Förderwegweiser
Berlin Brandenburg
Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin und Brandenburg
Stille Beteiligungen
Kooperationen, Innovationen, Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung von Betrieben, Existenzgründungen, Erbauseinandersetzungen, Ausscheiden von Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (in Ausnahmefällen). Warenlager, Anlaufkosten und Maßnahmen zur Markterschließung können anteilig mitfinanziert werden. Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen.
Der Beteiligungsbetrag beträgt in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR. Das Beteiligungsentgelt ist ratingabhängig und besteht aus einem Festentgelt und einer gewinnabhängigen Komponente. Bei Antragstellung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 %, bei Auszahlung ein Haftungsfondsbeitrag von ebenfalls 1 % fällig.
Anträge auf Übernahme einer Beteiligung können unter Beifügung des Investitionskonzeptes gestellt werden. Das Vorhaben darf noch nicht beendet sein.
ja
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Brandenburg
Antragsteller, die seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiterund einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR. Freiberufler, natürliche Personen, unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind.
Baumaßnahmen, Betriebsgrundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Beschaffung bzw. Aufstockung des Warenlagers, Beteiligungen, Betriebsübernahmen
Darlehen bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben, Darlehen für Betriebsmittel max. 25 Mio. EUR, 100 Prozent Auszahlung, max. Zinsbindung 10 Jahre
Eintufiges Verfahren über die Hausbanken: Die Antragsformulare sind bei allen Kreditinstituten erhältlich.
ja
Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs geboten. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten.
- Zuwendungsgeber : ILB, KfW-Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : über die Hausbank bei der ILB ➜ Antragsformulare bei allen Kreditinstituten erhältlich
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-fuer-den-mittelstand/
Brandenburg
Existenzgründer und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus nahezu allen Branchen und in allen Unternehmensphasen.
Bürgschaft, verbürgt werden gewerbliche Kredite aller Art, auch Betriebsmittel, für KMU.
Erweiterung des Unternehmens, Nachfolgefinanzierungen
Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften bis zu einem Maximalbetrag von 1,25 Mio. EUR, womit ein Kredit von über 1,5 Mio. EUR besichert werden kann.
Einstufiges Verfahren. Anträge sind über die Bürgschaftsbank Brandenburg downloadbar.
ja
Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg ist der Ersatz für fehlende oder nicht bewertbare Sicherheiten des Unternehmens. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg
- www.bbimweb.de/buergschaften
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern.
Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
Der Antragsteller muss die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen. Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 25.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.
Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.
Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.
Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Anträge sind über die Hausbank bei der
L-Bank einzureichen.
ja
Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/investitionsfinanzierung.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.
Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.
Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de
Bremen
Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.
Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.
Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierung von Nachfolgeregelungen.
Bereitstellung als Barkredit oder als Bürgschaft zugunsten Ihrer Hausbank. Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen. Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank. Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre. Tilgungsfreijahre sind möglich Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.
Mit Krediten oder Bürgschaften (Bürgschaften zugunsten der Hausbank). Die Kredite sind mit KfW-Programmen kombinierbar. So kann ggf. zusätzlich von den günstigen KfW-Zinssätzen profitiert werden. Der Antrag auf ergänzende BAB-Finanzierung wird über die Hausbank gestellt.
ja
Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/kredite/wachstum-ergaenzungsfinanzierung.html
Bremen
Gewerbliche Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen. Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Betriebsmitteln, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
Auf die günstigen KfW-Unternehmerkredite wird aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p.a. gewährt. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. räumen wir generell für Vorhaben in Bremerhaven und für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen ein. Den BUK gewähren wir nicht unmittelbar an den Investor, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl.
Der Antrag für das Förderprogramm BUK wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl gestellt.
ja
Von allen zinsvergünstigten BAB-Unternehmerkrediten ist der BUK die beliebteste und erfolgreichste Variante. Seit seiner Einführung 2005 haben mehrere tausend Unternehmen den Kredit in Anspruch genommen. Dabei können der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Einrichtungsgegenständen realisiert werden.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/kredite/buk.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.
Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie auch Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Investitionen und Betriebsmittel
Programm innoPRO: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen; Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife; Markteinführung; Schaffung der Produktionsvoraussetzungen; Produktionsaufnahme.
Im Programm innoSTARTup werden Investitionen und Betriebsmittel mitfinanziert, z.B. während der FuE-Phase bis zum Markteintritt; zur Herstellung und Erprobung von Prototypen; zur Produktanpassung bis zur Serienreife; für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau sowie für digitale Geschäftsmodelle.
Die Förderung erfolgt im Programm innoPRO als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR; Im Programm innoSTARTup erfolgt die Förderung als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 500.000 EUR; als offene Beteiligung in Höhe von höchstens 50.000 EUR, bei Einbindung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder vergleichbarer Finanzierungspartner höchstens 400.000 EUR, oder als Kombination von offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 750.000 EUR. Die Laufzeit beträgt im Programm innoPRO max. 10 Jahre und im Programm innoSTARTup max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit ihrem Kapital bietet die MBMV kleinen und mittleren Firmen die Möglichkeit, Erfolg versprechende Ideen oder zukunftsträchtige Geschäftsstrategien zu realisieren.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_innovation/