Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.
Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.
Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.
Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.
Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.
Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.
MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:
Für Kleinst- und kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 50 Prozent
MID-Analyse: 80 Prozent
MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent
Für mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 30 Prozent
MID-Analyse: 60 Prozent
MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent
MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.
MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.
Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
Eine genaue Beschreibung der Antragstellung finden Sie unter:
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit
nein
Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
- https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid
Hessen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.
Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der CO2-Bilanz im Rahmen von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen beitragen, die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit gegeben, übertreffen und folgende Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
- Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
- Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen, Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal 500.000 EUR pro Fördervorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.
Sofern weitere öffentliche Fördermittel (aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft oder kommunaler Gebietskörperschaften) für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, dürfen dadurch die in der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannten Fördersätze und -summen nicht überschritten werden.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
Achtung: (Stand: August 2021)
Die Fördermittel aus der Förderperiode 2014 – 2020 sind derzeit ausgeschöpft. Über Informationen zu budgetären Änderungen, die die Förderung weiterer PIUS-Invest-Vorhaben ermöglichen, wird auf der Homepage des Programms informiert, siehe Link.
Eine Antragstellung für die Förderperiode 2021 – 2028 ist derzeit noch nicht möglich.
ja
Förderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/pius-invest-efre/pius-invest/419172
Thüringen Thüringden
31.12.2024
Förderfähig sind:
- Zuwendungsempfänger:innen für die Energieeffizienzberatung (nach Ziffer 2.1 der Richtlinie) können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.
- Zuwendungsempfänger:innen für investive Vorhaben (nach Ziffer 2.2 der Richtlinie) können Unternehmen sein
Voraussetzung:
- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden und zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen.
- Das Vorhaben wird in einer Betriebsstätte in Thüringen durchgeführt.
- Zur Finanzierung der beantragten Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel eingesetzt.
- Der/die Berater:in ist in der Fachberatungsdatenbank der Thüringer Aufbaubank gelistet.
- Soweit möglich, sind mindestens 3 Angebote für die Investitionsmaßnahmen einzuholen. Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter:innen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben.
Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die:
- umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale bezogen auf den Prozess in Unternehmen aufzeigen (Situationsanalyse)
- Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist)
- Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung
- Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar- Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit).
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beratung sowie die sich daraus ergebenden Investitionen über einen Zuschuss (projektbezogene Anteilsfinanzierung).
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Höhe des Zuschusses für die messtechnisch gestützte Beratung:
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 7.500 Euro
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 2.500 Euro
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 5.000 Euro
- bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500 Euro
Höhe des Zuschusses für die Contracting-Beratung:
- bis zu 80 % des Beratungshonorars, maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 1.920 Euro
Höhe des Investitionszuschusses:
- für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze (siehe Glossar)
Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.
nein
Das Programm GREEN invest richtet sich an Unternehmen. Gefördert werden die Energieberatung und energetische Investitionen. Green Invest in ein Zuschussprogramm.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/EN-GREEN-invest-Beratung-und-Investitionen