Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
NRW.BANK.Universalkredit  

Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus: Für Unternehmen die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, ist bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren das Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme erweitert worden. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gewerbliche mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €; Angehörige der freien Berufe; Existenzgründer:Innen

 

Voraussetzungen:

Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.

Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.

Was wird gefördert?

Sie können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf erhalten.

 

Mit dem Darlehen können Sie insbesondere Investitionsmaßnahmen finanzieren und/oder Ihren Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf decken.

 

Voraussetzungen:

- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

- Ihr Vorhaben hat einen positiven NRW-Effekt, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.

- Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € müssen Sie die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darlegen.

 

Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:

- Der Sitz Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.

- Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.

Beispiele

Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:

 

- Fremdvermietungen

- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen

 

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

 

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

 

Laufzeiten Ratendarlehen:

3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)

10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)

15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

 

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

 

Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Auszahlung: 100%

 

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

 

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

 

Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.

 

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der SBG für den Mittelstand  

Die Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) fördert Wachstums- und Turnaroundfinanzierungen, Unternehmensnachfolgen und Innovationen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.

Was wird gefördert?

Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an die

SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Blasewitzer Straße 82

01307 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-54 74

Fax (03 51) 49 10-2 54 89

E-Mail: info@sbg.sachsen.de

Internet: www.sbg.sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
  • http://www.sbg.sachsen.de/
 
SBG Nachfolge  

kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die das Unternehmen der nächsten Generation übergeben sowie Personen, die ein Unternehmen kaufen, werden gefördert

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, natürliche Personen

Was wird gefördert?

Unternehmensnachfolge, Kauf eines Unternehmens

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR

Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre

Rückführung individuell vereinbar

Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als eine Strategie sehen, zukünftig ein Unternehmen übernehmen oder kaufen möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.

Weitere Informationen  
SBG Transformation  

Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können gefördert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Was wird gefördert?

Neuausrichtung des Unternehmens, Aufstellung des Unternehmens im Sinne der Zukunftsfähigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR

Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre

Rückführung individuell vereinbar

Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als Strategie sehen, ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können mit einer Beteiligung von max. 1 Mio Euro gefördert werden.

Weitere Informationen  
SBG Wachstum  

KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ihre Kapazitäten ausbauen, ein neues Geschäftsfeld etablieren oder neue Märkte erschließen möchten, können in Form einer Beteiligung gefördert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

kleine oder mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Was wird gefördert?

- Investitionen

- Ausbau der Kapazitäten

- Etablierung neuer Geschäftsfelder

- Erschließung neuer Märkte

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR

Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre

Rückführung individuell vereinbar

Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die investieren möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • https://sbg.sachsen.de/wachstum.html
 
SBG Innovation  

KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf den Markt bringen wollen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

LP; JB

Für wen?

Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR

anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde

Bewerbungsverfahren

Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen  

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kredite, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

 

Das antragstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder ein förderwürdiges Vorhaben durchführen.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.

Beispiele

Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80% des Ausfalls. Zinsen und Provisionen werden in der im Einzelfall festgesetzten Höhe verbürgt. Sie dürfen den Rahmen marktüblicher Konditionen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
Cross Innovation 2021-2027 Sachsen-Anhalt  

Mit dem Programm Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

- Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören

Was wird gefördert?

Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten

- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss

- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss

 

Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.

Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU der Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt werden für die Bildung und Arbeit in einem Netzwerk mit dem Ziel neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (ERP)  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).

Was wird gefördert?

Anschaffungen (Investitionen):

- Anlagen und Maschinen

- Grundstücke und Gebäude

- Baukosten

- Einrichtungsgegenstände

- Firmenfahrzeuge

- Betriebs- und Geschäftsausstattung

- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

- Software

 

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Liquide Mittel

- Personalkosten

- Mieten

- Marketingkosten

- Beratungskosten

 

Material- und Warenlager

 

Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.

 

Im Programm „GuW Hessen (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.

 

Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.

 

Investitionen sowie Übernahmen und Beteiligungen können in Abhängigkeit der betrieblichen Nutzungsdauer mit Regel-Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.

 

Betriebsmittel können mit einer Laufzeit von 2 Jahren als endfälliges Darlehen oder mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.

 

Warenlagerfinanzierungen können über 2 Jahre als endfälliges Darlehen oder mit Ratentilgungsdarlehen über 5 bzw. 10 Jahre finanziert werden.

 

Die Ratentilgungsdarlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum werden nur Zinsen gezahlt, die vierteljährlich berechnet werden. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. In der 10-jährigen Laufzeitvariante können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre, in der 20-jährigen Laufzeitvariante bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.

 

Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt die Tilgung bei den Ratentilgungsdarlehen in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten. Bei den endfälligen Darlehen erfolgt die Tilgung in einer Summe am Laufzeitende. Bei vorzeitiger ganzer oder teilweiser außerplanmäßiger Tilgung des noch offenen Kreditbetrages ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Bewerbungsverfahren

Bitte beachten: Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.

 

Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen leider nicht angenommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

GuW Hessen - Gründung ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Weitere Informationen  
MV Mikromezzanin III  

Das Programm MV Mikromezzanin II versorgt kleine und junge Unternehmen mit Eigenkapital, besonders Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, von Frauen geführt oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

 

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

 

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

- Investitionen in Sachanlagevermögen,

- Unternehmensnachfolgen,

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,

- Baumaßnahmen und

- Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Höchstens 100.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).

 

Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

 

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 391 bis 400 von 437