Förderwegweiser
Bayern
30.12.2027
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen
Digitalisierung:IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung
IT-Sicherheit: IKT-Software, IKT-Hardware
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.
ja
Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
Bayern
29.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:
• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen
• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen
• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern
• Verlagerung einer Betriebsstätte
• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen
Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.
Mindestinvestitionsgrenzen:
• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro
• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.
Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
Bayern
29.06.2027
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.
Insbesondere können gefördert werden:
• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können
• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung
• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den
Gästezimmern
• Investitionen in Komfortverbesserungen
• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig
• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)
• Investitionen in Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt
• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
31.12.2029
Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.
Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.
• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)
• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche
• Werbemaßnahmen (digital und print)
• Beratungsleistungen
• Schulungen (virtuelle und stationäre)
• Zertifizierungen
• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.
Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.
nein
Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://weltweit-erfolgreich.de/bayern/foerdermittel/go-international/
Bayern
29.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des
Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Im Bereich des Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität
des bayerischen Tourismusangebotes verbessern.
• Vorhaben zur Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben
• Vorhaben zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung
• Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen (sofern neue /nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind)
Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung
gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur
Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro;
Gewerbliche Tourismusförderung:
In den RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
Die Regierungen von Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken sind die zuständigen Behörden für die Antragstellung.
nein
Bund und Länder haben sich selbst die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, kofinanziert von dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Bundesmitteln
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
Berlin
Das Angebot richtet sich überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen im Land Berlin. Zur Zielgruppe gehören:
• Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte von KMU
• Personal- und Bildungsverantwortliche in KMU
• Interessenvertretungen in Unternehmen
• Fachöffentlichkeit
Qualifizierung und Weiterbildung:
• Begleitung während des gesamten Prozesses bis zum Abschluss der Qualifizierung
• Beratung von (Personal-)Verantwortlichen in Unternehmen sowie den Beschäftigten
• Hilfe bei der Suche nach einem passenden Bildungsträger
• Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
• Beratung zu Weiterbildungsbedarfen und Qualifizierungen für Beschäftigte der Unternehmen (Arbeitsplatzsituation, betriebliche Qualifizierung)
• Beratung zu möglichen Berufsabschlüssen (betriebliche Einzelumschulung, Nachqualifizierung, modulare Qualifikation mit dem Ziel, einen Berufsabschluss berufsbegleitend zu erlangen)
• Beratung zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Finanzierung und deren Bedingungen
• Beratung zur Umsetzung betrieblicher Bildungsziele, Bildungsbedarfsanalyse, Weiterbildungsstrategie
• Beratung zum Aufbau und zur Optimierung des Führungsprozesses „Personal und Weiterbildung“
• Sensibilisierung der Unternehmen für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Anfrage telefonisch oder per E-Mail bei der Gesellschaft für Bildung und Teilhabe.
Tel.: 030 203 89 94 33
ja
Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : GesBiT – Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH
- https://www.gesbit.de/lebensbegleitendes-lernen/fachberatung-qualifizierungsberatung-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen/#c2573
Berlin
30.12.2027
Antragsberechtigt sind hauptsächlich öffentliche und private Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen in Berlin.
Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:
• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Ausgaben für:
• Investitionen
• Planungsleistungen
• ingenieurtechnische Leistungen Dritter
Je nach Förderschwerpunkt auch:
• Personal
• Sachmittel
• Reisen
• sonstige Dienstleistungen Dritter
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
eingeschränkt
Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Senat (Berlin), gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.
- Ansprechpartner (Projektträger) : B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
- https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
Berlin
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin,
- die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und
- deren Gründungszeitpunkt i. d. R. 3 Jahre vor Antragstellung liegen sollte und
- deren zu finanzierende Vorhaben in oder von der Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Unternehmensfinanzierungen in Form von
- Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen
- Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements
- Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit
- Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen
Das Finanzierungsvolumen sollte (bei einem IBB-Anteil von 50%) zwischen einer und 30 Mio. EUR liegen.
Investitionen
- Darlehen von 500.000 EUR bis zu i.d.R. 15 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin)
- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.
- Es werden 100% ausgezahlt.
Um-, Anschluss- und Betriebsmittelfinanzierungen
- maximale Darlehenshöhe bis zu 5 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin), in Ausnahmefällen auch darüber
- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.
- Es werden 100% ausgezahlt.
Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf das "IBB-Wachstumsprogramm" der Investitionsbank Berlin (IBB). Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, mithilfe der Checkliste zur Antragstellung.
Die Hausbank beantragt das Darlehen bei der IBB.
Die IBB nimmt eine eigenständige Kreditprüfung vor.
Nach positiver Prüfung der IBB sagt Ihre Hausbank den gesamten Kreditbetrag zu. Den entsprechenden Darlehensvertrag erhalten Sie von Ihrer Hausbank.
ja
Das Förderprogramm bietet Finanzierungen für ein geplantes Unternehmenswachstum.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wachstumsprogramm.html
Berlin
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG, deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die eine entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können.
- Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.
Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin
Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.
• stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR
• Voraussetzung: Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber, bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft
• Laufzeiten bis zu 10 Jahren
Antrag formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin.
ja
Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kapital.html
Berlin
- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Freiberufler,
deren Gründungszeitpunkt höchstens 7 Jahre vor Antragstellung liegt.
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist
- Betriebsmittel
- Vorhaben bis zu 7 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)
- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- Existenzgründerdarlehen bis zu 1,5 Mio. EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)
- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank eingereicht.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
Bei positiver Prüfung erfolgt eine erneute Prüfung durch die BBB und IBB.
Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen.
Die Kundenberatung der IBB unterstützt bei Antragsstellung.
ja
Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-start.html
