Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin  

Berliner Betriebe und Auszubildende können über das Förderprogramm finanzielle Unterstützung zur Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Ausbildungsqualität erhalten.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.07.2029

Für wen?

• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe

• Berliner Auszubildende

Was wird gefördert?

Für Unternehmen:

• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen

• Prüfungsvorbereitung

• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)

• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

 

Für Auszubildende:

• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
  • www.hwk-berlin.de/fbb
 
Stadtgrün, Lärm, Radon  

Der Freistaat Sachsen gewährt zur Umsetzung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:

 

• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen

• gemeinnützigen Organisationen

• anerkannten Religionsgemeinschaften

• Verbandskörperschaften

• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern

• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

 

Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.

Was wird gefördert?

Stadtgrün

• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich

• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen

• bodengebundene Fassadenbegrünung

• extensive Dachbegrünung

• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr

 

Lärmminderung

 

• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg

• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

• passiver Lärmschutz

 

Radonreduzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Stadtgrün:

• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben

• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein

• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert

• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt

 

Lärmminderung:

• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: ​​​​​​75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.

Weitere Informationen  
Einzelbetriebliche Investitionsförderung  

Mit dieser Förderung soll durch die Unterstützung von betrieblichen Investitionen von KMU ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein erreicht werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.

Was wird gefördert?

• Investitionen von Gewerbebetrieben

• Umweltschutzbeihilfen

Beispiele

• Vorhaben der Errichtung und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben in der

Tourismuswirtschaft

• Vorhaben der Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in der

Tourismuswirtschaft

• Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten

• Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten

• Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren

Quellen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.

Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):

KU

• C- und D-Gebiet: max. 20 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

 

MU

• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

 

maximal EUR 100.000 je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.

 

Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.

 

Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.

Weitere Informationen  
Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft  

Finanzierung von Vorhaben durch variable Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung aus einer Hand. Eine Bürgschaft dient zur Sicherstellung der Finanzierung, die stille Beteiligung sorgt für eine Eigenkapitalstärkung. Daraus folgen positive Effekte auf die Unternehmensbilanz, die Bonität und das Rating sowie eine verbesserte Verhandlungsposition bei der Hausbank.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Was wird gefördert?

Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören u.a. Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung ab 50.000 Euro.

Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.

Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.

Bewerbungsverfahren

Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
 
BBB-Express  

Unternehmer haben gute Ideen, aber nicht immer die erforderlichen Sicherheiten. Damit Kredite nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, übernimmt die BürgschaftsBank Berlin Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft in Berlin. BBB-Express ermöglicht dank des elektronischen Antragsweges eine Bürgschaftszusage innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Absicherung des Bankkredites.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.

Was wird gefördert?

Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:

• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen

• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen

• zur Anpassung von Warenbeständen

Art und Höhe der Zuwendung

Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.

Weitere Informationen  
Coachingleistungen in der Vorgründungsphase  

Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbstständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.

Was wird gefördert?

Coaching von maximal 30 Stunden zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung.

Beispiele

• Produktentwicklung

• Identifizierung des Kundenkreises

• Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien

• begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“

Bewerbungsverfahren

Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.

Weitere Informationen  
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)  

Mit "WELMO" werden Zuschüsse für den Kauf von Elektroautos, den Aufbau von Ladeinfrastrukturen und für Beratungen rund um Elektromobilität vergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

 

Außerdem antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat.

Was wird gefördert?

Beratungsangebot

• Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)

• Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)

 

Elektrisch betriebene Fahrzeuge

• Neufahrzeuge

• Jahreswagen

• Leasingfahrzeuge

• motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec

 

Ladeinfrastruktur/Netzanschluss

• öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen

• nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen

• anteilige Förderung des Netzanschlusses

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsangebot

• 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz

• Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR

 

Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)

• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

 

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)

• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi

• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi

• max. 15.000 EUR

• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)

• 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)

 

Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)

• 500 EUR

 

Ladeinfrastruktur / Netzanschluss

• 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)

• 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)

 

Betriebliches Mobilitätsmanagement

• 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)

 

Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.

 

Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird über das elektronische Antragsformular eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.

Weitere Informationen  
Transfer BONUS  

"Transfer BONUS" bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

• technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

• nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist

• Unternehmen der sozialen Ökonomie

 

, die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.

 

Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Was wird gefördert?

Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,

• die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,

• deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,

• bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und

• die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.

 

Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.

Beispiele

Einstiegsvariante

• Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.

• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate

 

Standardvariante

• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte - Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.

• Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.

• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate

 

Standardvariante Digitalisierung

• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).

• Laufzeit des Projektes: max. 12 Monate

Art und Höhe der Zuwendung

Einstiegsvariante

• 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR

• gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben

 

Standardvariante

• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR

• kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden

 

Standardvariante Digitalisierung

• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR

• kann nur einmal beantragt werden

Bewerbungsverfahren

Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.

Weitere Informationen  
Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten  

Die IBB vergibt Zuschüsse, um die Internationalisierung von Unternehmen zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

• KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie

• KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind

mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die die Internationalisierung von Unternehmen fördern:

• Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, und Börsen im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.

Beispiele

• Miete und Gebühren

• Standbau

• Betrieb des Standes

• Transport

Art und Höhe der Zuwendung

• nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben

• mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR Förderung je Einzelmaßnahme

• Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 6.000 EUR betragen

• Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal zwei Teilnahmen förderfähig

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

 

Stellen Sie bitte Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Achten Sie darauf, dass der Maßnahmenbeginn ausgehend vom Datum des Antrags nicht mehr als 12 Monate in der Zukunft liegen darf.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Betriebstätte können Produkte auf internationalen Veranstaltungen präsentieren und so neue Märkte erschließen.

Weitere Informationen  
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds  

Mit dem "Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" werden Darlehen von bis zu 50.000 EUR vergeben. Durch die vereinfachte Antragstellung profitieren Antragssteller von einer schnellen und unkomplizierten Kreditvergabe.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gründungsfinanzierung:

- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),

- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,

- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind

und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.

 

Wachstumsfinanzierung:

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- Gründer:innen eines Sozialunternehmens, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind, bzw. - Sozialunternehmen, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind,

- freie Berufe

mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:

- Existenzgründungen und -festigungen

- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades

- Neuansiedlungen

- Erweiterungen

- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge für bestehende Unternehmen

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die IBB kann im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung Mikrokredite bis 50.000,00 EUR vergeben.

Bewerbungsverfahren

1. Antragstellung: Muss zwingend vor Beginn des Vorhabens (z.B. Vertragsabschluss) erfolgen, über den eAntrag im IBB-Kundenportal oder das Antragsformular.

2. Unterlagen: Reichen Sie alle Dokumente vollständig ein (Antrag, Selbstauskunft, Lebenslauf).

3. Prüfung & Gespräch: Nach Vollständigkeit prüft die IBB und lädt zu einem persönlichen Gespräch ein.

4. Entscheidung: Die Kreditentscheidung wird Ihnen wenige Geschäftstage nach dem Gespräch mitgeteilt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dem Bedarf einer kurzfristigen Finanzierungszusage mit kurzer Laufzeit ermöglicht dieses Programm eine Mitfinanzierung.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 511 bis 520 von 616