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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
Beteiligungsprogramme - Saxony Angel Venture Fund (SAVF)  

Ergänzend zum Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027 der SAB über Zuwendungen in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Start-Ups) bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH vorrangig für Nicht-JTF-Regionen ein Beteiligungsangebot zur Unterstützung von Business-Angel induzierten Finanzierungsrunden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen

- Pre-Seed und Seedphase

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung mit Wandeloption in Höhe von € 50.000 bis € 100.000

Lautzeit 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen in unterschiedlichen Phasen werden mit einer stillen Beteiligung für entstehende Kosten im Rahmen der Gründung mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Digitale Daseinsvorsorge Sachsen-Anhalt  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert in dem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet über den Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang („Just Transition Fund“) mit dem Ziel, durch Digitale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Fachkräfte und Familien in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Land Sachsen-Anhalt zu halten sowie den Zuzug von Arbeitskräften in das Revier zu begünstigen, in dem durch die Schaffung Co-Working Spaces Anreize für die Menschen geschaffen werden, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben, hinzuziehen sowie neue Tätigkeiten auszuüben, ohne den Wohnort wechseln zu müssen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt Strukturwandelgebiet durch Kohleausstieg

Für wen?

- Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung

- Gebietskörperschaften

- Anstalten

- Stiftungen

Was wird gefördert?

- Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)

- Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist Ansprechpartnerin für die Antragsstellung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im durch den Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet werden Co-Working-Spaces gefördert

Weitere Informationen  
CLLD Projekte - EFRE  

Die Förderung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- juristische Personen des öffentlichen Rechts

- juristische Personen des privaten Rechts

- Personengesellschaften des privaten Rechts

- Einzelunternehmen

- Natürliche Personen

Was wird gefördert?

Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:

- Investitionen in kulturelle Infrastruktur

- Altlastensanierung und Bodenschutz

- Investition in Sportstätten

- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen

- Begleitung des demografischen Wandels

- Verbesserung der touristischen Infrastruktur

- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)

Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien

 

Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans

Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm zur Förderung von KMU Saarland  

KMU im Saarland werden im Bereich der Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Das Beteiligungsangebot ist auf kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland ausgerichtet

Was wird gefördert?

Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:

- Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel

- Existenzgründungen

- Unternehmensnachfolgen

- Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Bis zu 1.000.000 Euro, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritts- und Darlehensbelassung berücksichtigt werden.

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im Servicebereich zu stellen. Eine kostenlose Vorabprüfung ist möglich unter 0681/3033-0 oder unter info@kbg-saar.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU im Saarland werden mit bis zu 1 mio. Euro für Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgründungen und aufstrebende Unternehmen  

Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen werden im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals gefördert.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Existenzgründer:innen (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskund:innen und kleine und mittlere Unternehmen 1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

 

1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: 30.000 Euro und Höchstbetrag: 100.000 Euro

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Weitere Informationen  
Venture Capital/Beteiligungen  

Die ISB stellt über verschiedene Tochtergesellschaften (Beteiligungsfonds) Unternehmen in Rheinland-Pfalz Beteiligungskapital in Form von Direkt-Beteiligungen (Erwerb von Gesellschaftsanteilen) und/oder typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Das Beteiligungskapital dient zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des antragstellenden Unternehmens.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.

Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investor:innen.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.

 

Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiter:innen des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU in Rheinland-Pfalz, deren Beginn der Geschäftstätigkeit weniger als 6 Jahre zurückliegt, werden bei der Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Kofinanziert vom Land Rheinland-Pfalz
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • https://isb.rlp.de/foerderung/300.html
 
GreenEconomy.IN.NRW  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.

Was wird gefördert?

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:

- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.

- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.

- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.

 

Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.

 

Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:

- Im Themenschwerpunkt „Umweltwirtschaft“ werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.

- Im Themenschwerpunkt „Circular Economy“ werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und dem Ausbau zirkulärer Produkte, Geschäftsmodelle und Kooperationen gesucht.

- Im Themenschwerpunkt „Klimaanpassung“ werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):

 

Für kleine Unternehmen:

- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;

- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

 

Für mittlere Unternehmen:

- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;

- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

 

Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:

Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

 

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Bewerbungsverfahren

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/green-economy).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW als Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs). Klein- und mittelständische Unternehmen sollen dabei unterstützt werden Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkulärer Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.

Weitere Informationen  
Klimaanpassung.Kommunen.NRW  

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

 

Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen.

Weitere Informationen  
NRW.SeedCon  

Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen gefördert.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate.

Was wird gefördert?

Es werden Wandeldarlehen der NRW.BANK für Start-Ups für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens vergeben.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen

Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Mindestbetrag: 50.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)

Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre

Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung: endfällig

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung soll eine E-Mail an SeedCon@nrwbank.de verschickt werden, um das vorgesehen Formular anzufordern.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen in Hähe von max. 200.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Einzelinvestments  

Die NRW.BANK steht im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen branchenübergreifend als Finanzinvestor zur Verfügung.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Die Zielunternehmen sind etablierte Gesellschaften mit Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management.

Was wird gefördert?

Es können mit der NRW.BANK im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen Finanzierungen vereinbart werden. Das Angebot ist branchenübergreifend.

 

Es kommen folgende Beteiligungen infrage:

- qualifizierte Minderheiten

- eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Minderheitsbeteiligung oder Mezzanine-Kapital

Höchstbetrag: bis 20 Mio. €

Förderdauer: 5 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Wachstums- oder Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management können Mezzanine-Kapital oder eine direkte Minderheitsbeteiligung in Höhe von max. 20 mio. Euro erhalten.

Weitere Informationen  
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