Förderwegweiser
bundesweit
15.06.2022
Förderfähig sind
(1). Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
Unternehmen und Start-ups, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen EUR. Umsatzhöchstegrenze entfällt für die Reisebranche.
(2). Selbständige
Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb.
(3). Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
,die aufgrund der Corona-Pandemie einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 verzeichnen.
Unternehmen, die im Zeitraum 1. bis 28. Februar 2022 wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Einschränkungen wie zum Beispiel der 3G- oder 2G-Regel oder vergleichbarer Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) ihre Öffnungszeiten stark reduzieren oder freiwillig schließen, weil eine Aufrechterhaltung des Betriebs unwirtschaftliche wäre, sind antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe IV.
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Der maximale Förderbetrag beträgt 10 Millionen EUR pro Monat. Unter Berücksichtigung aller beihilferechtliche Vorgaben, über alle Programme hinweg (Überbrückungshilfe III, III Plu und IV) sind bis zu 54,5 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen und Unternehmensverbund möglich
Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden und in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen, gelten besondere Vorschriften.
Erstattet werden weiterhin:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Es gilt der Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Junge Unternehmen können andere Vergleichsumsätze heranziehen.
Zusätzlich wird ein Eigenkapitalzuschuss (zusätzlich zu Fixkostenerstattung) von 30 Prozent an Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb ausgezahlt, die einen monatlichen Umsatzeinbruch von druchschnittlich mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 verzeichnen.
Zusätzliche Regelungen für besonders betroffene Branchen:
Reisebranche: Es können Provisionen, eine allgemeine Personalkostenpauschale, externe Ausfall- und Vorbereitungskosten für bestimmte Reisen im Zeitraum Januar bis Juni 2021 sowie (alternativ zur Restart-Prämie) eine Anschubhilfe von 20 Prozent der im Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme für jeden Fördermonat (maximal 2 Millionen EUR im Rahmen der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus) beantragt werden.
Kultur- und Veranstaltungsbranche: Es können interne projektbezogene und externe Ausfall- und Vorbereitungskosten im Zeitraum Januar bis August 2021 bei Corona-bedingten Absagen geltend gemacht werden. Auch eine Anschubhilfe von bis zu 20 Prozent der im Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme für jeden Fördermonat (maximal 2 Millionen EUR im Rahmen der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus) kann weiterhin (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“) veranschlagt werden.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, Rechtsanwält *Rechtsanwältin) beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022.
eingeschränkt
Die Pandemie beeinflusst die Wirtschaftslage weiterhin stark. Um Unternehmen, Organisationen und Selbsttändige weiterhin zu unterstützten, hat die Bundesregierung die bewährten Überbrückungshilfen um weitere drei Monate verlängert und den neuen Entwicklungen entsprechend angepasst.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Finanzen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bewilligungsstellen der Länder
- https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html