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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

593 Treffer:
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern und Ressourcen zu schonen

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt

- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
KfW Award Gründen  

Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe innovative junge Unternehmen mit dem KfW Award Gründen aus.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.

Was wird gefördert?

Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.

Bewerbungsverfahren

Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.

Weitere Informationen  
Kongressfonds für nachhaltiges Tagen  

Das Programm unterstützt die Tagungs- und Kongresswirtschaft in Berlin bei der Durchführung nachhaltiger, digitaler und dezentraler Veranstaltungen, um Berlins Profil als führende Kongressmetropole zu stärken und die Digitalisierung sowie Nachhaltigkeit im Veranstaltungsbereich zu fördern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften

- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)

- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

- Veranstalterinnen und Veranstalter der durchzuführenden Veranstaltung

Was wird gefördert?

Veranstaltungen in Berlin,

die bis zum 30.06.2028 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),

die besondere Nachhaltigkeitskriterien nachweisen

die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).

 

Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Veranstaltung muss pro Kongresstag mind. 4 Stunden dauern.

Es müssen pro Tag mindestens 100 Teilnehmer:innen in Präsenz in Berlin sein.

Die Veranstaltung muss aus mind. 4 Kategorien der sog. Sustainable Event Scorecard mindestens 300 Punkte erreichen.

Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind elektronisch über das Portal der IBB zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ fördert Veranstaltungen, die Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Veranstaltungsformate in Berlin vorantreiben und damit zur Stärkung der Stadt als führende Kongress- und Tagungsmetropole beitragen.

Weitere Informationen  
NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen  

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt freiwillige innerörtliche Maßnahmen zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- kommunale Gebietskörperschaften,

- Gemeindeverbände,

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

- kommunale Zweckverbände sowie

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.

 

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammen­arbeit beantragen oder den Zuschuss weiter­leiten (z.B. an Stadt­werke, Kirchen, kommunale Wohnungs­unternehmen oder gemein­nützige Vereine / Stiftungen).

Was wird gefördert?

Förderung für

- die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement,

- Baumpflanzungen,

- die Schaffung von Naturoasen sowie

- Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

 

Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeits­arbeit und die Zertifizierung der Grünflächen­pflege­pläne bzw. -konzepte.

Beispiele

- Fördern der Artenvielfalt im Siedlungsbereich

- Schaffen von Grünflächen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss:

- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommune erhalten 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

- Projektbezogenen Personalkosten je nach Maßnahme können je Modul maximal EUR 72.000 betragen

- Für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Module A bis C können bis zu 20 Prozent der Projektmittel eingesetzt werden.

- Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Datum der Zusage abgeschlossen sein.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) einzureichen.

 

Anträge senden Sie bitte jeweils nur einmal, entweder

- Per E-Mail, dann bitte ausschließlich an: Kommune@kfw.de

- Oder per Post, dann bitte ausschließlich an die Anschrift: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.

 

Vor Beginn des Vorhabens muss die Zusage der KfW vorliegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Freiwillige Maßnahmen, die zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße  

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Hochschulen,

- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern

- sichere und verlässliche Straße,

- intelligente Straße,

- nachhaltige Straße.

Das Forschungsvorhaben dient der Stärkung der Innovationskraft und der Verbesserung der Vernetzung von Industrie und Forschung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird grundsätzlich im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

 

- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag ist bei der vom BMV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu stellen.

 

Ergänzend erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe eine thematische Schwerpunktsetzung innerhalb der einzelnen Innovationsfelder. Die Veröffentlichung der einzelnen Förderaufrufe erfolgt unter: www.bast.de/DE/BASt/Forschung/Forschungsfoerderung/Forschungsfoerderung_node.html.

 

Im Rahmen dieser Förderaufrufe besteht die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovativen Forschungsprojekte, die das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Was wird gefördert?

Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge),

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),

- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Der Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Förderwettbewerb)  

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

 

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- kommunale Unternehmen,

- Landesunternehmen,

- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und

- Contractoren (Dienstleistungsunternehmen), die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contractingnehmer) durchführen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen.

Beispiele

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen (,)

- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien

- zur Nutzung von Prozessabwärme

- zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:

 

Solarkollektoranlagen,

Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,

Wärmepumpen.

 

- zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:

 

Thermische Isolierung bzw. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen,

hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.

 

- die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.

- zur Elektrifizierung von Prozessen.

- zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird;

- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:

 

Solarkollektoranlagen,

Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,

Wärmepumpen.

 

- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

 

Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten

Maximale Fördersumme: 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

 

Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts

 

Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte  

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte soll durch die bundesweite Verankerung neuer und bereits erprobter Ansätze im Klimaschutz zur Treibhausgasneutralität beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Nicht antragsberechtigt sind:

- natürliche Personen

- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

- Kommunale Zweckverbände und

- nicht rechtsfähige Eigenbetriebe

 

Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Bundesweite Verbreitung von transformativen Klimaschutzprojekten.

 

Gefördert werden umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines THG-neutralen Wirtschafts- und Konsummodels beitragen und in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Der transformative Aspekt der Projekte soll diese inhaltlich von bisherigen und laufenden, nicht geförderten Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren für die Förderung von transformativen Klimaschutzprojekten ist zweistufig.

Anders als bei einstufigen Verfahren, bei denen direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, bewirbt man sich bei dem zweistufigen Verfahren zunächst mit einer Projektskizze um eine Förderung. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert.

 

Skizzen und Anträge können digital über das Antragsportal easy-online eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderrichtlinie soll die Durchführung strategischer, transformativer, nicht-investiver Projekte, die insbesondere durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Wissenstransfer einen substanziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands im Jahr 2045 leisten, ermöglichen.

Weitere Informationen  
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume  

Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Mikroförderprogramm möchte die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse. Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.

Was wird gefördert?

Ein Dankesfest für eure Engagierten? Materialien für eure Öffentlichkeitsarbeit, um neue Zielgruppen für ein Ehrenamt zu gewinnen? Oder ein moderierter Workshop zur Vereinsentwicklung? Ob Anschaffungen, Honorare für externe Dienstleistende oder Veranstaltungskosten: Mit dem Mikroförderprogramm geht (fast) alles, was über eure regulären Aktivitäten hinausgeht.

Beispiele

• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)

• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Busmieten, Verpflegung u.a.)

• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende

• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen

• Reisekosten (PKW, Bahn, Übernachtungen etc. nach Bundesreisekostengesetz)

• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehren-

amt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)

Art und Höhe der Zuwendung

Sie können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts. Mit dem Mikroförderprogramm werden in der Regel keine Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben über 10.000 Euro liegen.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der DSEE. Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung der notwendigen Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag). Die Organisationsprüfung kann dann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, den Förderantrag über das Förderportal einzureichen.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, wird darum gebeten, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Idealerweise sollte der Projektantrag mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Mikroförderprogramm dient der Gewinnung von Ehrenamt, der Bindung von Engagement und der Stärkung der Zivilgesellschaft und soll strukturschwache und ländliche Räume unterstützen.

Weitere Informationen  
Investitionskredit Kommune direkt  

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),

- Gemeindeverbände

– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,

– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.

Beispiele

-Abwasserentsorgung

- Baulanderschließung (nur nicht umlagefähige Kosten)

- Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen

- Krankenhäuser

- Maßnahmen zur Energieeinsparung

- Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus

- Verkehrsinfrastruktur

- Verwaltungsgebäude

- Wasserversorgung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.

Weitere Informationen  
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