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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

70 Treffer:
Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen  

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.

 

Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.

 

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

 

Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Weitere Informationen  
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft  

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften, die dazu dienen, gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen. Dabei ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze von besonderem Gewicht.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft

- Angehörige der freien Berufe

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.

 

Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:

- Neuinvestitionen

- Nachfinanzierung von Investitionen

- Beschaffung von Betriebsmitteln

- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

 

 

Voraaussetzung:

- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt

- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten

- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moskauer Straße 19

40227 Düsseldorf

Tel. (02 11) 9 81-0

Fax (02 11) 9 81-10 00

Internet: www.pwc.de

zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen von mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben

Beispiele

Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:

- Existenzgründungen

- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen

- Betriebsverlagerungen

- Gewährleistungen

- Betriebsmittelfinanzierungen

 

es wird folgendes nicht gefördert:

- Sanierungen von Unternehmen

- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €

Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.

Weitere Informationen  
NRW.SeedCap  

Gefördert werden Beteiligungen der NRW.BANK an KMU in der Gründungsphase (bis maximal 36 Monate nach Gründung). Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen oder Unternehmen, die einen Finanzierungsbedarf für Investitionen und/oder Betriebsmittel haben. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen der Wachstumsfinanzierung des Unternehmens dienen. Diese Fördermaßnahme steht nun allen Branchen offen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.

Was wird gefördert?

Wachstumskapital fürKMU durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital einer/s Investorin/Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der/die Investor:in bringt außer Kapital auch ihre/seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.

 

Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:

- neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen

- Betriebsmittel

- Investitionen zur Validierung des Geschäftsmodells

- Markteinführung und Wachstum

 

Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.

 

Voraussetzung:

- Der Sitz und wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen

- Das Unternehmen darf bei der Erstfinanzierung nicht älter als 36 Monate, bei Folgefinanzierung nicht älter als 60 Monate sein

- Für die Antragsstellung bedarf es der Bereitschaft zur Finanzierung und Unterstützung einer oder mehrerer (noch nicht beteiligter) erfahrenen Business Angel oder privater Seedinvestoren

- Privater Seedinvestor bzw. Business Angel und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditonen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile)

Mindestfinanzierung: 100.000 €

Maximalfinanzierung: 500.000 €

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über seedcap@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68100

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung besonders für Startups und innovative Unternehmen, die investieren wollen bzw. wachsen wollen. Das Förderprogramm dient der Unterstützung von Finanzierungen von Unternehmen sowohl durch private als auch durch öffentliche Investoren.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms Beratungen für betriebliche Maßnahmen, die von qualifizierten externen Beratern durchgeführt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Was wird gefördert?

Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden

 

Voraussetzung:

- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab

- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach

- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung

- Nachweis Eigenbeteiligung

Beispiele

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

 

Phase 1: Machbarkeitsstudien

Phase 2: Umsetzungsberatung

 

Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:

- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens

- frühzeitige Umstrukturierung

- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte

- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU

- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW

- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

 

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang:

- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase

Förderdauer: max. 3 Monate

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

 

Voraussetzung:

- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung

- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich

- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten

Beispiele

Zuschuss für folgende Maßnahmen

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen

- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung

- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten

- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten

- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist

- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang und -höhe

- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort

-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.

-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).

- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:

-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €

-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €

- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Weitere Informationen  
DEHOGA NRW Digital Coach  

Die DEHOGA Digital Coaches unterstützen Gastronomie- und Hotelbetriebe in NRW bei der digitalen Transformation sowie Nachhaltigkeitsthemen. Das Programm wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Programm richtet sich an Hotels und Gastronomiebetriebe sowie für das Online-Marketing und Nachhaltigkeit in NRW.

Was wird gefördert?

Die Digital Coaches unterstüttzen die Betriebe des Gastgewerbes bei verschiedenen Digitalisierungsprozessen. Dabei wird speziel auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Betriebe eingegangen.

 

- Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement

- Bedarfsanalysen

- Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen

- Marktplatz für digitale Anwendungen und Dienstleistungen

- Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw-digital-coach.de einen kostenfreien Termine vereinbaren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Digital Coaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
  • https://www.dehoga-nrw-digital-coach.de/
 
Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten  

Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. Mit diesen strategischen Ansätzen kann eine qualitativ verbesserte und lebenswertere Entwicklungspolitik für eine jede Region und in der Gesamtsicht landesweit erreicht und die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus geschärft werden. Hinweis: Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ endete zum 01. Februar 2023. Eine weitere Einreichungsrunde startet im Herbst 2023.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

 

- Kleine und mittlere Unternehmen

- Kommunen

- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen

- Kammern, Vereine und Stiftungen

 

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

 

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.

 

Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:

 

- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,

- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie

- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

 

Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

 

Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

 

 

Weitere Angaben zur Einreichung:

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
  • https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
 
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation  

Zinsgünstige Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen und freiberuflich Tätige zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden:

- Unternehmen*,

- Stiftungen,

- Angehörige der freien Berufe.

 

*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen

Was wird gefördert?

zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

 

Voraussetzung:

- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen

- Das Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg

- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert

Beispiele

Digitalisierungsvorhaben:

- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:

->Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,

-> Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder

-> Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.

- Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:

-> Aufbau von digitalen Plattformen (Software),

-> Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder

-> Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.

- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:

-> Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie

-> Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien

-> Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept

 

Innovationsvorhaben:

- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm

- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren

- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren

 

In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:

- Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen

- Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen

- betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten

- Lizenzerwerbe

- extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden

- erste Messeteilnahmen

 

Die Mehrwertsteuer kann nur mitfinanzieren, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorhanden ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Laufzeiten Ratendarlehen:

- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

- 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens mit den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut (z.B. Hausbank) gestellt werden. Von dort werden die Unterlagen an die NRW.BANK weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein umfangreiches Darlehen für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Venture  

NRW.Venture engagiert sich bei der Finanzierung von jungen, innovativen und wachstumsstarken Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Damit stärkt NRW.Venture das Eigenkapital dieser Unternehmen und schafft dabei die Basis für weiteres Wachstum und Beschäftigungspotential in diesem Sektor.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Der Fonds NRW.Venture finanziert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.

 

Dabei konzentriert sich die NRW.Venture vorwiegend auf die Branchen

- Climate Tech

- Informations- und Kommunikationstechnologien, KI, Enterprise Software, SaaS, IT Security, ...

- Life Sciences – Diagnostik, Neue Medikamente, Medizintechnik, …

- Robotics, Photonics, Neue Materialien, …

- Digitalisierung von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung

- Digitale Wirtschaft

- Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten

Was wird gefördert?

Der Fonds NRW.Venture stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.

 

Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:

- Aufbau von Produktionskapazitäten

- Vertriebsaufbau und -ausbau

- Markteinführung

- Erschließung von Absatzmärkten

- Produktentwicklung

 

Voraussetzung:

- Das Unternehmen hat die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen

- Das Management des Unternehmens belegt durch fundierte Planungen, dass ein positiver operativer Cashflow in max. 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist

- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen

- Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen

Mindestbetrag: typischerweise 1 Mio. EUR

Höchstbetrag: Erstinvestment bis zu 5 Mio. EUR, über mehrere Runden bis zu 15 Mio. EUR

Finanzierungsdauer: 3 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.

Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:

Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten

Weitere Informationen  
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