Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften für Förderkredite der L-Bank und Beteiligungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).

Art und Höhe der Zuwendung

Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.

Weitere Informationen  
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den flächendeckenden Aufbau verlässlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.

Beispiele

z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.

Pro Antragsteller können max. 250 Ladepunkte bezuschusst werden.

Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der L-Bank möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.

Weitere Informationen  
Liquiditätskredit der L-Bank  

Die L-Bank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg, um deren Kreditversorgung zu stabilisieren und zu verbessern. Der Liquiditätskredit kann dabei helfen, die durch den Coronavirus entstandenen Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).

Was wird gefördert?

- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum

 

- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen

 

- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Startfinanzierung 80  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Bau- und Umbaumaßnahmen,

– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),

– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,

– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,

– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 150.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 600.000 EUR.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Leasing  

Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Leasingkredite, um Investoren ohne bankmäßig ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.

Art und Höhe der Zuwendung

Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von T€ 2.857 (70%) bzw. T€ 4.000 (50%). Mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit nicht größer T€ 2.000 Bürgschaftsbetrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der zu verbürgende Leasingkredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen. Der Antragsteller muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein und alle zumutbaren Sicherheiten stellen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der MBG - Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG)  

Finanzierung von Vorhaben durch variable Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung aus einer Hand. Eine Bürgschaft dient zur Sicherstellung der Finanzierung, die stille Beteiligung sorgt für eine Eigenkapitalstärkung. Daraus folgen positive Effekte auf die Unternehmensbilanz, die Bonität und das Rating sowie eine verbesserte Verhandlungsposition bei der Hausbank.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Was wird gefördert?

Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören u.a. Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung ab 50.000 Euro.

Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.

Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.

Bewerbungsverfahren

Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
 
BBB-Express!  

Unternehmer haben gute Ideen, aber nicht immer die erforderlichen Sicherheiten. Damit Kredite nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, übernimmt die BürgschaftsBank Berlin Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft in Berlin. BBB-Express! ermöglicht dank des elektronischen Antragsweges eine Bürgschaftszusage innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Absicherung des Bankkredites.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.

Was wird gefördert?

Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:

- zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen

- zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen

- zur Anpassung von Warenbeständen

Art und Höhe der Zuwendung

Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft besichert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags über das Internet direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express, werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.

Weitere Informationen  
Coachingleistungen in der Vorgründungsphase  

Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbstständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen

Was wird gefördert?

Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.

Beispiele

Zu den Coachingleistungen zählen vor allem die Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung. Behandelt werden Themen wie

- Produktentwicklung

- Identifizierung des Kundenkreises

- Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien

- begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“

Bewerbungsverfahren

Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.

Weitere Informationen  
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)  

Mit "WELMO" werden Zuschüsse für den Kauf von Elektroautos, den Aufbau von Ladeinfrastrukturen und für Beratungen rund um Elektromobilität vergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

 

Antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat. Eine Beantragung ist für Antragsteller:innen möglich, die eine Förderung aus dem Programm SolarPLUS für einen Stromspeicher (Modul C) und/oder Sonderanlagen-Boni (Modul D1, D2, D3) erhalten haben.

 

Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.

Was wird gefördert?

Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro- oder Brennstoffzellen

 

Beratungsangebot

- Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)

- Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)

 

elektrisch betriebene Fahrzeuge

- Neufahrzeuge

- Jahreswagen

- Leasingfahrzeuge

- motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec

- PKW der Klasse M1 nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi

- PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi, nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession

- Umrüstung von bereits angeschafften Elektrofahrzeugen der Klasse M1, M2 zum E-Inklusionstaxi

 

Ladeinfrastruktur/Netzanschluss

- öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen

- nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen

- anteilige Förderung des Netzanschlusses

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsangebot

- 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz

- Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR

 

Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)

- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

 

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)

- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

- Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi

- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

- Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi

- max. 15.000 EUR

- Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)

- 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)

 

Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)

- 500 EUR

 

Ladeinfrastruktur / Netzanschluss

- 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)

- 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)

 

Betriebliches Mobilitätsmanagement

- 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)

 

Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.

 

Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.

Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de/login.php ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.

Weitere Informationen  
Transfer BONUS  

"Transfer BONUS" bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

- technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist,

- Unternehmen der sozialen Ökonomie,

die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.

 

Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Was wird gefördert?

Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,

- die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,

- deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,

- bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und

- die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.

 

Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.

Beispiele

Einstiegsvariante

- Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.

- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten.

 

Standardvariante

- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte - Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.

- Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.

- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten.

 

Standardvariante Digitalisierung

- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).

- Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten.

- Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.

Art und Höhe der Zuwendung

Einstiegsvariante

- 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR

- Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über "Pro FIT" (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm.

 

Standardvariante

- 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR

- Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden.

 

Standardvariante Digitalisierung

- 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR

- Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden. Das elektronische Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter ibb-business-team.de/transfer-bonus .

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 241 bis 250 von 437