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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen  

Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen

- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich

Was wird gefördert?

- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen.

- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces

-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

- Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 30%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden

 

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces

- Zuschuss bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40,00 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als acht Monaten bewilligt werden

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert

Weitere Informationen  
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung  

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Was wird gefördert?

- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)

 

- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)

 

- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert

Weitere Informationen  
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung  

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

Was wird gefördert?

Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Art und Höhe der Zuwendung

- Der Zuschuss beträgt 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner. Es werden max. die im Zuwendungsbescheid bewilligten Verbundteilnehmertage gefördert.

- Die zu bewilligende Förderung für die Verbundausbildung ergibt sich aus der Multiplikation der 30 EUR mit den geplanten Teilnehmertagen im Rahmen eines Ausbildungsjahres. Es sind nur beantragte und tatsächlich durchgeführte Verbundteilnehmertage förderfähig. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer durch den Verbundaprtner und die Teilnehmer bestätigten Teilnehmerliste im Rahmen des Verwendungsnachweises.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken

Weitere Informationen  
Hessen schmecken  

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.

Was wird gefördert?

Besonderer Fokus:

- Start-ups und Innovationen

- Gründungen und Jungunternehmen mit neuen Ideen

- Digitale Geschäftsmodelle

- Regionale Netzwerke, Markthallen

Beispiele

- Investitionen in Produktionsstätten wie Metzgerei oder Bäckerei

- Neue Verkaufsstellen wie digitale oder hybride ganztags zugängliche Einkaufsmöglichkeiten

- Logistiklösungen wie Bündelung und Lieferservice

 

- Bau und Technik, das heißt Neubau, Umbau, Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung mit Verarbeitungs-, Kühl- oder Abfülltechnik, Lager- und Logistiklösungen

- Planungskosten nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im unmittelbaren Zusammenhang mit Investitionsvorhaben

- Fahrzeuge für Lieferung oder mobilen Verkauf wie Verkaufs- und Kühlfahrzeuge

- Digitale Lösungen und Online-Plattformen, das heißt IT-Entwicklung für digitale Vermarktungsplattformen oder regionale Online-Plattformen

- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Produktpräsentation (Produktdesign für den Markteintritt neuer Produkte, Vermarktungskonzepte oder -initiativen; Werbematerialien)

- Netzwerk- und Kooperationsprojekte, zum Beispiel der Aufbau eines Erzeugerzusammenschlusses

- Personalkosten für neu eingestelltes Personal in einer maximal zweijährigen Gründungs- oder Aufbauphase, zum Beispiel bei Vermarktungsinitiativen oder Verarbeitungsnetzwerken

Planung, Beratung, Qualitätsmanagement, Rechts- oder Zertifizierungsberatung

Art und Höhe der Zuwendung

- Investive Projekte (Beispiel: Technik, Bau): Förderquote 45 %, Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro

- Bei besonderem Landesinteresse als Modellprojekt (Beispiel: Startups, Innovation): Förderquote bis 70 %; Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro

- Nicht-investive Projekte (Beispiel: Marketing, Beratung): Förderquote 80 %, Max. Fördersumme (Netto) 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Informationen, elektronische Antragsstellung und Download wichtiger Unterlagen bei der WIBank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter dem Motto „Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller“ soll die Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Lebensmitteln gestärkt werden.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)  

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

- Angehörige der freien Berufe

- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:

- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung

- Anschaffung notwendiger Hardware und Software

- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe

- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

- Tilgung monatlich in festen Raten

 

Darlehenshöhe und Auszahlung

- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR

- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen

- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen

- Auszahlung in einer Tranche

Bewerbungsverfahren

Antragstellung im Förderportal

- Einreichung des Antrags

- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen

- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

 

 

Antragstellung über Hausbank

- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens

- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Weitere Informationen  
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen  

Gefördert wird die Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Tourismusmarketing:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.

 

Destinationsentwicklung:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)

Was wird gefördert?

Tourismusmarketing

- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens

- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens

- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen

- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen

 

 

Destinationsentwicklung

- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen

- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen

- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Beispiele

Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung

- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm – Direkt  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft und fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen aller Größenklassen in Sachsen

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum und Innovation von Unternehmen aller Größenklassen in Sachsen

 

Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer direkten Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt bis maximal 49% der Geschäftsanteile, maximal jedoch 750.000 EUR.

Die Laufzeit der Beteiligung wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm ermöglicht direkte Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramme - Mikromezzanin Beteiligung  

KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer:innen / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen, ökologisch nachhaltige sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen.

Was wird gefördert?

stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

Art und Höhe der Zuwendung

stille Beteiligung

Maximale Beteiligungshöhe bis zu € 100.000

Laufzeit 7 bis 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel in Höhe von max. 50.000 Euro

Weitere Informationen  
SBG Innovation  

KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf den Markt bringen wollen.

Fördergebiet

Für wen?

Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR

anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde

Bewerbungsverfahren

Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt

Weitere Informationen  
Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP)  

Förderung zur Errichtung, Sanierung und der Modernisierung kommunaler Tourismusinfrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

- Gemeinden,

- gemeindliche Zusammenschlüsse und

- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem

Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens

50 Prozent beteiligen

Was wird gefördert?

Es werden bauliche Investitionen für

- die Errichtung,

- die Sanierung und

- die Modernisierung

öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Beispiele

Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:

- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,

- Rad- und Wanderwege,

- Strand- und Badestelleneinrichtungen,

- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und

Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung

der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)

und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden

Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel

Kurparks),

- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,

- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,

- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,

- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,

- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von

Bedeutung sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn

- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,

- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,

- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.

 

Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

betragen

- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,

- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.

 

Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen

- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung

betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).

 

Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,

erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen

Kosten.

 

Bagatell- und Höchstfördergrenze:

- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht

übersteigen, werden nicht gefördert.

- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.

Bewerbungsverfahren

Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.

Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.

Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.

Weitere Informationen  
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