Förderwegweiser
Hamburg
Gefördert werden natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), sofern sie die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat. Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme bei sämtlichen Vorhaben sollte 2. Mio € nicht übersteigen und die Anzahl an Mitarbeitern sollte in der Regel weniger als 10 sein (in Vollzeitäquivalenten inklusive der tätigen Gründenden).
Gründer/innen und Gründungsteams von innovativen Startups im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs- und Gründungsphase.
Gefördert werden innovative, gemeinwohlorientierte Startups und Social Enterprises aller Branchen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Person pauschal bis zu 2.500€/Monat. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründung beträgt 75.000€. Je Gründungsteam werden maximal drei Personen gefördert. Mit dem pauschalen personengebundenen Zuschuss können alle mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten finanziert werden (inkl. Gehälter).
Anträge sind an die IFB Innovationsstarter GmbH zu stellen.
nein
Im Fokus des Förderprogramms stehen Startups, die als Ziel die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich haben und die damit auf mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) einzahlen.
- Zuwendungsgeber : IFB Innovationsstarter GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innoimpact/
Bayern
Der Wachstumsfonds Bayern 2 steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.
Mitfinanziert werden
– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,
– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,
– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.
Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich in offener Form und/oder typisch stiller Form an den Beteiligungsunternehmen.
Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen.
a) Die Beteiligung des Wachstumsfonds Bayern 2 beträgt in der Regel zwischen 2,0 Mio. Euro und 8,0 Mio. Euro je BN.
Je nach Lage des Einzelfalls sind auch Beteiligungen in Höhe von bis 10 Mio. Euro je BN möglich. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.
b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den BN ausgereicht wurden, angerechnet.
Der Beteiligungsantrag beim Wachstumsfonds Bayern 2 muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.
nein
Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, in dem im Anschluss weiteres Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; LfA Förderbank Bayern; die Europäische Investitionsbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de/fuer-gruender/later-stage/
Bayern
Antragsberechtigt sind
– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.
– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.
– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.
– Unternehmen in/nach akuter Krise
- Mittelständische Unternehmen in einer Unternehmensnachfolge
– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,
– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,
– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder
– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.
Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 10 Mio. EUR betragen.
Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.
nein
Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie bspw.der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- http://www.baybg.de/
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Mitfinanziert werden Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen
– Abwasserreinigung,
– Luftreinhaltung,
– Lärm- und Erschütterungsschutz,
– Kreislaufwirtschaft,
– Ressourceneffizienz sowie
– Boden- und Grundwasserschutz.
sowie Investitionen im Rahmen
- der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren und
- von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank in Papierform oder digital bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Dieses Förderdarlehen unterstützt eigenverantwortliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch günstige Zinskonditionen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind:
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.
Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.
ja
Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern; LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblatt_regionalkredit.pdf
Brandenburg
31.12.2027
Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg als Aufgabenträger von öDA gemäß Artikel 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 für den kommunalen ÖPNV (§ 3 Absatz 1, 3 ÖPNV-Gesetz)
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen im Lausitzer Revier
- Vorhaben zur Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kÖPNV-Linienverkehr
- Vorhaben zur Stärkung des kÖPNV im Lausitzer Revier
- Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maxmimal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
nein
Verbesserung der Nachhaltigkeit, Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Brandenburg, insbesondere durch die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit dem Umstieg von konventionellen Antriebsarten der Fahrzeuge des kommunalen ÖPNV auf emissionsfreie Antriebe
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Just Transition Fund (JTF), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/mobilitaet-ii/#meldung-2036161
Bayern
Denkmaleigentümer in Bayern (u. a. Privatperson, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchen). Bei besonderen historischen Bauten können z. B. engagierte Bürger in Form eines Vereins als Maßnahmeträger auftreten und mit einer entsprechenden Vollmacht in Vertretung des rechtlichen Eigentümers Zuschüsse beantragen.
Förderungsfähig sind grundsätzlich nur Bauwerke und sonstige historische Anlagen, die Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Gefördert werden kann prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme, die mit dem Denkmal zusammenhängt und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigt.
Dies sind z.B. Arbeiten an der Außenhaut des Gebäudes wie Dach oder Fassade oder Maßnahmen an denkmalwerten Teilen des Gebäudeinneren wie z. B. die Restaurierung historischer Treppen, Wandmalereien oder Stuckarbeiten.
Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ist die Denkmaleigenschaft des Gebäudes (Art. 1 Abs. 2 DSchG). Zuschussfähig sind diejenigen Kosten, die, bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Die individuelle Höhe der zuschussfähigen Kosten legt das Landesamt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens fest.
Ein angemessener Eigenanteil des Eigentümers wird vorausgesetzt. Unter diesem wird in der Regel eine Summe von mindestens 10 % der Kosten der Gesamtmaßnahme verstanden.
Zudem ist es auch möglich Steuererleichterungen zu beantragen.
Die Maßnahmen müssen durch Gebietsreferentinnen und -referenten beraten werden und im Vorfeld abgestimmt sein. Wird das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nicht intensiv einbezogen oder werden seine Empfehlungen nicht berücksichtigt, können die Maßnahmen nicht bezuschusst werden.
Notwendige Unterlagen zur Antragstellung sind der Website der Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (siehe Link unten) zu entnehmen.
Eine Beantragung der Zuschüsse oder Steuererleichterungen wird als digitale Version bevorzugt.
ja
Ein zeitlich unbegrenztes Förderangebot für Denkmaleigentümer in Bayern, das das Ziel verfolgt, Orte von besonderer Bedeutung für Geschichte, Kultur und Vergangenheit zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Untere Denkmalschutzbehörden bzw. Kreisverwaltungsbehörden
- https://blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse-steuer/index.html#navtop
Bayern
30.12.2026
Eine Förderung beantragen können alle bayerischen Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen. Darüber hinaus sind auch andere Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.
Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören unter anderem die Einbindung maßgeblicher regionaler Akteure sowie die Abstimmung mit bestehenden Handlungsfeldern und regionalen Entwicklungsleitbildern, die Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen, zuwendungsfähige Ausgaben je Projekt von mehr als 25 000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften oder mehr als 10 000 Euro für alle sonstigen Antragsteller sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.
Es besteht die Möglichkeit, einen fachübergreifenden Ansatz zu wählen und mit einer Projektskizze mindestens zwei Themenbereiche abzudecken. Hier kann insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität abgezielt werden, aber beispielsweise auch auf Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration oder Klima.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt maximal 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent und erhöht sich für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf um jeweils bis zu 15 Prozentpunkte sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit um bis zu 10 Prozentpunkte.
Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze an das Finanz- und Heimatministerium zu senden. Daraus sollten insbesondere folgende Aspekte hervorgehen:
- der innovative Charakter und fachübergreifende Ansatz des Projekts
- der Schwerpunkt Digitalisierung
- die geplanten Umsetzungsmaßnahmen
- die Organisation der Projektumsetzung
Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen.
ja
Ein Förderprogramm mit digitalem, regionalem Bezug zum Motiv "Heimat" in Bayern, das Organisationen mit touristischem Hintergrund hinsichtlich Kultur/Heimatkultur, ÖPNV, Barrierefreiheit oder Klima interpretieren können.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- https://www.stmfh.bayern.de/heimat/regionale_identitaet/?thema=pf
Bayern
Förderzeitraum ist vom 12.01.2023 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden
Wanderwege: Zuwendungsempfänger sind der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V..
Unterkunftshäuser: Zuwendungsempfänger sind die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V., der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie der Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. und seine Mitglieder.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich investive Ausgaben, die zur Durchführung der zu fördernden Maßnahme erforderlich sind.
Wanderwege: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten einschließlich Wegebrücken und kleinräumige Umverlegungen von Wanderwegen (sofern aus baulichen oder technischen Gründen notwendig und Bauweise/-ausführung naturverträglich erfolgen), Ausgaben für die Beschilderung von Wanderwegen (sofern sie nach einheitlichen Vorgaben erfolgt), sowie für Vermessung und GPS-Dokumentation. Die Ermittlung und Abrechnung der zuwendungsfähigen Kosten an Hand von Kostenrichtwerten ist grundsätzlich zulässig.
Unterkunftshäuser: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten für Maßnahmen zur umweltgerechten Ver- und Entsorgung an bestehenden Unterkunftshäusern bzw. Ersatzbauten.
Der Fördersatz für Wanderwege beträgt maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Zuwendungen für die Generalinstandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen insgesamt höchstens je 200.000 Euro pro Jahr für den Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und für den Deutschen Alpenverein e. V.. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 2.000 Euro je Einzelmaßnahme.
Der Fördersatz für Maßnahmen der umweltgerechten Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern beträgt maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses beträgt 25.000 Euro. In begründeten Einzelfällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 10.000 Euro je Maßnahmenpaket für ein Unterkunftshaus.
Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Zuständige Regierungen:
- Regierung von Oberfranken: zuständig für Maßnahmen des Landesverbands Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und des Landesverbands Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V., jeweils einschließlich ihrer Mitglieder
- Regierung von Oberbayern: zuständig für Maßnahmen der Hauptgeschäftsstelle und Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. Zuwendungsanträge der Mitglieder bzw. Sektionen sind über den jeweiligen Landesverband bzw. die Hauptgeschäftsstelle bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die Landesverbände bzw. die Hauptgeschäftsstelle sollen die Anträge ihrer Mitglieder bzw. Sektionen für ein Jahr sammeln und gebündelt einreichen. Der Antragsteller und damit auch Zuwendungsempfänger ändert sich allein durch die Bündelung nicht.
eingeschränkt
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Investitionen für Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung in der freien Natur in Bayern. Zu beachten sind die Besonderheiten bei der Definition von möglichen Zuwendungsempfängern.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungen von Oberfranken und Oberbayern
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/517069458898?localize=false#:~:text=Der%20Fördersatz%20für%20Maßnahmen%20der,kann%20der%20Förderhöchstbetrag%20überschritten%20werden.
Bayern
Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen. Förderwürdig sind dabei insbesondere
- heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen,
- Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar,
- die Anschaffung von Ausstellungsinventar,
- die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar,
- technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
- Wegweiser und Informationstafeln.
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für
- Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
- Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.
Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z.B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares („massentypische Vorhaben“). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.
Förderwürdig sind dabei insbesondere Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar, die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar, die Anschaffung von Ausstellungsinventar, technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projekförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 Euro gewährt. Die Eigenmittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Zuwendungsfähig sind alle direkt vorhabenbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens stehen. Für ehrenamtlich erbrachte Leistungen kann keine Förderung gewährt werden. Vorhabenbezogene Materialkosten sind davon ausgenommen. Laufende Betriebs- und Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Bewilligungsbehörde über eine digitale Antragsplattform einzureichen.
Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag/ Sammeltermin).
Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger darf lediglich einen Antrag pro Sammeltermin einbringen.
nein
Förderprogramm für bayrische Heimatgeschichte, das ein breites Spektrum von Antragstellern anspricht und Investitionen in verschiedenste Darstellungen von Heimatpflege mit einem Festbetrag von 2.000 Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- https://www.stmfh.bayern.de/heimat/engagiert/