Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung, insbesondere von Klimaschutztechnologien in den Bereichen:
a) Alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte (Vorhaben zur Herstellung von SAF-Kraftstoffen sind nicht Gegenstand dieses Programms)
b) Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik
c) Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme
Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer kann zwischen drei Optionen auswählen:
a) ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (ohne Beihilferelevanz),
b) ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (Beihilferelevanz),
c) eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen.
Anträge auf Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen können bis zum 31. Dezember 2028 schriftlich bei dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat IV D 2
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
gestellt werden.
nein
Luftfahrtunternehmen, die im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/luftfahrt-entwicklungs-darlehen.html
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe.
Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen
Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden
Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-grunderwerbsdarlehen
Sachsen-Anhalt
keine
Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.
Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
nein
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-gemeinsam
bundesweit
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Förderberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer:innenn.
Unternehmensfinanzierung
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
eingeschränkt
Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgründer:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html
bundesweit
Es werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme gefördert – einschließlich:
- Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen
- Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb
Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme (366) beantragen.
- Anschaffungen (Investitionen)
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Material- und Warenlager
- Unternehmensgründung, -nachfolge, - beteiligung
Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Ohne Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Mit Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel und Material- und Warenlager, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt
Erstellung des Antrages mit einer Bank des Vertrauens
eingeschränkt
KMU werden bei Investitionen, laufenden Kosten, dem Material- und Warenlager sowie der Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung mit einem Kredit von max. 25 Mio. Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Investitionen-und-Wachstum/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-KMU-(365-366)/
bundesweit
31.12.2028
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines/r Aussteller:in sind die vom/von der Messeveranstalter:in in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller:in und Messe.
Aussteller:innen melden sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Auslandsmarkterschliessung/Messeprogramm_junge_innovative_Unternehmen/messeprogramm_junge_innovative_unternehmen_node.html
bundesweit
31.12.2027
Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.
Gefördert werden
- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum
- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland
- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte
- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.
Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.
Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de/unternehmen
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
- Kammerorganisationen, insbesondere
-> die Handwerkskammern,
-> die Industrie- und Handelskammern und
-> die Kammern der Freien Berufe
- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.
Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.
Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen, Modul "Leitstelle", Modul "Begleitstruktur") angeboten.
Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module
- „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
- „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.
ja
Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/passgenaue-besetzung-willkommenslotsen.html
bundesweit
Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben
Beratung und Informationen für Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben. Kooperationen und Informationsaustausch unter den Mitgliedern des Netzwerkes.
Angebote für Ihr Unternehmen:
- Informationsmaterialien, Checklisten und Know-how zu Rechtsfragen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen
- Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung
- Veranstaltungen und Webinare, sowie regelmäßige Updates
- Erfahrungsaustausch und Kooperation sowie gute Beispiele aus dem betrieblichen Alltag
- Sichtbarkeit Ihres Engagements auf Veranstaltungen und in der Presse
Die Registrierung erfolgt über die Website von Netzwerk Unternehmen Flüchtlinge integrieren.
ja
NETZWERK Unternehmen Flüchlinge integrieren bietet Unternehmen Unterstützung, wenn diese Flüchtlinge einstellen oder bereits eingestellt haben in Form von Beratung, Informationen und Vernetzung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
- https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern.
Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das
- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,
- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und
- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.
Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
- Beteiligungen,
- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),
- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder
- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.
Folgende politische Risiken werden abgedeckt:
- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),
- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),
- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie
- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).
Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.
Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Auf Antrag kann sie auch mehrfach um jeweils bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de
Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.
Über Anträge auf Übernahme einer Garantie entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
nein
Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesgarantien-investitionsgarantien.html