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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern - MBMV classic  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.

Beispiele

Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
 
Digitalbonus Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich E-Health, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln; Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware sowie Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software.

Art und Höhe der Zuwendung

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen.

Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

 

Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig.

 

Auszahlung der Zuwendung: Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse im Unternehmen beschleunigen wollen, können sich bei dem Programm Digital.Bonus für eine Förderung bewerben.

Weitere Informationen  
MeinTracy  

MeinTracy zeigt die Leistung und Qualität touristischer Webseiten und gibt Hinweise und Tipps, wie diese verbessert werden können. Die Nutzung ist kostenlos. Erforderlich ist lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Die Nutzung von MeinTracy ist grundsätzlich für alle Tourismusbetriebe im Land Brandenburg möglich.

Was wird gefördert?

MeinTracy ist eine Software, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen touristischer Webseiten erkannt und gezielt verbessert werden können. Darüber hinaus misst MeinTracy die Leistung des Google MyBusiness Eintrags und der Social Media Auftritte.

Bewerbungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Webseite des Tourismusnetzwerk Brandenburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

MeinTracy bewertet die Leistung und Qualität von touristischen Webseiten und bietet Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge an. Die Nutzung ist kostenfrei, es wird lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg benötigt.

Weitere Informationen  
ERP-Mezzanine für Innovation  

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung bei etablierten mittelständischen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR und größere mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.

 

Mitfinanziert werden:

– Betriebsmittel,

– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ

– vereinfacht ermittelte Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.

 

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die KfW Bankengruppe zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Es handelt sich um ein Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/360
 
Gründungszuschuss  

Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbstständigkeit.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht. Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.

Was wird gefördert?

Existenzgründungen, Selbstständigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit dar.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.InvestZukunft  

Das Förderprogramm „NRW.BANK InvestZukunft“ unterstützt Unternehmen und Freiberufler in NRW bei nachhaltigen, innovativen Investitionen. Es finanziert Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Wasserstofftechnik, CO₂-Reduktion), Umweltschutzprojekte, Anlagen zur Ressourceneffizienz und Recycling (Circular Economy), energieeffiziente Technologien, klimafreundliche Mobilitätslösungen (z.B. E-Fahrzeuge), Digitalisierungsvorhaben und innovative Produktentwicklungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),

 

- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),

 

- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),

 

- Energie- und Ressourceneffizienz,

 

- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),

 

- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),

 

- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 10 Mio. Euro

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms

„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden und technischen Anlagen führen.

Fördergebiet

Bayern vorrangig in EFRE-Schwerpunktgebieten

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz:

– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),

– Sanierung von Gebäuden,

– Neubau von Gebäuden.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung

der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur

Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 45 Prozent für

kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw.

20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare online an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital für Gründer kleiner und junger Unternehmen (KJU)  

Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Zielgruppe sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und junge Unternehmen, deren Gründung unter 5 Jahren her ist.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen können z.B. für Investitionen, Working Capital oder die Übernahme eines Unternehmens eingesetzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Engagements, die primär in Form einer stillen Beteiligung ausgereicht werden, belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro.

- Mit den Mitteln von bis zu 250.000 Euro können Gründer auch bestehende Unternehmen übernehmen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist als formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept mit tabellarischem Lebenslauf bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der LfA  

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.

 

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden:

– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,

– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,

– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,

– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,

– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in Bayern. Die Bürgschaftsquote beträgt für Betriebsmittelfinanzierungen höchstens 50 % und für die Investitionsfinanzierungen höchstens 80 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
  • http://www.lfa.de
 
Innovationskredit 4.0  

Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben

- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen

Beispiele

Als innovative Vorhaben wird die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat, gezählt.

 

Digitalisierungsvorhaben werden bei Produktion und Verfahren, Produkten sowie Strategie und Organisation gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss in Höhe von 2 % für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und 1 % für Vorhaben innovativer Unternehmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.

Weitere Informationen  
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