Förderwegweiser
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU, Kriterien der EU Kommission, freiberuflich Tätige, natürliche Personen die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50 % beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. räumen wir generell für Vorhaben in Bremerhaven und für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen ein.
Einstufiges Verfahren: Kennzeichnung [x] auf dem BUK Darlehensantragund —Einreichung der angegebenen Unterlagen, die sich nach der Höhe der beantragten Haftungs-freistellung unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Vorkrediten bei der BAB richtet(= Risikostufe).
ja
Der BUKH ist eine Variante des Bremer Unternehmerkredits (BUK) für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und Einrichtungsgegenständen. Die Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/buergschaften/bukh.html
Hamburg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Bürgschaften insbesondere für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums für Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen
Ausfallbürgschaft; Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel höchstens 80%; Die Ausfallbürgschaften werden für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren übernommen, bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre.
Anträge können formlos über die Hausbank gestellt werden. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
nein
Für Finanzierungen, für die das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann, ist die Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg geeignet, um Kredite abzusichern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
- https://www.bg-hamburg.de/ueberuns/wie-funktioniert-eine-buergschaft/
Hamburg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen. Der Antragsteller darf nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sein.
Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, immaterielle Vermögenswerte, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung), Betriebsmittel inklusive Warenlager.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben und maximal 1 Mio. EUR in drei Kalenderjahren je Kreditnehmer. Das Darlehen wird durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg mit bis zu 70% besichert.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Das Programm bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB), Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/gruenden-und-nachfolgen/unternehmen-gruenden/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge
bundesweit
Antragsberechtigt sind (in GRW-Gebieten) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.
Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.
Bau von Gebäuden; Wander-, Rad- und Reitwege; unentgeltliche Park- und Rastplätze; unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste
Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt. Die max. Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem jeweiligen Gebiet. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder.
Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig.
ja
In strukturschwachen Regionen kann der Tourismus zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Im Rahmen der GRW-Förderung werden touristische Vorhaben daher explizit berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/regionalpolitik.html
Hamburg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung, Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, Betriebsmittel inklusive Warenlager.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-wachstum
Sachsen Sachsen-Anhalt
Unternehmen und Verbände spwie Vereinigung. Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen, deren Geschäftsanteile sich mehrheitlich bei der öffentlichen Hand befinden.
Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.
Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).
Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 70% des Ausfalls. Bürgschaften bis maximal 80% des Ausfalls bedürfen der Genehmigung durch den Minister der Finanzen. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. EUR begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme bedarf der Zustimmung des Ministers der Finanzen und des Ministers für Wissenschaft und Wirtschaft.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
ja
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium der Finanzen, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
Berlin
Der jeweilige "BPW"-Zyklus startet immer im Herbst mit den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) und endet im Juli des darauffolgenden Jahres.
Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen in Berlin oder Brandenburg planen, bereits existierende Unternehmen, die nicht älter als 12 Monate sind, bereits existierende Unternehmen, die ein weiteres Geschäftsfeld aufbauen oder ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernommen haben, Gründerinnen und Gründer, die ihr Konzept eigenhändig geschrieben haben.
Gefördert werden Geschäftsideen, die in Seminaren, Webinaren, Workshops und Foren bearbeitet und in einen Businessplan überführt werden können. Es besteht die Wahl, ob Sie alle Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nur punktuell jene Angebote, die die Gründung voranbringen.
Insgesamt gibt es beim "BPW" Preisgelder in Höhe von mehr als 50.000 Euro sowie mediale Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die Teilnahme an den "BPW"-Angeboten ist kostenlos.
Neben den vielen Angeboten können in drei Wettbewerbsphasen Konzept zur Bewertung eingereicht werden, um ein Feedback von den Experten des "BPW"-Netzwerkes zu erhalten. In jeder der drei Wettbewerbsphasen werden die drei Preisträger einer jeden Methode gekürt. Alle aktuellen Termine zu den Seminaren, Workshops und Abgaben finden Sie auf
www.b-p-w.de
ja
Der Wettbewerb ermöglilcht die Erstellung eines strukturierte Businessplans im Wettbewerbsmodus, Unterstützung bei der Erstellung des Geschäftskonzeptes, kostenfreie Seminare zur Unternehmensgründung sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes zu regionalen Partnern.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/businessplan-wettbewerb-berlin-brandenburg.html
Berlin
Existenzgründungen bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin mit überwiegend überregionalen Absatz. Tourismusbetriebssätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen.
Errichtungsinvestitionen, Erstinvestitionen, lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze.
Für KMU: Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen. Für Großunternehmen: Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erstinvestition zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen). Alternativ Lohnkostenzuschuss: Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden, der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt. Förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt.
Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet: Investitionszuschuss bis zu max. 30% für kleine, max. 20% für mittlere, max. 10% für große Unternehmen. Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet: Investitionszuschuss bis zu max. 20% für kleine, max. 10% für mittlere, max. 200 TEUR in 3 Jahren für große Unternehmen. Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Unternehmensgröße, Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung der besonderen Struktureffekte und der Höhe anderer Subventionen abhängig.
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Bei der "GRW" versteht man unter Beginn grundsätzlich den verbindlichen Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Damit ist keine Zusage der Förderung verbunden. Für die papiergebundene Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular. Alternativ können Sie für dieses Programm auch das eAntrags-Verfahren nutzen und Ihre Unterlagen online im Kundenportal einreichen.
ja
Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html
Berlin
Rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründungen, Start-ups bzw. Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Berlin. Gründungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Gründer/innen müssen die mehrheitlichen Unternehmensanteile besitzen. Es muss sich um ein technologisches, digitales, kreatives oder nachhaltiges Geschäftsmodell handeln. Ein erkennbares positives Markt- und Wachstumspotenzial für den Standort soll erkennbar sein. Hauptsitz und ggf. die geförderte Betriebsstätte müssen für mindestens 3 Jahre nach Abschlusszahlung in Berlin verbleiben und betrieben werden.
Material- und Investitionskosten, laufende Betriebsausgaben, Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) bis max. 50% des Gesamtzuschusses bei Gründer/innen und Geschäftsführer/innen max. 2.000 EUR/Monat pro Person, Fremdleistungen, Beratungskosten, Kosten für IT-Entwicklung, Sicherung von Rechten, Patentanmeldungen. Förderfähige Ausgaben müssen innerhalb von zwei Jahren ab Antragseingang anfallen.
Initialer Kostenzuschuss von 50% zu den förderfähigen Ausgaben, jedoch bis maximal. 50.000€ (als De-minimis-Beihilfe), Auszahlungen erfolgen im Ausgabenerstattungsprinzip in bis zu 5 Tranchen von mindestens 10% der bewilligten Gründungsförderung pro Tranche.
Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.gruendungsbonus.de ein.
ja
Zur Sicherstellung des Wachstums von Jungunternehmern und Freiberuflern sowie Kapitalbedarf in der Startphase bietet dieses Programm Zuschüsse.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gruendungsbonus.html
Berlin
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden (einschließlich gemeinnütziger Organisationsformen) und deren Gründungszeitpunkt i. d. R. 3 Jahre vor Antragstellung liegen sollte und deren zu finanzierende Vorhaben in oder von der Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Unternehmensfinanzierungen in Form von Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements. Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit, Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen.
Das Finanzierungsvolumen sollte zwischen einer und 30 Mio. EUR liegen. Investitionen: Darlehen von 500 TEUR bis zu i.d.R. 15 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin). Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre. Es wird 100% ausgezahlt. Betriebsmittelfinanzierungen: maximale Darlehenshöhe bis zu 5 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin). Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf das "IBB-Wachstumsprogramm" der Investitionsbank Berlin (IBB). Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Checkliste zur Antragstellung. Nachdem Ihre Hausbank dem Kreditantrag zugestimmt hat, beantragt diese das Darlehen bei der IBB. Die IBB nimmt eine eigenständige Kreditprüfung vor. Nach positiver Prüfung der IBB sagt Ihre Hausbank den gesamten Kreditbetrag zu. Den entsprechenden Darlehensvertrag erhalten Sie von Ihrer Hausbank.
ja
Das Förderprogramm bietet Finanzierungen für ein geplantes Unternehmenswachstum.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wachstumsprogramm.html