Förderwegweiser
Hamburg
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.
Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.
Zuschüsse; Für neue Arbeitsplätze beträgt die Höhe der Förderung im dritten und vierten bzw. vierten und fünften Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes; Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird ein zweijähriger Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gewährt.
Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg
nein
„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Integrationsamt Hamburg
- https://www.hamburg.de/integrationsamt/114998/job-4000/
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.
Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:
1. Hochleistungsrechnen
2. künstliche Intelligenz
3. Cybersicherheit
4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen
5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.
Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.
Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt. Der nächste wird vorassichtlich Anfang Herbst 2022 ausgerufen. Einsendeschluss ist immer um 17.00 Uhr.
eingeschränkt
Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : DG Connect
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/digital-europe-programme_de
Hessen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben:
- öffentliche kommunale Träger,
- öffentliche nicht-kommunale Träger,
- private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften
Maßnahmen zur Realisierung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK), sowie ergänzende Maßnahmen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung gefördert. Darunter fallen die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels „Natur- und Landerlebnis“.
Zudem werden Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge mit einnahmeschaffender bzw. erwerbswirtschaftlicher Orientierung, sonstige investive und nicht investive Projekte sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und laufende Kosten (der lokalen Aktionsgruppe) gefördert.
Die Vorgaben zur Art und Höhe der Zuwendung sind abhängig von dem jeweiligen Vorhaben und sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Anträge werden bei den örtlich zuständigen Landkreisen, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter, gestellt.
nein
Verschiedene Projekte für eine integrierte ländliche Regionalentwicklung könnenn mit Hilfe dieses Programms verwirklicht werden.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter der Landkreise
- https://www.wibank.de/wibank/leader/laendliche-regionalentwicklung-306722
Bremen Bremen
30.12.2024
Antragsberechtigt sind Sie als
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie
- Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, wenn Sie mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.
Eine Förderung betrifft folgende Bereiche:
- Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung,
- Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen,
- die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung.
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben, zu denen Sie verpflichtet sind,
- Vorhaben, die Sie aufgrund von Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung oder Kapazitätserweiterung durchführen,
- Vorhaben, bei denen Sie bei der Durchführung ohne Effizienzsteigerung Investitionen in gleicher Höhe aufwenden müssten,
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Zuschuss, in Abhängigkeit von den Maßnahmen:
- für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.
Als großes Unternehmen können Sie nur dann eine Förderung erhalten, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Energieaudit durchgeführt wird.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem ist in bestimmten Fördergebieten eine Anhebung der Förderquote zusätzlich um bis zu 5 Prozent möglich. Dies gilt jedoch nicht für betriebliche Energiekonzepte.
Anträge sind zu richten an:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung
und Wohnungsbau
Referat Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik
Contrescarpe 72
28 195 Bremen
nein
Zuschuss für Unternehmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid.
- Zuwendungsgeber : Freie Hansestadt Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität Stadtentwicklung und Wohnungsbau
- https://www.bauumwelt.bremen.de/klimaschutz/klima-energie/gewerbe-und-industrie-24849
Berlin
31.12.2025
Antragberechtigt sind kleine und mittelständischen Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, Freiberufler und Selbsttändige, die in Berlin eine Betriebsstätte haben und sich ihre Energiekosten von 2021 zu 2022 mindestens verdoppelt haben.
Mittel aus den Liquiditätshilfen Energie können nur gewährt werden, wenn
• andere Möglichkeiten zur Überwindung der Liquiditätsschwierigkeiten, insbesondere
durch Bürgschafts- und Darlehensprogramme des Bundes und des Landes, nicht be-
stehen bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden können,
• bestätigt wird, dass Kredite Dritter nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus die-
sem Programm zurückgeführt werden,
• arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen,
• die Mitfinanzierung des Finanzbedarfs durch andere Finanziers (z. B. die Gesellschaf-
ter oder eine Geschäftsbank) in wesentlicher Höhe getätigt wird.
• der Antragssteller seine Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet hat
Das Programm dient der Mitfinanzierung, der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung eines Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen inklusive der Energiekosten.
Bei der Förderung handelt es sich um ein Darlehen. Die Darlehen können unter den sich aus der Bundesrahmenregelung ergebenden Voraussetzungen als maximal 18-monatige vorübergehende Umstrukturierungshilfe gewährt werden.
Die Mittel aus den Liquiditätshilfen Energie werden als Darlehen von der IBB auf Grundlage
eines privatrechtlichen Vertrags u. a. zu folgenden Konditionen vergeben:
(1) Umstrukturierungsbeihilfe
• Höhe In der Regel bis zu 1 Mio. EUR je Antragsteller
• Laufzeit In der Regel bis zu 5 Jahre davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei.
• Verzinsung EU-Referenzzinssatz + 400 Basispunkte
• Zins und Tilgung Ratierliche (vierteljährig, nachschüssig) Tilgung und
Zinszahlung.
(2) Vorübergehende Umstrukturierungshilfe
• Höhe In der Regel bis zu 1 Mio. EUR je Antragsteller
• Laufzeit Höchstens 18 Monate
• Verzinsung EU-Referenzzinssatz + 400 Basispunkte
• Zins und Tilgung Ratierliche (vierteljährig, nachschüssig) Tilgung und
Zinszahlung.
Anträge können digital über das Kundenportal der IBB eingereicht werden.
nein
Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Energiekrise und des Ukrainekriegs in eine Finsnzielle Notlange geraten sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-energie.html
Brandenburg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind
- Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen),
- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten,
- Freiberufler/innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind,
- Einzelunternehmer/innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind,
- rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,
- öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,
- staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Es werden vier verschiedene Förderbestände gefördert:
1. Bildungsscheck für Beschäftigte
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
2. Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
3. Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von
3a) Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen
3b) Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder
3c) grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.
4. Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.
1. Bildungsscheck für Beschäftigte
- Zuschussvon 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- max. 3.000 Euro pro Vorhaben
- Mindestförderhöhe von 500 Euro
- Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
2. Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Zuschuss von max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Mindestförderhöhe von 1000 Euro.
- Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
3. Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
- kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent
- große Unternehmen bis zu 50 Prozent
- Mindestförderhöhe von 1.000 Euro
- Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.
4. Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
- gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Der jeweilige Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben.
Die Antragstellung für die
- Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und
- für das Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
ist ab dem 14. November 2022 bis zum 31 Dezember 2023 über das ILB-Kundenportal möglich.
nein
Mit der Weiterbildungsrichtlinie fördert das Land Brandenburg die Weiterbildung von Freiberuflern und Unternhemen.
- Zuwendungsgeber : EU, Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) und das Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/
Hamburg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung sowie Contracting-Unternehmen in Hamburg.
Gefördert wird die Installation bzw. Errichtung von: Solarthermie und Heizungsmodernisierung; Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher
Heizungsunterstützende Anlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung; Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und/oder -kälte, von warmem Wasser für Waschanlagen sowie Anlagen zum solaren Kühlen, z.B. von Serverräumen oder Laboren sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen; Solarthermie-Monitoring; Bioenergie: Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen ab einer Größe von 100 kW; Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW; Wärmepumpen-Anlagen ab einer Nennwärmeleistung von 40 kW; Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Wärmepumpe oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz
Zuschuss; Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 1.000.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen sowie Privatpersonen können mit dieser Förderung bei der Errichtung/Installation von Anlagen zur Versorgung von erneuerbaren Energien unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/erneuerbare-waerme
Hamburg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand); Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung; Ab mind. 8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden; Ab 12 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden; Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege
Einmaliger Zuschuss von maximal 50.000 Euro pro Gebäude.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
ja
Das Programm fördert freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf den Dächern Hamburgs. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und entlasten die Abwassersysteme, denn sie halten 40 - 90 Prozent des Regenwassers zurück. Zudem werden auf den Dächern neue Lebensräume für Mensch und Tier geschaffen.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-gruendachfoerderung
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.
Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Es werden die folgenden Amßnahmen gefördert:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Die Förderung erfolgt als Darlehen.
Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.
Mindestlaufzeit: 2 Jahre
Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.
- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
nein
Ein vielsietig einsetzbarer Kredit mit vermindertem Risiko für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe, Hausbank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Investitionen-und-Wachstum/F%C3%B6rderprodukte/KfW-F%C3%B6rderkredit-gro%C3%9Fer-Mittelstand-(375-376)/?redirect=686465
Brandenburg
31.10.2029
Die ILB finanziert KMU gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht finanziert werden.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition.
Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR
Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung
Über die Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB), siehe Link.
nein
Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB), über die Brandenburg Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/wachstumsfinanzierung/