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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

358 Treffer:
Hessen-MikroCrowd  

Kombination aus Crowdfunding und Mikrodarlehen

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die binnen 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit oder grundsätzlich nach Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel, welche zur Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen dienen, können finanziert werden. Diese Vorhaben müssen erfolgversprechende Geschäftsideen umsetzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Vor einer Finanzierung des Vorhabens wird dieses auf der Crowdfundingplattform der Startnext Crowdfunding GmbH angelegt und präsentiert. Sobald die Fundingsumme (in Höhe von mindestens 5.000 Euro) durch Startnext ausgezahlt wurde, wird auch das Hessen-Mikrodarlehen zwischen 3.000 und 35.000 Euro ausgezahlt.

 

Bei dem Hessen-MikroCrowd handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten neun Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten. Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz, der auf der WIBank-Website veröffentlicht ist.

 

Außerdem wird einmalig ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % der erreichten Fundingsumme mit einem Maximalbetrag von bis zu 1.000 Euro pro Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt.

 

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

 

Es sind für diese gewerblichen Darlehen, im Gegensatz zu üblichen Bankenfinanzierungen, keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Mit der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.

Weitere Informationen  
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen  

Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Träger, wobei alle natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts unter die privaten Träger fallen.

 

Ausgeschlossen sind Hersteller von Anlagen und deren Komponenten sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen. Dies gilt nicht, wenn derartige Unternehmen als Energiedienstleister (Kontraktoren) auftreten.

 

Antragstellende zur Förderung von Nahwärmenetzen/-leitungen müssen identisch sein mit dem Betreiber der Wärmeerzeugungsanlage; Ausnahme bilden juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie ausschließlich kommunale Liegenschaften versorgen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zur Zeit:

- die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen

- Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von Biomassefeuerungsanlagen sollen vorhandene Rohstoffe und damit Potenziale für eine nachhaltige Gestaltung der Energiegewinnung in Hessen geschaffen werden. Hierzu werden auch Demonstrations- und Pilotprojekte finanziert, sowie u.a. auch Schulungs- und Informationsveranstaltungen.

Weitere Informationen  
PROFI Standard und PROFI Transfer  

Gefördert werden Hamburger Unternehmen die FuE-Vorhaben alleine (PROFI Standard) oder in Kooperation mit Hamburger Hochschulen/Forschungseinrichtungen (PROFI Transfer) umsetzten wollen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.

- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Transfer).

- Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschüsse bis 500.000 € bei Einzelprojekten und 1 Mio. € bei Kooperationsprojekten.

- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.

- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen

sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Unterstützung des Wissenstransfers aus der Forschung und Wissenschaft in die Praxis unterstützt die IFB Hamburg Kooperationen zwischen beiden Einheiten.

Weitere Informationen  
PROFI Umwelt und PROFI Umwelt Transfer  

Gefördert werden Einzel- (PROFI Umwelt) und Kooperationsprojekte (PROFI Umwelt Transfer) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

- Innovative Projekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben und damit zur Ressourcen- und Emissionseinsparung beitragen.

- Insbesondere Vorhaben, die zu marktfähigen Produkten führen, die besonders ressourceneffizient im Herstellungsprozess, in der Produktnutzung und/oder der anschließenden Verwertung sind (produktintegrierter Umweltschutz).

- Einzelbetriebliche Projekte sowie Kooperationsvorhaben von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Umwelt Transfer).

- Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschüsse bis 500.000 € (in Ausnahmefällen bis zu 1 Mio. €)

- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.

- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.

 

Für KMU kann zusätzlich die Erstellung einer „Ökobilanz“ mit einer Förderquote von 80 % (max. 40.000 €) gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen

sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IFB Hamburg unterstützt den Transfer von Forschung und Entwicklung im Bereich der Umweltwissenschaften in die Praxis. Im Vordergrund stehen dabei Ressourcen- und Materialeffizienz sowie Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft.

Weitere Informationen  
PROFI Transfer Plus  

Gefördert wird die intensive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

- Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg – bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die gemeinsam mit einer Hamburger Hochschule oder Forschungseinrichtung und ggf. einem weiteren Unternehmen einen Antrag stellen.

- Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.

Was wird gefördert?

- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.

- Kooperationsprojekte von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder weiteren Unternehmen.

- Förderfähige Kostenarten sind: Personalkosten mit einer Restkostenpauschale von 40 % für alle sonstigen projektnotwendigen Kosten.

Beispiele

Die Technologiefelder:

- Gesundheit

- Klima und Energie

- Mobilität

- Materialwissenschaften und Neue Materialien

- Data Science und Digitalisierung

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördervolumen: bis zu 2 Mio. €.

- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens und liegt in der Regel zwischen 40 % und 60 %.

- Die Förderquote für die kooperierenden Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen liegt bei 100 %. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten soll 10 % nicht unterschreiten und darf nicht über 40 % liegen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen

sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen. Förderungen im Modul PROFI Transfer Plus (EFRE) werden über ein elektronisches Datenaustauschsystem beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm "PROFI Transfer Plus" fördert den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, speziell für die Themenbereiche Klima und Energie, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und neue Materialwissenschaften.

Weitere Informationen  
Erneuerbare Wärme  

Zuschuss für Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg

- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

Wärmepumpen

- Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen

- Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen

- Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe

 

Erschließung von Wärmequellen

- Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren),

- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie

- PVT-Kollektor-Anlagen als Wärmequelle für Wärmepumpen

- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser

 

Solarthermie und Heizungsmodernisierung

- Gefördert werden Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es werden sowohl heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen, gefördert.

- Das Solarertrags-Monitoring ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.

- Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage

 

Bioenergie-Anlagen

- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW

 

Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen

 

Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz

 

Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Modul Wärmepumpen

- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.

- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.

- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.

- Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.

 

Modul Erschließung von Wärmequellen

- Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.

- Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.

- Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.

- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.

 

Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung

Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage

- 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung

- 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.

 

Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring

Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von

- 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2

- 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2

- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.

 

Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen

Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.

 

Weitere Module

Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist über das eAntragsportal der IFB Hamburg einzureichen, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund gewährt die IFB Hamburg Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der BayBG  

Die BayBG unterstützt mittelständische Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Beratungsleistungen. Für Existenzgründe siehe: "Beteiligungskapital für Gründer"

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.

– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.

– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.

– Unternehmen in/nach akuter Krise

- Mittelständische Unternehmen in einer Unternehmensnachfolge

Was wird gefördert?

– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,

– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,

– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder

– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 10 Mio. EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie bspw.der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • http://www.baybg.de/
 
Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei eigenverantwortlichen Umweltschutzinvestitionen, die über den rechtlich geforderten Rahmen hinausgehen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen

– Abwasserreinigung,

– Luftreinhaltung,

– Lärm- und Erschütterungsschutz,

– Kreislaufwirtschaft,

– Ressourceneffizienz sowie

– Boden- und Grundwasserschutz.

sowie Investitionen im Rahmen

- der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren und

- von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank in Papierform oder digital bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderdarlehen unterstützt eigenverantwortliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch günstige Zinskonditionen.

Weitere Informationen  
Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen im Bereich des gewerblichen Tourismus zur qualitativen Verbesserung und Erweiterung des touristischen Angebots. In begründeten Fällen werden auch Vorhaben zur Erhöhung der Beherbergungskapazitäten gefördert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,

– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,

– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,

– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.

Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Denkmalschutz in Bayern  

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Freistaates Bayern befinden.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Denkmaleigentümer in Bayern (u. a. Privatperson, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchen). Bei besonderen historischen Bauten können z. B. engagierte Bürger in Form eines Vereins als Maßnahmeträger auftreten und mit einer entsprechenden Vollmacht in Vertretung des rechtlichen Eigentümers Zuschüsse beantragen.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind grundsätzlich nur Bauwerke und sonstige historische Anlagen, die Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Gefördert werden kann prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme, die mit dem Denkmal zusammenhängt und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigt.

Beispiele

Dies sind z.B. Arbeiten an der Außenhaut des Gebäudes wie Dach oder Fassade oder Maßnahmen an denkmalwerten Teilen des Gebäudeinneren wie z. B. die Restaurierung historischer Treppen, Wandmalereien oder Stuckarbeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ist die Denkmaleigenschaft des Gebäudes (Art. 1 Abs. 2 DSchG). Zuschussfähig sind diejenigen Kosten, die, bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Die individuelle Höhe der zuschussfähigen Kosten legt das Landesamt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens fest.

 

Ein angemessener Eigenanteil des Eigentümers wird vorausgesetzt. Unter diesem wird in der Regel eine Summe von mindestens 10 % der Kosten der Gesamtmaßnahme verstanden.

 

Zudem ist es auch möglich Steuererleichterungen zu beantragen.

Bewerbungsverfahren

Die Maßnahmen müssen durch Gebietsreferentinnen und -referenten beraten werden und im Vorfeld abgestimmt sein. Wird das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nicht intensiv einbezogen oder werden seine Empfehlungen nicht berücksichtigt, können die Maßnahmen nicht bezuschusst werden.

 

Notwendige Unterlagen zur Antragstellung sind der Website der Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (siehe Link unten) zu entnehmen.

 

Eine Beantragung der Zuschüsse oder Steuererleichterungen wird als digitale Version bevorzugt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein zeitlich unbegrenztes Förderangebot für Denkmaleigentümer in Bayern, das das Ziel verfolgt, Orte von besonderer Bedeutung für Geschichte, Kultur und Vergangenheit zu bewahren.

Weitere Informationen  
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