Förderwegweiser
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind direkt zu stellen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.
ja
Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).
Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/express-bürgschaft/
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.
Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.
Bauliche und maschinelle, Investitionen,
Innovationen,
Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,
Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,
Existenzgründungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.
Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.
nein
Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- https://st.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer
BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank. Verbesserte Kreditkonditionen durch eine werthaltige Sicherheit. Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstitute.
Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, die Kreditobergrenze liegt bei 500.000 EUR.
Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.
Anträge sind an die
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Große Diesdorfer Straße 228
39108 Magdeburg
Tel. (03 91) 7 37 52-0
Fax (03 91) 7 37 52-15
E-Mail: info@bb-mbg.de
Internet: www.bb-mbg.de
zu richten.
Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.
Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.
Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.
nein
Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für
- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)
Anschrift:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
nein
Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investtionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/ib-gruendungsdarlehen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.
Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von eienr Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.
Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.
Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/beteiligungsfonds-mittelstand-sh-bmsh/
Schleswig-Holstein
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer:innen, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von
- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen
- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen
- Rationalisierungsmaßnahmen
- energetischen Projekten
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- außenwirtschaftlichen Aktivitäten
Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen
Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes
Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich
Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich
Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank
Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.
Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-wirtschaft/
Schleswig-Holstein
- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten
- innovative Unternehmen
- Gründungen Kapitalgesellschaft mit Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 EUR
- die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Stille Beteiligung:
Finanzierungsvolumen über den Fonds: > 50.000 EUR oder ≤ 500.000 EUR über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)
Laufzeit der Beteiligung: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)
Abgabe von Unternehmensanteilen: nein
Offene Beteiligung:
Finanzierungsvolumen über den Fonds: ≤ 1.000.000 €
Laufzeit der Beteiligung: entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).
Beteiligungsentgelt: nein
Abgabe von Unternehmensanteilen: zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 25 %
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
- Zuwendungsgeber : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/seed-und-start-up-fonds-innovationsfonds-sh/
Schleswig-Holstein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals
Tilgungsrate:
stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit:
stille Beteiligung: 10 Jahre
offene Beteiligung: 7 Jahre
Beteiligungsentgelt:
bonitätsabhängig
Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
eingeschränkt
Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/