Förderwegweiser
Antragsteller in diesem Programm können sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen sein.
KMU der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststätten sowie Gartenbau.
Verbürgt werden können alle Kreditarten und Vorhaben wie im Standardprogramm.
Lediglich Konsolidierungsmaßnahmen und Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten sind in diesem Programm ausgeschlossen.
- Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe
- Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen
- Deckung des Betriebsmittelbedarfs
- Kontokorrent- und Avalkredite.
Die Antragstellung bei BoB soll unser Standardprogramm ergänzen - beschränkt ist die Antragstellung auf einen zu verbürgenden Kreditbedarf von mind. 25.000 EUR; die Obergrenze ist identisch mit der des Standardprogramms.
Dabei darf die Bürgschaftsquote 80 %, bei Betriebsmittelfinanzierungen 80 %, des Kreditbetrages nicht übersteigen.
Antrag an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH.
nein
Das Programm Bürgschaft ohne Bank (BoB) bietet Unternehmern die Möglichkeit direkt bei uns eine Bürgschaft zu beantragen und sich anschließend mit unserer Bürgschaftszusage bei seiner Hausbank um den benötigten Kredit zu bemühen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://www.bb-bayern.de/buergschaft-ohne-bank/
Bayern
Natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern).
- Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizwerken (z. B. Hackschnitzelheizungen, Pelletheizungen) mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW.
- Zugehörige energieeffiziente Wärmenetze (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen); Voraussetzung ist, dass das Wärmenetz im Zusammenhang mit einer Neuinvestition in ein Biomasseheizwerk steht, für das nach BioWärme Bayern erfolgreich eine Förderung beantragt wird.
Die Förderung erfolgt als Zuwendung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Projektförderung) als Anteilfinanzierung.
Die Zuwendung beträgt
- höchstens 20 %
- bei mittleren Unternehmen höchstens 25 % und
- bei kleinen Unternehmen höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen der Förderbetrag von 5.000 € nicht erreicht wird (Bagatellgrenze).
Die Förderobergrenze für Biomasseheizwerke beträgt 350.000 €. Die Förderobergrenze für zugehörige Wärmenetze beträgt 100.000 €. Werden Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze gefördert, so beträgt die Förderobergrenze insgesamt 450.000 €.
Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.
nein
Mit diesem Förderprogramm wird die Errichtung und Nutzung von Wärmenetzen in Bayern finanziert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoff
- https://www.tfz.bayern.de/foerderung/biomasseheizwerke/index.php
Bayern
30.12.2027
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) oder Anteilsfinanzierung gewährt.
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.
nein
Zur Verbesserung des ÖPNV werden infrastrukturelle Maßnahmen gefördert.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständiger Regierungsbezirk
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/168417132589?localize=false
Baden-Württemberg Bayern
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.
Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
nein
Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://interreg-danube.eu
Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Nordwesteuropa" haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen (die Region Leine-Weser), Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg und Teile der Niederlande und Frankreichs.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
nein
Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von einem Nebeneinander zahlreicher Metropolregionen und Großstädte sowie ländlich geprägter, wirtschaftsschwächerer Regionen. Die Hauptherausforderungen dieses Raums sind Klimaneutralität, Ressourcenschutz sowie ökonomische Resilienz durch vor Ort ansässige Innovationstreiber. Daneben spielen auch soziale Themen, wie der Zugang zu Arbeitsmärkten, Gesundheit und Kultur eine große Rolle.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.nweurope.eu
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
ja
Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.interreg-central.eu
Baden-Württemberg
29.06.2027
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.
- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.
- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.
ja
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html
Baden-Württemberg
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).
Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.
Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).
ja
Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/bbbw-l-bank-kombi-bürgschaft50/
Baden-Württemberg
30.12.2028
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.
z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Pro Antragsteller können max. 250 Ladepunkte bezuschusst werden.
Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der L-Bank möglich.
nein
Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen
- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html