Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.
Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).
ja
Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/bbbw-l-bank-kombi-bürgschaft50/
Baden-Württemberg
30.12.2028
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.
z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Pro Antragsteller können max. 250 Ladepunkte bezuschusst werden.
Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der L-Bank möglich.
nein
Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen
- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 150.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 600.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
nein
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
Berlin
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.
Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von T€ 2.857 (70%) bzw. T€ 4.000 (50%). Mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit nicht größer T€ 2.000 Bürgschaftsbetrag.
nein
Der zu verbürgende Leasingkredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen. Der Antragsteller muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein und alle zumutbaren Sicherheiten stellen.
- Zuwendungsgeber : Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- https://leasing-buergschaft.ermoeglicher.de/de/
Berlin Brandenburg
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören u.a. Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.
Stille Beteiligung ab 50.000 Euro.
Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.
Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.
Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:
- zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
- zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen
- zur Anpassung von Warenbeständen
Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft besichert.
Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags über das Internet direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten.
nein
Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express, werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Berlin
Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen
Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.
Zu den Coachingleistungen zählen vor allem die Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung. Behandelt werden Themen wie
- Produktentwicklung
- Identifizierung des Kundenkreises
- Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
- begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.
nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching-vor-der-gruendung/
Berlin
Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
Antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat. Eine Beantragung ist für Antragsteller:innen möglich, die eine Förderung aus dem Programm SolarPLUS für einen Stromspeicher (Modul C) und/oder Sonderanlagen-Boni (Modul D1, D2, D3) erhalten haben.
Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.
Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro- oder Brennstoffzellen
Beratungsangebot
- Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
- Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Neufahrzeuge
- Jahreswagen
- Leasingfahrzeuge
- motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec
- PKW der Klasse M1 nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi
- PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi, nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession
- Umrüstung von bereits angeschafften Elektrofahrzeugen der Klasse M1, M2 zum E-Inklusionstaxi
Ladeinfrastruktur/Netzanschluss
- öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
- nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
- anteilige Förderung des Netzanschlusses
Beratungsangebot
- 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
- Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR
Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
- Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
- Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi
- max. 15.000 EUR
- Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
- 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)
- 500 EUR
Ladeinfrastruktur / Netzanschluss
- 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
- 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)
Betriebliches Mobilitätsmanagement
- 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)
Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.
Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.
Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de/login.php ein.
nein
Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/wirtschaftsnahe-elektromobilitaet.html
Berlin Brandenburg
- technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist,
- Unternehmen der sozialen Ökonomie,
die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.
Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,
- die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,
- deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,
- bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und
- die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.
Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.
Einstiegsvariante
- Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten.
Standardvariante
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte - Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
- Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten.
Standardvariante Digitalisierung
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).
- Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten.
- Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.
Einstiegsvariante
- 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR
- Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über "Pro FIT" (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm.
Standardvariante
- 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR
- Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden.
Standardvariante Digitalisierung
- 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR
- Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.
Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden. Das elektronische Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter ibb-business-team.de/transfer-bonus .
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/transfer-bonus.html