Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2024
Antragsberechtigt sind:
- deutsche Städte, Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten)
- öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände)
- Landkreise
- kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen (Einvernehmen erforderlich)
- Verkehrsverbünde, an denen mindestens eine deutsche Stadt, Gemeinde, Landkreis oder mindestens ein Kommunales Unternehmen beteiligt sind (Einvernehmen erforderlich)
Das Programm fördert die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme zur Reduzierung von NO2-Immissionen und dem Ausstoß von Treibhausgasen.
Im Fokus stehen intelligente Verkehssysteme, in denen die Verkehrsangebote kooperieren und aufeinander abgestimmt sind.
In diesem Rahmen können auch Logistik- und Infrastrukturvorhaben gefördert werden, soweit die Digitalisierungskomponente einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvorhabens bildet.
Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den folgenden Bereichen:
1. Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten
2. Verkehrsplanung/-management
3. Automation, Kooperation und Vernetzung
Bei der Zuzwendung handelt es sich um eine Projektförderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
- Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 65 Prozent (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der Basisfördersatz kann auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, wenn es sich bei der Stadt oder Gemeinde um eine Kommune mit einer geringen Finanzkraft handelt.
Ein Eigenmittelbetrag des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu gewährleisten.
Sofern weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden, wird die Fördersummme entsprechend reduziert.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Einreichung des Projektantrags über das elektronische Antragssystem "easy-Online"
Auf Grundlage der Skizzenbewertung wird eine Priorisierung der eingereichten Skizzen vorgenommen. Entsprechend der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird über die Aufforderung zur Einreichung eines Antrags entschieden. Alle Skizzeneinreichenden werden über die Entscheidung, ob sie zur Abgabe eines Antrags aufgefordert werden, informiert.
Die Bewilligungsbehörde gewährt die Zuwendung auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides.
eingeschränkt
Städte, Gemeinden, Verkehrs- und Unternehmensbündnisse können mit diesem Programm Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems in Städten und Gemeinden zur Reduktion von Luftschadstoffen und Treibhausgasen finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Bund (Bundesministerium für Digitales und Verkehr )
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat G21 "Urbane Mobilität und Sofortprogramm Saubere LufT" Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/QdnXIuJPiE6DCK33N2R?0
Sachsen Sachsen-Anhalt
31.12.2026
Antragsberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und
- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Ihr Vorhaben muss:
- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,
- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
nein
Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.
- Zuwendungsgeber : Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-revier-2038
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- öffentliche Unternehmen.
Gefördert werden:
- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:
• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern
• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften
• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen
• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge
• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit
• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer
• Regionales Standortmarketing
- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.
- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen
- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.
zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
ja
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
bundesweit
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis 5 Milliarden Euro beträgt.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Nachhaltige Mobilität
- Modul G: Green IT
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW:
- erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung,
- kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.
Weitere Informationen unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/
ja
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/
Nordrhein-Westfalen Sachsen
Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie
- kommunale Nachhaltigkeitskonzepte,
- kommunales Nachhaltigkeitsmanagement,
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe / kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen,
- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte,
sowie investive Maßnahmen, wie
- nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden,
- Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen,
- Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen,
- naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer,
- Beiträge für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus sowie Freizeit- und Erholungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung,
- Schaffung von umweltverträglichen Mobilitätskonzepten für nachhaltige Tourismus- und Freizeitgestaltung,
- außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung.
Eine Kombination konzeptioneller und investiver Maßnahmen wird empfohlen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Art der Maßnahme erhalten Sie
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und
- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
nein
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.z-u-g.org/komona/
bundesweit
Anträge vom 01.03. bis 30.04.2024 und (letztmalig) vom 01.09. bis 31.10.2024 eingereicht werden
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; dazu zählen Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 200.000 und maximal EUR 20 Millionen. Finanzschwache Kommunen können einen höheren Zuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten.
Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
In der 1. Verfahrensstufe sind Projektskizzen beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Antragsteller positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.
ja
Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in klimafreundliche Radverkehrsinfrastruktur, die u.a. der Naherholung und dem Radtourismus dienlich ist.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Es können grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanziert werden, darunter auch Stadt- und Dorfentwicklung, inklusive touristische Infrastruktur, und Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln
- Grundstücke müssen innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben worden sein
– Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar
- Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen
Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.
Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
ja
Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/148
bundesweit
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
- kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben
Gefördert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur. Dazu zählen u.a. Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus.
Als Bedingung für die Förderung ist müssen Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.
Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.
ja
Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/208
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur
- Angewandte Forschung und Innovation
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
- Technische Hilfe
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
ja
Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : EU, Bund und Länder
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-regional-development-cohesion-fund_en?etrans=de
bundesweit
Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz
Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.
Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard (siehe untenstehender Link zum aquaTurm Hotel)
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.
Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.
Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.
nein
Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen