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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

30 Treffer:
Förderung des Tourismus im Binnenland in Schleswig-Holstein  

Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.

Beispiele

Nicht-investive Vorhaben:

- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten

- Maßnahmen zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen

- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge

 

Investive Vorhaben:

- Vorhaben zur regionalen Entwicklung des Radtourismus, der touristischen Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur sowie zur Besucherlenkung und -information

- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)

- Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Mobilität und Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme für investive Vorhaben 1.000.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei nicht-investiven Vorhaben mehr als 50.000 Euro, bei investiven Vorhaben mehr als 100.000 Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil der / des Begünstigten von mindestens 10 % ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar. Umsetzung des Vorhabens bis spätestens 31.12.2029.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe (Calls). Diese werden regelmäßig veröffentlicht – sowohl auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als auch über das Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2026

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.011.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Tourismus in den ländlichen Regionen des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
  • https://arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung/
 
IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen  

Gewerblich genutzte Gebäude modernisieren oder erweitern und dabei die Umwelt schützen. - Das "IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen" unterstützt bei der Finanzierung von Umbaumaßahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen

- Existenzgründer:innen

- Freiberufler:innen

Was wird gefördert?

Investitionen für i. d. R. gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere:

- Errichtungsinvestitionen

- Umbaumaßnahmen

- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro) Laufzeit: max. 20 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen und Freiberufler:innen werden im Bereich der eigengenutzten Gebäude gefördert.

Weitere Informationen  
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst  

Der Freistaat Thüringen gewährt mit der Richtlinie Zuwendungen für die Durchführung von Projekten der Kultur und der Kunst, für Geschäftsstellen und Investitionen sowie für die individuelle Künstlerförderung.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen, Gebietskörperschaften und sonstige Träger nichtkommerzieller kultureller Projekte

mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte (zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes). Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.

- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Galerien, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten).

- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien

- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.

-Digitalisierungsleistungen, bei denen im Ergebnis ein Digitalisat entsteht.

-die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten),

soweit die Investitionen geeignet sind, die Schnittstellen für die Herstellung

von Digitalisaten zu gewährleisten.

-Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegrup-

pen mit Sitz in Thüringen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen

beraten, begleiten und soziale Betreuung anbieten.

Der Förderschwerpunkt liegt immer auf dem kulturellen/künstlerischen Aspekt

des Projektes. Gleichwohl können zusätzliche Faktoren positiv auf die Förder-

entscheidung wirken.

Dazu gehören insbesondere:

− Nachhaltigkeit

− Einsatz von ressourcenschonenden Techniken

− Förderung der europäischen Zusammenarbeit

− Interkulturalität

− Einbeziehung lokaler Partner

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Zuwendung wird je nach Lage im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

 

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Zuwendungen bis einschließlich 8.000 EUR können in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Geschäftsstellenförderungen werden unabhängig von der Höhe der Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung vergeben.

 

Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere für Restaurierungen und Ankäufen von Kulturgut) auch gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 7.500 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens für das Folgejahr bis spätestens zum 31. März für Zuwendungen über 50.000 EUR und bis spätestens zum 15. Oktober für Zuwendungen bis 50.000 EUR einzureichen.

Für die Antragstellung steht das EFRE-Portal www.efre20-thueringen.de zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen bei der Thüringer Staatskanzlei.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks soll pro Vorhaben mindestens ein allgemeines Leistungsziel umgesetzt werden, z.B.: - Erhöhung der öffentlichen Wirkung bzw. überregionalen Ausstrahlung oder Verbesserung der touristischen Vermarktung, z.B. durch Einbindung in ein touristisches Gesamtkonzept und eine herausragende Einzelvermarktung (Indikatoren: Besucherzahlen, Presseresonanz, Übernachtungszahlen)

Weitere Informationen  
Kommunalfinanzierung/ Vorfinanzierung  

Das Programm unterstützt inanzierung und Vorfinanzierung kommunaler Investitionen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger

Was wird gefördert?

Vor-, Zwischen-, Ergänzungs- oder Endfinanzierungen von kommunalen Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

 

- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren

- Rückzahlung als Raten-, Annuitäten- oder endfällige Darlehensvarianten mit tilgungsfreien Jahren möglich

- Negative Verzinsung bei festverzinslichen Ratendarlehen mit einer Sollzinsbindung ≥ 3 Jahre möglich (abhängig vom Marktzinsniveau)

- Abschluss von Forwarddarlehen zur Sicherung günstiger Zinskonditionen für die Zukunft ist möglich

- Variabel verzinste Darlehen auf EURIBOR-Basis sowohl für kurz- als auch für langfristige Finanzierungen möglich

 

 

Kredithöhe und Auszahlung

 

- Auszahlungszeitpunkte individuell gestaltbar

- Möglichkeit von geplanten Teilauszahlungen ohne Bereitstellungszinsen

 

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

 

- Sondertilgungsmöglichkeiten individuell gestaltbar

- Bei Vorfinanzierungsdarlehen ist jederzeit eine kostenfreie Sondertilgung möglich

Bewerbungsverfahren

hre Finanzierungsanfrage stellen Sie per E-Mail bzw. Telefax direkt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über eine digitale Ausschreibung auf der Plattform des Kooperationspartners komuno.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen werden gefördert:

 

- Kommunale Unternehmen‍‌

- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts‍‌

- Gemeinnützige Antragsteller

- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften)

Was wird gefördert?

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir Investitionen und Betriebs­mittel für die kommunale Infra­struktur sowie gemein­nützige Unter­nehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kredit­betrag pro Vorhaben.

Beispiele

- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur

-Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderten­einrichtungen

- Verkehrsinfrastruktur

- Informations- und Kommunikations­infrastruktur (insbesondere Breitband)

- Betriebsmittel

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Aus­stat­tung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bewerbungsverfahren

Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/148
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen werden Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infra­struktur unterstützt. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller – in folgenden Bereichen:

Beispiele

- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

- Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft

- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus

- Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen

- Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

- Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
Förderung für nichtstaatliche Museen in Bayern  

Im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zur Unterstützung der nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes Mittel bereitgestellt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Bei dem antragsgegenständlichen Projekt muss es sich um das Projekt eines Museums

handeln. 2Ein Museum ist eine dauerhafte Einrichtung, die keinen Gewinn erzielen will,

öffentlich zugänglich ist und im Dienst der Gesellschaft und deren Entwicklung steht. 3Sie

sammelt, erwirbt, bewahrt, erforscht, präsentiert und vermittelt in Form von Originalen das

materielle und immaterielle Erbe der Menschheit und deren Umwelt zum Zweck von Studien,

der Bildung und des Genusses. 4Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Museumsträger.

Was wird gefördert?

- Konzepte (z. B. Machbarkeitsstudien, Nutzungs- und Ausstellungskonzepte)

- Museumseinrichtung und Ausstellungsgestaltung (außer Sonder- und Wechselausstellungen)

- Schaffung geeigneter konservatorischer Bedingungen für die Präsentation und Verwahrung von

Museumsgut in Ausstellungs- und Depoträumen, z. B. durch die Planung von Maßnahmen der

Klimastabilisierung und des Lichtschutzes sowie zur Einrichtung von Depots (präventive

Konservierung)

- Konservierung und Restaurierung von Museumsgut (aktive Konservierung)

- Projekte im Bereich der Inventarisation und Dokumentation sowie der Digitalisierung

- Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung von Museumsbeständen, insbesondere zur

Provenienzforschung

- Didaktische Erschließung von Museumsbeständen (z. B. durch Infographik oder audiovisuelle

Medien)

- Transferierung von Architekturobjekten in wissenschaftlich geleitete Freilichtmuseen

- Museumspädagogische Projekte, u. a. Planung und Einrichtung von museumspädagogischen

Räumen

- Nachhaltige Projekte der Öffentlichkeitsarbeit

- Ergänzung und Abrundung bestehender Sammlungen durch Erwerb in begründeten Einzelfällen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt. Eine mehrjährige Förderung kommt ab einer Mindestfördersumme von 200 000 Euro bei zweijährigen Projekten bzw. von 300 000 Euro bei dreijährigen Projekten in Betracht; bei der Schaffung von befristeten Projektstellen sind Ausnahmen hiervon möglich.

Bewerbungsverfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind schriftlich bei der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern einzureichen. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Beschreibung des Projekts, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Terminplanung. Vor der Antragsstellung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referenten empfohlen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm für nichtstaatliche Museen in Bayern, das unterschiedlichste Museumsträger in ihrer vielfältigen Tätigkeit als Bewahrer und Aussteller von Kulturgut unterstützt.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm "Premium Offensive Tourismus"  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.

 

Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können

• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung

• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den

Gästezimmern

• Investitionen in Komfortverbesserungen

• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig

• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)

• Investitionen in Barrierefreiheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt

• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)

• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.

Weitere Informationen  
BBBsocial  

Das Programm der Bürgschaftsbank Berlin richtet sich exklusiv an gemeinwohlorientierte Unternehmen, die zur Erreichung ihrer sozialen Ziele eine Finanzierung benötigen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

• Kleine und mittlere Unternehmen

• Start-ups

• Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe

• Auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.)

• Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Finanzierungsvorhaben in Berlin

 

Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.

Was wird gefördert?

Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskrediten für gemeinwohlorientierte Vorhaben in Berlin, wie:

• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.

• Gründungen/Start-ups

• Geschäftsübernahmen

• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen

• Expansionen in neue Märkte

• Investitionsvorhaben von freien KITA- und Schulträgern

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.

Weitere Informationen  
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

 

Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden. Informationen über den nächsten Förderaufruf liegen aktuell noch nicht vor.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000 €.

Weitere Informationen  
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