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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

266 Treffer:
NRW-Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital  

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Innovationskraft ihrer Betriebe zu stärken, sich mehr zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren digital weiterzuentwickeln. Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen von Mitarbeitenden und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.

Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.

Was wird gefördert?

Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.

Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.

 

Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.

Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

 

MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.

 

MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:

 

Für Kleinst- und kleine Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 50 Prozent

MID-Analyse: 80 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent

 

Für mittlere Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 30 Prozent

MID-Analyse: 60 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent

 

MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.

 

MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.

 

Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
  • https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid
 
Klimaschutz-Plus  

Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO 2-Emmissionen im Gebäudesektor.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben

– Kommunen und Zweckverbände,

– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,

– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,

– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,

– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,

– Kirchengemeinden,

– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur CO2 Minimierung (bsp. Verbesserung der Lüftungs- und Heizungsanlagen, Einsatz regenerativer Energien, wie solarthermische Anlagen, etc.) und nachhaltige, energieeffiziente Sanierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung

– im CO 2-Minderungsprogramm liegt der Höchstbetrag bei 200.000 EUR, die Bagatellgrenze bei 3.000 EUR. Bei Maßnahmenkombinationen wird dieser Fördersatz auf jede Maßnahme angewendet.

– ist im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm abhängig von der Art des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge können ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 (es gilt der Eingangsstempel der Bewilligungsstelle) an die L-Bank gestellt werden. Das Umweltministerium wird eine frühere Ausschöpfung der Mittel bekannt geben. Für die Antragstellung sind ausschließlich die im Programmjahr zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden. Sie regeln weitere Bedingungen und insbesondere technische Details. Anträge sind in schriftlicher Form zu erstellen und in einfacher Ausfertigung auf dem Postweg einzureichen. Die Formulare enthalten ein Adressfenster mit dem richtigen Empfänger.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „Klimaschutz-Plus“ die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden und CO 2-Minderungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler”  

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Maßnahmen der Denkmalpflege an unbeweglichen Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Kulturdenkmalen (Ausnahme: Kulturdenkmale in unmittelbarem Eigentum der Länder).

Was wird gefördert?

Gefördert werden unbewegliche Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Die nationale Bedeutung des Denkmals kann sich weiterhin daraus ergeben, dass das Objekt maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.

Beispiele

Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in den alten Bundesländern und bis zu sieben Jahren in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Bewerbungsverfahren

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgartist für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Denkmalpflegeprogramms der BKM zuständig. Der Antrag auf Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm ist bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Erst- und Folgeanträge sind ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgart - einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kulturell bedeutsame Denkmale können, sofern öffentlich zugänglich, das kulturtouristische Angebot einer Destination prägen. Investitionen zum Erhalt solcher Denkmale sind daher auch aus touristischer Sicht zu begrüßen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesverwaltungsamt (BVA); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
 
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.

 

 

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

 

- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und

-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland

 

- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt

- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Städteinitiative (EUI-IA) richtet sich an innovative Projekte, die sich auf die drei Themen Begrünung der Städte, nachhaltiger Tourismus und Talenteentwicklung in schrumpfenden Städten konzentrieren. Finanziert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 3,5 Jahren, die konkrete Beispiele aus der Praxis liefern sollen. Im Bereich des Themas „Nachhaltiger Tourismus“ werden Projekte gefördert, die den nachhaltigen ökologischen und digitalen Wandel und die Widerstandsfähigkeit des Tourismusökosystems unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:

 

• Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad

ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist

(DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50.000 Einwohner

zählt.

 

• Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten

anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 Prozent) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat

als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA

Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50.000 beträgt.

 

• Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten

städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische

Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung

(DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA

Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen

(federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50.000

beträgt.

 

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche

Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]). Alle Partner müssen in der EU ansässig sein.

Was wird gefördert?

Themen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-IA sind:

 

- Begrünung der Städte:

Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten in den Bereichen biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima einschließlich Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen sollen außerdem einen Beitrag zum grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für Alle einbeziehen.

 

- Nachhaltiger Tourismus:

Unterstützung der langfristigen grünen und digitalen Transformation und der Resilienz im Tourismus. Durch die Einführung neuer Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängt. Dies insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftsaktivitäten mit anderen Investitionen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung auf andere Sektoren.

 

- Talententwicklung in schrumpfenden Städten:

Unterstützung von Städten bei der Erprobung neuer Lösungen, um Talente zu halten und anzuziehen. Der Aufruf richtet sich besonders and Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Harnessing talent in Europe’s region" genannt werden. Mit dem Call sollen ortsbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden. Das sind Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer innovativen Weise angehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung im Rahmen der EUI-IA erfolgt nach dem Gesamtkostenprinzip. Das bedeutet, dass

Projekte zwar eine EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, aber alle Partner (federführende städtische Behörde, assoziierte städtische Behörden, Partner für die Projektdurchführung und Transferpartner), die EFRE-Mittel erhalten, mindestens 20 Prozent an öffentlichen oder privaten Beiträgen zur Ergänzung ihres Budgets entweder aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen (jedoch nicht aus einer anderen EU-Finanzierungsquelle) aufbringen müssen. Die Partnerbeiträge können in bar und/oder als Sachleistungen geleistet werden.

 

In einem Gesamtrahmen von 120 Mio. EUR kann jedes Projekt mit bis zu 5 Mio. EUR aus dem EFRE kofinanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zu 100 Prozent papierlos über die EEP (https://eep.urban-initiative.eu/Account/Login?ReturnUrl=%2f).

 

Die Frist zur Einreichung des Antragsformulars und des Bestätigungsblatts endet am

05.10.2023 um 14.00 Uhr CEST.

 

Der 6. Start für EUI-IA Call 2 Projekte beginnt am 1. Juni 2024 und dauert 6 Monate bis zum 30. November 2024.

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen  
INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027  

Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert. Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Für Behandlung des Projektantrags im 5. Begleitausschuss: 27.08.2024, 15:59 Uhr

Für wen?

Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.

 

Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.

 

An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Forschung und Wissenstransfer

- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz

- Bildung

- Kultur und nachhaltiger Tourismus

- Bessere INTERREG Governance

 

Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.

 

Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
  • https://www.by-cz.eu/
 
Denkmalförderung in Baden-Württemberg  

Als eines von wenigen Bundesländern unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen bzw. Denkmaleigentümer in ihrer Unterhaltungspflicht. So können Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer, als Besitzerin bzw. Besitzer oder als Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger Zuwendungen für Maßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal beantragen (ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht allerdings nicht).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

Anträge können jederzeit gestellt werden

Für wen?

Private Denkmaleigentümer, Städte, Gemeinden, Landkreise oder Kirchengemeinden.

 

Zuwendungen können Sie grundsätzlich beantragen, wenn

- Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer, Besitzerin bzw. Besitzer oder sonstiger Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger eines Kulturdenkmals sind

- die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde (bei einer Auftragsvergabe: Lieferungs- oder Leistungsaufträge wurden noch nicht abgeschlossen)

- die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze erreicht. Diese liegt bei Objekten im Eigentum der Gemeinden, Landkreise und Kirchen bei einem Mindestbetrag von 30.000 €, bei sonstigen Personen bei 3.000 €. Die genannten Beträge richten sich zudem nach den antragstellenden Besitzerinnen bzw. Besitzern oder Bauunterhaltspflichtigen

- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, o.a.) von der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen

- und die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die im Rahmen von notwendigen Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal anfallen. Dabei stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermittel schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Verfügung, die dem Erhalt der Denkmalsubstanz dienen und ihren historischen Bestand sichern. Ausgaben für den üblichen Bauunterhalt sind nicht zuwendungsfähig.

 

Private Antragstellerinnen bzw. Antragsteller erhalten die Hälfte (50%), Gemeinden, Landkreise und Kirchen ein Drittel (33,3%) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.

Bewerbungsverfahren

Vor der Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, dass Sie sich durch die kompetenten Fachleute des Landesamtes für Denkmalpflege beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde ein erstes gemeinsames kostenloses Beratungsgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

 

Einem Antrag beizufügen:

- die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)

- Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung

- gewerkebezogene Kostenberechnungen

- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

- beschriftete maßnahmenbezogene Fotos

 

Die beantragten Maßnahmen werden vom Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich der Bedeutung des Denkmals, der Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Maßnahme, des Grades der Erhaltung der historischen Substanz sowie des denkmalpflegerischen Interesses an der Maßnahme bewertet.

Ist nach dieser Bewertung eine Förderung durch das Land aussichtsreich, erfolgt die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.

Weitere Informationen  
Digitalbonus Bayern  

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Art und Höhe der Zuwendung

Es besteht die Wahl zwischen den Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus.

 

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

 

Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Es wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.

 

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten: Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto oder Online-Antragstellung und anschließende postalische Einreichung bei der zuständigen Regierung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
  • https://www.digitalbonus.bayern/
 
Messeförderung - Einzelaussteller im Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen fördert kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die über internationale Leitmessen im Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern wollen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Die Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.

Beispiele

Zuschussfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro Messen innerhalb der Europäischen Union (Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten) und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern

- Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt

- Ein Aussteller darf insgesamt drei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.

- Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein.

Bewerbungsverfahren

Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein. Antragstellung über das Kundenportal der NBank:

www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Sowie zusätzlich im Original.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mithilfe der Messeförderung Ausland der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.

Weitere Informationen  
Pilotförderprogramm "Heimat.Engagiert" in Bayern  

Mit dem Pilotprogramm Heimat.Engagiert sollen in ganz Bayern jährlich bis zu 40 Vorhaben aus dem Bereich der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung unterstützt werden. Kooperationspartner des Projektes ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen.

Beispiele

Förderwürdig sind dabei insbesondere Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar, die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar, die Anschaffung von Ausstellungsinventar, technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.

 

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projekförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 Euro gewährt. Die Eigenmittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zuwendungsfähig sind alle direkt vorhabenbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens stehen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Bewilligungsbehörde über eine digitale Antragsplattform einzureichen. Die notwendigen Formulare können über den untenstehenden Link aufgerufen werden. Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger darf lediglich einen Antrag pro Sammeltermin einbringen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für bayrische Heimatgeschichte, das ein breites Spektrum von Antragstellern anspricht und Investitionen in verschiedenste Darstellungen von Heimatpflege mit einem Festbetrag von 2.000 Euro unterstützt.

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