Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).
- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben
"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-mensch-technik-interaktion-4276.html
bundesweit
Jährlich. Nächste Wettbewerbsrunde startet im Frühjahr 2022.
Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.
Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden
Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.
Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.
Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.
Achtung: (Stand: August 2021)
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 ist am 14. Mai 2021 abgelaufen.
Die Bewerbungsphase zum nächsten Vorentscheid beginnt im Frühjahr 2022.
ja
Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW Kompetenzzentrum
- http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
bundesweit
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen, die in den genannten Bereichen tätig sind. Dies können je nach Unterprogramm z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute, Finanzinstitute oder Medien sein.
Gefördert werden (je nach Unterprogramm) Maßnahmen zur:
– Schaffung und Sicherung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,
– Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,
– Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie
– Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten
- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger
Die Förderung erfolgt:
– im Rahmen der Unterprogramme Progress und EURES durch Zuschüsse von in der Regel maximal 80 Prozent (Progress) bzw. 95 Prozent (EURES) der förderfähigen Ausgaben,
– im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln an Finanzintermediäre. Die Durchführung des Unterprogramms erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Gemeinschaftsmittel können zur Finanzierung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.
In den Unterprogrammen Progress und EURES erfolgt die Antragstellung im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen.
Im Unterprogramm Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen können Anträge ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.
nein
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
- https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1081#navItem-2
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Im Mittelpunkt der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitrahmen 2021-2027 stehen nach wie vor die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, die digitale Wende und die Agenda zum europäischen grünen Deal sowie das Vorantreiben der europäischen Säule sozialer Rechte.
Es werden förderfähige Augaben bis zu 100 Prozent finanziert. Die jeweilige Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ReactEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft in Förderperiode 2021-2027 beitragen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen geförderten Unterprogramme
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/react-eu_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.
- Nachhaltige Infrastruktur
- Forschung, Innovation und Digitalisierung
- KMU
- Soziale Investitionen und Kompetenzen
In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.
Im touristischen Bereich:
Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des InvestEU-Fonds
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/investeu_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.
- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)
- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels
- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen
- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.
Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf
ja
Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium der Finanzen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des DARP
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-agricultural-fund-rural-development_en?etrans=de
bundesweit Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.
– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.
Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.
Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.
In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bis zum 1. Februar 2020 bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Damit die Skizze Bestandskraft erlangt, muss diese unterschrieben in Papierform (fünffache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) eingereicht werden.
eingeschränkt
Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/de/wir---wandel-durch-innovation-in-der-region-2061.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Darunter fallen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html