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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

19 Treffer:
Denkmalförderrichtlinie Hessen  

Das Land Hessen unterstützt die Erhaltung von hessischen Kulturdenkmälern. Gefördert werden Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

– Eigentümer und Erbbauberechtigte des Kulturdenkmals,

– Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts,

– bei kleineren Vorhaben Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages,

– Inhaber eines auf mindestens 25 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages, wenn sich das Kulturdenkmal im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder des Landes Hessen befindet,

– untere Denkmalschutzbehörden, um Ersatzvornahmen nach § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) durchzuführen, soweit deren Haushaltsmittel hierfür erschöpft sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Substanzerhaltung. In ihrem Bestand bedrohte Kulturdenkmäler haben bei der Förderung Vorrang vor anderen Maßnahmen.

Bezuschusst werden denkmalbedingte Aufwendungen, also solche, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.

Beispiele

Denkmalbedingte Aufwendungen: u.a. anteilige Architekten- und Ingenieurhonorare, Gerüstkosten, Kosten vorbereitender Untersuchungen einschließlich Dokumentationen, Kosten restauratorischer Befunduntersuchungen und Sicherungen, Denkmalbedingte Mehraufwendungen: Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmälern, wenn hierbei die originale Substanz gesichert wird, sowie Aufwendungen für die rekonstruierende Wiederherstellung, soweit untergegangene, aber für den Gesamtzusammenhang, in dem das Kulturdenkmal steht, unverzichtbare Teile eines noch bestehenden Kulturdenkmals ergänzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig ist der nachzuweisende denkmalbedingte Aufwand. Die Höhe der Zuwendung richtet sich bei Maßnahmen privater und kirchlicher Eigentümer nach der Bedeutung des Kulturdenkmals und der Dringlichkeit des Falles, nach der Zahl der vorliegenden Anträge, den im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln sowie nach der Leistungsfähigkeit der UDSchB und der Gemeinde.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis spätestens zum 31. Januar eines Jahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm, welches der Erhaltung u.a. kulturtouristisch bedeutsamer Bauten dienen kann.

Weitere Informationen  
Barrierearme Stadt (IKU/IKK)  

Die KfW Bankengruppe fördert Investitionen zur barrierefreien bzw. -armen Umgestaltung der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

im Programm IKU - Barrierearme Stadt:

– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

 

im Programm IKK - Barrierearme Stadt:

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur und Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.

Beispiele

Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme, Sanitärräume, Innenräume, Bedienelemente, Sportstätten, Straßenraum, Haltestellen, Park- und Grünanlagen, Spielplätze

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für das IKU-Programm können vor Beginn des Vorhabens oder bei Großprojekten je Vorhabenabschnitt unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Anträge für das Programm IKK-Programm sind direkt auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprodukt kann die barrierefreie oder barriere­arme Umgestaltung der Infra­struktur in Städten und Gemeinden in Deutschland, einschließlich der notwendigen Neben­arbeiten sowie Beratungs- und Planungs­leistungen, finanziert werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • http://www.kfw.de
 
ERP-Regionalförderprogramm  

Das ERP-Regionalförderprogramm dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.

Fördergebiet

bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie

– Angehörige der Freien Berufe,

die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

 

Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.

 

Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– gewerbliche Baukosten,

– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,

– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,

– Betriebs- und Geschäftsausstattung,

– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,

– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,

– Warenlager sowie

– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).

Beispiele

Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.

Weitere Informationen  
GründungsBONUS - Bis zu 50.000 Euro Gründungsförderung für innovative Unternehmen  

Der "GründungsBONUS" gewährt einen Existenzgründungszuschuss für Ausgaben, die innerhalb von bis zu zwei Jahren anfallen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründungen, Start-ups bzw. Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Berlin. Gründungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Gründer/innen müssen die mehrheitlichen Unternehmensanteile besitzen. Es muss sich um ein technologisches, digitales, kreatives oder nachhaltiges Geschäftsmodell handeln. Ein erkennbares positives Markt- und Wachstumspotenzial für den Standort soll erkennbar sein. Hauptsitz und ggf. die geförderte Betriebsstätte müssen für mindestens 3 Jahre nach Abschlusszahlung in Berlin verbleiben und betrieben werden.

Was wird gefördert?

Material- und Investitionskosten, laufende Betriebsausgaben, Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) bis max. 50% des Gesamtzuschusses bei Gründer/innen und Geschäftsführer/innen max. 2.000 EUR/Monat pro Person, Fremdleistungen, Beratungskosten, Kosten für IT-Entwicklung, Sicherung von Rechten, Patentanmeldungen. Förderfähige Ausgaben müssen innerhalb von zwei Jahren ab Antragseingang anfallen.

Art und Höhe der Zuwendung

Initialer Kostenzuschuss von 50% zu den förderfähigen Ausgaben, jedoch bis maximal. 50.000€ (als De-minimis-Beihilfe), Auszahlungen erfolgen im Ausgabenerstattungsprinzip in bis zu 5 Tranchen von mindestens 10% der bewilligten Gründungsförderung pro Tranche.

Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.gruendungsbonus.de ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Sicherstellung des Wachstums von Jungunternehmern und Freiberuflern sowie Kapitalbedarf in der Startphase bietet dieses Programm Zuschüsse.

Weitere Informationen  
LEADER-Förderrichtlinie (2014 - 2022) Bayern  

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden), natürliche Personen und Personengesellschaften. Für das Projekt „LAG-Management” und das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement” ist nur die jeweilige LAG antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– Durchführung von Projekten zur Umsetzung der LES (Lokale Entwicklungsstrategie) einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),

– Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeitsprojekten zwischen LAGs oder von LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch Nicht-EU-Ländern) sowie

– LAG-Management.

Beispiele

- touristische Fahrradinfrastruktur

- Modernisierung von Museen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Die Höhe der Förderung beträgt bei:

– produktiven Investitionen 30 Prozent,

– sonstigen Projekten 50 Prozent,

– gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten 60 Prozent bzw. transnationalen Kooperationen 70 Prozent,

– LAG-Management 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Maßnahmen.

 

Für LAGs, deren Gebiet zu mindestens zwei Drittel im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf” (gemäß jeweils gültigem LEP) liegt, kann der jeweilige Fördersatz um 10 Prozent erhöht werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartner und Anschriften sind im Internet veröffentlicht. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit den geförderten LEADER-Projekten der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) wird die ländliche Entwicklung auch in Bayern vorangetrieben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • https://www.stmelf.bayern.de/initiative_leader/
 
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.

Beispiele

Stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/Dusche

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zwischen 10% und 20% der zuwendungsfähigen Kosten und richtet sich nach der Größe und des Standorts des Unternehmens. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insb. für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.

Weitere Informationen  
IKK - Barrierearme Stadt (233)  

Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt werden barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in bestehenden kommunalen Gebäuden, Verkehrsanlagen und öffentlichen Raum gefördert.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Raum und im Verkehr.

Beispiele

Absenkung von Bürgersteigen, Anpassung von Haltestellen, Umbau von Sanitärräumen, Optimierung von Gebäudezugängen, trittsichere Bodenbeläge, Aufbau elektronischer, internetbasierter Informationssysteme (z. B. Internetplattformen zur Information über barrierefreie Reiseketten)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt (tagesaktueller Zinssatz). Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Kredit ohne Höchstbetrag.

Bewerbungsverfahren

Die Darlehensvergabe erfolgt als Direktkredit. Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Investitionen der Kommunen zur barrierefreien bzw. -armen Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur unterstützen auch das barrierfreie Reisen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt Revier 2038  

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und

- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.

 

Ihr Vorhaben muss:

 

- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,

- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder

- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

 

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen  
Förderung der Regionalentwicklung (Sachsen-Anhalt REGIO)  

Zuschuss für Tourismusprojekte innerhalb von Programmen der Regionalentwicklung. Zudem Schnittstellen zum Kultursektor, Naturerlebnissen und Standortmarketing.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,

- Verbände und Vereine,

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie

- öffentliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,

- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:

• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern

• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften

• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen

• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge

• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit

• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer

• Regionales Standortmarketing

 

- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.

- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen

- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.

Bewerbungsverfahren

zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen in Bayern (RÖFE)  

Über die RÖFE kann die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 22.06.2022 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Vorrangig werden Vorhaben im ländlichen Raum gefördert. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen, Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Körperschaften.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss.

 

Auf Grundlage eines vorzulegenden Nachhaltigkeitskonzepts wird ein spezieller Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen.

Beispiele

Als nicht einnahmeschaffende Basiseinrichtungen sind insbesondere förderfähig:

die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Kurparks,

- Kur- bzw. Wanderwege

- unentgeltliche Rastplätze in anerkannten Kur- und Erholungsorten

- unentgeltliche Tourismusämter und touristische Informationszentren

 

Als einnahmeschaffende Basiseinrichtungen sind insbesondere förderfähig:

die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Tagungs- und Veranstaltungsräumen

- Veranstaltungszentren

- Sole- und Heilwasserleitungen

 

sowie die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Häusern des Gastes

- Kurhäusern,

- Kurmittelhäusern,

- Hallen- bzw. Thermalbädern ausschließlich für den nicht-medizinischen Bereich

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung als Investitionszuschuss gewährt.

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten reichen 50.000 Euro. Eigenständige Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit können bereits ab zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 Euro gefördert werden.

 

Der Ausgangfördersatz beträgt 35 Prozent. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und können ganzjährig gestellt werden. Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen. Die notwendigen Formulare sind über den untenstehenden Link zu finden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur in Bayern gefördert, besondere Berücksichtigung finden Investitionen im ländlichen Raum, interkommunale Projekte und identifikations- und imagebildende Vorhaben. Zusätzliche Förderung für Barrierefreiheit ist möglich.

Weitere Informationen  
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