Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden überwiegend kleine und mittelständische Beherbergungsbetriebe (ausgenommen Ferienwohnungen und Campingplätze). Die Betriebe müssen nach Abschluss der Maßnahme über mind. 25 Gästebetten in Zimmern mit zeitgemäßer Asusstattung verfügen und spätestens im dritten Jahr nach Abschluss des Vorhabens mindesetn 30% des Umsatzes der Betriebsstätte mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt.
Anträge interessierter Beherbergungs-, Gastronomie- und Campingbetriebe können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
nein
Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) der Wirtschaftszweige Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren. Unterstützt wird
- die Errichtung eines neuen Hotels,
- die Erweiterung eines bestehenden Hotels. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung/-erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen). Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 250.000,00 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 24 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Teil der dem Grunde nach förderfähigen Investitionskosten, der bei kleinen Unternehmen einen Betrag von 3,75 Mio. Euro und bei mittleren Unternehmen einen Betrag von 7,5 Mio. Euro übersteigt, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der ISB eingegangen sein. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Mit dem Investitionsvorhaben soll grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
nein
Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/299-verbesserung-der-angebotsqualitaet-in-der-rheinland-pfaelzischen-hotellerie.html#tab5301-0
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden Betriebsmittelbedarf, Investitionen
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 2 Mio. € für Investitionskredite
- 500.000 € für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/601-602.html
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Small-MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv waren, bzw. mindestens über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager im Rahmen von Vorhaben oder einer Unternehmensfinanzierung in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Ein Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kreditrahmen: 25.000 Euro bis 2 Mio. Euro
100 % der förderfähigen Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
eingeschränkt
Zinsgünstige Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen für innovative KMU, Small-MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/608-609.html#tab485-0
Hessen
Antragsberechtigt sind alle freiberuflich Tätigen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen) oder Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel).
Im Programm „GuW Hessen –Wachstum“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5 und 10 Jahre, wobei in den 10-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.
Die Konditionsgestaltung der WIBank entspricht dem risikogerechten Zinssystem der KfW.
Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.
nein
GuW Hessen - Gründung ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/guw-wachstum/gruendungs--und-wachstumsfinanzierung-hessen---wachstum/311468
Hessen
Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die ihr/e Vorhaben/Geschäftsidee nicht länger als 5 Jahre in Vollzeit betreiben.
Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/ Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. nach dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb erforderlich sind.
Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einem Kooperationspartner stattgefunden haben.
Bei dem Hessen-Mikrodarlehen handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten sechs Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten (aktuelle Zinssätze s. Website WIBank). Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz. Dieser wird auf der WIBank-Website veröffentlicht.
Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne Kosten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen müssen mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme betragen.
Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich über die Kooperationspartner (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Hessen; Regionale, hessische Wirtschaftsfördergesellschaften). Vor Antragstellung bei der WIBank, muss zwischen dem Antragsteller und einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs-/Geschäftsidee stattgefunden haben.
nein
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründer und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikrodarlehen/hessen-mikrodarlehen/306916
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden gewerbliche rheinland-pfälzische Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe (mit Ausnahmen von Campingplätzen und Ferienwohnungen).
Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert. Die erwartete Einsparung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen.
ie Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 25 %. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro (förderfähige Kosten mindestens 80.000 Euro).
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.
Zur Antragstellung ist die Registrierung im ISB-Kundenportal notwendig. Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen. Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
nein
Die Zuwendungen sollen zur wirksamen Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/285.html
Thüringen
Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.
Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte, Innovationen und Markteinführungen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben und die Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten.
Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000.
Bis zu 100% der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Das Programm ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/GuW-Thueringen-Gruendungs-und-Wachstumsfinanzierung
Thüringen
Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer sowie Angehörige Freier Berufe.
Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, Innovationen oder der Kauf von Unternehmensanteilen können über ein Nachrangdarlehen aus Thüringen-Kapital finanziert werden.
Nachrangdarlehen
- Minimaler Finanzierungsbetrag: EUR 10.000
- Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 200.000 Euro
Laufzeiten:
10 Jahre, davon 6 Jahre tilgungsfrei;
15 Jahre, davon 6 Jahre tilgungsfrei (ausschließlich für die fristenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben); Außerplanmäßige (Teil-)Rückzahlungen durch den Darlehensnehmer sind nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit möglich.
Anträge sind direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
nein
Nachrangdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer zu Konditionen auf Basis der mit dem TAB-Ratingsystem ermittelten Ratingklassen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Thueringen-Kapital
bundesweit
31.12.2022
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen im ländliche Raum.
- Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Regionalmanagement
- Dorfentwicklung
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes
- Breitbandversorgung ländlicher Räume
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Regionalbudget
Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei Investitionen im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof"
Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben in Form eines Zuschusses oder einer Bürgschaft.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Für die Durchführung der Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Die Förderungsgrundsätze werden durch Förderrichtlinien der Länder konkretisiert.
eingeschränkt
Durch die Fördermaßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung wird der ländliche Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt. Projekte aus dem Tourismus können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
- Zuwendungsgeber : BMEL
- Ansprechpartner (Projektträger) : Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- https://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/03_Foerderung/BundLaender/_texte/Foerderung_LR_GAK.html