Förderwegweiser
Saarland
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:
- dient dem Unternehmenszweck,
- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,
- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)
Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.
- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.
Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.
Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.
Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:
FITT - Institut für Technologietransfer
an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH
Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken
Fon 0681/ 5867-651
Fon 0681/ 5867-652
Fon 0681/ 5867-660
Fax 0681/ 5867-659
Mail kdw@fitt.de
nein
Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KdW-Servicestelle
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/foerderprogramm-kompetenz-durch-weiterbildung-kdw.html
Saarland
31.12.2028
- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.
Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.
nein
Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat für Tourismuspolitik, Tourismusförderung
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/touristische_infrastruktureinrichtungen
Saarland
31.12.2027
KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.
Gefördert werden können unter anderem:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.
Für ein Vorhaben kann künftig nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn mindestens 50 % der Kosten auf den Bereich Nachhaltigkeit entfallen. Vor der Antragstellung findet ein Beratungsgespräch zwischen dem Antragsteller und den Mitarbeitern der Tourismus Zentrale Saarland statt, in dem das Vorhaben geprüft und Handlungsstrategien ausgearbeitet werden.
Förderfähig unter dem Punkt „Nachhaltigkeit“ sind beispielsweise Investitionen in:
Verringerung von Lärmbelastung
Energieeffiziente Sanierung
Gebäude-, Fassaden- oder Dachbegrünung
Landschafts- und Gartengestaltung mit heimischen Pflanzenarten
Kälte- und Wärmeschutzisolierung
Maßnahmen zur Wasserersparnis
E-Ladestationen für PKW oder E-Bikes
Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z.B. energiesparende Leuchtmittel/
Elektrogeräte, Heizsysteme)
Individualisierte und bedarfsorientierte Steuerung für Heizung, Wasser, Klima und
Energie durch Einrichtung eines Hotelraum Management Systems
Installation von Bewegungsmeldern in öffentlichen Bereichen
Maßnahmen der Barrierefreiheit
Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.
nein
Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusreferat des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/grw-tourismusfoerderung
Saarland
Anträge können kleine* und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen stellen.
Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Genau wie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen zählen diese zu den Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
* gemäß KU-Definition der Europäischen Kommission
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolge- oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Beteiligungsbetrag:
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt € 100 000,00
Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages.
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen.
nein
Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit max. 50.000 Euro im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals unterstützt
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, NextGeneration EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/unser-leistungsangebot3
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- Landkreise,
- kommunale Zusammenschlüsse,
- Vereine und
- Unternehmen
als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.
Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes
Nicht förderfähig sind
- Planungs- und Projektierungsleistungen
- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen
- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)
- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur
- Eigenleistungen
Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
nein
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17317-RL-Schiff
bundesweit
18.10.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Vorausgesetzt wird die nötige fachliche Qualifikation zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben und eine ausreichende personelle Kapazität zur Durchführung im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit.
Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen (z. B. sichere Wege, Querungen, Verkehrsberuhigung) als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung oder Beteiligung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Finanzschwäche bis zu 90 Prozent.
Planungsleistungen für Infrastruktur
Grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten
Sichere und attraktive Querungsanlagen
Verkehrsberuhigung
Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Klimafolgenanpassung zur Unterstützung der aktiven Mobilität
Maßnahmen zur Verknüpfung mit dem ÖPNV
Barrierefreie (Um-)Gestaltung
Reduzierung von Umwegen
Beleuchtung
Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit
Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter
Förderlinie 1: 1,5 bis 6 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Förderlinie 2: 250.000 bis 1,5 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Für Förderlinie 2 ist das Fristende für die Einreichung von Anträgen der 31.07.2026.
Für Förderlinie 1 ist das Ende der Antragsphase der 18.10.2026.
Anträge sind einzureichen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
nein
Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Foerderungen/Foerderaufruf-Junge-Generation-Fahrrad/foerderaufruf-junge-generation-fahrrad_node.html
Sachsen
Alle sächsischen Unternehmen in Schwierigkeiten.
"Beratung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise. Im Konsolidierungsprozess die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern."
- Analyse der wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel bei
-> Betriebs- und Jahresergebnisse sinken; es werden negative Ergebnisse in Bilanz und BWA ausgewiesen
-> steigende Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien
-> Lieferanten können nicht mehr pünktlich bezahlt werden
- Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise
- Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Banken, Berater, etc.)
- Moderation und Vermittlung zwischen Unternehmen und Gläubigern oder sonstigen Fördermittelgebern
- Unterstützung bei der Beantragung in Frage kommender öffentlicher Programme wie
-> Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)
-> Programm "Kredienbewältigung und Neustart" (KUNST)
Grundsätzlich steht das Beratungsangebot kostenlos allen sächsischen Unternehmen offen.
Verfahrensablauf: 1. telefonische Terminvereinbarung in der SAB; 2. ggf. Unterlagen zusammentragen; 3. im Gespräch Strategie festlegen; 4. ggf. gemeinsamer Termin mit Hausbank/Beratern; 5. ggf. Antrag auf finanzielle Hilfen
ja
Zugang zu zeitlich nahe liegender Unterstützung für Unternehmen aller Branchen in Schwierigkeiten.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/beratungszentrum-konsolidierung-bzk-
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Standort in Sachsen.
Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages bzw. maximal 2,5 Mio. EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Zusätzlich können Kosten für Gründercoaching bis 500 EUR übernommen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich
ja
Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft/
Sachsen
- Gemeinden, Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung, die sich auf dem sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bzw. des Mitteldeutschen Reviers befinden = Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden und Unternehmen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig und ihre Unternehmen
- Zusätzlich antragsberechtigt: sonstige öffentliche und private Träger im Fördergebiet, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz sowie
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Zuwendung mindestens 25.000 TEUR
Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:
- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)
- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)
- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse
Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.
Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag
Für Projektträger kommunaler Maßnahmen:
- Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) über den Abschluss des Vorverfahrens.
- SAS berät bei der Weiterentwicklung der Projekte.
Für Projektträger von Landesmaßnahmen:
Projektträger, die das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, melden sich vor Antragstellung telefonisch bei den Kundenberaterinnen der SAB.
Ab Eingang Ihres Förderantrages übernimmt die SAB die weiterführende Antragsprüfung.
Förderergänzungsdarlehen:
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungs- bzw. Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Nähere Informationen und Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung
nein
Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/investitionsgesetz-kohleregionen#tab_program_examples
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) abhängig. Darüber hinaus kann für Betriebe mit Tarifbindung in C-Fördergebieten in Grenzregionen ein Bonus i.H.v. 10 % Anwendung finden.
- Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).
- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
- Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammenstellen
- Förderantrag über das Förderportal erstellen
- Förderantrag ausdrucken und rechtsverbindlich unterschreiben
- Förderantrag im Förderportal unter „Vorhaben“ > „Aufgaben“ > „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ hochladen
- Nach Registrierung des Antrags Erhalt einer Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer
nein
Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Sachsen werden anteilig mit einer individuellen Höhe bezuschusst
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
