Förderwegweiser
Bremen
30.12.2027
- Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen
- Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen
- Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können
- Ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen
- Vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
- Einzelprojekte mit Zuschüssen bis zu 200.000 EUR
- Verbundprojekte mit Zuschüssen bis 250.000 EUR
Einreichen einer Projektskizze bis zum 15.09.2024 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Neben innovativen und anwendungsorientierten Projekten mit Umweltschutzschwerpunkt, stärkt das Programm zusätzlich die Forschung, welche Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank; GmbH BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/auf
Bremen
30.06.2027
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für
- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer
- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb
- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege
- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie
- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar
- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten
- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben
Projektskizzen und konkrete Anträge müssen entsprechend den jeweiligen Fördervoraussetzungen eingereicht werden. Ein zweistufiges Antragsverfahren ist üblich, beginnend mit einer Projektskizze gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung.
ja
Dieses Förderprogramm unterstützt KMU und Forschungseinrichtungen in Bremen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stärkung der regionalen Innovationskapazität beitragen sollen.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation des Landes Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/innovationsfoerderung/bab-idl.html
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU
- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige
mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:
- Höhe max. 1 Mio. EUR
- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig
Anträge sind bei der BAB zu stellen.
nein
Durch das Angebot von Liquiditätshilfen stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/liquiditaetshilfen
Bremen
29.06.2027
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Innovationscluster
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
Bremen
29.06.2027
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Gefördert werden u.a.
- Führungsmodelle, die Frauen als Fach- und Führungskräfte, insbesondere in den MINT-Berufen stärken.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z. B. Materialkosten
- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
Bremen
29.06.2028
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
Investitionen & Betriebsmittel
- Erweiterung des Unternehmens
- Entwicklung und Ausbau von Geschäftsfeldern
- Wachstumsbedingten Liquiditätsbedarf
- Neuausrichtung des Unternehmens, z.B. nach einer Konsolidierungsphase
- Finanzierung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
Die Bremer Aufbau Bank GmbH (BAB) bietet über ihre Tochtergesellschaft, BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM), die Stärkung Ihres Eigenkapitals an in Form von:
Stille Beteiligung:
- Wirtschaftliches Eigenkapital als Nachrangdarlehen
- Beteiligungsvolumina insbesondere im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €
- Faire Konditionen mit fester Grundvergütung und gewinnabhängiger Vergütung
- Laufzeit der Beteiligung, bis zu 10 Jahren
Offene Beteiligung:
- Beteiligung direkt am Kapital der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter
- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor:in bis zu 200.000 €, im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €
- Teilhabe an Gewinn und an der Wertsteigerung, keine jährliche Vergütung
- Exit-Perspektive nach 7 Jahre (Beteiligungshorizont)
Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen.
Antragsannehmende Stelle ist die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.
nein
Zielsetzung ist es KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen bei nachhaltigen Marktchancen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und/oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Finanzierungsbedingungen für KMU mittelbar und unmittelbar zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/beteiligungskapital
Bremen
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.
Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt
- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen
- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits
- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)
Antrag über Ihre Hausbank
nein
Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfk
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
- Freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen
- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50% beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.
Antrag über Ihre Hausbank.
nein
Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von der BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen der BAB und Ihrer Hausbank geteilt.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfkh
Bremen
30.12.2025
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind
- Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen
- Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren (z.B. Einführung, Implementierung und Upgrade digitaler Plattformen mit bereits vorhandenen oder neu zu schaffenden Vertriebskanälen usw.)
- Verbesserung der Informationssicherheit (z.B. Initialisierung der sicherheitsrelevanten Nutzung von Cloudtechnologien, Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten usw.)
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Dritten erbracht werden
- Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
- Bei mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
- Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro werden nicht gefördert
Die Antragsunterlagen finden Sie im Förderportal "Förderbar" und müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BAB - Die Förderbank zusätzlich eingereicht werden
nein
Mit der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen sollen Kleinst‐, kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe in digitale Zukunftstechnologien investieren und ihre digitalen Kompetenzen erhöhen.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitaler-mittelstand
Bremen
29.06.2027
Kleine und junge Unternehmen bis zum 5. Jahr nach der Gründung.
Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang mit der Produktentwicklung, Markteinführung oder einer zur Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes notwendigen Ausweitung des Geschäftsbetriebs stehen.
- Die Investitionssumme beträgt bis zu 500.000 Euro je Unternehmen. Für Unternehmen im C-Fördergebiet gilt ein Höchstbetrag von 750.000 Euro.
- Für innovative Unternehmen im Sinne des Artikels 22 der AGVO gelten verdoppelte Höchstbeträge von 1,0 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro.
- Bei offenen Beteiligungen wird ein Exit innerhalb von 7 Jahren nach kaufmännischen Gesichtspunkten angestrebt.
- Die Laufzeit von Nachrangdarlehen soll 10 Jahre nicht übersteigen. Die Auszahlung erfolgt in Meilensteinen.
Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.
nein
Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/efre-beteiligungsfonds-ii