Förderwegweiser
Thüringen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen.
KMU in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Förderprogramm dient der Stärkung der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In der Programmvariante Krisenbewältigung werden insbesondere Unternehmen unterstützt, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Darlehen beinhaltet in der Programmvariante Standard eine Fördersumme von max. 2.000.000 EUR. Bei vom Ukraine-Krieg betroffene KMU beträgt das Darlehen eine Fördersumme von max. 2.250.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, wovon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei sind.
Den Antrag ist direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen bei der Antragstellung.
nein
Der Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Das Land Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Konsolidierungsfonds#foerderhoehe
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.
Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung
Mindestbetrag: 1 Mio. €
Höchstbetrag: 7 Mio. €
Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre
Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandsfonds/15206/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)
- Angehörige der Freien Berufe
- private Investoren
Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben umsetzen:
- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.)
- Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.)
- Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen usw.)
- soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser usw.)
- Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.)
- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.)
- Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung (Rathäuser usw.)
- Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.)
Die NRW.BANK finanziert dabei folgende Maßnahmen mit:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (außer bei Breitbandinfrastruktur)
- gewerbliche Baukosten
- Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kosten zum Erwerb von Lizenzen (außer laufende Lizenzgebühren)
Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 150 Mio. €
Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.
Weiterführende Informationen:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastruktur/15197/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden
- Existenzgründer/-innen,
- Angehörige der freien Berufe sowie
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.
Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.
Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:
- Betriebsmittelbedarf
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,
- Übernahme und Beteiligung
Voraussetzungen:
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert
- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten:
- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en
- Betriebsmitteldarlehen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- Warenlager:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre
Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.
Tilgung:
- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGruendungskredit/15195/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- mittelständische Unternehmen
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Religionsgemeinschaften
- natürliche Personen
Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderart: Annuitätendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 25.000 €
Höchstbetrag: 2 Mio. €
Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres
- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Informationen erteilt auch die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
ja
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKBaudenkmaeler/15690/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:
- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.
Voraussetzungen:
- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden
- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten
- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen
- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum
- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit
- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen
Finanzierungsart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Höchstbetrag: 50.000 €
Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
Auszahlung: 100%
Sicherheiten: keine
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.
Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.
Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
eingeschränkt
Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : STARTERCENTER NRW; NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWMikrodarlehen/15262/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine decken verschiedene Projektformen an. Allgemein fördert das Programm die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Voraussetzungen:
- Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen
- Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen
- das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU
- das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante sein
- Vergabe keiner Unteraufträge im Rahmen der Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich Mitarbeitende
- der/die Auftragnehmende weist in dem entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen auf
1. MID-Digitalisierung (Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen) mit den Förderschwerpunkten:
- Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel
- Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion
Als Erweiterung werden durch das Corona-Sonderprogramm MID-Plus bis zum 30.06.2021 die folgenden Vorhaben gefördert:
- erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie
- Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden (z.B. Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse)
- ausschließlich Umsetzungstätigkeiten im Back-End, nicht hingegen Software-Entwicklungen im Front-End
2. MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)
3. MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
- MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
- MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
- MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)
Förderumfang (für alle 3 Varianten):
- Kleinst- und kleine Unternehmen: 70% der erforderlichen Ausgaben
- mittlere Unternehmen: 50% der erforderlichen Ausgaben
Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate
Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei dem
Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel. (0 24 61) 61-91 61
E-Mail: f.ortmann@fz-juelich.de
Internet: www.ptj.de
einzureichen. Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung des Antrages eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch zu nehmen.
nein
Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mittelstand-Innovativ-Digital-MID-Gutscheine/15212/produktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2026
Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Förderfähig sind Anschubfinanzierungen für neue Kooperationen, Erweiterungen bestehender Kooperationen, grenzüberschreitende Kooperationen.
Voraussetzungen:
- es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt
- die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter
- die Kooperation ist auf Dauer, mind. jedoch auf 5 Jahre angelegt. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.
- die Kooperation soll
-> zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mind. 15% oder
-> zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots führen oder
-> einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen leisten, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.
- es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
- verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.:
-> Finanzverwaltung und Rechnungswesen
-> Abgabewesen
-> Haupt- und Personalverwaltung
-> Ordnungswesen
-> Informations- und Kommunikationstechnologien
-> E-Government
-> Datenschutz
-> Denkmalrecht
-> Baurecht
-> Bauhof
- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.:
-> Brand- und Katastrophenschutz
-> Sportanlagen
-> Tourismusförderung
-> strukturellen Wirtschaftsförderung
-> Breitbandversorgung
- grenzüberschreitende Kooperationen
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben
Förderhöhe:
- bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 €
- bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 €
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Ziel ist es, Anreize zu schaffen, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Interkommunale-Kooperationen-Foerderrichtlinie-IKZ-NRW/15981/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.
Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.
Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.
nein
Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt
- Zuwendungsgeber : PricewaterhouseCoopers GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2028
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)
Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.
Voraussetzung:
- Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden
- für investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und der Eigentümerin oder dem Eigentümer).
- Vorhaben
->schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität,
-> verlagert motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität,
-> verbessert die Verkehrssicherheit,
-> erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen,
-> trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung.
- Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen
- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
- Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Ausgaben
Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben finanziert werden:
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradstationen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- Service- und Rastplätze
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
- Nahmobilitätskonzepte
- investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben
Bagatellgrenze:
- 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)
- 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)
Anträge können fünf Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 1. Juni des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.
nein
Die Maßnahme muss geeignet sein, sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr ist angemessen Rechnung zu tragen. Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15738/foerderrichtlinien-nahmobilitaet-foeri-nah.html