Förderwegweiser
Bremen
30.12.2025
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind
- Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen
- Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen
Gefördert werden Investitionen und Qualifizierungsmaßnahmen in den folgenden Digitalisierungsbereichen:
1. Prozessoptimierung: Einführung und Verbesserung von digitalen Arbeits- und Produktionsprozessen
2. IT-Sicherheit: Verbesserung der Informationssicherheit
3. Qualifizierung: Schulungen für Beschäftigte im Umgang mit den neu eingeführten digitalen Technologien
- digitale Plattformen, neue Vertriebskanäle
- Cloud-Sicherheitskonzepte, IT- und Datensicherheitskonzepte
- Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
- Bei mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
- Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro werden nicht gefördert
Die Antragsunterlagen finden Sie im Förderportal "Förderbar" und müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BAB - Die Förderbank zusätzlich eingereicht werden
nein
Mit der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen sollen Kleinst‐, kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe in digitale Zukunftstechnologien investieren und ihre digitalen Kompetenzen erhöhen.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitaler-mittelstand
Bremen
29.06.2027
• Technologieorientierte und/oder innovative KMU,
• Junge und/oder wachstumsorientierte KMU mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen,
mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen und einem plausiblen, nachhaltigen Konzept und geschlossener Gesamtfinanzierung.
Personalkosten sowie Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang stehen mit:
• Markteinführung,
• Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes,
• Unternehmenswachstum,
• Stärkung der Innovationsfähigkeit,
• Auf- oder Ausbau von Geschäftsfeldern und/oder
• Produktentwicklung.
Grundsätzlich bieten wir sowohl offene als auch typisch stille Beteiligungen an.
• In der Regel bis zu 800.000 Euro pro Startup oder jungen Unternehmen in der Seed- und Series A-Phase.
• bei alleiniger Investition: Höchstgrenze bei 300.000 Euro
Besonderheiten offene Beteiligung:
• ausschließlich Minderheitsbeteiligungen
• Exit-Absicht ab dem 7. Jahr
• in der Regel kein Lead-Investor
Besonderheiten typisch stille Beteiligung:
• quartalsweise Festvergütung
• gewinnabhängige Vergütung zzgl. eines laufenden festen Verwaltungsentgeltes
• Laufzeit bis zu 10 Jahre
• Rückzahlung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit
Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.
1. E-Mail schreiben, anrufen, auf einer Veranstaltungen ansprechen
2. Persönlicher oder digitaler Kennenlern-Termin (Vorher Pitch-Deck oder Businessplan zur Verfügung stellen)
3. Weitere Treffen mit detailliertere Fragen und Analyse verschiedenster Unterlagen
4. Antragsstellung online über die Förderbar und Vorstellen des potentiellen Investments vor dem Beiligungsausschuss zur Entscheidung
ja
Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : BBM (BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH) mit Mitteln des Landes Bremen, des Bundes und der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/efre-beteiligungsfonds-ii
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung.
Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen.
Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten.
Anträge sind zu richten an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/beratungsfoerderung-digitalisierung
Bremen
29.06.2027
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten.
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:
- Personalkosten
- Investitionskosten
- Marketing
- Coaching- und Beratungsleistungen
Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Der Antrag ist bei Starthaus Bremen und Bremerhaven zu stellen.
nein
Durch die Förderung werden Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre Gründungsidee weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Es werden außerdem innovative Start-ups gefördert, die durch die Entwicklung neuer Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/startupfoerderung
Bremen
Unternehmen in oder vor einer Unternehmensnachfolge.
- Bereitstellung von Informationen über die grundsätzliche Vorgehensweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- Vertrauliche Begleitung des Unternehmers bzw. seines Nachfolgers in den Phasen der Planung und Umsetzung
- Aktive Hilfe bei der Suche nach Nachfolgern oder abgebenden Unternehmern mit Hilfe von regionalen und überregionalen Unternehmensbörsen
- Spezielle Gründungsberatung für die Nachfolger und Hilfestellung in allen Finanzierungs und Förderangelegenheiten
- Ausarbeitung eines bankfähigen Übernahmekonzeptes als Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierung mit Hilfe der BAB-Bremen.
Kostenfreie Beratungs- und Unterstützungsleistung.
Kontaktaufnahme zu BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Die BIS Bremerhaven bietet Unternehmern und Nachfolgern eine umfassende, vertrauliche Begleitung beim Führungswechsel an. Ziel ist es, typische Fehler bei Finanzierung, Steuern und Recht zu vermeiden und gemeinsam die Schritte für eine erfolgreiche Übergabe zu erarbeiten.
- Zuwendungsgeber : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/unternehmensnachfolge
Bremen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz im Land Bremen.
Was wird gefördert? Übernahme von Ausfallbürgschaften für Investitionen, Betriebsmittel, Avalkredite u.a.:
• BBB classic: Standardprogramm für alle Kredite.
• BBB express: Schnelle Entscheidung für kleinere Beträge.
• BBB direkt: Für Kredite ohne Hausbankbegleitung.
Bürgschaften werden u.a. für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Beteiligungen, Investitionsvorhaben, Betriebserweiterungen, gewerbliche Grundstückskäufe, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkredite und Leasingfinanzierungen übernommen.
Art und Höhe der Zuwendung Übernahme einer Ausfallbürgschaft:
• BBB classic: Bis zu 2 Mio. EUR, max. 80% Verbürgung.
• BBB express: Bis zu 250.000 EUR, max. 40% Verbürgung.
• BBB express48: Bis zu 150.000 EUR, max. 60% Verbürgung (Entscheidung in 48h).
• BBB direkt: Bis zu 100.000 EUR, max. 80% Verbürgung (70% bei Gründungen).
Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Antragsverfahren: Bei BBB classic ist der Antrag über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Bei BBB express ist Antrag ebenfalls über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt in einem Schnellverfahren. BBB direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Gründer mit geringem Kreditbedarf, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Der Antrag ist direkt an die Bürgschaftsbank Bremen zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt ebenfalls in einem Schnellverfahren. Bei BBB Kapital ist der Antrag über die Hausbank zustellen. Die Genehmigung der Garantieübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Bremen GmbH:
Am Wall 187–189
28195 Bremen
Tel. (04 21) 33 52-33
Fax (04 21) 33 52-3 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de
ja
Die Bürgschaftsbank Bremen ermöglicht durch Bürgschaften bis zu 80% (max. 2 Mio. EUR) Finanzierungen für Unternehmen und Gründer, denen ausreichende Sicherheiten fehlen. Es gibt spezielle Express-Verfahren für schnellere Entscheidungen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- https://hb.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Hamburg
31.12.2026
Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg, einschließlich Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister, unter bestimmten Voraussetzungen.
- Machbarkeitsuntersuchungen („EffizienzChecks“),
- Investitionen zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz,
- Nutzung von erneuerbaren Energien für Prozesswärme,
- Nutzung unvermeidbarer Abwärme,
- Dekarbonisierung der Produktion,
- flexible Energieverwendung.
Zuwendungsart: Zuschüsse
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung je nach Förderschwerpunkt
Förderhöhe hängt von der Emissionsvermeidung und anderen projektbezogenen Größen ab; spezifische Details sind in den Merkblättern zu den Förderschwerpunkten aufgeführt, maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
Anträge sind vor Projektbeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen, die im Auftrag der BUKEA die Richtlinie umsetzt.
eingeschränkt
Das Programm fördert diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung und zur Unterstützung der Klimaneutralität Hamburger Unternehmen. Es ist darauf ausgerichtet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Hamburgs zu leisten, indem es Investitionen in Technologien und Prozesse fördert, die die Ressourceneffizienz steigern und Emissionen reduzieren.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/energie-und-ressourcen-einsparen-gu/energie-and-ressourcen-im-betrieb-sparen/ufr-unternehmen-fuer-ressourcenschutz#wen-fordern-wir
Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Schleswig-Holstein
31.12.2026
Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:
Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.
Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:
Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.
Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:
Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.
Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.
Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.
Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:
Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.
Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.
Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.
Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.
Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.
Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.
Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:
Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.
Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:
Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.
Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:
Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.
ja
Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.
- Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
- https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
Hamburg
30.06.2027
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Dachbegrünung:
• Freiwillige Maßnahmen (Neubau/Bestand) ab 20 m² Vegetationsfläche und bis 30° Neigung.
• alle Kosten ab Oberkante Dachabdichtung inklusive Fertigstellungspflege (Substratmindestdicken beachten)
Fassadenbegrünung:
• Freiwillige wandgebundene (ab 10 m²) oder bodengebundene Begrünung
• ab 1.000 € Baukosten
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.
Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu richten.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist es, durch Gebäudebegrünung das Stadtklima und die Naturvielfalt zu ver- bessern, den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung zu erhöhen, die som- merliche Hitzebelastung zu verringern, den städtischen Lärm zu reduzieren und Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren. Grüne Dächer und grüne Wände leisten einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburger-gruendachfoerderung
Hamburg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von
- Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten oder
- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen,
- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:
- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,
- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen
- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird
Nicht förderfähig sind:
- Vertikale Aufhängungen,
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),
- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,
- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,
- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
Die Sanierung bestehender Anlagen wird mit 20 % gefördert.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.
eingeschränkt
Um den Radverkehr und somit auch die nachhaltige Mobilität in der Hansestadt Hamburg zu stärken, werden in Quartieren und Siedlungen mit älterem Baubestand die Errichtung und Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen gefördert.
- Zuwendungsgeber : IFBHH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/fahrradabstellanlagen