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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Landesbürgschaften Berlin - Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten  

Mit den "Landesbürgschaften" können Kredite und Avale durch das Land Berlin besichert und volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben für Ihr Unternehmen ermöglicht werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.

Was wird gefördert?

Besicherung von Avalen und Krediten

Beispiele

- zur Finanzierung der Erstinvestitionen

- zur betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen

- für die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes

- zum Kauf von Geschäftsanteilen

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten

für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag

 

Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags.

- Für Vorhaben bis 2 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem parallelen Rückbürgschaftsverfahren von Bund und Land.

- Für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die Investitionsbank Berlin mittels Landesbürgschaft.

- Für Vorhaben über 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) im gemeinsamen Großbürgschaftsverfahren von Bund und Ländern.

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.

Weitere Informationen  
Soziale Innovationen 2023  

Das Programm unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen in Brandenburg. Es zielt darauf ab, durch innovative Lösungsansätze für regionale Probleme die Arbeitspolitik im Land zu verbessern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften in Brandenburg.

Was wird gefördert?

- Entwicklungsprojekte: Vorbereitung und inhaltliche Konzipierung von Modellprojekten oder Fördermaßnahmen im Rahmen zentralverwalteter EU-Programme.

 

- Modellprojekte: Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze, einschließlich transnationaler Maßnahmen.

 

Inhaltlich muss das jeweilige Entwicklungs- oder Modellprojekt einem oder mehreren

nachstehenden thematischen Schwerpunkten zuordenbar sein:

• Arbeitsmarktintegration: Kompetenzen von morgen fördern,

• Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege,

• Stärkung des ländlichen Raums,

• Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen,

• Fach- und Arbeitskräftesicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

 

Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.

 

Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.

 

Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.

 

Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Für Modellprojekte werden spezifische Aufrufe veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Soziale Innovationen“ bietet umfangreiche Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Lösung regionaler Herausforderungen. Es fördert die nachhaltige Verbesserung der Arbeitspolitik und sozialen Struktur in Brandenburg durch finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Modellprojekten.

Weitere Informationen  
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital  

Das Förderprogramm BIG-Digital zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Implementierung innovativer digitaler Technologien zu unterstützen, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken. Es fördert Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsprojekte, die Digitalisierung betrieblicher Abläufe und Prozesse vorantreiben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

- Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.

- Digitalisierungsprojekte:

- zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und

- zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).

- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.

Beispiele

Beratungsprojekte

- projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

 

Implementierungsprojekte

- projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)

- projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden

- projektbegleitende Beratungsleistungen

- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben

 

Schulungsprojekt

- projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekts

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:

- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss

- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

 

Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

BIG-Digital unterstützt KMU und Handwerksbetriebe in Brandenburg bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch finanzielle Zuschüsse für Beratung, Implementierung und Schulung. Es fördert die Anwendung neuer digitaler Technologien zur Effizienzsteigerung und Innovation in den betrieblichen Abläufen.

Weitere Informationen  
Gründung Innovativ 2022  

Das Programm zielt darauf ab, die Gründung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in Brandenburg zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die ein signifikantes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial haben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die eine innovative oder sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

 

Innovative Unternehmen, die keine sozial-innovativen Unternehmen sind, müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

- Energietechnik

- Gesundheitswirtschaft

- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft

- Verkehr/Mobilität/Logistik

- Optik und Photonik

- Ernährungswirtschaft

- Kunststoffe/Chemie

- Metall

- Tourismus

Was wird gefördert?

- investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:

- Maschinen

- Anlagen

- nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

- Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können ab sofort über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

 

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.

Weitere Informationen  
Weiterbildungsrichtlinie 2022  

Das Programm unterstützt die berufliche Weiterbildung, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Arbeitsplätze zu stabilisieren, und reagiert auf strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zielgruppe sind Beschäftigte, einschließlich Haupt- und Ehrenamtlicher, in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie rechtsfähigen Vereinen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg.

Was wird gefördert?

- Bildungsscheck für individuelle Weiterbildungsbedarfe von Beschäftigten,

- Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen zur Kompetenzentwicklung,

- Servicepakete zur Unterstützung von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen,

- Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung, je nach Maßnahme

Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderhöhe variiert nach spezifischem Fördertatbestand und Unternehmensgröße, mit einem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung für alle Fördertatbestände einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Weiterbildungsrichtlinie 2022 fördert vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit und zur Unterstützung struktureller Anpassungen in der Arbeitswelt Brandenburgs, wobei sie ein breites Spektrum an Zielgruppen und Bedürfnissen abdeckt.

Weitere Informationen  
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Land Brandenburg unterstützt mit dieser Förderung die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus, um eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete zu erreichen. Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch: - Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote - Stärkung der Direktvermarktung - Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen - Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände

Was wird gefördert?

- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Fördergegenstand.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

Weitere Informationen  
Wachstumsfinanzierung  

Die Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB) fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.10.2029

Für wen?

Die ILB finanziert KMU gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht finanziert werden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

 

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition.

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen.

Weitere Informationen  
Brandenburg Kredit Gründung  

Mit dem Kredit werden mittel- und langfristige Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen von Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensfestigungen ermöglicht. Das Darlehen hat ein Gesamtbudget bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,

- Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

- Übernahme und Beteiligung

 

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben - Kreditauszahlung in einer Summe, Laufzeit von max. 20 Jahren, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Bewerbungsverfahren

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.

 

Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs vergeben. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten, was insbesondere in der Gründungsphase einen Mehrwert darstellen kann.

Weitere Informationen  
Liquiditätshilfen Berlin  

Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Mit der Rettungsbeihilfe Corona richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, die in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sind.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin

 

Berlin, deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist, soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen

Was wird gefördert?

- Liquidität eines Unternehmens

- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen

Höhe des Darlehens in der Regel bis zu 1 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Antrag online im IBB Kundenportal einreichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zusätzliche Liquiditätsunterstützung für Berliner Unternehmen durch die Corona-Krise. Auch Kleinst- und Solounternehmer haben Zugang zum Beantragungsverfahren.

Weitere Informationen  
BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)  

Zusammen mit privaten Co-Investoren unterstützt die IBB Capital Berliner Start-ups und KMU mit innovativem (z.B. ökologischem, digitalem oder sozialem), wachstumsorientiertem Geschäftsmodell in Form von Eigenkapital oder Wandeldarlehen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Unternehmen (Start-ups und KMU, inkl. Sozialunternehmen), die insbesondere

- seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ihren Sitz in Berlin haben oder die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig sind,

- ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind,

- ein innovatives (z.B. ökologisches, digitales oder soziales) und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben

- über marktgängige Produkte/ Services verfügen und den Break-even erreicht haben oder realistischer weise innerhalb von 18 Monaten erreichen werden

- einen Exit innerhalb von fünf Jahren als realistisch möglich erscheinen lassen

Was wird gefördert?

Die Programmmittel werden als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung zur Verfügung gestellt für:

- Investitionen (inklusive Akquisitionen)

- laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich angemessener Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Intermediär (durch die IBB Capital GmbH akkreditierte Co-Investoren z.B. Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices (siehe Intermediärsliste BIG-Programm“)

- Beteiligungshöhe von 350 TEUR bis max. 2,0 Mio. EUR durch die IBB Capital zuzüglich einer Beteiligung durch den privaten Co-Investor. Prozentual beläuft sich der IBB Capital-Anteil auf 51% bis 70% an dieser gemeinsamen BIG-Finanzierung

- Möglich sind offene Beteiligungen (bevorzugt) oder alternativ kurzfristige Wandeldarlehen i.d.R. als Brückenfinanzierung mit Laufzeit von grundsätzlich nicht mehr als 12 Monaten

- Der Intermediär tritt im Außenverhältnis als alleiniger Risikokapitalgeber auf. Im Innenverhältnis wird der auf die IBB Capital entfallende Anteil von 51% bis 70% durch diese übernommen

Bewerbungsverfahren

Die Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich über die privaten Risikokapitalgeber. Die Liste der akkreditierten VC Gesellschaften, Business Angels und Family Offices finden Sie in Kürze hier.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Förderung Förderung zukunftsfähiger KMU und Start-Ups werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert.

Weitere Informationen  
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