Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als ein Jahr) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Mitfinanziert werden Kosten und Investitionen insbesondere für
– die Entwicklung eines ersten Prototyps bzw. eines „proof of concept” inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen,
– Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen,
– Machbarkeitsstudien für Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen,
– Patent-, Markt- und Wettbewerbsrecherchen,
– Aufwendungen des Business-Experten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung. Grundsätzlich wird eine gemeinsame Finanzierung durch den High-Tech Gründerfonds und den Seedfonds Bayern (Clusterfonds Seed) angestrebt. Die Beteiligung ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Die Höhe beträgt bis zu 750.000 EUR, davon maximal 500.000 EUR durch den High-Tech Gründerfonds und maximal 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Gemeinsame Folgefinanzierungen sind möglich, davon max. 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Der Seedfonds Bayern extended ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Im Einzelfall ist auch eine typische stille Beteiligung möglich. Die Höhe der Beteiligung beträgt hierbei bis zu max. 500.000 EUR.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zusammen mit einer Stellungnahme des Coaches bzw. des Privatinvestors an dieBayern Kapital GmbH zu richten.
nein
Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Mitfinanziert werden
– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,
– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,
– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.
Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung durch den Wachstumsfonds beträgt zwischen 2 Mio. EUR und 8 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.
Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.
Im Falle einer typisch stillen Beteiligung wird neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Beteiligungsanträge sind zusammen mit einer Stellungnahme des/der Privatinvestors/en an Bayern Kapital GmbH zu stellen.
nein
Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, um z. B. Ihre Produktpalette weiter zu diversifizieren und den internationalen Vertrieb zu forcieren.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden Existenzgründer/-innen und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- Nachfolgen/Betriebsübernahmen
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital ist begrenzt durch die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals (Kapitalparität) und beträgt maximal 1 Mio. Euro. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert. Das Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung sowie einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen.
Anträge sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
nein
Mittelständische Unternehmen sind die zentralen Träger unserer Marktwirtschaft. Mit dem Programm soll die knappe Eigenkapitalausstattung verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- https://www.bb-rlp.de/fuer-unternehmen/produkte/mbg-beteiligungen/
Sachsen Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer
Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro), Laufzeit: bis zu 3 Jahre, die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-zwischenfinanzierung
Sachsen Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelunternehmen); Freiberufler; natürliche Personen
Erwerb einer tätigen Beteiligung; Erwerb von Anlage- und/oder Umlaufvermögen; Erwerb immaterieller Gegenstände.
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro). Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-nachfolgedarlehen-fuer-kmu
Sachsen Sachsen-Anhalt
Natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe.
Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen
Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden
Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-grunderwerbsdarlehen
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.
Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.
Bauliche und maschinelle, Investitionen,
Innovationen,
Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,
Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,
Existenzgründungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.
Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.
nein
Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- https://www.bb-mbg.de/index.php/fuer-unternehmen/dokumente
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Das Beteiligungsvolumen liegt zwischen 10.000 EUR und 2,5 Mio. EUR.
Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen
Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen.
Die Förderung wird als Garantie gewährt.
Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).
Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/kapitalbeteiligungen/?sword_list%5B0%5D=garantien&sword_list%5B1%5D=für&sword_list%5B2%5D=beteiligungen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen von Existenzgründungen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen, energetische Projekte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie außenwirtschaftliche Aktivitäten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.
Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-wirtschaft/