Förderwegweiser
bundesweit Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.
– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.
Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.
Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.
In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bis zum 1. Februar 2020 bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Damit die Skizze Bestandskraft erlangt, muss diese unterschrieben in Papierform (fünffache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) eingereicht werden.
eingeschränkt
Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/de/wir---wandel-durch-innovation-in-der-region-2061.html
bundesweit
30.06.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).
Investitionen in den ländlichen Tourismus
Dazu zählen:
– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften
Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.
ja
Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.
- Zuwendungsgeber : Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Rentenbank
- https://www.rentenbank.de/foerderangebote/laendliche-entwicklung/leben-auf-dem-land/
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Folgende Finanzierungen werden abgesichert:
– Investitionsfinanzierungen,
– Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,
– Betriebsmittelfinanzierungen,
– Avalfinanzierungen.
Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Standortverlagerung
Die L-Bank vergibt Bürgschaften mit einem Volumen von 1,25 Mio. bis 5 Mio. EUR. Für Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Mio. EUR ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Die L-Bank verbürgt bis zu 80 Prozent der Finanzierung.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.
ja
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html
Baden-Württemberg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen (in der Regel gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe). Gefördert werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definitionder EU mit weniger als 100 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Mit dem ELR-Kombi-Darlehen kann weiterer Finanzierungsbedarf abgedeckt werden, wenn der anteilige ELR-Zuschuss nicht ausreicht. Finanziert werden Ausgaben für:
– Kauf von Grundstücken
– Kauf von Gebäuden
– Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung)
– Maschinen und Betriebseinrichtungen
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zu kapitalmarktnahen Konditionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, max. jedoch 5 Mio. EUR.
Schriftliche Anträge sind zusammen mit dem Zuschussantrag aus dem ELR-Programm auf dem für die Landesprogramme geltenden Antragsvordruck bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/elr-kombi-darlehen.html
Baden-Württemberg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, größere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern ihr Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht übersteigt und sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der Freien Berufe.
Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit
– innovativen Vorhaben,
– Digitalisierungsvorhaben,
– Vorhaben innovativer Unternehmen sowie
– der Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, max. jedoch 5 Mio. EUR für KMU und bis zu 25 Mio. EUR für Nicht-KMU bzw. max. 7,5 Mio. EUR für innovative Internehmen (im Förderschwerpunkt „Innovative Unternehmen” bestehen weitere Sonderregelungen). Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit der Innovationsfinanzierung 4.0 können kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
Mit Hilfe des Liquiditätskredits können Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen sowie Betriebsübernahmen mitfinanziert werden.
Die Erweiterung "Liquiditätskredit Plus" unterstützt Unternehmen mit Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise, z. B. aufgrund von Umsatzausfällen durch Betriebsschließungen und Abstandsregeln oder aufgrund von Problemen in den Lieferketten
Zusätzilch finanziert das Programm (1) Liquiditätsengpässe nach größeren Investitionen bei jungen Unternehmen oder bei Unternehmen, die coronabedingt das erwartete Umsatz-Plus nicht erzielen können, (2) die Verlängerung des Zahlungsziels für Kunden oder Vorfinanzierung von Aufträgen und (3) Umschuldungen von coronabedingter Inanspruchnahme des Kontokorrents
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
Baden-Württemberg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Mitfinanziert werden u.a.
– Erweiterungen und Standortverlagerungen,
– Rationalisierungen und Modernisierungen,
– die Umstellung der Produktionsverfahren oder der Produktpalette,
– der Erwerb von Unternehmen.
– Betriebsmittel und Warenlager.
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites und eines Tilgungszuschusses. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, jedoch in der Regel max. 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR. Der Tilgungszuschuss beträgt 1 Prozent des Bruttodarlehensbetrags.
Förderanträge werden auf dem Antragsvordruck der KfW Bankengruppe in der L-Bank-Version bei der Hausbank gestellt, die den Antrag ggf. über ihr Zentralinstitut an die L-Bank weiterleitet.
eingeschränkt
Etablierte KMU können mit diesem Förderdarlehen Investitionen oder Betriebsmittelbedarf finanzieren.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/wachstumsfinanzierung.html
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind:
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 IH bzw. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern; LfA Förderbank Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
bundesweit
Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Existenzgründung im Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen.
Übernahme einer Gaststätte im Rahmen einer Nachfolgeregelung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. EUR beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. EUR.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt die KfW für große Unternehmen bis zu 80 Prozent des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.
Laufzeit:
Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
Investitionsfinanzierungen bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
Für Kredite bis 3 Mio. EUR pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR werden mit vereinfachter Prüfung vergeben, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht Freiberuflern und klein- und mittelständischen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen oder Unternehmensfestigungen. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos, das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/