und

 

b) zur Sicherung der Nahversorgung (z.B. multifunktionale Nahversorgungszentren)

 

in ländlichen Räumen, inklusive Investitionen zur Flächenvorbereitung/-recycling im Zusammenhang mit baulichen Investitionen.

 

 

Ländlicher Tourismus:

Unterstützt werden Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung.

 

Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung für kleine Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen:

 

a) kleine touristische Infrastrukturvorhaben, insbesondere in bildungsorientierte Einrichtungen zum Natur- und Umwelterlebnis, z.B. in einem Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark, NATURA 2000-Gebiet;

 

b) natur- und raumbezogene Infrastrukturen mit touristischem Bezug, insbesondere die Anlage, Beschilderung und Begleitinfrastruktur von Wanderwegen, Rad-, Kanu- und Reitrouten.

 

 

Erhaltung des kulturellen Erbes:

Unterstützt werden Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte.

 

Zuwendungsfähig sind:

 

a) bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes z.B. in den folgenden Bereichen:

 

- Museen und Gedenkstätten zur Darstellung des kulturellen Erbes

- kulturelle Merkmale der Dörfer wie sakrale Gebäude, historische Gutsanlagen, Baudenkmäler

- Ensembles/Plätze und Gebäude, die für die kulturelle Identität der Dörfer prägend sind;

 

b) Kosten für Studien zum Erhalt des Kulturerbes können auch ohne Bezug zu einem investiven Vorhaben gefördert werden, wie die Untersuchung zur Verknüpfung des Kulturerbes zu anderen Sektoren (z.B. zum Tourismus) oder Studien zur Stärkung immateriellen Kulturerbes (wie der Niederdeutschen Sprache).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Weitere Informationen zu Art und Höhe der Zuwendung der einzelnen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks einzureichen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden u.a Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Weitere Informationen  
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Land Brandenburg unterstützt mit dieser Förderung die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus, um eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete zu erreichen. Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch: - Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote - Stärkung der Direktvermarktung - Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen - Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände

Was wird gefördert?

- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

 

Ausgaben für:

- Personalkosten unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes,

 

- Verwaltungskosten:

+ Sachkosten des Arbeitsplatzes können in Anlehnung an eine Empfehlung des Bundesministeriums für Finanzen in Höhe von bis zu 17.650 EUR jährlich gewährt werden, wenn diese arbeitsplatzbezogen kalkuliert und abgerechnet werden können.

+ Gemeinkosten in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Personalausgaben,

 

- Sachkosten der Vernetzung und Vermarktung die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Vorhaben stehen

 

Die förderfähigen Ausgaben für die Vernetzung sind auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für die Vermarktung begrenzt. Je nach Zuwendungsempfänger können die förderfähigen Ausgaben mit bis zu 75 Prozent gefördert werden.

 

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 2.500 EUR beträgt.

 

Weitere Informationen zur Art und Höhe der Zuwendung können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung sind bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) vollständig und formgebunden zu stellen.

 

Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum

Michael Mey

Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de

 

Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

Weitere Informationen  
BAB-Mikrokredit  

Der BAB- Mikrokredit unterstützt Finanzierungsbedarfe und Gründungsvorhaben bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Der Kredit kann ebenfalls bei Corona bedingten Liquiditätsengpässen genutzt werden.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind einerseits kleine Unternehmen (weniger als 50 MitarbeiterInnen und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR), freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.

 

Darüber hinaus können sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen, bei denen ein wirtschaftlicher

und/oder finanzieller Schaden aufgrund der aktuellen Corona-Krise bereits eingetreten ist bzw. kurz-

fristig zu erwarten ist, ebenfalls die BAB-Mikrokredite als Betriebsmittel beantragen.

 

Der Schadensbegriff ist weitläufig und umfasst z. B. Umsatzeinbußen, Lohn- oder Mietkostenfortzahlungen.

 

Schäden, die ab dem 01.02.2020 eingetreten sind und in kommenden Monaten erwartet werden, soll-

ten angegeben werden. Die zu erwartenden Schäden sind plausibel zu schätzen (Planung) und zu dokumentieren. Kosten, die vor dem 01.02.2020 entstanden sind, werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen.

Beispiele

Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Stabilisierung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz. Vorhaben mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 100.000 EUR.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit Krediten aus Mitteln der BAB oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 2 Jahren. Die Höhe des Kredites kann entsprechend bis zu 50.000 EUR bzw. 100.000 EUR betragen. Der gesamte Kapitalbedarf eines Vorhabens darf in der Regel jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung und die Kreditvergabe erfolgt direkt bei der BAB, siehe Link.

 

Grundsätze der Kreditvergabe:

 

- Betriebssitz und zu finanzierendes Vorhaben befinden sich im Land Bremen.

- Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

- Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.

Weitere Informationen  
SACHSEN-ANHALT MUT - Das IB-Mittelstandsdarlehen  

Leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen, Investitionen finanzieren, Aufträge vorfinanzieren und damit Unternehmungen voranbringen. Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden. Dieses Förderprogramm dient auch der Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Situation. Bitte nehmen Sie hierzu auch Kontakt zur Hotline: 0800 56 007 57 auf.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Existenzgründer

- kleine und mittlere Unternehmen

- Freiberufler

 

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Was wird gefördert?

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, insbesondere für:

 

a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10 Prozent der Darlehenssumme)

 

b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinanzierung

 

c) Betriebsmittel/-ausgaben

 

d) Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bei bestehenden Unternehmen mit gegebener Kapitaldienstfähigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

 

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR.

 

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.

 

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

 

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

Weitere Informationen  
LEADER-Förderrichtlinie (2014 - 2022) Bayern  

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden), natürliche Personen und Personengesellschaften. Für das Projekt „LAG-Management” und das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement” ist nur die jeweilige LAG antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– Durchführung von Projekten zur Umsetzung der LES (Lokale Entwicklungsstrategie) einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),

– Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeitsprojekten zwischen LAGs oder von LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch Nicht-EU-Ländern) sowie

– LAG-Management.

Beispiele

- touristische Fahrradinfrastruktur

- Modernisierung von Museen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Die Höhe der Förderung beträgt bei:

– produktiven Investitionen 30 Prozent,

– sonstigen Projekten 50 Prozent,

– gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten 60 Prozent bzw. transnationalen Kooperationen 70 Prozent,

– LAG-Management 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Maßnahmen.

 

Für LAGs, deren Gebiet zu mindestens zwei Drittel im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf” (gemäß jeweils gültigem LEP) liegt, kann der jeweilige Fördersatz um 10 Prozent erhöht werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartner und Anschriften sind im Internet veröffentlicht. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit den geförderten LEADER-Projekten der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) wird die ländliche Entwicklung auch in Bayern vorangetrieben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • https://www.stmelf.bayern.de/initiative_leader/
 
EaSi (Programm für Beschäftigung und soziale Innovation)  

Das Programm dient der Förderung der Beschäftigung und sozialen Innovation in den Mitgliedstaaten der EU und besteht aus den drei Unterprogrammen Progress, EURES sowie Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum. Im Zeitraum 2021–2027 wird das EaSI-Programm eine Komponente des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+).

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen, die in den genannten Bereichen tätig sind. Dies können je nach Unterprogramm z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute, Finanzinstitute oder Medien sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden (je nach Unterprogramm) Maßnahmen zur:

– Schaffung und Sicherung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,

– Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,

– Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie

– Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Beispiele

- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen

- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten

- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen

- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt:

 

– im Rahmen der Unterprogramme Progress und EURES durch Zuschüsse von in der Regel maximal 80 Prozent (Progress) bzw. 95 Prozent (EURES) der förderfähigen Ausgaben,

 

– im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln an Finanzintermediäre. Die Durchführung des Unterprogramms erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Gemeinschaftsmittel können zur Finanzierung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Bewerbungsverfahren

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.

In den Unterprogrammen Progress und EURES erfolgt die Antragstellung im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen.

Im Unterprogramm Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen können Anträge ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Weitere Informationen  
Kooperationsprogramm INTERREG VI Großregion (2021-2027)  

In der Großregion Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen, Luxemburg und der Region Wallonien werden grenzüberschreitende kleine Kooperationen und großangelegte Projekte aus EFRE-Mitteln gefördert. Ziel ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt des großregionalen Raums zu stärken und grenzbedingte Hemmnisse zu verringern. Achtung: Für die Periode 2021-2027 wird bereits ein neuer Programmplan ausgearbeitet und soll noch im Jahr 2021 veröffentlich werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).

 

Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.

 

Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.

Was wird gefördert?

Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.

 

1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel

2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen

3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.

4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen

 

Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.

Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:

- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität

- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds

- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen

- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern

Beispiele

- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion

- Grenzüberschreitendes Ticketing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
  • http://www.interreg-gr.eu
 
Suchergebnisse 201 bis 210 von 438