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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

266 Treffer:
Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen  

Das Land Hamburg unterstützt Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschüsse; Für neue Arbeitsplätze beträgt die Höhe der Förderung im dritten und vierten bzw. vierten und fünften Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes; Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird ein zweijähriger Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

Weitere Informationen  
Digitales Europa 2021-2027  

Die Investitionen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ sollen die beiden Ziele der Union „grüner und digitaler Wandel“ unterstützen und gleichzeitig die Resilienz und digitaltechnische Autonomie der Union stärken.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:

1. Hochleistungsrechnen

2. künstliche Intelligenz

3. Cybersicherheit

4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen

5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.

Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt. Der nächste wird vorassichtlich Anfang Herbst 2022 ausgerufen. Einsendeschluss ist immer um 17.00 Uhr.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.

Weitere Informationen  
Ländliche Regionalentwicklung Hessen  

Mit dem Programm verfolgt die Landesregierung das Ziel einer integrierten ländlichen Regionalentwicklung.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben:

- öffentliche kommunale Träger,

- öffentliche nicht-kommunale Träger,

- private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Realisierung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK), sowie ergänzende Maßnahmen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung gefördert. Darunter fallen die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels „Natur- und Landerlebnis“.

 

Zudem werden Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge mit einnahmeschaffender bzw. erwerbswirtschaftlicher Orientierung, sonstige investive und nicht investive Projekte sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und laufende Kosten (der lokalen Aktionsgruppe) gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Vorgaben zur Art und Höhe der Zuwendung sind abhängig von dem jeweiligen Vorhaben und sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden bei den örtlich zuständigen Landkreisen, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter, gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verschiedene Projekte für eine integrierte ländliche Regionalentwicklung könnenn mit Hilfe dieses Programms verwirklicht werden.

Weitere Informationen  
Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)  

Der Erhalt der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern schnelles und wirksames Handeln. Ein erheblicher Teil des Energieverbrauchs entfällt auf den industriell-gewerblichen Bereich. Gerade hier können umfangreiche Potenziale zur Minderung der CO2-Emissionen durch Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien erschlossen werden. Ziel der Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie ist es, im Bereich der Industrie und des Gewerbes durch zusätzliche Investitionsanreize den Einsatz von Primärenergie und den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern. Dies soll erreicht werden durch Maßnahmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung sowie durch eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Fördergebiet

Bremen Bremen

Geltungsdauer

30.12.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind Sie als

 

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie

- Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, wenn Sie mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.

Was wird gefördert?

Eine Förderung betrifft folgende Bereiche:

 

- Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung,

- Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen,

- die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung.

 

Nicht gefördert werden:

 

- Vorhaben, zu denen Sie verpflichtet sind,

- Vorhaben, die Sie aufgrund von Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung oder Kapazitätserweiterung durchführen,

- Vorhaben, bei denen Sie bei der Durchführung ohne Effizienzsteigerung Investitionen in gleicher Höhe aufwenden müssten,

- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,

- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie

- Unternehmen in Schwierigkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss, in Abhängigkeit von den Maßnahmen:

 

- für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,

- für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,

- für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.

 

Als großes Unternehmen können Sie nur dann eine Förderung erhalten, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Energieaudit durchgeführt wird.

 

Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem ist in bestimmten Fördergebieten eine Anhebung der Förderquote zusätzlich um bis zu 5 Prozent möglich. Dies gilt jedoch nicht für betriebliche Energiekonzepte.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an:

 

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung

und Wohnungsbau

Referat Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik

Contrescarpe 72

28 195 Bremen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuschuss für Unternehmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid.

Weitere Informationen  
Liquiditätshilfe Energie Berlin  

Um den Folgen der Energiekrise entgegenzuwirken, hat die IBB das Programm "Liquiditätshilfen Energie" eingeführt. Es richtet sich an unternehmen deren Geschäftstätigkeit durch die Energie- und Ukrainekrise aufgrund eines hohen Liquiditätsengapsses bedroht ist.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragberechtigt sind kleine und mittelständischen Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, Freiberufler und Selbsttändige, die in Berlin eine Betriebsstätte haben und sich ihre Energiekosten von 2021 zu 2022 mindestens verdoppelt haben.

 

Mittel aus den Liquiditätshilfen Energie können nur gewährt werden, wenn

• andere Möglichkeiten zur Überwindung der Liquiditätsschwierigkeiten, insbesondere

durch Bürgschafts- und Darlehensprogramme des Bundes und des Landes, nicht be-

stehen bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden können,

• bestätigt wird, dass Kredite Dritter nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus die-

sem Programm zurückgeführt werden,

• arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen,

• die Mitfinanzierung des Finanzbedarfs durch andere Finanziers (z. B. die Gesellschaf-

ter oder eine Geschäftsbank) in wesentlicher Höhe getätigt wird.

• der Antragssteller seine Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet hat

Was wird gefördert?

Das Programm dient der Mitfinanzierung, der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung eines Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen inklusive der Energiekosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Förderung handelt es sich um ein Darlehen. Die Darlehen können unter den sich aus der Bundesrahmenregelung ergebenden Voraussetzungen als maximal 18-monatige vorübergehende Umstrukturierungshilfe gewährt werden.

 

Die Mittel aus den Liquiditätshilfen Energie werden als Darlehen von der IBB auf Grundlage

eines privatrechtlichen Vertrags u. a. zu folgenden Konditionen vergeben:

 

(1) Umstrukturierungsbeihilfe

• Höhe In der Regel bis zu 1 Mio. EUR je Antragsteller

• Laufzeit In der Regel bis zu 5 Jahre davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei.

• Verzinsung EU-Referenzzinssatz + 400 Basispunkte

• Zins und Tilgung Ratierliche (vierteljährig, nachschüssig) Tilgung und

Zinszahlung.

 

(2) Vorübergehende Umstrukturierungshilfe

• Höhe In der Regel bis zu 1 Mio. EUR je Antragsteller

• Laufzeit Höchstens 18 Monate

• Verzinsung EU-Referenzzinssatz + 400 Basispunkte

• Zins und Tilgung Ratierliche (vierteljährig, nachschüssig) Tilgung und

Zinszahlung.

Bewerbungsverfahren

Anträge können digital über das Kundenportal der IBB eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Energiekrise und des Ukrainekriegs in eine Finsnzielle Notlange geraten sind.

Weitere Informationen  
Weiterbildungsrichtlinie 2022 Brandenburg  

Das Land Brandenburg fördert mit Hilfe der europäischen Mittel die Weiterbildung von Freiberuflern und Arbeitnehmern. Das Programm umfasst vier verschiedene Förderbestände, um möglichst viele Bedarfe abzudecken.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen),

- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten,

- Freiberufler/innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind,

- Einzelunternehmer/innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind,

- rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,

- öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,

- staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.

Was wird gefördert?

Es werden vier verschiedene Förderbestände gefördert:

 

1. Bildungsscheck für Beschäftigte

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.

 

 

2. Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

 

3. Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von

3a) Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen

3b) Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder

3c) grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.

 

 

4. Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten

Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.

Art und Höhe der Zuwendung

1. Bildungsscheck für Beschäftigte

- Zuschussvon 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

- max. 3.000 Euro pro Vorhaben

- Mindestförderhöhe von 500 Euro

- Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

 

 

2. Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

- Zuschuss von max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Mindestförderhöhe von 1000 Euro.

- Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.

 

 

3. Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

- kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent

- große Unternehmen bis zu 50 Prozent

- Mindestförderhöhe von 1.000 Euro

- Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.

 

 

4. Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten

- gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

 

 

Der jeweilige Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben.

 

Die Antragstellung für die

- Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und

- für das Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

 

ist ab dem 14. November 2022 bis zum 31 Dezember 2023 über das ILB-Kundenportal möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Weiterbildungsrichtlinie fördert das Land Brandenburg die Weiterbildung von Freiberuflern und Unternhemen.

Weitere Informationen  
Erneuerbare Wärme  

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Maßnahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung sowie Contracting-Unternehmen in Hamburg.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation bzw. Errichtung von: Solarthermie und Heizungsmodernisierung; Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher

Beispiele

Heizungsunterstützende Anlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung; Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und/oder -kälte, von warmem Wasser für Waschanlagen sowie Anlagen zum solaren Kühlen, z.B. von Serverräumen oder Laboren sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen; Solarthermie-Monitoring; Bioenergie: Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen ab einer Größe von 100 kW; Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW; Wärmepumpen-Anlagen ab einer Nennwärmeleistung von 40 kW; Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen

Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Wärmepumpe oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 1.000.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen sowie Privatpersonen können mit dieser Förderung bei der Errichtung/Installation von Anlagen zur Versorgung von erneuerbaren Energien unterstützt werden.

Weitere Informationen  
Hamburger Gründachförderung  

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt die Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden. Mitfinanziert werden die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Was wird gefördert?

Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand); Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung; Ab mind. 8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden; Ab 12 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden; Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege

Art und Höhe der Zuwendung

Einmaliger Zuschuss von maximal 50.000 Euro pro Gebäude.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf den Dächern Hamburgs. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und entlasten die Abwassersysteme, denn sie halten 40 - 90 Prozent des Regenwassers zurück. Zudem werden auf den Dächern neue Lebensräume für Mensch und Tier geschaffen.

Weitere Informationen  
KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung  

Mit dem KfW-Förderkredit können Unternehmen mit max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz, die Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge planen, ein Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro erhalten. Mit der Risikoübernahme von 50 Prozent durch die KfW Bankengruppe wird der Kreditzugang erleichtert.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen

- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Rechtsfähige Personengesellschaften,

 

die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,

 

- mit Unternehmenssitz in Deutschland

- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.

 

 

Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Es werden die folgenden Amßnahmen gefördert:

 

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

- Übernahme und Beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Darlehen.

Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.

Mindestlaufzeit: 2 Jahre

 

Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.

- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben

- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein vielsietig einsetzbarer Kredit mit vermindertem Risiko für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Weitere Informationen  
Wachstumsfinanzierung  

Die Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB) fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.10.2029

Für wen?

Die ILB finanziert KMU gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht finanziert werden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

 

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition.

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Über die Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB), siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen.

Weitere Informationen  
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