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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Sachsen-Anhalt KLIMA III  

Mit dem Programm Klima III können investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements gefördert werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

kommunale Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

- Konzepte und dafür erforderliche Nebenaufwendungen

- Investitionen (bspw. in technische Anlagen)

- Bauvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Zweck der Zuwendung besteht in der Unterstützung von Vorhaben, welche die Anpassung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt an die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Hochwasser- und Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme, beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und ihr Risikomanagement verbessern.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt REGIO  

Das Programm bezuschusst Konzepte zur Förderung der Regionen in Sachsen-Anhalt und deren Umsetzung.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30-06-2031

Für wen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen, öffentliche Unternehmen

Was wird gefördert?

Zusammenarbeit von Kommunen,

Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte,

Vorhaben zur Darstellung,Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen,

Beispiele

Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.

Weitere Informationen  
IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich. Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert. Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Fremdfinanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.

Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
IB.SH Mikrokredit  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen mit einem zinsgünstigen Darlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.

Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
Garantien für Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen

Was wird gefördert?

Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt.

Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).

Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Junge und bestehende kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit mindestens einem endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurück liegt).

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Arten von Investitionen und Betriebsmittel; auch Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit Ausfallbürgschaften von max. T€ 200 Bürgschaftsbetrag und einem Verbürgungsgrad von max. 70 %

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften BB-SH  

Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, können bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürgschaft beantragen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.

Was wird gefördert?

Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Übernahme einer Ausfallbürgschaft

Bewerbungsverfahren

Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://sh.ermoeglicher.de/de/
 
Förderung von Naturparken  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.07.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

 

- Kosten für die personelle und sachliche Betreuung der Naturparke

- Kosten für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkeinrichtungsplanes (Naturparkplan) sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen

- Maßnahmen zur Ordnung des Erholungswesens (z.B. Bau und Ausbau von Wanderwegen und Reitwegen in landschaftsgerechter Bauweise; Bau von Rast-, Ruhe- und sonstigen Plätzen in landschaftsgerechter Bauweise; Bau, Beschaffung und Aufstellung von Schutzhütten, Naturbeobachtungsständen, fest verankerten Tischen, Bänken; Beschilderung der Naturparke, Orientierungstafeln, Wegemarkierungen, Erläuterungstafeln sowie Informationsmaterial; Sicherung und Einzäunung schutzwürdiger Bereiche)

- Landschaftspflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Ordnung des Erholungswesens

- Grünordnungsmaßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaft an Ortsrändern, Straßen und Wegen sowie an Gewässern; innerhalb der Ortslage jedoch nur, wenn eine Verbindung zur freien Landschaft besteht.

- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.

Weitere Informationen  
Naturerlebnisräume  

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Ausgaben zur Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Was wird gefördert?

uwendungsfähig sind Ausgaben und Vorhaben zur Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dies sind insbesondere:

 

- Erstellung einer Entwicklungskonzeption

- Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschl. der Errichtung von Informationsgebäuden

- Besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche

- Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung wie z.B.

- Bau bzw. Ausbau von Wegen und Pfaden

- Bau von Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen

- Bau bzw. Beschaffung und Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen

- Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen

- Aufstellung von Beschilderungen, Einzäunungen und Sicherungen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Weitere Informationen  
Gründungsstipendium SH  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden Teams, bestehend aus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Teams mit bis zu drei Personen.

Was wird gefördert?

Innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Gründungsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.200 Euro. Studierende erhalten monatlich 1.000 Euro.

 

Weiterhin kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150 € für jedes unterhaltspflichtige Kind von geförderten Personen in Anspruch genommen werden. Sachkosten oder Investitionsmittel werden mit einer Pauschale über 8.500 Euro pro Team bezuschusst für Sach- und Investitionsmittel, zum Beispiel für Kosten im Rahmen einer Prototypentwicklung oder für spezifische Beratungsleistungen.

 

Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützenden im Land.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Weitere Informationen  
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