Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
Im Vordergrund stehen Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR. Der Sitz und/oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.
Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt. Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sind ausgeschlossen.
Typisch stille Beteiligung:
Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1.500.000 EUR
Offene Beteiligung:
Höchstens 1,5 Mio. EUR
Kombination aus stiller und offener Beteiligung:
Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1.500.000 EUR
Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Mittelherkunft der bereitgestellten Mittel ist wie folgt: 70 Prozent KfW, 30 Prozent Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV.
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.
nein
Es werden Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innogrowth
Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Schleswig-Holstein Landkreise Ludwigslust-Parchim, NordwestmecklenburgSchwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg
31.12.2026
Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:
Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.
Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:
Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.
Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:
Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.
Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.
Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.
Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:
Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.
Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.
Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.
Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.
Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.
Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.
Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:
Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.
Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:
Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.
Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:
Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.
ja
Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.
- Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
- https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise.
Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
- der Neu, Um- und Ausbau von:
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten
Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,
- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien, Radvorrangrouten.
- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:
- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme
oder Fahrradboxen,
- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
- die Ermöglichung des Fahrradparkens (und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit) an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn,
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei finanzschwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanzschwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.
Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung.
nein
Bezuschussung für Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere zur Stadt-Umland-Verbindung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/radwegebau-sonderprogramm-stadt-und-land/
bundesweit
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investierenden (Auftraggebende des Neubaus)
sowie Ersterwerbende (erstmaliger Kauf des zu fördernden Investitionsobjektes) von neu errichteten, förderfähigen
Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.
Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme
Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf
640 Bürgerliches Gesetzbuch) von Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung
in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen der entsprechenden Merkblätter (einzusehen über untenstehenden Link) erfüllen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Dieser wird mit
Nachweis der erreichten Förderstufe auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.
Bei Wohngebäuden (Programm 498) bemisst sich die Förderhöhe pro Wohneinheit und der maximale Zuschuss pro Wohneinhet liegt zwsichen 7500€ und 15000€.
Bei Nichtwohngebäuden (Programm 499) bemisst sich die Förderhöhe nach der Nettogrundfläche und der maximale Zuschuss beträgt zwischen 7,5% und 10%.
Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW. Reichen Sie zusätzlich die (g)BzA ein, die Sie von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experte erhalten.
Senden Sie Ihren Antrag an:
KfW-Niederlassung Berlin
10865 Berlin
ja
Gefördert wird mit diesem Programm der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude in Deutschland. Für Wohngebäude gilt die Produktnummer 498, für Nichtwohngebäude die Produktnummer 499.
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Kommunen-(498-499)/?redirect=747267
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2027
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern mit
- weniger als 250 Beschäftigten und
- entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
- zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Standflächenmiete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienstleistungen des Messeveranstalters
- jährlich maximal drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen außerhalb von M-V
- Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen
- Negativliste über nicht förderfähige Messen weiter unten auf dieser Seite
Kleinstunternehmen
- weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 6 TEUR je Messe
kleine Unternehmen
- weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 6 TEUR je Messe
mittlere Unternehmen
- weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
- bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 6 TEUR je Messe
Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung), erhalten eine Start-Up Förderung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR
Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1 TEUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze)
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor verbindlicher Messeanmeldung im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) schriftlich und formgebunden einzureichen.
Die Übermittlung kann einfach elektronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das ausgefüllte Antragsformular ist dabei mit Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten einzuscannen oder im Formular ist eine elektronische Signatur einzufügen.
nein
Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/messen-und-ausstellungen/
Mecklenburg-Vorpommern
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50.000.000 EUR p. a. oder 43.000.000 EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.
Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:
- Erwerb von Grund und Boden,
- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,
- Finanzierung von Warenbeständen,
- Kooperation,
- Umstellungen bei Strukturwandel,
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI)
Von der Förderung sind Umschuldungen, Sanierungen und Konsolidierungen ausgeschlossen.
Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 EUR und höchstens höchstens 1.500.000 EUR.
Sie sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung.
Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.
ja
Mit dem Förderprogramm "MV classic" werden KMU-Unternehmen und Existenzgründer und -gründerinnen bei der Finanzierung von Investitionen, wie beispielsweise dem Erwerb von Grund und Boden oder der Anschaffung von Geräten unterstützt. Hierdurch wird u.a. die Betriebserweiterung von KMUs in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-classic
Mecklenburg-Vorpommern
Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen.
Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird.
Mitfinanzierung (Anteilsfinanzierung) von Maßnahmen - Investitionen und Betriebsmittel - z. B. bei
- digitalen Geschäftsmodellen sowie Durchführung der F&E-Aktivitäten bis zum Markteintritt,
- Herstellung und Erprobung von Prototypen,
- Anpassung bis zur Serienreife,
- Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau.
- digitale Geschäftsmodelle
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakulturgemäß EU-Definition,
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,
- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe,
- Standflächenmieten für Messen,
- Umschuldungen.
Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR.
Die Förderung kann durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung, einer offenen Beteiligung oder einer Kombination aus beiden Varianten erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beteiligung besteht nicht.
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn der Maßnahme (Eingangsdatum) in Schriftform bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen.
nein
Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH,EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innostartvc
Mecklenburg-Vorpommern
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit:
- Jahresumsatz von bis zu 50.000.000 EUR oder
- Bilanzsumme von bis zu 43.000.000 EUR und
- bis zu 249 Beschäftigten und mit
- Sitz oder Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern
sowie Existenzgründer.
Der Beteiligungsnehmer darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.
Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen,
- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife,
- Markteinführung,
- Schaffung von Produktionsvoraussetzungen,
- Produktionsaufnahme.
Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen.
Weiterhin ausgeschlossen sind:
- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,
- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR. Die Beteiligung sollte nicht höher sein als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.
Die Beteiligung wird in Form einer typisch stillen Beteiligung gewährt. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmers bleibt damit gewahrt.
Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH in der Regel bis zu 70 Prozent garantiert.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Die Beteiligung kann zunächst formlos bei der Mittelständischen BeteiligungsGesellschaft beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.
nein
Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innopro
Niedersachsen
31.08.2026
Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Kurse müssen am Markt frei zugänglich sein – auch für Selbstzahlende.
Gefördert werden Weiterbildungsangebote, die branchenübergreifend verwertbare Kompetenzen vermitteln. Im Fokus stehen insbesondere:
-Digitale Kompetenzen im Personalwesen: Innovative Ansätze zur Personalgewinnung und ‑entwicklung, Wissensmanagement sowie der Einsatz digitaler und KI‑gestützter Tools.
- Future Skills – Arbeit gestalten mit KI: Praxisnahe Einführung in KI‑basierte Arbeitsprozesse, rechtliche Rahmenbedingungen und Methoden wie Prompting, Machine Learning oder Datenschutz.
- Transformation von Arbeitsabläufen: Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, Change‑ und Projektmanagement sowie Etablierung einer nachhaltigen Lern‑ und Verbesserungskultur.
Software‑ und Toolschulungen können Bestandteile der Kurse sein, dürfen jedoch maximal ein Drittel der Unterrichtszeit ausmachen.
Projektstart: 01.06. bis 01.12.2026
Projektende: spätestens 30.09.2027
Förderfähige Gesamtausgaben: 10.000 bis 100.000 Euro
Mindestumfang: 21 Unterrichtsstunden
Kofinanzierung: mindestens 30 %
Max. drei Anträge pro Projektträger
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der postalische Eingang der vollständigen Unterlagen. Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge der eingehenden Anträge und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
ja
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2029
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie
- Vereine, Verbände und Stiftungen.
Die Förderung kann erhalten werden für:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
- Abwärme- oder Kältenutzung,
- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,
- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.
Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.
nein
Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/klimaschutzfoerderrichtlinie-kommunen.html