Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:
- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)
- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)
- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)
- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)
- maritime Ressourcen (MARITIME.value)
Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahren (Ausnahmen möglich)
Die Höhe der Förderung beträgt für
- für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der zweiten Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm.html
bundesweit
Mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand fördern wir große mittelständische Unternehmen, die
Investitionen und Betriebsmittel finanzieren,
ein Unternehmen gründen oder
ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen möchten.
Mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand erhalten Sie bis zu 25 Mio. Euro Kredit für alles, was Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen.
Anlagen und Maschinen
Grundstücke, Gebäude und Baukosten
Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Firmenfahrzeuge
Software
Betriebsmittel, z.B.:
Personalkosten
Mieten
Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
Beratungskosten
Material- und Warenlager
Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Mindestlaufzeit von zwei Jahren
Zinsbindung über die gesamte Kreditlaufzeit
Abhängig von Ihrem Vorhaben stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung
für Vorhaben jeder Größe:
ohne Risikoübernahme:
Kreditbetrag bis maximal 25 Mio. Euro
kein Mindestbetrag
mit Risikoübernahme:
Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung
bis maximal 7,5 Mio. Euro für Betriebsmittel und Material- und Warenlager
kein Mindestbetrag
Sie können Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager zu 100 % finanzieren
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
eingeschränkt
Mit dem KfW Kredit großer Mittelstand werden mittelständische Unternehmen mit bis zu 25 Mio Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Förderfähige Maßnahmen beim BAFA:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle;
- Anlagentechnik (außer Heizung);
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) begrenzt auf den Bereich
Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen;
- Heizungsoptimierung;
- Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur
Antragstellung“ zu finden. Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung im BAFA Benutzerkonto. Sollte noch
kein Benutzerkonto existieren, kann dieses erstellt werden.
Im BAFA Portal kann über den Button „+ NEUER ANTRAG“ ein Antrag gestellt werden.
eingeschränkt
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bank, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in
Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß
EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:
- Kleinstunternehmen
- Kleinunternehmen
- Mittlere Unternehmen
Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,
Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.
Antragsberechtigt sind auch:
- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)
- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)
- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen
Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer
Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der
Zuwendung:
- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.
- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.
Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners
als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina
erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.
Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR
begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.
Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne
Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische
Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.
Eine Einreichung der Ideenskizze (Teilnahmeantrag) für den 7. Call ist bis zum 20.08.2026 (15:00 Uhr) möglich.
eingeschränkt
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWE den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,
Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern und Ressourcen zu schonen
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen
- umweltfreundlicher Verkehr
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen
In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben
- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt
- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden
- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
ja
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Umweltprogramm-(240-241)/
bundesweit
Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.
Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.
Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.
Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.
nein
Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.
- Zuwendungsgeber : KFW Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bank
- https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/F%C3%B6rderauftrag-und-Geschichte/KfW-Awards/KfW-Award-Gr%C3%BCnden/
bundesweit
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)
- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Veranstalterinnen und Veranstalter der durchzuführenden Veranstaltung
Veranstaltungen in Berlin,
die bis zum 30.06.2028 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),
die besondere Nachhaltigkeitskriterien nachweisen
die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).
Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)
Die Veranstaltung muss pro Kongresstag mind. 4 Stunden dauern.
Es müssen pro Tag mindestens 100 Teilnehmer:innen in Präsenz in Berlin sein.
Die Veranstaltung muss aus mind. 4 Kategorien der sog. Sustainable Event Scorecard mindestens 300 Punkte erreichen.
Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
Anträge sind elektronisch über das Portal der IBB zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
nein
Der „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ fördert Veranstaltungen, die Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Veranstaltungsformate in Berlin vorantreiben und damit zur Stärkung der Stadt als führende Kongress- und Tagungsmetropole beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kongressfonds-fuer-nachhaltiges-tagen.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände,
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- kommunale Zweckverbände sowie
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).
Förderung für
- die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement,
- Baumpflanzungen,
- die Schaffung von Naturoasen sowie
- Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung der Grünflächenpflegepläne bzw. -konzepte.
- Fördern der Artenvielfalt im Siedlungsbereich
- Schaffen von Grünflächen
Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommune erhalten 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Projektbezogenen Personalkosten je nach Maßnahme können je Modul maximal EUR 72.000 betragen
- Für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Module A bis C können bis zu 20 Prozent der Projektmittel eingesetzt werden.
- Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Datum der Zusage abgeschlossen sein.
Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) einzureichen.
Anträge senden Sie bitte jeweils nur einmal, entweder
- Per E-Mail, dann bitte ausschließlich an: Kommune@kfw.de
- Oder per Post, dann bitte ausschließlich an die Anschrift: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.
Vor Beginn des Vorhabens muss die Zusage der KfW vorliegen.
ja
Freiwillige Maßnahmen, die zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/nkk-natuerlicher-klimaschutz-kommunen-862124.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern
- sichere und verlässliche Straße,
- intelligente Straße,
- nachhaltige Straße.
Das Forschungsvorhaben dient der Stärkung der Innovationskraft und der Verbesserung der Vernetzung von Industrie und Forschung.
Die Zuwendung wird grundsätzlich im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag ist bei der vom BMV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu stellen.
Ergänzend erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe eine thematische Schwerpunktsetzung innerhalb der einzelnen Innovationsfelder. Die Veröffentlichung der einzelnen Förderaufrufe erfolgt unter: www.bast.de/DE/BASt/Forschung/Forschungsfoerderung/Forschungsfoerderung_node.html.
Im Rahmen dieser Förderaufrufe besteht die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen.
nein
Innovativen Forschungsprojekte, die das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/innovationsprogramm-strasse.html
