Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
- Mietwagen und Leihfahrzeuge
- unternehmenseigene Fahrzeugflotten
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
Der Bundesanteil am Umweltbonus (Festbetragsfinanzierung) beträgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 3 000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 2 500 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem reinen Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 2 250 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 1 875 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Die Förderung erfolgt in einem einstufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
nein
Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen leistet der Umweltbonus einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft durch den Autoverkehr. Der von Reisenden und touristischen Unternehmen induzierte Verkehr kann dadurch nachhaltiger gestaltet werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen ab dem dritten Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme mit einer Regelumsatzgrenze von 1 Mrd. EUR, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.
Gefördert werden unter anderem: Betriebserrichtungen/-erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittelbedarfe, Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bar- bzw. Risikounterbeteiligung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Der Obligoanteil der NRW.BANK beträgt mindestens 1 Mio. EUR pro Vorhaben. Das Darlehen wird dem Kreditnehmer unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.
Anträge sind formlos und frühzeitig durch die Hausbank (Konsortialführer) zu stellen bei der
NRW.BANK
Abteilung Konsortialkredite Mittelstand (10268700)
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKKonsortialkredit-gewerbliche-Wirtschaft/15685/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind: bei KGB Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die maximal zwei Jahre alt sind, bei KGB Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen, bei KGB Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens zwei Jahre alt sind.
Folgende Vorhaben werden unterstützt: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung, Kooperationen, Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Es stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung: KGB Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum, KGB Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises,
KGB Wachstum – für Investitionen und Wachstum.
Die Förderung wird als typische stille Beteiligung gewährt.
Die Beteiligung beträgt bei KBG Start 50.000 EUR bis 250.000 EUR, bei KBG Nachfolge 50.000 EUR bis 500.000 EUR (max. 50% Finanzierungsanteil), bei KBG Wachstum 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR (max. 75% Finanzierungsanteil). Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.
Anträge auf eine Beteiligung sollten vor Beginn des zu finanzierenden Projektes gestellt werden.
Anträge sind zu richten an die
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@kbg-nrw.de
Internet: www.kbg-nrw.de
ja
Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.
- Zuwendungsgeber : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- https://www.kbg-nrw.de/de/beteiligungen/grundlagen/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.
Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.
Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.
Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.
Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.bb-nrw.de/de/index.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Warenlager
- Leasing
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, sowie Angehörige der Freien Berufe, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
- Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Unternehmen,
- Betriebsmittelbedarf (einschließlich Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, sowie Kosten für erste Messeteilnahmen).
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist auch möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR).
Kleinen und mittleren Unternehmen bietet das Programm zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Darlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen ist alternativ zur Bürgschaft optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR möglich.
Mittels der NRW.BANK Konsortialfinanzierung ist eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Informationen erteilt auch die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Kreditgarantiegesellschaft
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
ja
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen; KFW
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK; Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandskredit/15207/nrwbankproduktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Förderart: Wandeldarlehen
Mindestbetrag: 15.000 €
Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)
Laufzeit: 6 Jahre endfällig
Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
Co-Investment: nicht erforderlich
Das Programm wurde erweitert.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
zu stellen.
Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html
nein
Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=false
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Anträge sind vor Beginn der Beratung über eine zugelassene Anlaufstelle zu richten an die
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-2 62
Fax (02 11) 3 01 08-5 00
E-Mail: raczek@lgh.de
Internet: www.lgh.de
oder die
IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 67 02-50
Fax (02 11) 3 67 02-48
E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de
Internet: www.ibp-ihk.de
nein
Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH); IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
- https://www.lgh.nrw/index.php/beratungsprogramm-wirtschaft
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.
NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:
Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.
Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).
Weiterführende Informationen:
NRW.International GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. (02 11) 71 06 71-0
Fax (02 11) 71 06 71-20
E-Mail: info@nrw-international.de
Internet: www.nrw-international.de
nein
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
-
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20