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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

614 Treffer:
ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand  

Die ILB bietet für mittelständische Unternehmen ein Darlehensprogramm zur anteiligen Mitfinanzierung von Investitionen an. Im Einzelfall können auch große Unternehmen im Rahmen dieses Programms finanziert werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise

- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie

- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.

 

Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.

 

Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.

Was wird gefördert?

Ein Darlehen aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise

- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder

- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.

 

Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/ -aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.

Beispiele

Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:

- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,

- Leasing/Forfaitierung,

- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit oder

- Avalkredit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und die ILB sichert Ihr Vorhaben mit einem Aval ("offene Risikounterbeteiligung") in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab.

 

ILB-Darlehensanteil

- Minimum: in der Regel 1 Mio. EUR

- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" können formlos durch die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg. Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.

Weitere Informationen  
Markterschließungsrichtlinie 2022  

Unterstützung von Verbänden und Branchennetzwerken bei der Erschließung neuer Märkte.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Wirtschaftsnahe nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:

- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird jährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie für das Folgejahr bestätigt und veröffentlicht.

- Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten oder Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg.

- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland, die die Vermittlung und Anbahnung von bedarfsorientierten, individuellen und konkreten Unternehmensgesprächen (B2B) zwischen brandenburgischen kleinen und mittleren Unternehmen und ausländischen Unternehmen zum Ziel haben.

- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland zur Motivation und Unterstützung von internationalen Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen.

 

Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 EUR, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 EUR.

 

Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 % der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile.

Weitere Informationen  
Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024  

Das Förderprogramm zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes dient der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Landesamt für Umwelt (LfU), Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks

Was wird gefördert?

- Teil I: Erstellung und Fortschreibung von Managementplanungen für FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete inkl. Grundlegender Maßnahmenplanungen, weiteren Natura 2000-Managementplänen für Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Verantwortung hat; Planungen zur Entwicklung von Großschutzgebieten; Monitoringkonzepte, Umsetzungsplanungen von Schutzmaßnahmen für Arten und Lebensräume; wissenschaftliche Studien zum Gebietsmanagement und zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse

- Teil II: Vorhaben für Lebensräume und sonstig Biotope mit besonderer Bedeutung; Artenschutzvorhaben; Neuanlage und Nachpflanzung von Streuobstbeständen, Vorarbeiten als Voraussetzung einer Durchführung; naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen

- Teil III: Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs

- Teil IV: Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung von Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

Art und Höhe der Zuwendung

Je nach Finanzierungsschwerpunkt, Antragsteller und Vorhabensausgestaltung können unterschiedliche Finanzierungen gewährt werden:

- Finanzierungen in Höhe von 100 % oder

- Finanzierungen in Höhe von 50 %

- Pauschalfinanzierung für Streuobstbestände

Bewerbungsverfahren

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP) beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm wird die Umsetzung von Vorhaben zugunsten der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützt.

Weitere Informationen  
Mezzaninefinanzierung  

Mit der Mezzaninfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels Nachrangdarlehen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- Finanzierungsinstrument: Nachrangdarlehen

- Finanzierungsanteil: bis zu 100 %

- Darlehensmindest-/-höchstbetrag: ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.

Weitere Informationen  
ProFIT Brandenburg 2023  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg:

 

• Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Nicht-KMU (Großunternehmen).

 

• Forschungseinrichtungen: Nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg.

 

• Großunternehmen: Nur im Verbund mit mindestens einem KMU und optional einer Forschungseinrichtung

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

- Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung

- Markteinführungsvorhaben

- Durchführbarkeitsstudien

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:

- projektbezogene Personalausgaben

- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen

- projektbezogene Materialausgaben

- sonstige projektbezogene Einzelausgaben

- indirekte Ausgaben für industrielle Forschung

 

Bei Durchführbarkeitsstudien:

- Aufträge an Dritte

 

Bei Markteinführungsvorhaben:

- projektbezogene Personalausgaben

- Sonstige Einzelausgaben Markt

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt als Kombination aus Zuschuss (nicht rückzahlbar) und zinsverbilligtem Darlehen.

 

Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

- Phase der industriellen Forschung: 80 %

- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %

- Durchführbarkeitsstudien: 50 %

 

Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

 

Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.

 

Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.

Weitere Informationen  
Unternehmensnachfolge 2022  

Mit dem Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) unterstützt die ILB mittels Zuwendungen die Förderung der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen sowie von Nachfolgeinteressierten.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Das MWAEK-Förderprogramm Unternehmensnachfolge unterstützt Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern von KMU, die 55 Jahre alt oder älter sind sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten. Die vertiefte Sensibilisierung steht darüber hinaus allen Altersgruppen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolgeplanung zur Verfügung.

Art und Höhe der Zuwendung

Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge wird als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gegenstand der Förderung sind sowohl Sensibilisierungsmaßnahmen von potentiellen Nachfolgeinteressierten als auch Sensibilisierungsmaßnahmen von Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen, die dazu beitragen, dass diese ihre eigene Situation frühzeitig erfassen und die individuell zugeschnittenen Handlungsfelder darstellen können.

Weitere Informationen  
Horizon Europe 2021-2027  

Das EU-Programm Horizon Europe in der Förderperiode 2021-2027 ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Ziel des Programms ist es, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. In 2021-2027 sollen, wichtige Themen wie Gesundheit, Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft, Zivile Sicherheit für die Gesellschaft, Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt, Klima, Energie und Mobilität, Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen sowie Landwirtschaft und Umwelt im Mittelpunkt stehen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Säule „Globale Herausforderungen und europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ (Säule 2) unterstützt die Forschung im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen und stärkt die technologischen und industriellen Kapazitäten durch Cluster. Sie umfasst auch Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischer Unterstützung unterstützt.

 

Im touristischen Bereich:

Cluster 2 „Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft“ wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten anbieten, um die Ziele und Prioritäten der EU zu erreichen.

 

- Stärkung der demokratischen Regierungsführung und der Bürgerbeteiligung

- Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

- Bewältigung vielfältiger sozialer, wirtschaftlicher, technologischer und kultureller Veränderungen

 

Die Entwicklung neuer Ansätze, Konzepte und Verfahren für einen nachhaltigen, zugänglichen und inklusiven Kulturtourismus gehört zu den im Rahmen dieses Clusters vorgesehenen Forschungstätigkeiten. Diese Forschungsmöglichkeiten zum Kulturtourismus werden die Forschungsmöglichkeiten des vorangegangenen Rahmenprogramms „Horizont 2020“ fortsetzen und weiterentwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Grundlage von Aufrufen der europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die bei einer Ausschreibung zum Tragen kommen können. Welches Antragsverfahren bei einer Ausschreibung angewendet wird, ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Horizon Europe 2021-2027 zielt darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : EU-Büro des BMBF; DLR Projektträger; Exekutivagentur für die Forschung (REA); Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission
  • https://www.horizont-europa.de/
 
Erasmus+ 2021-2027  

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports in Europa. Sie bietet den Europäern die Möglichkeit, im Ausland zu studieren, auszubilden und Erfahrungen zu sammeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.

 

Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.

Was wird gefördert?

Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.

 

Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.

 

Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.

Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

Weitere Informationen  
InvestEU 2021-2027  

InvestEU ist ein Investitionsprogramm, das mehrere Finanzierungsinstrumente der EU für interne Politikbereiche unter einem Dach vereint. Es handelt sich um ein Programm zur Unterstützung tragfähiger Investitionen, die der EU bei der Erholung von der Wirtschaftskrise mit langfristigen Finanzmitteln helfen werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

- Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.

 

- Nachhaltige Infrastruktur

- Forschung, Innovation und Digitalisierung

- KMU

- Soziale Investitionen und Kompetenzen

 

In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.

Weitere Informationen  
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027  

Der Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges Finanzinstrument für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die Förderung von Arbeitsplätzen und Kompetenzen und die Schaffung einer gerechten und sozial inklusiven Gesellschaft. Sie stellt den EU-Ländern dringend benötigte Ressourcen für die Erholung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften nach der Coronavirus-Krise bereit. Er besitzt ein Budget von über 99 Milliarden EUR für die Förderperiode 2021-2027.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ESF+ entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Im touristischen Bereich:

 

- Unterstützung junger Menschen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind - ESF+-Mittel werden diesen jungen Menschen helfen, eine Qualifikation und einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern.

 

- Umschulung und Höherqualifizierung von Menschen für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft.

 

- Transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der sozialen Innovation in der gesamten EU.

 

- Direkte Unterstützung für soziale Innovation durch den Aktionsbereich Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).

 

- Begleitung des ökologischen und digitalen Wandels

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ESF+ und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der neue Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges EU-Instrument für Investitionen in die Menschen der EU - zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, zum Aufbau von Sozialschutz und zur Entwicklung qualifizierter und widerstandsfähiger Arbeitskräfte, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.

Weitere Informationen  
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