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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

15 Treffer:
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Städteinitiative (EUI-IA) richtet sich an innovative Projekte, die sich auf die drei Themen Begrünung der Städte, nachhaltiger Tourismus und Talenteentwicklung in schrumpfenden Städten konzentrieren. Finanziert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 3,5 Jahren, die konkrete Beispiele aus der Praxis liefern sollen. Im Bereich des Themas „Nachhaltiger Tourismus“ werden Projekte gefördert, die den nachhaltigen ökologischen und digitalen Wandel und die Widerstandsfähigkeit des Tourismusökosystems unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:

 

• Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad

ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist

(DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50.000 Einwohner

zählt.

 

• Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten

anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 Prozent) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat

als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA

Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50.000 beträgt.

 

• Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten

städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische

Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung

(DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA

Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen

(federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50.000

beträgt.

 

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche

Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]). Alle Partner müssen in der EU ansässig sein.

Was wird gefördert?

Themen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-IA sind:

 

- Begrünung der Städte:

Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten in den Bereichen biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima einschließlich Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen sollen außerdem einen Beitrag zum grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für Alle einbeziehen.

 

- Nachhaltiger Tourismus:

Unterstützung der langfristigen grünen und digitalen Transformation und der Resilienz im Tourismus. Durch die Einführung neuer Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängt. Dies insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftsaktivitäten mit anderen Investitionen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung auf andere Sektoren.

 

- Talententwicklung in schrumpfenden Städten:

Unterstützung von Städten bei der Erprobung neuer Lösungen, um Talente zu halten und anzuziehen. Der Aufruf richtet sich besonders and Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Harnessing talent in Europe’s region" genannt werden. Mit dem Call sollen ortsbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden. Das sind Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer innovativen Weise angehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung im Rahmen der EUI-IA erfolgt nach dem Gesamtkostenprinzip. Das bedeutet, dass

Projekte zwar eine EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, aber alle Partner (federführende städtische Behörde, assoziierte städtische Behörden, Partner für die Projektdurchführung und Transferpartner), die EFRE-Mittel erhalten, mindestens 20 Prozent an öffentlichen oder privaten Beiträgen zur Ergänzung ihres Budgets entweder aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen (jedoch nicht aus einer anderen EU-Finanzierungsquelle) aufbringen müssen. Die Partnerbeiträge können in bar und/oder als Sachleistungen geleistet werden.

 

In einem Gesamtrahmen von 120 Mio. EUR kann jedes Projekt mit bis zu 5 Mio. EUR aus dem EFRE kofinanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zu 100 Prozent papierlos über die EEP (https://eep.urban-initiative.eu/Account/Login?ReturnUrl=%2f).

 

Die Frist zur Einreichung des Antragsformulars und des Bestätigungsblatts endet am

05.10.2023 um 14.00 Uhr CEST.

 

Der 6. Start für EUI-IA Call 2 Projekte beginnt am 1. Juni 2024 und dauert 6 Monate bis zum 30. November 2024.

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen  
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Was wird gefördert?

Es können grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanziert werden, darunter auch Stadt- und Dorfentwicklung, inklusive touristische Infrastruktur, und Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft:

 

- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln

- Grundstücke müssen innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben worden sein

– Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar

- Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bewerbungsverfahren

Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/148
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu zählen u.a. Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus.

 

Als Bedingung für die Förderung ist müssen Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)  

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds leisten einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union. Der EFRE trägt dazu bei, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen innerhalb der Europäischen Union und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern, während der Kohäsionsfonds Projekte in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Achtung: Trotz Zusammengehörigkeit der Fonds werden in Deutschland keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug. Anträge sind daher für den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

 

Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

- Investitionen in die Infrastruktur

- Angewandte Forschung und Innovation

- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen

- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte

- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten

- Technische Hilfe

 

Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.

 

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

 

Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.

Weitere Informationen  
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt mit dem Umweltinnovationsprogramm Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- sonstige juristische Personen des privaten Rechts

- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:

 

- Abwasserbehandlung

- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung

- Circular Economy

- Bodenschutz

- Luftreinhaltung und Klimaschutz

- Minderung von Lärm und Erschütterungen

- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz

 

Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.

Beispiele

Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard (siehe untenstehender Link zum aquaTurm Hotel)

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

 

Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.

 

Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.

Weitere Informationen  
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