Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge technologieorientierte Unternehmen (bis fünf Jahre nach Gründung), die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR erreichen.
Mitfinanziert werden die Kosten der Gründung, der Entwicklung von Produkten (einschließlich Referenzanlagen und Prototypen) und Verfahren sowie Markteinführungskosten und Investitionen im Rahmen von Early-Stage-/Start-up-Finanzierungen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung und offene Beteiligungen sind ebenfalls möglich. Die Beteiligungshöhe beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR.
Anträge können mit einem Antragsvordruck über die Hausbank oder direkt bei der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gestellt werden.
nein
Die MGB begletet Unternehmen mit innovativen Technologien und neuen Geschäftsmodellen – mit unternehmerischer Erfahrung und dem Wissen aus langjähriger Investorentätigkeit.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/venture-capital/
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Gefördert werden Innovationsvorhaben in folgenden Phasen:
– Konzeptionsphase: Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der FuE-Tätigkeit,
– Forschungs- und Entwicklungsphase: Entwicklung eines neuen Produktes/Produktionsverfahrens (inkl. technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen,
– Aufbauphase: Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen,
– Expansionsphase: Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.
Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der Gastronomie
Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 2,5 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.
Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.
Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Beteiligungsanträge sind zusammen mit einer Stellungnahme des/der Privatinvestors/en an die Bayern Kapital GmbH zu stellen.
eingeschränkt
Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de
Bayern
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als ein Jahr) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Mitfinanziert werden Kosten und Investitionen insbesondere für
– die Entwicklung eines ersten Prototyps bzw. eines „proof of concept” inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen,
– Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen,
– Machbarkeitsstudien für Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen,
– Patent-, Markt- und Wettbewerbsrecherchen,
– Aufwendungen des Business-Experten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung. Grundsätzlich wird eine gemeinsame Finanzierung durch den High-Tech Gründerfonds und den Seedfonds Bayern (Clusterfonds Seed) angestrebt. Die Beteiligung ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Die Höhe beträgt bis zu 750.000 EUR, davon maximal 500.000 EUR durch den High-Tech Gründerfonds und maximal 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Gemeinsame Folgefinanzierungen sind möglich, davon max. 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Der Seedfonds Bayern extended ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Im Einzelfall ist auch eine typische stille Beteiligung möglich. Die Höhe der Beteiligung beträgt hierbei bis zu max. 500.000 EUR.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zusammen mit einer Stellungnahme des Coaches bzw. des Privatinvestors an dieBayern Kapital GmbH zu richten.
nein
Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Mitfinanziert werden
– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,
– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,
– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.
Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung durch den Wachstumsfonds beträgt zwischen 2 Mio. EUR und 8 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.
Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.
Im Falle einer typisch stillen Beteiligung wird neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Beteiligungsanträge sind zusammen mit einer Stellungnahme des/der Privatinvestors/en an Bayern Kapital GmbH zu stellen.
nein
Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, um z. B. Ihre Produktpalette weiter zu diversifizieren und den internationalen Vertrieb zu forcieren.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de
Sachsen Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer
Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro), Laufzeit: bis zu 3 Jahre, die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-zwischenfinanzierung
Sachsen Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelunternehmen); Freiberufler; natürliche Personen
Erwerb einer tätigen Beteiligung; Erwerb von Anlage- und/oder Umlaufvermögen; Erwerb immaterieller Gegenstände.
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro). Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-nachfolgedarlehen-fuer-kmu
Sachsen Sachsen-Anhalt
Natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe.
Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen
Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden
Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-grunderwerbsdarlehen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen
Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen.
Die Förderung wird als Garantie gewährt.
Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).
Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/kapitalbeteiligungen/?sword_list%5B0%5D=garantien&sword_list%5B1%5D=für&sword_list%5B2%5D=beteiligungen
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Freiberufler.
Neubau, Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes.
Wärmedämmung; Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung; Beleuchtung; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Erreichung des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzgebäudes bzw. Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen, gibt es einen Tilgungszuschuss.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe
eingeschränkt
Mit diesem Programm werden Unternehmen gefördert, die beim Neubau oder der Modernisierung von Gebäuden Energie einsparen und den CO 2-Ausstoß mindern wollen.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Bauen-und-Sanieren-Unternehmen-276-277-278/
Hamburg
Förderempfänger können Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung (z.B. Sportvereine, Wohnungsbaugenossenschaften) sein.
Gefördert werden Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen (z. B.: effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen), Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge (z. B.: Kreislaufführung oder Mehrfachnutzung von Wasser), Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.
Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Beträgt die Zuwendung nicht mehr als 100 000,- Euro, können die Bauleistungen, Dienst- oder Lieferleistungen freihändig vergeben werden. Bei einer Zuwendung von mehr als 100 000,- Euro sind diese Leistungen zumindest beschränkt auszuschreiben. Näheres wird im Bewilligungsbescheid geregelt. Die Förderung kann durch Zuschuss, rückzahlbaren Zuschuss oder (zinssubventioniertes) Darlehen erfolgen. Bei (zinssubventionierten) Darlehen erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie zusammen mit einem speziellen Fördermodul.
Die Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag (1-fach) wird bei der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg mit einem - dort vorgehaltenen - ausgefüllten und unterzeichneten Formular und den dort genannten weiteren Unterlagen unter Angabe der Höhe der beantragten Förderung und der Gründe für die Notwendigkeit dieser Förderung beantragt.
nein
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert nach dieser Richtlinie freiwillige Investitionsvorhaben, die zu einer Umweltentlastung durch effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung der CO2- Emissionen führen und über gesetzliche Anordnungen hinausgehen.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Umwelt und Energie Hamburg
- https://www.hamburg.de/ressourcenschutz/4239160/ifb/