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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

262 Treffer:
Europäischer Unternehmensförderpreis - European Enterprise Promotion Award  

Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Enterprise Promotion Awards) prämiert herausragende Leistungen von Behörden und öffentlich-privaten Partnerschaften.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Jährlich. Nächste Wettbewerbsrunde startet im Frühjahr 2022.

Für wen?

Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.

Was wird gefördert?

Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden

Beispiele

Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.

Art und Höhe der Zuwendung

Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.

Bewerbungsverfahren

Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.

 

Achtung: (Stand: August 2021)

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 ist am 14. Mai 2021 abgelaufen.

 

Die Bewerbungsphase zum nächsten Vorentscheid beginnt im Frühjahr 2022.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. IB-Digitalisierungsdarlehen  

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Was wird gefördert?

Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:

 

a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

b) Personalausgaben

c) Projektausgaben

d) Ausgaben für Fremdleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.

Weitere Informationen  
KMU-Fonds Gründung & Wachstum  

Die Investitionsbank Berlin unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) KMU bei der Finanzierung Ihrer Investitionsvorhaben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,

freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:

- Existenzgründungen und -festigungen

- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-

- Neuansiedlungen

- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei

- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen

- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen

- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:

 

Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),

Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).

Bewerbungsverfahren

Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.

Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.

 

Achtung:

Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.

Weitere Informationen  
IBB MikroCrowd  

Die IBB unterstützt Existenzgründungen und KMU in Berlin mit Mikrokrediten und Crowdfunding.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),

- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,

- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,

die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:

 

- Existenzgründungen und -festigungen

- Erweiterungen

- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.

 

Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.

Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.

 

Achtung:

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.

Weitere Informationen  
Bildungscoaches und Nachqualifizierungsberatungsstellen  

Mit seiner Nachqualifizierungsoffensive wird das Land Hessen (HMWEVW) als bisher einziges Bundesland in Kooperation mit den zuständigen Stellen (Kammern) und der Anerkennungsberatung eine landesweite Beratungs- und Begleitstruktur für Beschäftigte (über 21 Jahren) ohne verwertbaren Berufsabschluss aufbauen. Ziel ist die Hinführung zum Berufsabschluss.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau eines Netzwerkes aus 28 Bildungscoaches, verteilt über alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Sie sind der erste Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung.

 

Die Bildungscoaches beraten Unternehmen, insbesondere KMU, und Beschäftigte über geeignete Qualifizierungswege hin zu einem Berufsabschluss und begleiten sie bei der Nachqualifizierung. Dabei arbeiten sie eng mit den zuständigen Kammern und den Anerkennungsberatungsstellen zusammen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.

Bewerbungsverfahren

Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.

 

Anträge sind elektronisch über das Kundenportal auf www.esf-hessen.de zu stellen und der WIBank in ausgedruckter Form unterschrieben vorzulegen.

 

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Kaiserleistraße 29-35

63067 Offenbach

Fax: 0611/774-7429

www.esf-hessen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bildungscoaches soll ein Beitrag zur Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft und zur Erhöhung und dem Erfolg der Qualifizierungsaktivitäten geleistet werden.

Weitere Informationen  
Qualifizierungsschecks  

Das Instrument „Qualifizierungsscheck“ will die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten (über 21 Jahren) durch Nachqualifizierung zur Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Sozialversicherungspflichtig und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt. Erforderlich ist ein Mindestalter von 21 Jahren.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle.

 

Es können mehrere aufeinander aufbauende Teilabschnitte einer Qualifizierung bei einem Weiterbildungsanbieter gefördert werden. Eine erneute Förderung ist erst nach Ende der letzten Maßnahme aus dem vorherigen Qualifizierungsscheck möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höchstfördersumme beträgt pro Qualifizierungsscheck 4.000 EUR. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

 

Förderfähig sind darüber hinaus die Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Qualifizierung. Bei einer einfachen Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Aufwandspauschale von 105 Euro gezahlt. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks liegen. Unterkunfts- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung durch einen Qualifizierungsscheck basiert für Beschäftigte auf mehreren kostenfreien Verfahrensschritten (weitere Infos hierzu bei Weiterbildung Hessen e.V.).

 

Ansprechpartner / in für Umsetzungsfragen:

 

Weiterbildung Hessen e.V.

Eschersheimer Landstr. 61-63

60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069/9150129-0

Fax: 069/9150129-29

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Qualifizierungsschecks sollen Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten steigern.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Innovation  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vergibt mit Unterstützung der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizont 2020 – Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (2014–2020) und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zinsverbilligte Darlehen an innovative, mittelständische Unternehmen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg sowie innovative Startups (mindestens ein vollständiger Jahresabschluss muss vorliegen).

Was wird gefördert?

- Markteinführung und Wachstum mit bereits entwickelten innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen

- die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

- die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Organisationsmethoden

- das Wachstum innovativer Start-ups

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 1,5 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2 Mio. EUR). Es sollen Eigenmittel in Höhe von 7,5 Prozent des Vorhabens zur Verfügung stehen. Die Darlehensvergabe ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für die Hausbank verbunden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Unternehmen und Startups in Hamburg können mit einem zinsgünstigen Darlehen im Hausbankenverfahren gefördert werden. Über eine Haftungsfreistellung unter Einbindung des Europäischen Investitionsfonds werden die Hürden für Darlehensfinanzierungen bei Produktentwicklungen, Markteinführungen und Digitalisierungsvorhaben merklich gesenkt.

Weitere Informationen  
Innovationsstarter Fonds Hamburg II  

Das Land Hamburg stellt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Risikokapital zur Verfügung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche Umsetzung innovativer Geschäftsideen von jungen innovativen Kleinunternehmen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Es muss sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens müssen in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.

Was wird gefördert?

Der Innovationsstarter Fonds Hamburg II stellt (nachfolgend IFH II) jungen und innovativen Unternehmen in der Frühphase ihres Gründungs- und Wachstumsprozesses Risikokapital zur Verfügung. Der IFH II verfolgt dabei nachstehend genannte Ziele:

 

- Förderung von jungen innovativen Unternehmen aller Branchen in Hamburg

- Erschließen von Innovationspotentialen

- Schaffen von Unternehmen und Arbeitsplätzen

- Verbesserung Gründungsklima

- Schließen von Angebotslücke bezüglich Eigenkapital für junge innovative Unternehmen

- Realisieren von Rückflüssen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligungen von IFH II erfolgen durch offene Beteiligungen an den Zielunternehmen. Die Höhe der Beteiligung beträgt weniger als 50 Prozent des Stammkapitals der Zielunternehmen. Die Beteiligung wird ggf. durch nachrangige Gesellschafterdarlehen ergänzt, die mit einer Wandlungsoption ausgestattet sind.

 

Weitere Informationen können dem Merkblatt des Förderprogramms entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Beteiligung sind einzureichen bei:

 

IFB Innovationsstarter GmbH

Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg

www.innovationsstarter.com

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung. Der Innovationsgrad des Unternehmens muss nachgewiesen werden.

Weitere Informationen  
BAB-Mikrokredit  

Der BAB- Mikrokredit unterstützt Finanzierungsbedarfe und Gründungsvorhaben bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Der Kredit kann ebenfalls bei Corona bedingten Liquiditätsengpässen genutzt werden.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind einerseits kleine Unternehmen (weniger als 50 MitarbeiterInnen und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR), freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.

 

Darüber hinaus können sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen, bei denen ein wirtschaftlicher

und/oder finanzieller Schaden aufgrund der aktuellen Corona-Krise bereits eingetreten ist bzw. kurz-

fristig zu erwarten ist, ebenfalls die BAB-Mikrokredite als Betriebsmittel beantragen.

 

Der Schadensbegriff ist weitläufig und umfasst z. B. Umsatzeinbußen, Lohn- oder Mietkostenfortzahlungen.

 

Schäden, die ab dem 01.02.2020 eingetreten sind und in kommenden Monaten erwartet werden, soll-

ten angegeben werden. Die zu erwartenden Schäden sind plausibel zu schätzen (Planung) und zu dokumentieren. Kosten, die vor dem 01.02.2020 entstanden sind, werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen.

Beispiele

Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Stabilisierung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz. Vorhaben mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 100.000 EUR.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit Krediten aus Mitteln der BAB oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 2 Jahren. Die Höhe des Kredites kann entsprechend bis zu 50.000 EUR bzw. 100.000 EUR betragen. Der gesamte Kapitalbedarf eines Vorhabens darf in der Regel jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung und die Kreditvergabe erfolgt direkt bei der BAB, siehe Link.

 

Grundsätze der Kreditvergabe:

 

- Betriebssitz und zu finanzierendes Vorhaben befinden sich im Land Bremen.

- Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

- Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.

Weitere Informationen  
SACHSEN-ANHALT MUT - Das IB-Mittelstandsdarlehen  

Leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen, Investitionen finanzieren, Aufträge vorfinanzieren und damit Unternehmungen voranbringen. Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden. Dieses Förderprogramm dient auch der Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Situation. Bitte nehmen Sie hierzu auch Kontakt zur Hotline: 0800 56 007 57 auf.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Existenzgründer

- kleine und mittlere Unternehmen

- Freiberufler

 

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Was wird gefördert?

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, insbesondere für:

 

a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10 Prozent der Darlehenssumme)

 

b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinanzierung

 

c) Betriebsmittel/-ausgaben

 

d) Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bei bestehenden Unternehmen mit gegebener Kapitaldienstfähigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

 

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR.

 

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.

 

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

 

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

Weitere Informationen  
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