Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF)  

Das Förderprogramm unterstützt innovative und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsansätze mit einem umweltschutzrelevanten Schwerpunkt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

- Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen

- Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können

- Ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen

- Vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

- Einzelprojekte mit Zuschüssen bis zu 200.000 EUR

- Verbundprojekte mit Zuschüssen bis 250.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bis zum 15.09.2024 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben innovativen und anwendungsorientierten Projekten mit Umweltschutzschwerpunkt, stärkt das Programm zusätzlich die Forschung, welche Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank; GmbH BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/auf
 
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)  

Das Programm zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Bremen bei der Steigerung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Es fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittelständische Unternehmen

- Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Was wird gefördert?

Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für

- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer

- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb

- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege

- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie

- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten

- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Projektskizzen und konkrete Anträge müssen entsprechend den jeweiligen Fördervoraussetzungen eingereicht werden. Ein zweistufiges Antragsverfahren ist üblich, beginnend mit einer Projektskizze gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm unterstützt KMU und Forschungseinrichtungen in Bremen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stärkung der regionalen Innovationskapazität beitragen sollen.

Weitere Informationen  
Liquiditätshilfen  

BAB unterstützt Unternehmen durch Liquiditätshilfen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU

- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet

Was wird gefördert?

Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige

Art und Höhe der Zuwendung

mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:

- Höhe max. 1 Mio. EUR

- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der BAB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch das Angebot von Liquiditätshilfen stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.

Weitere Informationen  
Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)  

Die FEI-Förderung unterstützt dabei, das Risiko bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Innovationscluster

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €

- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
 
Diversity in KMU  

Mit der FEI-Förderung „Gender Diversity“ sollen Strategien diverser Personalstrukturen in Unternehmen unterstützt werden.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

Gefördert werden u.a.

- Führungsmodelle, die Frauen als Fach- und Führungskräfte, insbesondere in den MINT-Berufen stärken.

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z. B. Materialkosten

- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
 
Beteiligungskapital  

Zur Unterstützung der Innovationsprozesse und des Wachstums in der bremischen Wirtschaft unterstützt die BAB mit öffentlichen Finanzierungsmitteln, mit welchen die Kapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für zukunftsorientierte Maßnahmen gestärkt werden soll.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2028

Für wen?

Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

Was wird gefördert?

Investitionen & Betriebsmittel

Beispiele

- Erweiterung des Unternehmens

- Entwicklung und Ausbau von Geschäftsfeldern

- Wachstumsbedingten Liquiditätsbedarf

- Neuausrichtung des Unternehmens, z.B. nach einer Konsolidierungsphase

- Finanzierung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bremer Aufbau Bank GmbH (BAB) bietet über ihre Tochtergesellschaft, BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM), die Stärkung Ihres Eigenkapitals an in Form von:

 

Stille Beteiligung:

- Wirtschaftliches Eigenkapital als Nachrangdarlehen

- Beteiligungsvolumina insbesondere im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €

- Faire Konditionen mit fester Grundvergütung und gewinnabhängiger Vergütung

- Laufzeit der Beteiligung, bis zu 10 Jahren

 

Offene Beteiligung:

- Beteiligung direkt am Kapital der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter

- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor:in bis zu 200.000 €, im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €

- Teilhabe an Gewinn und an der Wertsteigerung, keine jährliche Vergütung

- Exit-Perspektive nach 7 Jahre (Beteiligungshorizont)

Bewerbungsverfahren

Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen.

 

Antragsannehmende Stelle ist die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zielsetzung ist es KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen bei nachhaltigen Marktchancen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und/oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Finanzierungsbedingungen für KMU mittelbar und unmittelbar zu verbessern.

Weitere Informationen  
ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)  

Das Förderprogramm unterstützt Sie unter anderem bei der Erweiterung Ihres Unternehmens oder auch beim Erwerb von Grundstücken, Gebäuden oder Betriebsmitteln.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Natürliche Personen

- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Rechtsfähige Personengesellschaften

 

Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.

 

Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)

- Durchführung von Baumaßnahmen

- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen

- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren

- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt

- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen

- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten

- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits

- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)

Bewerbungsverfahren

Antrag über Ihre Hausbank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.

Weitere Informationen  
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)  

Förderung von Investitionen, bei welcher die Hausbank nur zu 50% mit dem Risiko haftet.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission

- Freiberuflich Tätige

- Natürliche Personen

- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

- Durchführung von Baumaßnahmen

- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen

- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers

- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes

Art und Höhe der Zuwendung

Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50% beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.

Bewerbungsverfahren

Antrag über Ihre Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von der BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen der BAB und Ihrer Hausbank geteilt.

Weitere Informationen  
Digitaler Mittelstand  

Förderung für Digitalisierungsthemen

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

- Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind

- Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen

- Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren (z.B. Einführung, Implementierung und Upgrade digitaler Plattformen mit bereits vorhandenen oder neu zu schaffenden Vertriebskanälen usw.)

- Verbesserung der Informationssicherheit (z.B. Initialisierung der sicherheitsrelevanten Nutzung von Cloudtechnologien, Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten usw.)

- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Dritten erbracht werden

Art und Höhe der Zuwendung

- Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt

- Bei mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt

- Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro

- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro werden nicht gefördert

Bewerbungsverfahren

Die Antragsunterlagen finden Sie im Förderportal "Förderbar" und müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BAB - Die Förderbank zusätzlich eingereicht werden

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen sollen Kleinst‐, kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe in digitale Zukunftstechnologien investieren und ihre digitalen Kompetenzen erhöhen.

Weitere Informationen  
EFRE-BETEILIGUNGSFONDS II  

Der EFRE-Beteiligungsfonds II bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Kleine und junge Unternehmen bis zum 5. Jahr nach der Gründung.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang mit der Produktentwicklung, Markteinführung oder einer zur Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes notwendigen Ausweitung des Geschäftsbetriebs stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Investitionssumme beträgt bis zu 500.000 Euro je Unternehmen. Für Unternehmen im C-Fördergebiet gilt ein Höchstbetrag von 750.000 Euro.

- Für innovative Unternehmen im Sinne des Artikels 22 der AGVO gelten verdoppelte Höchstbeträge von 1,0 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro.

- Bei offenen Beteiligungen wird ein Exit innerhalb von 7 Jahren nach kaufmännischen Gesichtspunkten angestrebt.

- Die Laufzeit von Nachrangdarlehen soll 10 Jahre nicht übersteigen. Die Auszahlung erfolgt in Meilensteinen.

Bewerbungsverfahren

Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 211 bis 220 von 437