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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

357 Treffer:
Unternehmensübernahme PLUS Schleswig-Holstein  

Laut IHK Schleswig-Holstein muss eine Vielzahl von IHK-Mitgliedsunternehmen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein einen geeigneten Unternehmensnachfolger oder -übernehmer finden. Es ist allgemein festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt. Zudem werden größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft. Gerade wenn bisherige Angestellte oder Manager:innen planen, die Nachfolge eines Unternehmens anzutreten, fehlt es oft an ausreichend Eigenkapital

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:

- Unternehmensnachfolgen

- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein

- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.

Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der

IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich

 

Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische

Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.

Weitere Informationen  
MBG-Beteiligung mit Garantie der Bürgschaftsbank  

Die MBG arbeitet in diesem Beteiligungsprogramm eng mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) zusammen. Sie sind Risikopartner, welche die geplanten Investments jeweils unabhängig voneinander bewerten und entscheiden.

Fördergebiet

Für wen?

Unternehmen in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Kooperationen

- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)

- Umstellung bei Strukturwandel

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben

- Existenzgründungen

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €

 

Laufzeit: bis zu 10 Jahre

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.

Weitere Informationen  
Digitalbonus Thüringen  

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31-12-2026

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

 

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.

Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

 

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

 

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit

 

 

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

 

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Beispiele

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:

- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung

- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)

- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen

- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES

- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)

- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)

- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck

- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen

- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

 

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:

- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)

- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware

- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen

- 3D-Visualisierungen von Messeständen

- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends

- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen

- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin

 

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:

- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)

- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.

 

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.

 

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

 

Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung

Postfach 90 02 44

99105 Erfurt

 

Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.

Weitere Informationen  
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung  

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Was wird gefördert?

- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)

 

- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)

 

- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert

Weitere Informationen  
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung  

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

Was wird gefördert?

Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.

Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.

Bewerbungsverfahren

DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße

Weitere Informationen  
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)  

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:

- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung

- Anschaffung notwendiger Hardware und Software

- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe

- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

- Tilgung monatlich in festen Raten

 

Darlehenshöhe und Auszahlung

- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR

- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen

- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen

- Auszahlung in einer Tranche

Bewerbungsverfahren

Antragstellung im Förderportal

- Einreichung des Antrags

- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen

- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

 

 

Antragstellung über Hausbank

- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens

- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027  

Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen im Unternehmen

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben

Was wird gefördert?

- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung

- Anschaffung Software und notwendiger Hardware

- Einführung der Lösung einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschüsse

- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro

 

Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:

- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro

 

Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:

- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro

 

 

Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:

- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 Euro

 

Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraums (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie die Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte) für Kleinstunternehmen sowie KMU

Weitere Informationen  
Konsortialkredite  

Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen

Was wird gefördert?

Finanziert werden schwerpunktmäßig:

- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes

- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)

- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung

- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege

- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen

- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus

- Investitionen in erneuerbare Energien

- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.

- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.

- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.

- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.

- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei größeren Vorhaben finanziell unterstützt z.B. bei Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landscahftsschutzes

Weitere Informationen  
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen  

Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Freiberufler:innen

- natürliche Personen (auch Existenzgründer:innen), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen

- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Was wird gefördert?

Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:

- Investitionen

- Unternehmensnachfolgen

- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)

- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)

- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen

Art und Höhe der Zuwendung

Laufzeiten

- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen

- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen

 

Kosten

- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):

-> einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)

- Bürgschaftsprovision:

-> jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages

 

Sicherheiten

- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten

- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können

 

Beihilferechtliche Regelungen

- AGVO und De-minimis-Beihilfe

Bewerbungsverfahren

Einreichung des Antrages über eine Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen

Weitere Informationen  
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