Förderwegweiser
Sachsen
31.12.2027
- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen.
- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen
Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
- Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal
- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 30%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden
Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces
- Zuschuss bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.
- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40,00 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als acht Monaten bewilligt werden
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
nein
Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-a-f%C3%B6rderung-der-selbst%C3%A4ndigkeit-von-frauen
Sachsen
31.12.2027
Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)
- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)
- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).
nein
Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-zukunft-berufliche-bildung1
Sachsen
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden
- Der Zuschuss beträgt 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner. Es werden max. die im Zuwendungsbescheid bewilligten Verbundteilnehmertage gefördert.
- Die zu bewilligende Förderung für die Verbundausbildung ergibt sich aus der Multiplikation der 30 EUR mit den geplanten Teilnehmertagen im Rahmen eines Ausbildungsjahres. Es sind nur beantragte und tatsächlich durchgeführte Verbundteilnehmertage förderfähig. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer durch den Verbundaprtner und die Teilnehmer bestätigten Teilnehmerliste im Rahmen des Verwendungsnachweises.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
nein
Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung
Hessen
31.12.2027
Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.
Besonderer Fokus:
- Start-ups und Innovationen
- Gründungen und Jungunternehmen mit neuen Ideen
- Digitale Geschäftsmodelle
- Regionale Netzwerke, Markthallen
- Investitionen in Produktionsstätten wie Metzgerei oder Bäckerei
- Neue Verkaufsstellen wie digitale oder hybride ganztags zugängliche Einkaufsmöglichkeiten
- Logistiklösungen wie Bündelung und Lieferservice
- Bau und Technik, das heißt Neubau, Umbau, Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung mit Verarbeitungs-, Kühl- oder Abfülltechnik, Lager- und Logistiklösungen
- Planungskosten nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im unmittelbaren Zusammenhang mit Investitionsvorhaben
- Fahrzeuge für Lieferung oder mobilen Verkauf wie Verkaufs- und Kühlfahrzeuge
- Digitale Lösungen und Online-Plattformen, das heißt IT-Entwicklung für digitale Vermarktungsplattformen oder regionale Online-Plattformen
- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Produktpräsentation (Produktdesign für den Markteintritt neuer Produkte, Vermarktungskonzepte oder -initiativen; Werbematerialien)
- Netzwerk- und Kooperationsprojekte, zum Beispiel der Aufbau eines Erzeugerzusammenschlusses
- Personalkosten für neu eingestelltes Personal in einer maximal zweijährigen Gründungs- oder Aufbauphase, zum Beispiel bei Vermarktungsinitiativen oder Verarbeitungsnetzwerken
Planung, Beratung, Qualitätsmanagement, Rechts- oder Zertifizierungsberatung
- Investive Projekte (Beispiel: Technik, Bau): Förderquote 45 %, Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro
- Bei besonderem Landesinteresse als Modellprojekt (Beispiel: Startups, Innovation): Förderquote bis 70 %; Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro
- Nicht-investive Projekte (Beispiel: Marketing, Beratung): Förderquote 80 %, Max. Fördersumme (Netto) 100.000 Euro
Informationen, elektronische Antragsstellung und Download wichtiger Unterlagen bei der WIBank
nein
Unter dem Motto „Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller“ soll die Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Lebensmitteln gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt,Weinbau,Forsten,Jagd und Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-05/2026_05_06_richtlinie_re_leader_regionale_vermarktung_homepage.pdf
Sachsen
- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Antragstellung im Förderportal
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
ja
KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union, Europöischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/digitalisierungsdarlehen-digi-d-
Sachsen
Tourismusmarketing:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
nein
Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/tourismusmarketing-und-destinationsentwicklung
Sachsen
Unternehmen aller Größenklassen in Sachsen
Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum und Innovation von Unternehmen aller Größenklassen in Sachsen
Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich.
Die Förderung erfolgt in Form einer direkten Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt bis maximal 49% der Geschäftsanteile, maximal jedoch 750.000 EUR.
Die Laufzeit der Beteiligung wird individuell vereinbart.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Dieses Programm ermöglicht direkte Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/direkt/
Sachsen
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer:innen / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen, ökologisch nachhaltige sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen.
stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel
stille Beteiligung
Maximale Beteiligungshöhe bis zu € 100.000
Laufzeit 7 bis 10 Jahre
Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.
eingeschränkt
KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel in Höhe von max. 50.000 Euro
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/mikromezzanin-beteiligung/
Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft
nein
KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
Baden-Württemberg
- Gemeinden,
- gemeindliche Zusammenschlüsse und
- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem
Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens
50 Prozent beteiligen
Es werden bauliche Investitionen für
- die Errichtung,
- die Sanierung und
- die Modernisierung
öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:
- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,
- Rad- und Wanderwege,
- Strand- und Badestelleneinrichtungen,
- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und
Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung
der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)
und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden
Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel
Kurparks),
- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,
- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,
- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von
Bedeutung sind.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn
- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,
- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,
- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.
Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
betragen
- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,
- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.
Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen
- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).
Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,
erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen
Kosten.
Bagatell- und Höchstfördergrenze:
- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht
übersteigen, werden nicht gefördert.
- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.
Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.
Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.
nein
Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Zuwendungsgeber: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083
