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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0  

Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit 50% (max. 5000 €) im Rahmen der Digitalisierung.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung

Beispiele

- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen

- Big-Data-Potentiale erkennen und nutzen

- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle

- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)

- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement

- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte

Art und Höhe der Zuwendung

Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.

Weitere Informationen  
Interreg North Sea Region  

Interreg Nordsee fördert die europäische transnationale Zusammenarbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähige Antragssteller:

- öffentliche Behöden

- (öffentliche) Dienstleister

- Forschungseinrichtungen und Hochschulen

- Kammern, Verbände, Vereine

- Organisationen der Wirtschaftsförderung

- Unternehmen

- Nichtregierungsorganisationen

Was wird gefördert?

Programmprioritäten:

- Robuste und intelligente Wirtschaft

- Grüner Umschwung

- Klimaresilienz

- Bessere Governance

Art und Höhe der Zuwendung

„Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen

der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln

o Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern

o Projektlaufzeit: 3-5 Jahre

o Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro

o Antragsverfahren: zweistufig

 

„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien

einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte

schaffen

o Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern

o Projektlaufzeit: 18 Monate

o Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000

o Antragsverfahren: einstufig

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren findet im Interreg-Nordseeprogramm ausschließlich in elektronischer Form über das Online Monitoring System (OMS) statt.

 

Für den "6.Call" können nur Ergebnisse ausgewählt werden, die im Rahmen eines VIB-Interreg-Nordseeprojekts erzielt wurden, um weiterentwickelt und verbreitet zu werden. Die Ergebnisse müssen im Indikatorenmodul gemeldet und genehmigt worden sein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.

Weitere Informationen  
Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen  

Überregionale Kultur- und Sportveranstaltungen tragen maßgeblich dazu bei, die Metropolfunktionen und die Attraktivität der Städte Bremen und Bremerhaven zu erhöhen sowie deren Image und Bindungs- und Anziehungskräfte zu stärken. Kultur- und Sportveranstaltende sollen herausgefordert werden, Projekte und Veranstaltungen mit überregionaler Sichtbarkeit zu planen und durchzuführen, die eine überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung entwickeln.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen.

 

- Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur,

- Festivals,

- Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen,

- Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite.

 

Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.

Beispiele

- Kosten für die Vermarktung, Kommunikation, Vorbereitung und Umsetzung der

Veranstaltung;

− Miet- oder Leasingkosten für Immobilien und Kulturstätten (Fremdkosten);

− Reisekosten;

− Kosten für Materialien und Ausstattung; Gerüste für Ausstellungen und

Bühnenbilder;

− Kosten für Leihe von Ausrüstung;

− sonstige Kosten, die unmittelbar durch die Veranstaltung entstehen, wie z.B.

veranstaltungsbezogene Personal- und Honorarkosten sowie Lizenzen und

Konzessionen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.

 

Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:

- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit

- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung

- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung

- Besuchererwartung nach Besucherherkunft

- Medienkooperation/ Medienresonanz

- Synergieeffekte/ Vernetzungen

- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit

 

Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden

Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.

 

Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.

Weitere Informationen  
Starthaus Coachingprogramm  

Dieses Bremer Förderprogramm unterstützt Existenzgründungen in der Phase vor und zu Beginn der Unternehmensgründung durch ein Coachingprogramm für Unternehmensgründer.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

Der Einstieg ist jährlich zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August möglich

Für wen?

Ideenträger*innen/Existenzgründen*innen (Start-ups/Klassische Gründungen) mit fester Gründungsabsicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Berufs- oder Hochschulabschluss.

Was wird gefördert?

Die Gründung und Realisierung des Geschäftsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.

Technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleitsungsidee, die auf eigener oder der Fachkompetenz des Antragstellers beruht können gefördert werden.

 

Gewährung von Zuschüssen, nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben,

diese umfassen:

- Erarbeitung Geschäftskonzept & Vorbereitung Unternehmensgründung

- Weiterentwicklung der Dienstleistungs-/Produktidee zu einem verkaufsfähigen Angebot, während der Förderlaufzeit

-Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch die Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm

- Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftsfähigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge

Art und Höhe der Zuwendung

Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher max. 8.500 EUR beträgt. Hierfür muss am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden teilgenommen werden.

 

Bausteine des Programms sind:

- Geschäftsentwicklung und Businessplanung,

- betriebswirtschaftliche Qualifizierung,

- Marketing-, Akquise-, Markteintritts- und Vertriebstraining,

- Kommunikationstraining und Teamcoaching,

- Gründungs-Intensivbegleitung über regelmäßige Feedbackgespräche zur Businesskonzeptentwicklung und zu allen Fragen und Problemen der Teilnehmenden,

- Peergroup-Ansatz und Networking-Angebote,

- finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt (projektbezogen 8.500 Euro).

Bewerbungsverfahren

Dreistufiges Verfahren:

- Einreichung Kurzbewerbung zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August jeden Jahres

- Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium

- Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Regelmäßige Coachings ermöglichen Existenzgründern Unternehmensgründungen in Bremen. Neben der umfassenden Qualifizierung der Teilnehmenden ist es das Ziel, innerhalb von 6 Monaten (verkürzte Programmlaufzeit) oder 12 Monaten aus der Gründungsidee über die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzeptes die Gründung einschließlich operativer Geschäftsaufnahme und Abwicklung erster Kundenaufträge zu realisieren.

Weitere Informationen  
Allgemeine Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen in Höhe von 50% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.

Beispiele

- Aufbau eines Managementsystems

- Unternehmenserweiterung

- Restrukturierung des Unternehmens

- Neupositionierung am Markt

- innovative Kostenstrukturanalyse

- innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen:

- Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung,

- Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement,

- Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.

Bewerbungsverfahren

Anfragen an: info@starthaus-bremen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht KMUs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)  

Die PFAU-Förderung unterstützt Projekte mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Innovationscluster

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).

- Max. Förderung: Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (KMU)

- Obergrenzen: Max. 150.000 € für Einzelprojekte, max. 250.000 € für Verbundprojekte.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die PFAU-Förderung unterstützt Ihre Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und dabei insbesondere den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/pfau
 
Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF)  

Das Förderprogramm unterstützt innovative und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsansätze mit einem umweltschutzrelevanten Schwerpunkt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

- Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen

- Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können

- Ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen

- Vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Einzelprojekte bis zu 200.000 EUR

- Verbundprojekte bis 250.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben innovativen und anwendungsorientierten Projekten mit Umweltschutzschwerpunkt, stärkt das Programm zusätzlich die Forschung, welche Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank; GmbH BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/auf
 
Liquiditätshilfen Bremen  

BAB unterstützt Unternehmen durch Liquiditätshilfen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU

- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet

Was wird gefördert?

Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige

Art und Höhe der Zuwendung

mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:

- Höhe max. 1 Mio. EUR

- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der BAB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch das Angebot von Liquiditätshilfen stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.

Weitere Informationen  
Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)  

Die FEI-Förderung unterstützt dabei, das Risiko bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Innovationscluster

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €

- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
 
Diversity in KMU  

Mit der FEI-Förderung „Gender Diversity“ sollen Strategien diverser Personalstrukturen in Unternehmen unterstützt werden.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

- Entwicklung und Implementierung einer Strategie zur Erhöhung oder zum Management von Vielfalt im Unternehmen

- Maßnahmen zur Verstetigung einer Diversity-Strategie

- Einführung von Vielfaltsbotschafter:innen

- Status-quo-Analyse und Optimierung von internen Prozessen in Bezug auf Vielfalt

- Entwicklung und Einführung von Vielfalts-Kennzahlen zum Monitoring und zur Erfolgsmessung

- Einführung einer HR-Software zur Unterstützung einer vielfaltsfördernden Personalentwicklung und ihrem Controlling

-Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zur Unterstützung vielfältiger Lebenssituationen

-Sensibilisierung, Weiterbildung und Schulung der Mitarbeitenden zu Vielfaltsthemen (beispielsweise im Bereich der interkulturellen Kompetenz)

- Coaching zur Entwicklung der Vielfaltskompetenz von Führungskräften

- Entwicklung und Einführung von Strategien und Tools zur Förderung des Wissenstransfers zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitenden

- Entwicklung geschlechtsneutraler Stellenanzeigen oder anonymisierter Bewerbungsverfahren

- Strategisches Scouting zur Ansprache unterschiedlichster Talente

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

- Max. Zuschuss: Bis zu 150.000 € pro Einzelprojekt.

- Förderquote: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
 
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