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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei eigenverantwortlichen Umweltschutzinvestitionen, die über den rechtlich geforderten Rahmen hinausgehen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

- Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von

Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,

Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik

elektrische Antriebe, Pumpen,

Prozesswärme,

Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,

Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),

Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,

Informations- und Kommunikationstechnik,

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank in Papierform oder digital bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderdarlehen unterstützt eigenverantwortliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch günstige Zinskonditionen.

Weitere Informationen  
Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen im Bereich des gewerblichen Tourismus zur qualitativen Verbesserung und Erweiterung des touristischen Angebots. In begründeten Fällen werden auch Vorhaben zur Erhöhung der Beherbergungskapazitäten gefördert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,

– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,

– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,

– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.

Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)  

Der Freistaat Bayern unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bayerischen Bodensee und an der Donau. Eine leistungsfähige Infrastruktur im Weintourismus soll das weintouristische Profil der Regionen schärfen. Die entstehenden Partnerschaften und Netzwerke schaffen eine Wertschöpfung in der Region und stabilisieren die Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

 

Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Hierzu gehören:

 

- Touristische Infrastrukturmaßnahmen

 

- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse

 

- Regionale Marketingkonzepte

 

- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie

- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

 

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Die Förderanträge sind bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Weinbau und Oenologie, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.

Weitere Informationen  
Denkmalschutz in Bayern  

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Freistaates Bayern befinden.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Die Unterstützung richtet sich an Privatpersonen, Kommunen (sog. Gebietskörperschaften) und Kirchen, um die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler zu fördern.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind grundsätzlich nur Bauwerke und sonstige historische Anlagen, die Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Gefördert werden kann prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme, die mit dem Denkmal zusammenhängt und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigt.

Beispiele

Dies sind z.B. Arbeiten an der Außenhaut des Gebäudes wie Dach oder Fassade oder Maßnahmen an denkmalwerten Teilen des Gebäudeinneren wie z. B. die Restaurierung historischer Treppen, Wandmalereien oder Stuckarbeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ist die Denkmaleigenschaft des Gebäudes (Art. 1 Abs. 2 DSchG). Zuschussfähig sind diejenigen Kosten, die, bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Die individuelle Höhe der zuschussfähigen Kosten legt das Landesamt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens fest.

 

Ein angemessener Eigenanteil des Eigentümers wird vorausgesetzt. Unter diesem wird in der Regel eine Summe von mindestens 10 % der Kosten der Gesamtmaßnahme verstanden.

 

Zudem ist es auch möglich Steuererleichterungen zu beantragen.

Bewerbungsverfahren

Das zweistufige Vorgehen, um ggf. einen Zuschuss zu erhalten:

 

Stufe 1: Kontaktieren Sie Ihre Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) und stellen Sie dort Ihren Antrag vorzugsweise online (wenn möglich) oder in Papierform. Die UDB gehört normalerweise zur Verwaltung des Landkreises oder der Stadt, in der Ihr Baudenkmal liegt. Sie besprechen Ihre geplante Maßnahme mit der zuständigen Ansprechperson vor Ort. In der Regel bezieht die UDB das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein.

Stufe 2: Stellen Sie Anträge auf Förderung, wenn die denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung und der Finanzierungsplan weitgehend gesichert sind, grundsätzlich nur über die untere Denkmalschutzbehörde.

 

WICHTIG: Bitte reichen Sie Ihren Antrag entweder online oder postalisch ein, aber nicht auf beiden Wegen!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein zeitlich unbegrenztes Förderangebot für Denkmaleigentümer in Bayern, das das Ziel verfolgt, Orte von besonderer Bedeutung für Geschichte, Kultur und Vergangenheit zu bewahren.

Weitere Informationen  
Tourismusförderung Seilbahnen und Nebenanlagen in Bayern  

Im Rahmen der "Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen" können gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Personenseilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (z. B. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich) gefördert werden. Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Vorhaben muss die Möglichkeit für eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen

verbunden sein. Das Vorhaben soll sowohl auf den Winter- als auch auf den Sommertourismus

ausgerichtet sein. Hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung

vorzulegent.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer

Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und können ganzjährig gestellt werden. Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen in Bayern bieten und die Entwicklung von ganzjährig betriebenen Anlagen unterstützen.

Weitere Informationen  
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