Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

63 Treffer:
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Sachsen-Anhalt  

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer

Was wird gefördert?

BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank. Verbesserte Kreditkonditionen durch eine werthaltige Sicherheit. Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstitute.

Beispiele

Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, die Kreditobergrenze liegt bei 500.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.

Anträge sind an die

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Große Diesdorfer Straße 228

39108 Magdeburg

Tel. (03 91) 7 37 52-0

Fax (03 91) 7 37 52-15

E-Mail: info@bb-mbg.de

Internet: www.bb-mbg.de

zu richten.

Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.

Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.

Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.

Weitere Informationen  
GRW UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"  

Förderung von Betriebsstätten für die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz (mehr als 50 % des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte), die gem. den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.

 

Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.

Was wird gefördert?

- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren

- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 EUR bis höchstens 80.000 EUR je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)

 

Voraussetzung:

- Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR

- Dabei können pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden

Art und Höhe der Zuwendung

In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:

 

- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35 %

- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25 %

- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15 %

 

des förderfähigen Investitionsvolumens.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt gefördert wobei sich die Höhe der Förderung an der Größe des Unternehmens richtet.

Weitere Informationen  
IB-Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)  

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Darlehen für Unternehmensgründer und junge Unternehmen. Dieses Förderprogramm dient auch der Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Situation.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.

Was wird gefördert?

Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für

- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)

- Auftragsvorfinanzierung

- Betriebsmittel/-ausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

 

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.

 

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.

 

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)

 

Anschrift:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 61 bis 63 von 63