Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Gewerbliche mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €; Angehörige der freien Berufe; Existenzgründer:Innen
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.
Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.
Sie können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf erhalten.
Mit dem Darlehen können Sie insbesondere Investitionsmaßnahmen finanzieren und/oder Ihren Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf decken.
Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Ihr Vorhaben hat einen positiven NRW-Effekt, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
- Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € müssen Sie die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darlegen.
Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Der Sitz Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.
Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:
- Fremdvermietungen
- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderart:
Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil:
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Laufzeiten Ratendarlehen:
3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.
Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.
Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.
Anträge sind zu richten an die
SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
Blasewitzer Straße 82
01307 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-54 74
Fax (03 51) 49 10-2 54 89
E-Mail: info@sbg.sachsen.de
Internet: www.sbg.sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.
- Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- http://www.sbg.sachsen.de/
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, natürliche Personen
Unternehmensnachfolge, Kauf eines Unternehmens
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als eine Strategie sehen, zukünftig ein Unternehmen übernehmen oder kaufen möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/nachfolge.html
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Neuausrichtung des Unternehmens, Aufstellung des Unternehmens im Sinne der Zukunftsfähigkeit
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als Strategie sehen, ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können mit einer Beteiligung von max. 1 Mio Euro gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/transformation.html
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Investitionen
- Ausbau der Kapazitäten
- Etablierung neuer Geschäftsfelder
- Erschließung neuer Märkte
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die investieren möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/wachstum.html
LP; JB
Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft
nein
KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Das antragstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder ein förderwürdiges Vorhaben durchführen.
Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.
Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).
Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80% des Ausfalls. Zinsen und Provisionen werden in der im Einzelfall festgesetzten Höhe verbürgt. Sie dürfen den Rahmen marktüblicher Konditionen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank einzureichen.
ja
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium der Finanzen, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören
Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss
Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.
Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.
Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury
nein
KMU der Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt werden für die Bildung und Arbeit in einem Netzwerk mit dem Ziel neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/netzwerke-foerdern/cross-innovation
Hessen
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).
Anschaffungen (Investitionen):
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
Material- und Warenlager
Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.
Im Programm „GuW Hessen (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.
Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.
Investitionen sowie Übernahmen und Beteiligungen können in Abhängigkeit der betrieblichen Nutzungsdauer mit Regel-Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.
Betriebsmittel können mit einer Laufzeit von 2 Jahren als endfälliges Darlehen oder mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.
Warenlagerfinanzierungen können über 2 Jahre als endfälliges Darlehen oder mit Ratentilgungsdarlehen über 5 bzw. 10 Jahre finanziert werden.
Die Ratentilgungsdarlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum werden nur Zinsen gezahlt, die vierteljährlich berechnet werden. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. In der 10-jährigen Laufzeitvariante können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre, in der 20-jährigen Laufzeitvariante bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.
Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt die Tilgung bei den Ratentilgungsdarlehen in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten. Bei den endfälligen Darlehen erfolgt die Tilgung in einer Summe am Laufzeitende. Bei vorzeitiger ganzer oder teilweiser außerplanmäßiger Tilgung des noch offenen Kreditbetrages ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Bitte beachten: Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.
D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.
Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen leider nicht angenommen werden.
nein
GuW Hessen - Gründung ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/guw-gruendung/einstieg-zu-guw
Mecklenburg-Vorpommern
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.
Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).
Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).
Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:
- Investitionen in Sachanlagevermögen,
- Unternehmensnachfolgen,
- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
- Baumaßnahmen und
- Betriebsmittel.
Höchstens 100.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).
Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.
Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.
Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.
nein
Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-mikromezzanin-iii