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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen werden gefördert:

 

- Kommunale Unternehmen‍‌

- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts‍‌

- Gemeinnützige Antragsteller

- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften)

Was wird gefördert?

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördern wir Investitionen und Betriebs­mittel für die kommunale Infra­struktur sowie gemein­nützige Unter­nehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kredit­betrag pro Vorhaben.

Beispiele

- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur

-Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderten­einrichtungen

- Verkehrsinfrastruktur

- Informations- und Kommunikations­infrastruktur (insbesondere Breitband)

- Betriebsmittel

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Aus­stat­tung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Bewerbungsverfahren

Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/148
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Kommunen oder Verbände bei Investitionen in die kommunale oder soziale Infrastruktur. Es bestehen Möglichkeiten zur Förderung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes und des Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind

- kommunale Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Zweckverbände, die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen werden Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infra­struktur unterstützt. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller – in folgenden Bereichen:

Beispiele

- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

- Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft

- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft

- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus

- Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen

- Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

- Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular für Direktkredit (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe in Berlin zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem "IKK – Investitionskredit Kommunen" erhalten Kommunen bundesweit eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für kommunale und soziale Infrastruktur durch einen Direktkredit von der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung  

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO führt die bisherige „KMU-Patentaktion“ des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geförderten Programms SIGNO fort. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet in Verbindung mit der Orientierung auf zusätzliche Optionen auf Gebieten der Entwicklung und Anwendung von Normen und Standards.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.10.2027

Für wen?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung.

 

Gefördert werden im Bereich der Patentierung im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“:

 

- in Modul 1 der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie

- in Modul 2 eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.

 

Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung:

 

- im Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowie

- im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen.

 

Im Bereich der Normung und Standardisierung werden folgende weiteren Leistungspakete gefördert:

 

- Normungsrecherchen sowie Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements,

- Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich.

 

Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:

 

bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

in Modul 1 bis zu EUR 10.000,

in Modul 2 bis zu EUR 6.000.

Ihr Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

 

Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“:

 

bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

bis zu EUR 45.000 in Form einer De-minimis-Beihilfe.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal EUR 25.000,

Normungsrecherchen und Normenmanagement: maximal EUR 5.000,

Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: maximal EUR 10.000.

Für die Teilnahme an Gremiensitzungen erhalten Sie Personalkostenpauschalen:

- nationale Gremiensitzungen: EUR 1.000 (in Präsenz), EUR 500,00 (virtuell),

- europäische Gremiensitzungen: EUR 1.500 (in Präsenz), EUR 750,00 (virtuell),

- internationale Gremiensitzungen EUR 2.000 (in Präsenz), EUR 1.000 (virtuell).

 

Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“:

 

für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent, für KMU bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,

für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

und maximal EUR 200.000 je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Bewerbungsverfahren

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“

(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen

 

Einreichungsfristen:

- Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Oktober 2027

- Förderschwerpunkt Normung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027

- Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen  
ERP-Förderkredit KMU  

Mit dem ERP-Förderkredit können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Finanzierung sichern oder einen Neustart realisieren.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Es werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahres­umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanz­summe gefördert – einschließlich:

- Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

- Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb

 

Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme (366) beantragen.

Was wird gefördert?

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensgründung, -nachfolge, - beteiligung

Beispiele

Anschaffungen (Investitionen)

- Anlagen und Maschinen

- Grundstücke und Gebäude

- Baukosten

- Einrichtungs­gegenstände

- Firmenfahrzeuge

- Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

- Software

 

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Liquide Mittel

- Personalkosten

- Mieten

- Marketingkosten

- Beratungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

- Ohne Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

- Mit Risikoübernahme: Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Über­nahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebs­mittel und Material- und Warenlager, 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt

 

Mindest­laufzeit von zwei Jahren

Bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Bewerbungsverfahren

Erstellung des Antrages mit einer Bank des Vertrauens

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden bei Investitionen, laufenden Kosten, dem Material- und Warenlager sowie der Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung mit einem Kredit von max. 25 Mio. Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299)  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude zu finanzieren, die durch effiziente Energieverwendung und nachhaltige Baustandards gekennzeichnet sind. Dies soll zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- Privatpersonen

- Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige

- Unternehmen und kommunale Unternehmen

- alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften

- Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

- soziale Organisationen und Vereine

- Unternehmen und Einrichtungen mit mehr­heitlicher Beteiligung eines Bundes­landes, wenn mit der geför­derten Maß­nahme kommunale Auf­gaben wahrgenommen werden.

Was wird gefördert?

Es werden zwei Stufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude und klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG

 

- Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Nichtwohngebäude erfüllen.

 

- Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.

 

 

Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) finden Sie im Informationsportal des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" unter www.qng.info.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

 

Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben für Standardbauten und bis zu 15 Millionen Euro für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der den Kredit beantragt und die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt. Diese Finanzierungspartner leiten die Anträge an die KfW Bankengruppe weiter, die dann die Förderung bearbeitet und entscheidet.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" fördert den Bau und Erwerb von Nichtwohngebäuden, die durch energieeffiziente und nachhaltige Bauprinzipien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es bietet finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, um die Realisierung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Gebäuden zu erleichtern.

Weitere Informationen  
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den effektiven und technologieneutralen Ausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, um flächendeckende, zukunftsfähige und konvergente Gigabitnetze zu realisieren, die auch den künftigen Anforderungen gerecht werden. Es betont die Bedeutung einer starken digitalen Infrastruktur für verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Was wird gefördert?

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

 

Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation

Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs

Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen

Juristische/technische Beratung

Art und Höhe der Zuwendung

Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro

Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro

Landkreise: bis zu 200.000 Euro

Förderquote: 100 Prozent

Bewerbungsverfahren

Alle Schritte zur Antragstellung können über eine durch die Bewilligungsbehörde bereitgestellte

Onlineplattform erfolgen. Informationen zur Antragstellung und den Verfahrensschritten sind

dem Leitfaden zur Gigabitförderung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

 

projekttraeger-breitband.de/login

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Weitere Informationen  
Messeprogramm Young Innovators  

Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die

- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,

- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen

- und jünger als zehn Jahre alt sind.

 

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.

Art und Höhe der Zuwendung

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines/r Aussteller:in sind die vom/von der Messeveranstalter:in in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Ausstellerin und Messe.

Bewerbungsverfahren

Aussteller:innen melden sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Weitere Informationen  
Berufsbildung ohne Grenzen  

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum

- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland

- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte

- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.

 

Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.

 

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen. Weitere Erläuterungen finden sich in den „Erläuterungen und Hinweisen zur Richtlinie“. Bewilligungsanträge (siehe Formulare) sind beim BAFA zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.

Weitere Informationen  
Digiscouts  

Das Interesse von Jugendlichen an der Digitalisierung soll in diesem Projekt genutzt werden, um den Ausbildungsbetrieb digital voranzubringen und die Ausbildung für Jugendliche interessanter und attraktiver zu gestalten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Digiscouts-Projektbetrieb kann jedes Unternehmen werden, das ausbildet und nicht mehr als 500 Beschäftigte hat. Sowohl die Branche als auch die Ausbildungsberufe spielen keine Rolle. Das Unternehmen sollte in einer der Regionen angesiedelt sein, um in den vollen Genuss der Unterstützung zu kommen.

Was wird gefördert?

Unternehmen profitieren unmittelbar von dem Digitalisierungsprojekt, das Ihre Azubis umsetzen.

Der Betrieb und die Azubis werden über die gesamte Projektlaufzeit professionell begleitet.

Die Azubis gewinnen soziale und digitale Kompetenzen hinzu.

Auf dem webbasierten Projektmanagement-Tool DS2 stehen Qualifizierungsbausteine zur Verfügung, mit denen Azubis aber auch andere im Unternehmen ihr Wissen rund um die Digitalisierung erweitern können, beispielsweise zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.

Im Austausch mit anderen Digiscouts®-Betrieben lernen Sie deren Lösungsansätze kennen.

Das Unternehmen wird insgesamt fitter für die digitale Zukunft.

Art und Höhe der Zuwendung

Digiscouts-Betrieb, Ausbildende und Azubis werden von erfahrenen Coaches begleitet, vor allem bei der eigentlichen Arbeit im Unternehmen. Mehrere Betriebe mit Azubiprojekten in einer Region tauschen sich untereinander aus und lernen so zusätzlich voneinander. Die Azubiprojekte werden am Ende ausgezeichnet, alle Beteiligten erhalten eine Teilnahmeurkunde.

Bewerbungsverfahren

Eine Anmeldung zum Projekt ist nach der Informationsveranstaltung, über das webbasiertes Projektmanagement-Tool DS2, möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Ausbildung soll anhand von Digiscouts attraktiver und interessanter gemacht werden. Zudem profitieren Unternehmen von den umgesetzten Digitalisierungsprojekten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : RKW-Kompetenzzentrum
  • https://www.digiscouts.de/
 
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung  

Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung dient der Finanzierung von Innovations und Digitalisierungsvorhaben.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projekt­gesellschaften, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden.

- Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus­ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Was wird gefördert?

Innovationsvorhaben

 

Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienst­leistungen zu entwickeln. Darunter fallen z.B. Vorhaben / innovations­bezogene Ausgaben im Zusammen­hang mit

 

Digitalisierungsvorhaben

 

Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digital­isierung eines Unter­nehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungs­konzept des Unternehmens hervorgehen.

Beispiele

Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienst­leistungen zu entwickeln. Darunter fallen z.B. Vorhaben / innovations­bezogene Ausgaben im Zusammen­hang mit

 

Weiterbildung, Marketing, Design, Konstruktion, etc.

dem Erwerb von externem Wissen und gewerblichen Schutzrechten,

dem Aufbau neuer Marken,

der Markteinführung,

der Erschließung neuer Kundengruppen,

Produktions-/ Vertriebsvorbereitung sowie

IT-Software zur Steuerung von Geschäftsprozessen.

 

Als Digitalisierungs­vorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Ver­besserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maß­nahmen zum Aus­bau von firmen­spezifischem Wissen im Zusammen­hang mit digitalen An­wendungen. Darunter fallen z.B. Vor­haben / digitalisierungs­bezogene Ausgaben im Zusammen­hang mit

 

der digitalen Transformation des Geschäftsmodells,

der Automatisierung in der Produktion (Industrie 4.0),

der Programmierung / Einführung neuer Software, z.B. Unternehmens­software, Software in der Fertigungs­steuerung, Social Media, Daten­analyse­tools,

der Anschaffung von neuartiger / deutlich verbesserter Hardware,

Cloud-Computing,

der Entwicklung eines neuen Konzeptes für Marketing oder Vertrieb über das Internet,

der Einführung neuer IT-Sicherheitskonzepte und -anwendungen sowie

IT-Weiterbildung und IT-Beratung (intern / extern).

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­übernahme,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Optional können teil­nehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/290
 
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