Förderwegweiser
Berlin
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ ist in fünf Leistungspakete (LP) mit bis zu 50 % Zuschüssen untergliedert. LP 1: Grobprüfung der Erfindung: max. 375 EUR; LP 2: Detailprüfung der Erfindung: max. 1.200 EUR; LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung der Patentanmeldung: max. 2.000 EUR; LP 4: Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte): max. 10 TEUR; LP 5: Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung: max. 3.000 EUR.; Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 16.575 EUR. Der Förderzeitraum umfasst max. 24 Monate.
Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.
Anträge für die Teilnahme an der „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO werden über das Portal „easy-online“ beim Forschungszentrum Jülich (Projektträger) eingereicht.
nein
Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.
- Zuwendungsgeber : Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich
- www.wipano.de
Sachsen Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale
Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
ja
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.
Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.
Aufbau eines Managementsystems, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung des Unternehmens, Neupositionierung am Markt, innovative Kostenstrukturanalyse, innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen: Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung, Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement, Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-inne.
Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar von maximal 700 EUR zuzüglich pauschalierter Reisekosten gemäß Entfernungszonen. Die maximale Förderung beträgt 7.000 EUR pro Antragsteller/-in.
Einstufiges Verfahren
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht Unternehmen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/allgemeine-beratung
Sachsen Sachsen-Anhalt
keine
Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.
Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
nein
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-gemeinsam
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß Anhang I AGVO) und Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz. Die Förderung von sonstigen Unternehmen unterliegt besonderen Einschränkungen.
Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte, Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition. Förderfähige Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen sind Investitionen gemäß Artikel 2 Nummer 51 AGVO einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet. Das sind: Errichtungsinvestitionen, Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist, Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
Zu den förderfähigen Kosten gehören Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen);
Anschaffungs- und Herstellungskosten mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden; Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern: bei KMU in voller Höhe der Kosten des förderfähigen Gesamtinvestitionsvorhabens, bei Großunternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 % der gesamten förderfähigen Investitionskosten; Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, wenn diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind, der Investor diese von einem Dritten (nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen) zu Marktbedingungen erworben hat und diese Wirtschaftsgüter ausschließlich innerhalb der Betriebsstätte, welche die Förderung erhält, genutzt werden; Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Grundstücken, soweit sie beim Antragsteller aktiviert werden. Der Mietkauf bzw. Leasingvertrag über andere Wirtschaftsgüter als Gebäude muss die Form eines Finanzierungsleasings haben und vorsehen, dass die geförderten Wirtschaftsgüter zum Laufzeitende erworben werden. Das Risiko für die Instandhaltung der geförderten Wirtschaftsgüter muss beim Mietkäufer bzw. Leasingnehmer liegen; Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte: die förderfähigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die bereits gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen;
Zu den nicht förderfähigen Kosten zählen: Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen (z. B. Renovierungs-/Sanierungskosten); Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen; Gebrauchte Wirtschaftsgüter, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte oder das erwerbende Unternehmen ist ein KMU in der Gründungsphase. Förderfähig sind nur gebrauchte Wirtschaftsgüter, die nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft oder nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen; Aktivierungsfähige Finanzierungskosten (z. B. Bauzeitzinsen); Eigenleistungen; Grunderwerbskosten inklusive Nebenkosten sowie Mietkauf oder Leasing von Grundstücken; Die Kosten für reine Betriebsverlagerungen ohne gleichzeitige Erweiterung der Betriebsstätte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines sachkapitalbezogenen Zuschusses. Der mögliche Investitionszuschuss kann je Vorhaben nur maximal 4.000.000 Euro betragen. Der Beitrag des/der Antragstellers/in aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentliche Förderung enthalten. Der maximale Investitionszuschuss je neu geschaffenem sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplatz ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal ( www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp) und anschließend postalisch bei der
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 müssen grundsätzlich bis zum 30. Juni 2022 enden. Maximal 36 Monate Durchführungszeitraum.
eingeschränkt
In strukturschwachen Regionen stärkt diese Förderung die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Zudem soll sie dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und sichern. Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismus) in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Einzelbetriebliche-Investitionsf%C3%B6rderung/index-2.jsp
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.
Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen
Beteiligung. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und nicht höher sein als die vorhandenen Eigenmittel und den Betrag von EUR 2.500.000 je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Diese Begrenzungen gelten auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe. Dauer mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages ist die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach 5 Jahren in anteiliger Höhe.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zu richten
eingeschränkt
Die Beteiligungsvarianten der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhöhen jeweils in unterschiedlicher Weise die Eigenmittelquote der geförderten Unternehmen und ermöglichen so das Einwerben von Fremdkapital.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
- https://www.mbg-hannover.de/
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der freien Berufe. Antragsteller müssen in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite) für diverse Finanzierungsanlässe wie Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen
Neugründungen; Kapazitätserweiterungen; Vorfinanzierung von Aufträgen und Beständen; klassische Nachfolgen; Übernahmen nach Insolvenz
Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen; Sie sind in der Regel auf 80% des Ausfalls zu beschränken; Für die Bearbeitung des Antrages hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu zahlen, dass je nach der Kreditsumme des beantragten Kredites unterschiedlich hoch ist, jedoch bei höchstens 125.000 EUR liegt.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen. Zuvor erfolgt die Kontaktaufnahme mit der PricewaterhouseCoopers GmbH sowie ein Vorgespräch mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und dem Finanzierungsgeber
ja
Diverse Finanzierungsanlässe, wie u.a. Neugründungen oder Kapazitätserweiterungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Angehörigen der freien Berufe durch die Übernahme von Sicherheiten (i.d.R. Ausfallbürgschaften) gegenüber dem Finanzierungsgeber abgesichert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-niedersachsen.html
Niedersachsen
31.12.2023
Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen
Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten
Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 25.000 Euro; Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre; Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 3,5 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit; Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig; Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden; Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen; Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten: www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
nein
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit. Diese werden als einmöglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kanndie geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%c3%bcndung/MikroSTARTer-Niedersachsen/index.jsp
Niedersachsen
Gründungen von kleinen, jungen, innovativen Unternehmen. Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen
Finanzierung der Nachgründungsphase (Seed) und erster Wachstumsphase, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Unternehmen, die im Regelfall noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Finanzierungen mit Volumina zwischen 150.000 Euro bis 600.000 Euro erhalten;
Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit NSeed können junge Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe mittels eine Beteiligung überwinden. Eine jährliche Vergütung ist für die Beteiligung wird fällig, die aber abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/NSeed/index.jsp
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.
Übernahme von Bürgschaften für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite, öffentliche Kredite (z. B. KfW- und IBB-Darlehen) sowie Leasingkredite.
Bürgschaften in Höhe von bis zu 70 %, maximale Bürgschaftshöhe 100 TEUR. Damit können – je nach Sicherheitenbedarf – Kredite zwischen 142 TEUR (70 %) und 200 TEUR (50 %) ermöglicht werden.
Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags über das Internet direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten.
nein
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- www.buergschaftsbank.berlin