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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

64 Treffer:
Digitales Europa 2021-2027  

Die Investitionen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ sollen die beiden Ziele der Union „grüner und digitaler Wandel“ unterstützen und gleichzeitig die Resilienz und digitaltechnische Autonomie der Union stärken.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:

1. Hochleistungsrechnen

2. künstliche Intelligenz

3. Cybersicherheit

4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen

5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.

Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt. Der nächste wird vorassichtlich Anfang Herbst 2022 ausgerufen. Einsendeschluss ist immer um 17.00 Uhr.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.

Weitere Informationen  
KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung  

Mit dem KfW-Förderkredit können Unternehmen mit max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge planen, ein Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro erhalten. Mit der Risikoübernahme von 50 Prozent durch die KfW Bankengruppe wird der Kreditzugang erleichtert.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen

- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Rechtsfähige Personengesellschaften,

 

die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,

 

- mit Unternehmenssitz in Deutschland

- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.

 

 

Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Es werden die folgenden Amßnahmen gefördert:

 

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

- Übernahme und Beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Darlehen.

Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.

Mindestlaufzeit: 2 Jahre

 

Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.

- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein vielsietig einsetzbarer Kredit mit vermindertem Risiko für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Weitere Informationen  
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.

 

 

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

 

- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und

-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland,#

 

- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zumumwelt- und ressourcenschonendenund kreislauforientierten Wirtschaften(“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Städteinitiative (EUI-IA) richtet sich an innovative Projekte, die sich auf die drei Themen Begrünung der Städte, nachhaltiger Tourismus und Talenteentwicklung in schrumpfenden Städten konzentrieren. Finanziert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 3,5 Jahren, die konkrete Beispiele aus der Praxis liefern sollen. Im Bereich des Themas „Nachhaltiger Tourismus“ werden Projekte gefördert, die den nachhaltigen ökologischen und digitalen Wandel und die Widerstandsfähigkeit des Tourismusökosystems unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:

 

• Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad

ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist

(DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50.000 Einwohner

zählt.

 

• Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten

anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 Prozent) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat

als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA

Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50.000 beträgt.

 

• Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten

städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische

Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung

(DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA

Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen

(federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50.000

beträgt.

 

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche

Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]). Alle Partner müssen in der EU ansässig sein.

Was wird gefördert?

Themen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-IA sind:

 

- Begrünung der Städte:

Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten in den Bereichen biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima einschließlich Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen sollen außerdem einen Beitrag zum grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für Alle einbeziehen.

 

- Nachhaltiger Tourismus:

Unterstützung der langfristigen grünen und digitalen Transformation und der Resilienz im Tourismus. Durch die Einführung neuer Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängt. Dies insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftsaktivitäten mit anderen Investitionen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung auf andere Sektoren.

 

- Talententwicklung in schrumpfenden Städten:

Unterstützung von Städten bei der Erprobung neuer Lösungen, um Talente zu halten und anzuziehen. Der Aufruf richtet sich besonders and Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Harnessing talent in Europe’s region" genannt werden. Mit dem Call sollen ortsbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden. Das sind Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer innovativen Weise angehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung im Rahmen der EUI-IA erfolgt nach dem Gesamtkostenprinzip. Das bedeutet, dass

Projekte zwar eine EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, aber alle Partner (federführende städtische Behörde, assoziierte städtische Behörden, Partner für die Projektdurchführung und Transferpartner), die EFRE-Mittel erhalten, mindestens 20 Prozent an öffentlichen oder privaten Beiträgen zur Ergänzung ihres Budgets entweder aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen (jedoch nicht aus einer anderen EU-Finanzierungsquelle) aufbringen müssen. Die Partnerbeiträge können in bar und/oder als Sachleistungen geleistet werden.

 

In einem Gesamtrahmen von 120 Mio. EUR kann jedes Projekt mit bis zu 5 Mio. EUR aus dem EFRE kofinanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zu 100 Prozent papierlos über die EEP (https://eep.urban-initiative.eu/Account/Login?ReturnUrl=%2f).

 

Die Frist zur Einreichung des Antragsformulars und des Bestätigungsblatts endet am

05.10.2023 um 14.00 Uhr CEST.

 

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

 

Ausgewählte Projekte werden im Mai 2024 bekannt gegeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen  
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