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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
MV innoGROWTH  

MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zählt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von sozialen Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Im Vordergrund stehen Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR. Der Sitz und/oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt. Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sind ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Offene Beteiligung:

Höchstens 1,5 Mio. EUR

 

Kombination aus stiller und offener Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Mittelherkunft der bereitgestellten Mittel ist wie folgt: 70 Prozent KfW, 30 Prozent Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderfonds der Metropolregion Hamburg - Förderfonds Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern  

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Fördergebiet

Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Schleswig-Holstein Landkreise Ludwigslust-Parchim, NordwestmecklenburgSchwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.

Beispiele

Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:

 

Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.

 

Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.

 

Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.

 

Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.

Bewerbungsverfahren

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
  • https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
 
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Gemeinden, Gemeinde­verbünde und Land­kreise.

Was wird gefördert?

Insbe­sondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

 

- der Neu, Um- und Ausbau von:

- straßen­begleitenden, vom motorisierten Individual­verkehr (MIV) möglichst getrennten

Radwegen sowie Radfahr- und Schutz­streifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

- eigen­ständigen Radwegen,

- Fahrrad­straßen und Fahrrad­zonen,

- Radwege­brücken oder -unter­führungen zur höhen­freien Querung, insbe­sondere von Straßen, Schienen- und Wasser­wegen im Zuge von Radver­bindungen,

- Knoten­punkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs­ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad­verkehrs vorsehen und/oder Sichthin­dernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutz­inseln und/oder deutlich vorge­zogenen Halte­linien, Radvorrang­routen.

- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten,

- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:

- Abstell­anlagen, die eine diebstahl­sichere, stand­feste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispiels­weise Anlehn­bügel, Doppel­stock­park­systeme

oder Fahrrad­boxen,

- Fahrrad­park­häusern an wichtigen Quellen/Zielen des Rad­verkehrs.

- die Ermög­lichung des Fahrrad­parkens (und Pedelec­parkens mit Lade­möglich­keit) an den Schnitt­stellen zum öffent­lichen Personen­verkehr mit Bus und Bahn,

- betrieb­liche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs­flusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinander­folgender Licht­signal­anlagen, getrennte Ampel­phasen (Grün­phasen) für die unter­schiedlichen Verkehrs­ströme zur Verbesserung der Sicherheit des Rad­verkehrs oder des Verkehrs­flusses für den Rad­verkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

 

Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungs­fähigen Ausgaben bei finanz­schwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanz­schwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungs­behörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bezuschussung für Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere zur Stadt-Umland-Verbindung.

Weitere Informationen  
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment  

Das Programm fördert Neubau und den Erstbau klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nicht-Wohngebäuden in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investierenden (Auftraggebende des Neubaus)

sowie Ersterwerbende (erstmaliger Kauf des zu fördernden Investitionsobjektes) von neu errichteten, förderfähigen

Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden:

- Kommunale Gebietskörperschaften

- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme

Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf

640 Bürgerliches Gesetzbuch) von Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung

in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen der entsprechenden Merkblätter (einzusehen über untenstehenden Link) erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Dieser wird mit

Nachweis der erreichten Förderstufe auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.

 

Bei Wohngebäuden (Programm 498) bemisst sich die Förderhöhe pro Wohneinheit und der maximale Zuschuss pro Wohneinhet liegt zwsichen 7500€ und 15000€.

 

Bei Nichtwohngebäuden (Programm 499) bemisst sich die Förderhöhe nach der Nettogrundfläche und der maximale Zuschuss beträgt zwischen 7,5% und 10%.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW. Reichen Sie zusätzlich die (g)BzA ein, die Sie von Ihrer Energie­effizienz-Expertin oder Ihrem Energie­effizienz-Experte erhalten.

 

Senden Sie Ihren Antrag an:

 

KfW-Niederlassung Berlin

10865 Berlin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert wird mit diesem Programm der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohn­gebäude in Deutschland. Für Wohn­gebäude gilt die Produkt­nummer 498, für Nicht­wohn­gebäude die Produkt­nummer 499.

Weitere Informationen  
Messen und Ausstellungen  

Dieses Programm unterstützt die Teilnahme von KMUs an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, um deren Marktpräsenz zu erhöhen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinst­unter­nehmen, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit

- weniger als 250 Beschäf­tigten und

- entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

- zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Stand­flächen­miete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienst­leistungen des Messe­veranstalters

- jährlich maximal drei Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V

- Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen

- Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Art und Höhe der Zuwendung

Kleinstunternehmen

- weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

kleine Unternehmen

- weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

mittlere Unternehmen

- weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe

- bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

 

Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR

 

Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens, d. h. vor verbind­licher Messe­anmeldung im Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) schriftlich und form­gebunden einzu­reichen.

 

Die Über­mittlung kann einfach elek­tronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das aus­gefüllte Antrags­formular ist dabei mit Original­unterschrift des Zeichnungs­berechtigten einzu­scannen oder im Formular ist eine elektro­nische Signatur einzufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.

Weitere Informationen  
MV classic  

Mit der MV classic Förderung werden KMU-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Investition im Rahmen konkreter Vorhaben unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50.000.000 EUR p. a. oder 43.000.000 EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:

- Erwerb von Grund und Boden,

- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,

- Finanzierung von Warenbeständen,

- Kooperation,

- Umstellungen bei Strukturwandel,

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,

- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI)

 

Von der Förderung sind Umschuldungen, Sanierungen und Konsolidierungen ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 EUR und höchstens höchstens 1.500.000 EUR.

Sie sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "MV classic" werden KMU-Unternehmen und Existenzgründer und -gründerinnen bei der Finanzierung von Investitionen, wie beispielsweise dem Erwerb von Grund und Boden oder der Anschaffung von Geräten unterstützt. Hierdurch wird u.a. die Betriebserweiterung von KMUs in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Weitere Informationen  
MV innoSTARTvc  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoSTARTvc spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen.

Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung (Anteilsfinanzierung) von Maßnahmen - Investitionen und Betriebsmittel - z. B. bei

- digitalen Geschäftsmodellen sowie Durchführung der F&E-Aktivitäten bis zum Markteintritt,

- Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassung bis zur Serienreife,

- Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau.

- digitale Geschäftsmodelle

 

Nicht gefördert werden:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakulturgemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Standflächenmieten für Messen,

- Umschuldungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR.

 

Die Förderung kann durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung, einer offenen Beteiligung oder einer Kombination aus beiden Varianten erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beteiligung besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn der Maßnahme (Eingangsdatum) in Schriftform bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH,EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innostartvc
 
MV innoPRO  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoPRO spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit:

- Jahresumsatz von bis zu 50.000.000 EUR oder

- Bilanzsumme von bis zu 43.000.000 EUR und

- bis zu 249 Beschäftigten und mit

- Sitz oder Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern

sowie Existenzgründer.

 

Der Beteiligungsnehmer darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:

- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife,

- Markteinführung,

- Schaffung von Produktionsvoraussetzungen,

- Produktionsaufnahme.

 

Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen.

 

Weiterhin ausgeschlossen sind:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR. Die Beteiligung sollte nicht höher sein als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.

 

Die Beteiligung wird in Form einer typisch stillen Beteiligung gewährt. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmers bleibt damit gewahrt.

Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH in der Regel bis zu 70 Prozent garantiert.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung kann zunächst formlos bei der Mittelständischen BeteiligungsGesellschaft beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innopro
 
Weiterbildung für digitale Kompetenzen, Future Skills und Transformation  

Das Land Niedersachsen fördert überbetriebliche Weiterbildungen, die Beschäftigte und Unternehmen auf die Herausforderungen des digitalen und strukturellen Wandels vorbereiten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.08.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Kurse müssen am Markt frei zugänglich sein – auch für Selbstzahlende.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsangebote, die branchenübergreifend verwertbare Kompetenzen vermitteln. Im Fokus stehen insbesondere:

 

-Digitale Kompetenzen im Personalwesen: Innovative Ansätze zur Personalgewinnung und ‑entwicklung, Wissensmanagement sowie der Einsatz digitaler und KI‑gestützter Tools.

 

- Future Skills – Arbeit gestalten mit KI: Praxisnahe Einführung in KI‑basierte Arbeitsprozesse, rechtliche Rahmenbedingungen und Methoden wie Prompting, Machine Learning oder Datenschutz.

 

- Transformation von Arbeitsabläufen: Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, Change‑ und Projektmanagement sowie Etablierung einer nachhaltigen Lern‑ und Verbesserungskultur.

 

Software‑ und Toolschulungen können Bestandteile der Kurse sein, dürfen jedoch maximal ein Drittel der Unterrichtszeit ausmachen.

Art und Höhe der Zuwendung

Projektstart: 01.06. bis 01.12.2026

Projektende: spätestens 30.09.2027

Förderfähige Gesamtausgaben: 10.000 bis 100.000 Euro

Mindestumfang: 21 Unterrichtsstunden

Kofinanzierung: mindestens 30 %

Max. drei Anträge pro Projektträger

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der postalische Eingang der vollständigen Unterlagen. Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge der eingehenden Anträge und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen,EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
 
Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen für nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,

- Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie

- Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann erhalten werden für:

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,

- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,

- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem

- Abwärme- oder Kältenutzung,

- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,

- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und

- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,

- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Weitere Informationen  
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