Förderwegweiser
Niedersachsen
Gefördert werden:
- vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten
Gegenstand der Förderung:
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen
- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten (s. Anlage 1 der Richtlinie), sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist
- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
- Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
- Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 65% im SER-Gebiet oder 70% im ÜR-Gebiet
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
Förderung beträgt maximal 3 Mio. Euro im ÜR-Gebiet, sowie in GRW-Fördergebieten, grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im SER-Gebiet.
Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen: portal.nbank.de/site/
Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),
Günther-Wagner-Allee 12—16, 30177 Hannover.
ja
Als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts kann für Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung beantragt werden. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen; Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW);
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Tourismusförderrichtlinie/#aufeinenblick