Förderwegweiser
Berlin
31.07.2029
• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe
• Berliner Auszubildende
Für Unternehmen:
• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen
• Prüfungsvorbereitung
• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)
• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Für Auszubildende:
• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen
Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.
eingeschränkt
Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
- www.hwk-berlin.de/fbb
Sachsen
Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:
• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen
• gemeinnützigen Organisationen
• anerkannten Religionsgemeinschaften
• Verbandskörperschaften
• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.
Stadtgrün
• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
• bodengebundene Fassadenbegrünung
• extensive Dachbegrünung
• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg
• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
• passiver Lärmschutz
Radonreduzierung
Stadtgrün:
• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben
• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein
• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert
• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
Lärmminderung:
• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen
Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
nein
Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/en/stadtgr%C3%BCn-l%C3%A4rm-radon-2023-teil-a-efre-f%C3%B6rderung
Schleswig-Holstein
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
• Investitionen von Gewerbebetrieben
• Umweltschutzbeihilfen
• Vorhaben der Errichtung und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben in der
Tourismuswirtschaft
• Vorhaben der Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in der
Tourismuswirtschaft
• Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
• Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
• Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren
Quellen
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.
Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):
KU
• C- und D-Gebiet: max. 20 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
MU
• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
maximal EUR 100.000 je Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.
Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.
Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
eingeschränkt
Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/infoseite/faq-landesprogramm-wirtschaft-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
Berlin Brandenburg
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören u.a. Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.
Stille Beteiligung ab 50.000 Euro.
Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.
Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.
Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:
• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen
• zur Anpassung von Warenbeständen
Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.
Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.
eingeschränkt
Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Berlin
Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.
Coaching von maximal 30 Stunden zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung.
• Produktentwicklung
• Identifizierung des Kundenkreises
• Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
• begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment.
nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching-vor-der-gruendung/
Berlin
Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
Außerdem antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat.
Beratungsangebot
• Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
• Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
Elektrisch betriebene Fahrzeuge
• Neufahrzeuge
• Jahreswagen
• Leasingfahrzeuge
• motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec
Ladeinfrastruktur/Netzanschluss
• öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
• nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
• anteilige Förderung des Netzanschlusses
Beratungsangebot
• 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
• Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR
Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi
• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi
• max. 15.000 EUR
• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
• 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)
• 500 EUR
Ladeinfrastruktur / Netzanschluss
• 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
• 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)
Betriebliches Mobilitätsmanagement
• 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)
Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.
Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.
eingeschränkt
Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/wirtschaftsnahe-elektromobilitaet.html
Berlin Brandenburg
• technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
• Unternehmen der sozialen Ökonomie
, die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.
Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,
• die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,
• deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,
• bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und
• die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.
Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.
Einstiegsvariante
• Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.
• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate
Standardvariante
• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte - Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
• Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate
Standardvariante Digitalisierung
• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).
• Laufzeit des Projektes: max. 12 Monate
Einstiegsvariante
• 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR
• gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben
Standardvariante
• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR
• kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
Standardvariante Digitalisierung
• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR
• kann nur einmal beantragt werden
Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden.
eingeschränkt
Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/transfer-bonus.html
Berlin
30.06.2027
• KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie
• KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind
mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.
Maßnahmen, die die Internationalisierung von Unternehmen fördern:
• Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, und Börsen im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
• Miete und Gebühren
• Standbau
• Betrieb des Standes
• Transport
• nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
• mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR Förderung je Einzelmaßnahme
• Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 6.000 EUR betragen
• Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal zwei Teilnahmen förderfähig
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Achten Sie darauf, dass der Maßnahmenbeginn ausgehend vom Datum des Antrags nicht mehr als 12 Monate in der Zukunft liegen darf.
eingeschränkt
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Betriebstätte können Produkte auf internationalen Veranstaltungen präsentieren und so neue Märkte erschließen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin IBB
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin IBB
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pfi-foerderung-von-kmu-projekten.html
Berlin
Gründungsfinanzierung:
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind
und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Wachstumsfinanzierung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Gründer:innen eines Sozialunternehmens, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind, bzw. - Sozialunternehmen, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind,
- freie Berufe
mit Betriebsstätte in Berlin.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades
- Neuansiedlungen
- Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge für bestehende Unternehmen
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Die IBB kann im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung Mikrokredite bis 50.000,00 EUR vergeben.
1. Antragstellung: Muss zwingend vor Beginn des Vorhabens (z.B. Vertragsabschluss) erfolgen, über den eAntrag im IBB-Kundenportal oder das Antragsformular.
2. Unterlagen: Reichen Sie alle Dokumente vollständig ein (Antrag, Selbstauskunft, Lebenslauf).
3. Prüfung & Gespräch: Nach Vollständigkeit prüft die IBB und lädt zu einem persönlichen Gespräch ein.
4. Entscheidung: Die Kreditentscheidung wird Ihnen wenige Geschäftstage nach dem Gespräch mitgeteilt.
ja
Bei dem Bedarf einer kurzfristigen Finanzierungszusage mit kurzer Laufzeit ermöglicht dieses Programm eine Mitfinanzierung.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mikrokredit-aus-dem-kmu-fonds.html