Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.
Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich E-Health, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln; Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware sowie Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software.
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen.
Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.
Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig.
Auszahlung der Zuwendung: Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse im Unternehmen beschleunigen wollen, können sich bei dem Programm Digital.Bonus für eine Förderung bewerben.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/F%c3%b6rderprogramme/Aktuelle-F%c3%b6rderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ.html#hinweise
Brandenburg
31.12.2025
Die Nutzung von MeinTracy ist grundsätzlich für alle Tourismusbetriebe im Land Brandenburg möglich.
MeinTracy ist eine Software, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen touristischer Webseiten erkannt und gezielt verbessert werden können. Darüber hinaus misst MeinTracy die Leistung des Google MyBusiness Eintrags und der Social Media Auftritte.
Die Registrierung erfolgt über die Webseite des Tourismusnetzwerk Brandenburg
ja
MeinTracy bewertet die Leistung und Qualität von touristischen Webseiten und bietet Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge an. Die Nutzung ist kostenfrei, es wird lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg benötigt.
- Zuwendungsgeber : Tourismusnetzwerk Brandenburg; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusnetzwerk Brandenburg
- https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/meintracy
bundesweit
Antragsberechtigt sind private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR und größere mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.
Mitfinanziert werden:
– Betriebsmittel,
– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ
– vereinfacht ermittelte Kosten.
Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die KfW Bankengruppe zu richten.
nein
Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Es handelt sich um ein Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/360
bundesweit
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht. Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.
Existenzgründungen, Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
ja
Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit dar.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen
- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),
- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),
- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),
- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),
- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 10 Mio. Euro
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms
„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen; NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html
Bayern vorrangig in EFRE-Schwerpunktgebieten
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz:
– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),
– Sanierung von Gebäuden,
– Neubau von Gebäuden.
Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung
der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur
Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 45 Prozent für
kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw.
20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare online an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
eingeschränkt
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/#c38269
Bayern
Zielgruppe sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und junge Unternehmen, deren Gründung unter 5 Jahren her ist.
Die Beteiligungen können z.B. für Investitionen, Working Capital oder die Übernahme eines Unternehmens eingesetzt werden.
- Die Engagements, die primär in Form einer stillen Beteiligung ausgereicht werden, belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro.
- Mit den Mitteln von bis zu 250.000 Euro können Gründer auch bestehende Unternehmen übernehmen.
Der Antrag ist als formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept mit tabellarischem Lebenslauf bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen.
nein
Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.baybg.de/loesungen/kleine-junge-unternehmen/
Bayern
Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.
Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
Verbürgt werden:
– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,
– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,
– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,
– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Die LfA Förderbank Bayern übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in Bayern. Die Bürgschaftsquote beträgt für Betriebsmittelfinanzierungen höchstens 50 % und für die Investitionsfinanzierungen höchstens 80 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
ja
Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- http://www.lfa.de
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden
- Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Als innovative Vorhaben wird die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat, gezählt.
Digitalisierungsvorhaben werden bei Produktion und Verfahren, Produkten sowie Strategie und Organisation gefördert.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss in Höhe von 2 % für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und 1 % für Vorhaben innovativer Unternehmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.lfa.de/website/de/foerderangebote/transformation/innovation/innovationskredit/index.php