Förderwegweiser
Niedersachsen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger i.S. des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes sowie Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden.
Personalausgaben, Sachausgaben z.B. Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationskosten, Weiterbildungsangebote, Marketing; Ausgaben für Technik incl. Call-center-Funktion und Software;Indirekte Ausgaben: Miete für Gebäude, Steuern und Versicherung, Mobile Mobilitätszentralen, vorbereitende Maßnahmen wie Studien / Konzepte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; maximale Förderhöhe 50 % bis zu 75 % (SER), 60 % bis zu 85 % (ÜR) der förderfähigen Ausgaben, höchstens 600.000 Euro;maximaler Förderzeitraum 36 Monate; spätestes Projektende grundsätzlich am 30.06.2022
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten
nein
Die individuelle Beratung von Menschen mit dem Ziel, dass diese verstärkt CO2-sparsame Beförderungsangebote des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen wollen, kann mit dieser Förderung durch die Errichtung und den Betrieb von Mobilitätszentralen gefördert werden
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/Verbesserung-der-Stadt-Umlandmobilit%C3%A4t-im-%C3%B6ffentlichen-Personennahverkehr-(Mobilit%C3%A4tszentralen)/index.jsp
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche, touristische
- Beherbergungsbetriebe, die nach Abschluss der Maßnahme mindestens zehn Betten und 10 % der Zimmer barrierefrei ausgebaut haben,
- Gastronomiebetriebe, die nach Abschluss der Maßnahme über mindestens zehn Tische verfügen und insgesamt 50% der Tische barrierefrei nutzbar haben,
- Campingbetriebe, die nach Abschluss der Maßnahme über mindestens zehn Stellplätze verfügen
Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Aufwendungen können für folgende Vorhaben gewährt werden: Umbau, Errichtung und Erweiterung von Gebäuden zur Erreichung der Barrierefreiheit, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und sonstigen Wirtschaftsgütern, die der Schaffung der Barrierefreiheit dienlich sind.
Türverbreiterung sowie Neuanschaffung und Um- und Einbau barrierefreier Eingangs-/Durchgangstüren; Anschaffung/Bau/Einbau von Rampen oder eines Treppen- oder Hubliftes oder einer Hebebühne; Einbau Aufzug/Lift in geeigneter Größe und entsprechender Bedienung; Baumaßnahmen zur Vergrößerung von Bewegungsflächen und Verbreiterung von Fluren und Wegen; Absenkung von Stufen im Innen bereich, Herstellung geeigneter Oberflächenbeschaffenheit, Herstellung geeigneter Parkplätze und Zuwege; Anschaffung von Wegebegrenzungen; Absenkung von Stufen im Außenbereich; Um- und Ausbau von Sanitärräumen; Anschaffung/Einbau geeigneter WC, Waschbecken, Dusche, Sitze; Anschaffung/Einbau von Umlaufschranken, Handläufen und Haltestangen, Stütz- und Haltegriffen; Bau/Umbau/Anschaffung einer barrierefreien Umkleidekabine sowie Anschaffung/Einbau von Badelift und geeigneten Badevorrichtungen (bei Betrieben mit barrierefreiem Schwimmbad/Sauna); Anschaffung/Einbau geeigneter Möbel, sowohl für Gemeinschaftsflächen (z.B. Empfang, gastronomischer Bereich, Wellnessbereich) als auch für die barrierefreien Zimmer bzw. Wohnungen (z. B. Bett, Schrank, Bad- und Balkonmöbel)
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 40 %, wenn das Investitionsvorhaben in den Modellregionen, die mittels des Wettbewerbs „Tourismus für Alle – Wettbewerb zur Entwicklung barrierefreier touristischer Modellregionen in Rheinland-Pfalz“ festgelegt wurden, umgesetzt wird. Im übrigen Rheinland-Pfalz beträgt der Förderhöchstsatz bis zu 30 %. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.
Anträge interessierter Beherbergungs-, Gastronomie- und Campingbetriebe können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
nein
Fördermittel zur Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß dem Qualitäts- und Komfortmerkmal „Reisen für Alle“ (www.reisen-fuer-alle.de) werden aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/282.html
Rheinland-Pfalz
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.
Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB.
ja
Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/136.html#tab257-0
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstige Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Freiberuflerinnen und Freiberufler innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Geschäftstätigkeit.
Förderfähig sind alle Investitionen von Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die einer mittel-und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Hierzu zählen:
- Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Existenzgründung im Nebenerwerb
- Im Rahmen von Nachfolgeregelungen die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Festigungsmaßnahmen, mit denen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit begonnen wird
- Erneute Unternehmensgründung
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 2 Mio. € für Investitionskredite, 500.000 € für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
eingeschränkt
Zinsverbilligte Kredite für Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz; Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- https://isb.rlp.de/foerderung/574-577.html#tab527-0
Rheinland-Pfalz
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind. Kommunale Gebietskörperschaften können mit der Organisation bzw. Durchführung kommunaler Kulturprojekte im Sinne dieser Richtlinien auch andere juristische Personen beauftragen.
Kommunale Kultureinrichtungen sowie Kulturprojekte, die deutlich als festivalähnliche Vorhaben profiliert sind und sich nach künstlerischem Anspruch sowie nach regionaler und überregionaler Bedeutung oder Ausstrahlung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes aus dem allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune herausheben durch eine übergreifende Thematik, durch eine homogene Struktur und durch eine einheitliche Präsentation. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen Honorare, Steuern und Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungskosten, Kosten für Organisations-und Durchführungspersonal, Verwaltungskosten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50%.
Anträge mit inhaltlicher Projektbeschreibung und Zielsetzung sind bis zum 30. Oktober eines Jahres für das folgende Kalenderjahr an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zun stellen.
nein
Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
- http://kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme/foerderung-kommunaler-kultureinrichtungen-und-projekte/
Rheinland-Pfalz
Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nichtkommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezuingen erfüllt sind.
Der derzeitige Förderschwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherorientierung – insbesondere zur barrierefreien Erschließung des kulturellen Erbes. Zusätzlich ist, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts, die Digitalisierung an Museen in den Jahren 2019 und 2020 förderfähig.
Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung), Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln), Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik), Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.), Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).
Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.
Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz.
nein
Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- Ansprechpartner (Projektträger) : Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- https://www.museumsverband-rlp.de/foerderung/finanzielle-foerderung
Saarland
30.04.2023
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung im Saarland und KMU innerhalb von 24 Monaten nach der Unternehmensgründung oder Übernahme.
Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 70%. Gründungs- oder Übernahmevorhaben von Frauen und Migranten werden mit 80% des förderfähigen Tageshonorars von maximal 800 EUR bezuschusst.
Anträge sind vor Beginn der Beratung an die saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen. Sie unterstützt die Begünstigten auch bei der Wahl der Berater.
nein
Mit diesem Programm können touristische Existenzgründer und Start-ups während der Gründungsphase Unterstüzung von externen Beratern einholen. Sie erhalten Hilfestellung bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Fragen, um die Geschäftsidee zum Erfolg zu bringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
- https://www.saaris.de/gruenden-staerken/gruenderberatung/
Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Anträge können von deutschen und tschechischen Trägern unterschiedlicher Rechtsformen gestellt werden.
Grenzübergreifende Projekte in den Bereichen Klimawandel, Risikoprävention, Umwelt, Kultur, Tourismus, Bildung und partnerschaftliche Zusammenarbeit
Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement, Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourcheneffizienz, Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen, Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung.
Es werden bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt (Anteilsfinanzierung). Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip. Der für das Projekt beantragte Zuschuss aus EFRE-Mitteln muss mehr als 15.000 EUR betragen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein aus sächsischen und tschechischen Vertretern bestehender Begleitausschuss. Der Antrag ist elektronisch zu erstellen (www.sn-cz.2020.eu ) und zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einzureichen. Das Gemeinsame Sekretariat unterstützt Sie gern bei der Qualifizierung Ihrer Projektidee bis zur Antragsreife. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
nein
Durch grenzüberschreitende Kooperationen können gemeinsame Herausforderungen bewältigt, strukturelle Unterschiede abgebaut und freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nachbarn gestärkt werden. Davon profitiert die gesamte Region. Aus diesem Grund unterstützt die EU mit dem Kooperationsprogramm „Sachsen – Tschechien 2014–2020“ grenzübergreifende Projekte u.a. in den Bereichen Umwelt, Kultur, Tourismus und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/kooperationsprogramm-freistaat-sachsen-tschechische-republik-2014-2020.jsp#tab_program_examples
Sachsen
Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Eingetragene Vereine sind förderfähig, wenn sie die Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen. Im Bereich Kooperationsnetzwerke sind juristische Personen uneingeschränkt förderfähig. Antragsberechtigt für Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte. Der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden.
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus. Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Ziffer II Nummer 1 dieser Förderrichtlinie. Öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend touristisch genutzt werden. Bei der Förderung touristischer Infrastrukturmaßnahmen ist zwischen nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen und einnahmeschaffenden Maßnahmen zu differenzieren.
Radwege zur touristischen Nutzung in prädikatisierten Kur- und Erholungsorten, sowie Fernradwege gemäß Radverkehrskonzeption 2014, sofern sie nicht förderfähig gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1777), die durch die Richtlinie vom 20. Dezember 2016 (SächsABl. 2017 S. 67) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 402) in der jeweils geltenden Fassung, sind, Wanderwege, Skiloipen als überregional vermarktbare Angebote uvm.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
In den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen beträgt die Förderquote bis zu 90%, in der Stadt Dresden bis zu 70% und in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zu 85% der zuwendungsfähigen Kosten.
Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme und ggf. weiteren Bedingungen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Bei besonderer strukturpolitischer Bedeutung ist die Zustimmung des beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingerichteten Einplanungsausschusses einzuholen. Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Tel. (03 71) 5 32-0 Fax: (03 71) 5 32-19 29 E-Mail: post@lds.sachsen.de Internet: http://www.lds.sachsen.de Dienststelle Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Tel. (03 51) 8 25-0 Fax (03 51) 8 25-99 99 Dienststelle Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig Tel. (03 41) 9 77-0 Fax (03 41) 9 77-11 99 Weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel des Programmes ist es, wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zu fördern. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert. Im Tourismusbereich sind die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus denkbare förderwürdige Projekte.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesdirektion Sachsen
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=923ef237910f8cbd7990b30ebe758509;views;document&doc=8073&typ=KU
Sachsen
jährlich
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,
sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.
Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.
Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen. Antragstelle ist die Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Tel. (03 71) 5 32-0 Fax (03 71) 5 32-19 29 E-Mail: post@lds.sachsen.de Internet: http://www.lds.sachsen.de Dienststelle Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Tel. (03 51) 8 25-0 Fax (03 51) 8 25-99 99 Dienststelle Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig Tel. (03 41) 9 77 0 Fax (03 41) 9 77 11 99 Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesdirektion Sachsen
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=923ef237910f8cbd7990b30ebe758509;views;document&doc=11778&typ=KU