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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Digiscouts  

Das Interesse von Jugendlichen an der Digitalisierung soll in diesem Projekt genutzt werden, um den Ausbildungsbetrieb digital voranzubringen und die Ausbildung für Jugendliche interessanter und attraktiver zu gestalten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Digiscouts-Projektbetrieb kann jedes Unternehmen werden, das ausbildet und nicht mehr als 500 Beschäftigte hat. Sowohl die Branche als auch die Ausbildungsberufe spielen keine Rolle. Das Unternehmen sollte in einer der Regionen angesiedelt sein, um in den vollen Genuss der Unterstützung zu kommen.

Was wird gefördert?

Unternehmen profitieren unmittelbar von dem Digitalisierungsprojekt, das Ihre Azubis umsetzen.

Der Betrieb und die Azubis werden über die gesamte Projektlaufzeit professionell begleitet.

Die Azubis gewinnen soziale und digitale Kompetenzen hinzu.

Auf dem webbasierten Projektmanagement-Tool DS2 stehen Qualifizierungsbausteine zur Verfügung, mit denen Azubis aber auch andere im Unternehmen ihr Wissen rund um die Digitalisierung erweitern können, beispielsweise zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.

Im Austausch mit anderen Digiscouts®-Betrieben lernen Sie deren Lösungsansätze kennen.

Das Unternehmen wird insgesamt fitter für die digitale Zukunft.

Art und Höhe der Zuwendung

Digiscouts-Betrieb, Ausbildende und Azubis werden von erfahrenen Coaches begleitet, vor allem bei der eigentlichen Arbeit im Unternehmen. Mehrere Betriebe mit Azubiprojekten in einer Region tauschen sich untereinander aus und lernen so zusätzlich voneinander. Die Azubiprojekte werden am Ende ausgezeichnet, alle Beteiligten erhalten eine Teilnahmeurkunde.

Bewerbungsverfahren

Eine Anmeldung zum Projekt ist nach der Informationsveranstaltung, über das webbasiertes Projektmanagement-Tool DS2, möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Ausbildung soll anhand von Digiscouts attraktiver und interessanter gemacht werden. Zudem profitieren Unternehmen von den umgesetzten Digitalisierungsprojekten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : RKW-Kompetenzzentrum
  • https://www.digiscouts.de/
 
Eingliederungszuschüsse  

Bezuschussung von Arbeitgebern bei Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer, um bestimmte Defizite bei neu eingestellten Arbeitskräften auszugleichen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.

Was wird gefördert?

Sie können mit dem Eingliederungszuschuss unterstützt werden, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.

Art und Höhe der Zuwendung

Den Eingliederungszuschuss kann höchstens für 12 Monate erhalten werden. Es werden während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss ausgezahlt. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

 

Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Weitere Informationen  
KfW-Kredit für Wachstum  

Der KfW-Konsortialkredit für Wachstum dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie

– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und

– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.

Beispiele

Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs-­ und Entwicklungs­ausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.

 

Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­übernahme,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Optional können teil­nehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/290
 
KfW-Unternehmerkredit  

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Das Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- Investitionen in Deutschland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel inklusive Warenlager, die in Deutschland verwendet werden (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.

 

Unternehmensgruppen können bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.

 

Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Informationen  
Erasmus für Jungunternehmer  

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Bewerbungsverfahren

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

 

Link zu den Kontaktstellen:

www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
  • https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
 
Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)  

Das Bundesministerium des Innern unterstützt Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen.

Fördergebiet

bundesweit Grenzregionen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.

Was wird gefördert?

Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende

- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,

- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,

- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.

 

Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.

 

Zuwendungsfähig sind im Rahmen dieses Programms Personal- und Sachausgaben, wie zum Beispiel Gehälter, Honorare, Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Miete, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung.

Beispiele

Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:

- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,

- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,

- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger an der Finanzierung des Projekts sollte 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern (BMI) zu richten und wird einmal pro Jahr auf der Homepage des BMI bekannt gemacht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Förderwettbewerb)  

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

 

- private Unternehmen,

- kommunale Unternehmen,

- Landesunternehmen,

- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,

- Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Beispiele

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen (,)

- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien

- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz

- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung

- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen

- Einsatz von Technologien zur und Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

 

Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten

Maximale Fördersumme: 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

 

Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts

 

Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.

Weitere Informationen  
AusbildungWeltweit  

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung, in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des ­privaten Rechts,

- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,

- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.

- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.

- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.

Beispiele

Die Förderung umfasst eine Festbetragsfinanzierung zu folgenden Kostenarten:

 

- Fahrt

- Aufenthalt

- Organisation der Mobilität

- Vor- und Nachbereitung

- Auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

 

Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.

 

Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.

 

Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur Verfügung www.youtube.com/watch

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
  • www.ausbildung-weltweit.de
 
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.

Voraussetzung ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages.

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.

Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von mindestens vier bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderung beginnt frühestens ab 1.Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte  

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte soll durch die bundesweite Verankerung neuer und bereits erprobter Ansätze im Klimaschutz zur Treibhausgasneutralität beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Nicht antragsberechtigt sind:

- natürliche Personen

- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

- Kommunale Zweckverbände und

- nicht rechtsfähige Eigenbetriebe

 

Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden umsetzungsorientierte transformative Klimaschutzprojekte, die die Handlungsfelder Kommune, Verbraucherinnen und Verbraucher, Wirtschaft und Bildung adressieren. Dabei sollen die Projekte THG-Neutralität anstreben und bundesweit zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung beitragen.

Die Projekte können als Einzelprojekte oder auch von mehreren Projektpartnern im Rahmen eines Verbundprojekts durchgeführt werden. Bei solchen Projektkonstellationen reicht der sogenannte Verbundkoordinator die gemeinsame Skizze ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Dazu zählen beispielweise Ausgaben für:

- Personal

- Auftragsvergaben für spezifische Dienstleistungen

- Öffentlichkeitsarbeit

- Veranstaltungen oder Dienstreisen

 

Ebenfalls in angemessenem Umfang förderfähig sind Investitionen in Gegenstände, die dazu dienen, die entwickelten Maßnahmen zu erproben und zu verbreiten. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren für die Förderung von transformativen Klimaschutzprojekten ist zweistufig.

Anders als bei einstufigen Verfahren, bei denen direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, bewirbt man sich bei dem zweistufigen Verfahren zunächst mit einer Projektskizze um eine Förderung. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert.

 

Skizzen und Anträge können digital über das Antragsportal easy-online eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderrichtlinie soll die Durchführung strategischer, transformativer, nicht-investiver Projekte, die insbesondere durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Wissenstransfer einen substanziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands im Jahr 2045 leisten, ermöglichen.

Weitere Informationen  
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