Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die ein Unternehmen übernehmen bzw. sich daran tätig beteiligen.
- Übernahmen von Unternehmen (MBO/MBI) oder Unternehmensteilen (Spin-Off)
- share deals wie auch bei asset deals
- Ablösung eines Mitgesellschafters
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis max. 750.000 EUR und orientiert sich u.a. am Eigenkapital der Firma bzw. den Eigenmitteln des Übernehmers zzgl. ERP-Kapital für Gründung.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/nachfolge/
Baden-Württemberg
31.12.2023
Antragsberechtigt sind je nach Modul, u.a.:
– Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg,
– kommunale Unternehmen oder sonstige Einrichtungen in Baden-Württemberg, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen,
– kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg
Das Förderprogramm besteht aus drei Modulen:
– Beratungsprojekte (Einstiegs- und Vertiefungsberatung) und Schulungsmaßnahmen (Modul A),
– Vorbereitungsprojekte, Erstellung von Planungsgrundlagen sowie Klimaschutzteilkonzepten mit dem Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel oder klimagerechtes Flächenmanagement (Modul B),
– Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Klimaanpassung im Bereich Hitzeschutz (z.B. Begrünung von Kindergärten, Schulen und Alten- und Pflegeheimen), Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen, Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder innovative Modellprojekte (Modul C).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
– im Modul A für Einstiegsberatungen bis zu 80% bzw. für Vertiefungsberatungen bis zu 65% des Tagessatzes eines externen Beraters und 500 EUR für halbtätige bzw. 800 EUR für ganztägige Schulungsmaßnahmen,
– im Modul B in der Regel bis zu 65%, bei Klimaschutzteilkonzepten max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
– im Modul C für investive Maßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 100.000 EUR, bzw. für Modellprojekte bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 200.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank zu stellen.
nein
Das Förderprogramm Klimopass unterstützt Kommunen und KMU in Baden-Württemberg, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimopass.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.
z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 2.500 EUR je Ladepunkt. Pro Antragsteller können in der Regel max. 100 Ladepunkte bezuschusst werden.
Anträge sind bis spätestens sechs Monate nach Bestellung und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur unter Verwendung der Antragsformulare ab dem 1. November 2019 an die L-Bank zu stellen.
nein
Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Gefördert werden
– die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,
– Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie
– Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:
– Innerhalb der EU werden der Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 1.000 EUR pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) übernommen.
– Außerhalb der EU werden die Teilnahmekosten und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 2.000 EUR pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) mitfinanziert.
Messebeteiligungen im In- und Ausland:
– Die Höhe der Förderung beträgt 1.000 bis 2.000 EUR der Teilnahmekosten pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe).
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.
nein
Baden-württembergischer Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Baden-Württemberg International (bw-i)
- https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
Bayern
30.06.2021
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 30%). Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Bayern
30.06.2021
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab zehn Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf („RmbH”) 200.000 EUR, im sonstigen Fördergebiet 500.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Um neue Gäste zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebes auch langfristig zu sichern, reicht Basisqualität inwzischen nicht mehr aus. Mit dem Programm können Maßnahmen gefördert werden, die Gäste begeistern und emotional an das Unternehmen binden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Bayern
30.06.2021
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften.
Gefördert werden
– nicht einnahmeschaffende Maßnahmen an bzw. von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Kurparks, Kur- bzw. Wanderwegen, unentgeltlichen Tourismusämtern und touristischen Informationszentren sowie entsprechende Erschließungsmaßnahmen,
– einnahmeschaffende Maßnahmen an bzw. von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Veranstaltungszentren, Sole- und Heilwasserleitungen, als auch Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Häusern des Gasts, Kurmittel- und Kurhäusern sowie Hallen- bzw. Thermalbädern. Die Anschaffung von Loipenspur- und Wegepflegegeräten ist ebenfalls förderfähig.
Kur- bzw. Wanderwege, einschließlich unentgeltlichen Rastplätzen; Tourismusämter und touristische Informationszentren
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 100.000 EUR, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten bei 50.000 EUR.
Anträge sind formgebunden vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
eingeschränkt
Mit diesem Programm werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/tourismusfoerderung/
Bayern
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern. Das Unternehmen muss wirtschaftlich und rechtlich selbständig sein. Seine Ertragskraft sowie die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Gefördert werden in der Regel stille Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Darüber hinaus übernimmt die BGG anteilige, nicht staatlich rückgarantierte Garantien für Beteiligungen in anderen Förderprogrammen, wenn die Gesellschafterversammlung einer Risikobeteiligung der BGG zugestimmt hat.
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70% der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung.
Die Beteiligung soll in der Regel nicht mehr als 1 Mio. EUR, in Ausnahmefällen höchstens 2,5 Mio. EUR betragen. Sie soll außerdem die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen.
Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie sind über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft bei der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH
nein
Die Eigenkapitalquote der mittelständischen Unternehmen im Tourismus ist häufig sehr gering. Mit Beteiligungsgarantien wird die Eigenkapitalausstattung verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.
- Zuwendungsgeber : BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
- http://www.bggmb.de/
Bayern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind bayerische Gemeinden.
Im Rahmen der Dorferneuerung werden mitfinanziert:
– kleine Infrastrukturen, wie die dorf- und bedarfsgerechte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie dorfgerechte Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung,
– lokale Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur.
Darüber hinaus wird die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen gefördert, insbesondere die Herstellung von Verbindungswegen zu Einzelhöfen und Weilern sowie von Feld- und Waldwegen, jeweils einschließlich grüner Infrastruktur.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 60% der förderfähigen öffentlichen Kosten. Der Höchstbetrag für kleine Infrastrukturprojekte ist in der Regel auf 1,5 Mio. EUR festgesetzt.
Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR.
Anträge sind unter Verwendung des vorgesehenen Formulars zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen.
nein
Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume durch dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturprojekte zu sichern und weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/130270/index.php
Bayern
31.12.2021
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine sowie Stiftungen.
Mitfinanziert werden u.a. Projekte zur
– Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern,
– Ermöglichung der digitalen Teilhabe und digitalen Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns,
– Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung,
– Stärkung interkommunaler Kooperationen sowie
– Verbesserung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum.
VR-Projekte in Museen und Kulturdenkmälern
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Basisförderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 300.000 EUR je Vorhaben. Je nach Art und geografischer Lage des Projekts ist eine Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR je Projekt.
Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährleisten.
Zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt sind Projektskizzen vor Beginn der Projektmaßnahmen an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten. Förderanträge sind unter Verwendung der Antragsformulare an die jeweils zuständige Regierung zu richten.
nein
Mit der Förderrichtlinie „Heimat Digital“ werden Landkreise, kreisfreie Städte, Stiftungen und Vereine bei der Vorbereitung, Konzeptionierung und Umsetzung digitaler Heimatprojekte unterstützt. Wenn bayerische Kulturschätze digital erlebbar gemacht werden profitiert auch die Tourismusbranche.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat; zuständige Bezirksregierung Bayern
- http://www.stmfh.bayern.de/heimat/heimatprojekte/