Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2022
Antragsberechtigt in beiden Programmzweigen für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit) hatten.
Weitere Informationen zu den Zuwendungsempfängern in dem Programmzwei uWM und uWM plus können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.
Förderrichtlinie:
www.unternehmens-wert-mensch.de/fileadmin/user_upload/Foerderrichtlinie_2020.pdf
Das Programm umfasst drei Programmzweige:
– unternehmensWert:Mensch (uWM) mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den vier zentralen Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz und
– unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) mit Beratungsleistungen zur Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels.
- Im neuen Programmezweig unternehmensWert:Mensch "Gestärkt durch die Krise" werden KMU unterstützt, ihr Krisenmanagement zu verbessern und die durch die Coronapandemie ausgelösten Veränderungen der Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur zu identifizieren, mitzugestalten und zu etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Chancen der virtuellen Kommunikation, der Personalführung auf Distanz sowie von Home-Office-Lösungen.
- Etablierung einer digitalen Unternehmenskultur
- Entwicklung eines Unternehmensleitbildes
- Begleitung von Veränderungsprozessen
- Krisenmanagement zu verbessern
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderquote richtet sich nach der Größe des KMU.
Im Programmzweig uWM:
Die Förderquote beträgt für Unternehmen zwischen zehn und 249 Beschäftigten (in JAE) und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR 50 Prozent, für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (in JAE) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 2 Millionen EUR 80 Prozent, jeweils unabhängig vom Sitz des Unternehmens. 50 Prozent bzw. 20 Prozent des förderfähigen Honorars sind vom Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.
Im Programmzweig uWM plus:
Die Förderquote beträgt 80 Prozent für alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (in JAE) und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR. 20 Prozent des förderfähigen Honorars sind vom Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.
Im Programmzweig "Gestärkt durch die Krise":
Der Programmzweig richtet sich an KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen EUR Jahresumsatz. Die Förderung beträgt 80 Prozent. Es werden maximal fünf Beratungstage gefördert. Dafür kann der Programmzweig bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. Ein Beratungszyklus darf nicht länger als drei Monate dauern.
KMU wenden sich an eine der regionalen Erstberatungsstellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Prozessberatung ist ein im Rahmen einer Erstberatung ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält.
Es ist nicht möglich mehrere Programmzweige gleichzeitig zu absolvieren. Der Beraterhöchstsatz beträgt bei beiden Programmen 1.000 EUR netto pro Tag, wobei ein Beratungstag acht Stunden umfasst und die Aufteilung eines Beratungstages zulässig ist.
nein
Mit dem Programm werden Unternehmen bei Veränderungsprozessen unterstützt, die vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels, des Fachkräftemangels, der Digitalisierung und der Covid-19-Pandemie notwendig sind und vor allem für touristische KMU eine große Herausforderung darstellen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige regionale Erstberatungsstelle; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- https://www.unternehmens-wert-mensch.de