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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

266 Treffer:
Klimaschutz durch Radverkehr  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie im Rahmen der Klimaschutzinitiative bei der Durchführung von Modellprojekten, die attraktive Angebote für den Radverkehr entwickeln. Ziel des Förderaufrufes ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch investive regionale Modellprojekte zu realisieren.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Anträge vom 01.03. bis 30.04.2024 und (letztmalig) vom 01.09. bis 31.10.2024 eingereicht werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; dazu zählen Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 200.000 und maximal EUR 20 Millionen. Finanzschwache Kommunen können einen höheren Zuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten.

 

Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

 

In der 1. Verfahrensstufe sind Projektskizzen beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen.

 

In der 2. Verfahrensstufe werden Antragsteller positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in klimafreundliche Radverkehrsinfrastruktur, die u.a. der Naherholung und dem Radtourismus dienlich ist.

Weitere Informationen  
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)  

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds leisten einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union. Der EFRE trägt dazu bei, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen innerhalb der Europäischen Union und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern, während der Kohäsionsfonds Projekte in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Achtung: Trotz Zusammengehörigkeit der Fonds werden in Deutschland keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug. Anträge sind daher für den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

 

Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

- Investitionen in die Infrastruktur

- Angewandte Forschung und Innovation

- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen

- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte

- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten

- Technische Hilfe

 

Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.

 

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

 

Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.

Weitere Informationen  
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt mit dem Umweltinnovationsprogramm Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- sonstige juristische Personen des privaten Rechts

- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:

 

- Abwasserbehandlung

- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung

- Circular Economy

- Bodenschutz

- Luftreinhaltung und Klimaschutz

- Minderung von Lärm und Erschütterungen

- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz

 

Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.

Beispiele

Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard (siehe untenstehender Link zum aquaTurm Hotel)

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

 

Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.

 

Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Universalkredit  

Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus: Für Unternehmen die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, ist bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren das Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme erweitert worden. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Existenzgründer/-innen

 

Voraussetzungen:

Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.

Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.

Was wird gefördert?

Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.

 

Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:

Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Förderfähig sind bei

Investitionsdarlehen:

– Investitionen, die einer mittel- bis langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einschließlich des Erwerbs beziehungsweise der Errichtung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

 

Betriebsmitteldarlehen:

– Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten wie zum Beispiel Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten, Markterkundungsreisen und Messebeteiligungen, Marktanalysen und Machbarkeitsstudien, die Einrichtung von Vertriebsbüros und der Einsatz von Vertriebsmitarbeitern vor Ort. Für diese Vorhaben stehen nur die beihilfefreien Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Ausländische Umsatzsteuerbeträge können nicht mitfinanziert werden und die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.

 

Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – die von 138 Staaten der Vereinten Nationen ratifiziert wurden – sind für Investitionen im Ausland vom antragstellenden Unternehmen mindestens einzuhalten. Ebenso müssen die Maßnahmen des Unternehmens im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen

 

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

 

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

 

Laufzeiten Ratendarlehen:

3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)

10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)

15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

 

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

 

Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Auszahlung: 100%

 

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

 

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

 

Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.

 

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Mittelstandsfonds  

Der NRW.BANK Mittelstandsfonds unterstützt das Wachstum mittelständischer Unternehmen durch Bereitstellung von Eigenkapital.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition

Was wird gefördert?

Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung

Mindestbetrag: 1 Mio. €

Höchstbetrag: 7 Mio. €

Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Infrastruktur  

Im Rahmen des Programms werden Investoren gefördert, die notwendige private Investitionen in Infrastruktureinrichtungen tätigen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)

- Angehörige der Freien Berufe

- private Investoren

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen.

Beispiele

Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben umsetzen:

- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.)

- Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.)

- Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen usw.)

- soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser usw.)

- Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)

- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.)

- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.)

- Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung (Rathäuser usw.)

- Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.)

 

Die NRW.BANK finanziert dabei folgende Maßnahmen mit:

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (außer bei Breitbandinfrastruktur)

- gewerbliche Baukosten

- Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen

- Betriebs- und Geschäftsausstattung

- Kosten zum Erwerb von Lizenzen (außer laufende Lizenzgebühren)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 150 Mio. €

Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden

Zinssatz:

- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit

- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

Sicherheiten: banküblich

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.

Weiterführende Informationen:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Gründungs- und Wachstumskredit  

Die NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen, wenn das Vorhaben einen nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg zu erwarten lässt.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden

- Existenzgründer/-innen,

- Angehörige der freien Berufe sowie

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.

Was wird gefördert?

Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.

 

Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:

- Betriebsmittelbedarf

- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,

- Übernahme und Beteiligung

 

Voraussetzungen:

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten

- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert

- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Laufzeiten:

- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en

-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en

- Betriebsmitteldarlehen:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

- Warenlager:

-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en

Zinssatz:

- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit

- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre

Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.

Tilgung:

- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung

Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Baudenkmäler  

Die NRW.BANK fördert Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- mittelständische Unternehmen

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Einrichtungen

- Einrichtungen der öffentlichen Hand

- Religionsgemeinschaften

- natürliche Personen

Was wird gefördert?

Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitätendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Mindestbetrag: 25.000 €

Höchstbetrag: 2 Mio. €

Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres

- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Informationen erteilt auch die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.

Weitere Informationen  
NRW Mikrodarlehen  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Gründung und Weiterentwicklung von in der Regel Kleinstunternehmen durch Mikrodarlehen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,

- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,

- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:

- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,

- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.

 

 

Voraussetzungen:

- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden

- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten

- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen

- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum

- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit

- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Höchstbetrag: 50.000 €

Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate

- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital

- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich

Auszahlung: 100%

Sicherheiten: keine

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.

Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.

Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.

Weitere Informationen  
Mittelstand innovativ - Innovations- und Digitalisierungsgutschein  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!” innovative mittelständische Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten Innovations- und Digitalisierungsgutschein und Innovationsassistent.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine decken verschiedene Projektformen an. Allgemein fördert das Programm die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

 

 

Voraussetzungen:

- Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen

- Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen

- das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU

- das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante sein

- Vergabe keiner Unteraufträge im Rahmen der Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich Mitarbeitende

- der/die Auftragnehmende weist in dem entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen auf

Beispiele

1. MID-Digitalisierung (Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen) mit den Förderschwerpunkten:

- Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel

- Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion

 

Als Erweiterung werden durch das Corona-Sonderprogramm MID-Plus bis zum 30.06.2021 die folgenden Vorhaben gefördert:

- erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie

- Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden (z.B. Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse)

- ausschließlich Umsetzungstätigkeiten im Back-End, nicht hingegen Software-Entwicklungen im Front-End

 

2. MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)

3. MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderhöhe:

- MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)

- MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)

- MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)

Förderumfang (für alle 3 Varianten):

- Kleinst- und kleine Unternehmen: 70% der erforderlichen Ausgaben

- mittlere Unternehmen: 50% der erforderlichen Ausgaben

Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate

 

Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei dem

Projektträger Jülich (PTJ)

Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Tel. (0 24 61) 61-91 61

E-Mail: f.ortmann@fz-juelich.de

Internet: www.ptj.de

einzureichen. Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung des Antrages eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch zu nehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.

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