Förderwegweiser
Berlin
Gründungsfinanzierung: Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU), Gründer eines freiberuflichen Unternehmens, gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben. Wachstumsfinanzierung: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe mit Betriebsstätte in Berlin.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln.
Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades, Neuansiedlungen, Erweiterungen, Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge für bestehende Unternehmen.
Die IBB kann im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung Mikrokredite bis 25.000 EUR vergeben.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden. Nutzen Sie zur Antragstellung bitte unser Antragsformular. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online an die Investitionsbank Berlin stellen. Dazu verwenden Sie bitte den eAntrag in unserem Kundenportal. Bitte reichen Sie alle benötigten Unterlagen vollständig ein. Ohne die Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars und Selbstauskunftsvordrucks sowie Ihres Lebenslaufes werden wir Ihren Antrag aus Ablaufgründen ohne weitere Prüfung zurücksenden. Bei Bestandsunternehmen und Betriebsübernahmen benötigen wir zusätzlich aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und ggf. die letzten zwei Jahresabschlüsse bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung. Werden entsprechende Erfolgsaussichten für Ihr Vorhaben gesehen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Neben der fachlichen Kompetenz sollten Sie hier Ihre persönlichen Fähigkeiten, die einen Unternehmertyp ausmachen, und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Gründung bzw. Ihr Wachstumsvorhaben nachweisen. Die Kreditentscheidung wird Ihnen wenige Geschäftstage nach dem Gespräch mitgeteilt.
ja
Bei dem Bedarf einer kurzfristigen Finanzierungszusage mit kurzer Laufzeit ermöglicht dieses Programm eine Mitfinanzierung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mikrokredit-aus-dem-kmu-fonds.html
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.
Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der Kreativität durch Erhalt und Erwerb kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie zur Entwicklung der kulturellen Bildung älterer Menschen.
Das zu fördernde Projekt muss zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Öffnung neuer Zugänge in Kultureinrichtungen für ältere Menschen; Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren; Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteure der Altenkulturarbeit in der Kommune, der Region bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt für Gemeinden und Gemeindeverbände bei 12.500 EUR und für alle anderen Antragsteller bei 2.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist bis zum 21. September eines Jahres eine Projektskizze beim
Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Tel. (0 21 91) 79 42 94
Fax (0 21 91) 79 42 90
E-Mail: foerderfonds@ibk-kultur.de
Internet: ibk-kubia.de
einzureichen.
Nach positivem Bescheid sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 20. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Der Antragsteller muss eine angemessene Eigenleistung erbringen. Das zu fördernde Projekt muss zeitlich befristet sein. Die Bewilligungsbehörde kann den Antragsteller verpflichten, die Projektergebnisse und -erfahrungen auszuwerten und zu dokumentiere
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen; Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
- https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/foerderfonds-kultur-alter
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind: bei KGB Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die maximal zwei Jahre alt sind, bei KGB Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen, bei KGB Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens zwei Jahre alt sind.
Folgende Vorhaben werden unterstützt: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung, Kooperationen, Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Es stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung: KGB Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum, KGB Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises,
KGB Wachstum – für Investitionen und Wachstum.
Die Förderung wird als typische stille Beteiligung gewährt.
Die Beteiligung beträgt bei KBG Start 50.000 EUR bis 250.000 EUR, bei KBG Nachfolge 50.000 EUR bis 500.000 EUR (max. 50% Finanzierungsanteil), bei KBG Wachstum 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR (max. 75% Finanzierungsanteil). Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.
Anträge auf eine Beteiligung sollten vor Beginn des zu finanzierenden Projektes gestellt werden.
Anträge sind zu richten an die
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@kbg-nrw.de
Internet: www.kbg-nrw.de
ja
Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.
- Zuwendungsgeber : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- https://www.kbg-nrw.de/de/beteiligungen/grundlagen/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.
Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.
Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.
Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.
Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.bb-nrw.de/de/index.html
Baden-Württemberg
Projektträger sind
– Organisationen der Wirtschaft wie Kammern, Verbände, Innungen sowie
– öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kommunen, Kirchen oder Unternehmen und Vereine, deren Gesellschafter ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften stammen.
Ein ECOfit-Projekt umfasst eine oder mehrere Ortsbegehungen und die Durchführung von Workshops durch ein Beratungsunternehmen. Den Abschluss eines Projekts bildet die Begehung durch eine unabhängige Kommission sowie die Verleihung der ECOfit-Urkunde. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Konvois, das heißt, die Förderung ist nicht einzelbetrieblich angelegt, sondern als Gruppenförderung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bei abschließenden Ortsbegehungen durch eine unabhängige Kommission max. 400 EUR je Organisation.
Die Ausgaben von Beratungsunternehmen für die Durchführung von max. acht Workshops werden mit max. 1.000 EUR je Workshop gefördert.
Projektträger erhalten für die Durchführung eines Projekts 80% der nachgewiesenen Ausgaben, jedoch max. 5.000 EUR.
Anträge vor Beginn des Projekts und unter Verwendung der Antragsformulare an das KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Mit der Teilnahme an einem ECOfit-Projekt sollen Unternehmen klima- und umweltfreundlicher werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/betrieblicher-umweltschutz/foerdermoeglichkeiten/foerderprogramm-ecofit/
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Investitionen in:
- Energiesparmaßnahmen
- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes, von Abwässern, Abfällen, Lärm- und Schadstoffemissionen,
- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien, sofern die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.
- Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Energiesparmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/603.html
Bayern
Antragsberechtigt sind vorwiegend mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (tragfähige Vollerwerbsexistenzen). Antragsberechtigt sind auch nicht-gewerblich betriebene Kur- und Rehabilitationseinrichtungen.
Nicht antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige sowie Unternehmen,
– an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist,
– die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllen,
– deren Bonitätseinstufung eine Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10% übersteigt.
Unternehmen in den Fördergebieten werden mit Vorrang berücksichtigt.
Förderfähig sind
– Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten,
– Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und
– Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100% finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt für alle Laufzeittypen 2 Mio. EUR. Auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts wird verzichtet, unabhängig von der Höhe des beantragten Akutkredits, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten infolge der Corona-Auswirkungen und damit ein akzeptierbarer Konsolidierungsanlass vorliegen und sie die eingeleiteten bzw. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen.
ja
Der Akutkredit hilft Unternehmen in schwierigen Zeiten, sich bei der Umstrukturierung auf die wesentlichen Dinge zu konzentrieren.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/stabilisierung/foerderangebot/index.php
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden: mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/605.html
Bayern
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie gewerbliche Unternehmen in der Existenzfestigungsphase bis maximal fünf Jahre – bei Aufstockung max. acht Jahre – nach Aufnahme der selbständigen Existenz.
Die Förderung dient der Mitfinanzierung des in Zusammenhang mit der Existenzgründung stehenden Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.
Die Förderung wird als typisch stille Beteiligung in einer Beteiligungshöhe von 20.000 EUR bis max. 250.000 EUR gewährt.
Der Antrag ist als formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept mit tabellarischem Lebenslauf bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen.
nein
Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblatt_Betkap_Ex.pdf
Saarland
Antragsberechtigt sind
– Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
– Angehörige der Freien Berufe,
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der KMU-Definitionder EU erfüllen,
– natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, sowie
– Unternehmen, insbesondere auch Zweckgesellschaften in Form von Ausbildungskooperationen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen Aufwendungen zur Sicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs anfallen.
Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer (z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen),
– Errichtung bzw. Übernahme von Unternehmen, Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung (bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen bei etablierten Unternehmen (bei etablierten Unternehmen ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Immobilien-/Mobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung zur gewerblichen Nutzung.
Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der KfW über die Hausbank bei der
Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.
ja
Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland wird die Realisierung von Investitionen, die mittel- und langfristig finanziert werden müssen durch vergünstigte Zinssätzen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- https://www.sikb.de/steckbrief_guwwachstum