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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Innovationskapital Sachsen  

Mit dem neuen Beteiligungsprogramm „Innovationskapital Sachsen“ stärkt der Freistaat gezielt wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen als Teil des Bundesprogramms RegioInnoGrowth (RIG) aus dem Wachstumsfonds.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Startups oder wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen mit einem innovativen ökologischen, digitalen und sozialen Geschäftsmodell, welche den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Innovationskapital Sachsen unterstützt stark wachsende innovative Unternehmen in Sachsen, um frisches Kapital in die sächsische Innovationslandschaft zu bringen für den Wachstum der Hidden Champions von morgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR in Form einer stillen und/oder offenen Minderheitsbeteiligung

Anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG, die im Vorfeld zu kontaktieren ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm eignet sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die den nächsten Schritt gehen möchten, um ihre Visionen verwirklichen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Sächsische Aufbaubank SAB; Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Beteiligungsgesellschaft SGB
  • https://sbg.sachsen.de/innovation.html
 
Verbesserung der touristischen Schifffahrt (RL Schiff)  

Zuschuss zur Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren in Sachsen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- Kommunen,

- Landkreise,

- kommunale Zusammenschlüsse,

- Vereine und

- Unternehmen

 

als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes

 

Nicht förderfähig sind

 

- Planungs- und Projektierungsleistungen

- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen

- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)

- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur

- Eigenleistungen

 

Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Junge generation Fahrrad- aktiv mobil  

Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr. Förderlinie 1 fördert mehr Radverkehr, mehr Sicherheit und mehr aktive Mobilität. Förderlinie 2 strebt einen Lückenschluss im Sprint an. Sie fördert schnell umsetzbare Maßnahmen mit Projektlaufzeiten bis 2027 zur Erhöhung von Sicherheit und Attraktivität vor Ort.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

18.10.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Vorausgesetzt wird die nötige fachliche Qualifikation zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben und eine ausreichende personelle Kapazität zur Durchführung im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen (z. B. sichere Wege, Querungen, Verkehrsberuhigung) als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung oder Beteiligung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Finanzschwäche bis zu 90 Prozent.

Beispiele

Planungsleistungen für Infrastruktur

Grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur

Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten

Sichere und attraktive Querungsanlagen

Verkehrsberuhigung

Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Klimafolgenanpassung zur Unterstützung der aktiven Mobilität

Maßnahmen zur Verknüpfung mit dem ÖPNV

Barrierefreie (Um-)Gestaltung

Reduzierung von Umwegen

Beleuchtung

Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit

Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter

Art und Höhe der Zuwendung

Förderlinie 1: 1,5 bis 6 Millionen Euro Förderung pro Projekt

Förderlinie 2: 250.000 bis 1,5 Millionen Euro Förderung pro Projekt

Bewerbungsverfahren

Für Förderlinie 2 ist das Fristende für die Einreichung von Anträgen der 31.07.2026.

Für Förderlinie 1 ist das Ende der Antragsphase der 18.10.2026.

 

Anträge sind einzureichen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr.

Weitere Informationen  
Beratungszentrum Konsolidierung (BZK)  

Beratung von Unternehmen unabhängig von der Größe und der Branche, um diese Schwierigkeiten zu überwinden. Förderung von Konzepten, die durch eine Analyse der wirtschaftlichen Lage und durch die Entwicklung einer Lösungsstrategie Wege aus der Krise aufzeigen. Übernahme der Moderation oder auch Vermittlung im Konsolidierungsprozess zwischen Unternehmen und Gläubigern.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Alle sächsischen Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

"Beratung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise. Im Konsolidierungsprozess die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern."

Beispiele

- Analyse der wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel bei

-> Betriebs- und Jahresergebnisse sinken; es werden negative Ergebnisse in Bilanz und BWA ausgewiesen

-> steigende Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien

-> Lieferanten können nicht mehr pünktlich bezahlt werden

- Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise

- Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Banken, Berater, etc.)

- Moderation und Vermittlung zwischen Unternehmen und Gläubigern oder sonstigen Fördermittelgebern

- Unterstützung bei der Beantragung in Frage kommender öffentlicher Programme wie

-> Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)

-> Programm "Kredienbewältigung und Neustart" (KUNST)

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich steht das Beratungsangebot kostenlos allen sächsischen Unternehmen offen.

Bewerbungsverfahren

Verfahrensablauf: 1. telefonische Terminvereinbarung in der SAB; 2. ggf. Unterlagen zusammentragen; 3. im Gespräch Strategie festlegen; 4. ggf. gemeinsamer Termin mit Hausbank/Beratern; 5. ggf. Antrag auf finanzielle Hilfen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zugang zu zeitlich nahe liegender Unterstützung für Unternehmen aller Branchen in Schwierigkeiten.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von u.a selbstgenutzten gewerblichen Immobilien oder auch Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Standort in Sachsen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages bzw. maximal 2,5 Mio. EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Zusätzlich können Kosten für Gründercoaching bis 500 EUR übernommen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Innovative Wege in Beschäftigung  

Das Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 fördert mit der Aktion „C1 Innovative Wege in Beschäftigung“ Projekte zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen innovative Ansätze, die die Beschäftigungsfähigkeit stärken, soziale Teilhabe fördern und nachhaltige Perspektiven für benachteiligte Personengruppen schaffen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

10.07.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger/-innen können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein, die über die notwendige Infra-

struktur und Erfahrung mit den Zielgruppen verfügen. Kooperationen mit weiteren Part-

nern sind grundsätzlich zulässig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Personal-, Sach- und Gemeinkosten von Trägern, deren Kon-

zepte geeignet sind, Menschen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt vorzube-

reiten und möglichst nachhaltig in Beschäftigung zu bringen. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose und Arbeitslose, die Leistungen nach SGB II beziehen und die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit

Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Antrag

gewährt. Die Gesamtkosten des Projektes dürfen den Betrag von 600.000 € nicht über-

schreiten.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Projektantrag für den 6. Ideenwettbewerb ist bis zum 10.07.2026,

12:00 Uhr, online über das "serviceportal.schleswig-holstein.de" einzu-

reichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung leistet im Rahmen der Aktion „C1 Innovative Wege in Beschäftigung“ einen wichtigen Beitrag zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Durch innovative und zielgruppenspezifische Ansätze werden nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe gestärkt, sondern auch nachhaltige berufliche Perspektiven geschaffen.

Weitere Informationen  
Förderung für die sächsischen Braunkohlereviere  

Das Sächsische Kabinett hat die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Mit der Richtlinie werden investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Gemeinden, Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung, die sich auf dem sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bzw. des Mitteldeutschen Reviers befinden = Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden und Unternehmen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig und ihre Unternehmen

 

- Zusätzlich antragsberechtigt: sonstige öffentliche und private Träger im Fördergebiet, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen

Was wird gefördert?

Maßnahmen in folgenden Bereichen:

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz sowie

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung mindestens 25.000 TEUR

Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:

- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)

- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)

- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse

 

Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.

Bewerbungsverfahren

Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag

 

Für Projektträger kommunaler Maßnahmen:

- Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) über den Abschluss des Vorverfahrens.

- SAS berät bei der Weiterentwicklung der Projekte.

 

 

Für Projektträger von Landesmaßnahmen:

Projektträger, die das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, melden sich vor Antragstellung telefonisch bei den Kundenberaterinnen der SAB.

 

 

Ab Eingang Ihres Förderantrages übernimmt die SAB die weiterführende Antragsprüfung.

 

Förderergänzungsdarlehen:

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungs- bzw. Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Nähere Informationen und Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA) - Gewerbliche Wirtschaft  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Beispiele

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) abhängig. Darüber hinaus kann für Betriebe mit Tarifbindung in C-Fördergebieten in Grenzregionen ein Bonus i.H.v. 10 % Anwendung finden.

- Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).

- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

Bewerbungsverfahren

- Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammenstellen

- Förderantrag über das Förderportal erstellen

- Förderantrag ausdrucken und rechtsverbindlich unterschreiben

- Förderantrag im Förderportal unter „Vorhaben“ > „Aufgaben“ > „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ hochladen

- Nach Registrierung des Antrags Erhalt einer Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Sachsen werden anteilig mit einer individuellen Höhe bezuschusst

Weitere Informationen  
ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen  

Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen

- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich

Was wird gefördert?

- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen.

- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces

-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

- Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 30%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden

 

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces

- Zuschuss bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40,00 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als acht Monaten bewilligt werden

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert

Weitere Informationen  
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung  

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Was wird gefördert?

- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)

 

- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)

 

- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert

Weitere Informationen  
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