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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

358 Treffer:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)  

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Unternehmen und insbesondere Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind direkt zu stellen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung von Finanzierungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).

Was wird gefördert?

Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt  

Zur Finanzierung konkreter Vorhaben, wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters, Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen sowie für Existenzgründungen stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) stille Beteiligungen zur Verfügung.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.

Beispiele

Bauliche und maschinelle, Investitionen,

Innovationen,

Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,

Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,

Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Sachsen-Anhalt  

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer

Was wird gefördert?

BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank. Verbesserte Kreditkonditionen durch eine werthaltige Sicherheit. Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstitute.

Beispiele

Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, die Kreditobergrenze liegt bei 500.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.

Anträge sind an die

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Große Diesdorfer Straße 228

39108 Magdeburg

Tel. (03 91) 7 37 52-0

Fax (03 91) 7 37 52-15

E-Mail: info@bb-mbg.de

Internet: www.bb-mbg.de

zu richten.

Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.

Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.

Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.

Weitere Informationen  
IB-Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)  

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Darlehen für Unternehmensgründer und junge Unternehmen. Dieses Förderprogramm dient auch der Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Situation.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.

Was wird gefördert?

Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für

- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)

- Auftragsvorfinanzierung

- Betriebsmittel/-ausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

 

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.

 

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.

 

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)

 

Anschrift:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm für nachhaltiges Wirtschaften  

Zusammen mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS) unterstützt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei nachhaltigen Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.

Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.

Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
 
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen. Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von eienr Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.

Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.

Weitere Informationen  
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer:innen, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.

 

Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von

- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen

- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen

- Rationalisierungsmaßnahmen

- energetischen Projekten

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- außenwirtschaftlichen Aktivitäten

 

Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.

Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes

Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner

Zinsbindung: maximal 10 Jahre

Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich

Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)

Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich

Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank

 

 

Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.

Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.

Weitere Informationen  
Seed- und Start-up-Fonds II  

Eine Tranche des Innovationsfonds SH stellt speziell für Unternehmen in der Seed- und / oder Start-up Risikokapital für die Entwicklung eines innovativen, technologie- und wissensstarken Unternehmens in der Early-Stage-Phase bereit. Dabei kann das Vorhaben seinen Ursprung in einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder in einem forschungsstarken Unternehmen haben. Aber auch als junges Unternehmen ohne wissenschaftlichen Hintergrund wird die innovative Geschäftsidee über typisch stille oder offene Beteiligungen in einer frühen Entwicklungsphase finanziert. Eine beratende Unterstützung bei Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen wird federführend durch die WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH begleitet.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten

- innovative Unternehmen

- Gründungen Kapitalgesellschaft mit Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 EUR

- die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.

 

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Stille Beteiligung:

Finanzierungsvolumen über den Fonds: > 50.000 EUR oder ≤ 500.000 EUR über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)

Laufzeit der Beteiligung: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)

Abgabe von Unternehmensanteilen: nein

 

Offene Beteiligung:

Finanzierungsvolumen über den Fonds: ≤ 1.000.000 €

Laufzeit der Beteiligung: entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).

Beteiligungsentgelt: nein

Abgabe von Unternehmensanteilen: zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 25 %

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen  
Beteiligungsfonds für KMU  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) stellen Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Schleswig-Holstein bereit. Mitfinanziert werden Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -erweiterung sowie zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag:

stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals

 

Tilgungsrate:

stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

offene Beteiligung: endfällig

 

Laufzeit:

stille Beteiligung: 10 Jahre

offene Beteiligung: 7 Jahre

 

Beteiligungsentgelt:

bonitätsabhängig

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/
 
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