Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland  

Wenn ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigt und dort ein politischer Krisenfall eintritt, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern.

 

Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das

- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,

- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und

- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.

 

Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

- Beteiligungen,

- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),

- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder

- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.

 

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.

Beispiele

Folgende politische Risiken werden abgedeckt:

- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),

- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),

- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),

- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie

- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).

 

Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.

 

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Auf Antrag kann sie auch mehrfach um jeweils bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de

Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.

 

Über Anträge auf Übernahme einer Garantie entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- freiberuflich Tätige

- Kommunen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

 

Förderfähige Kosten sind:

a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-

titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)

b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.

Beispiel:

- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt digital über das elektronische Antragsformular der BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
Mittelstand Digital - Zentrum für Tourismus  

Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei den Themen digitale Transformation und Nachhaltigkeit.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche

Was wird gefördert?

Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.

Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.

Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsleistung, Wissensvermittlung

Bewerbungsverfahren

Geschäftsstelle

Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus

Technische Universität Berlin

Hardenbergstr. 16-18

10623 Berlin

E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de

Tel.: +49 30 314 70095

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.

Weitere Informationen  
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)  

Planungs- und Entscheidungsprozesse für eine Investitionsentscheidung können einen Zuschuss erhalten

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind (bei gegebener Rechtsfähigkeit):

– KMU und freiberuflich Tätige

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise)

– kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein;

– gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen

– soziale und gesundheitliche Einrichtungen

– Kultureinrichtungen

Was wird gefördert?

- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247

- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

- Contracting-Orientierungsberatung

 

Die verschiedenen Arten der Energieberatung können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Eine erneute Förderung für denselben Antragsteller und Beratungsgegenstand ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer vorherigen Förderung möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul können folgende Zuschüsse erhalten werden:

 

Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:

- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000

- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 600

 

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:

- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 4.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab

 

Contracting-Orientierungsberatung:

- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.500

- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim BAFA über das Online-Portal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und so Effizienzpotentiale optimal auszuschöpfen

Weitere Informationen  
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm- ThüBaFF  

Mit dem ThüBaFF unterstützt das Land Thüringen kleine und mittlere Unternehmen bei der barrierefreien Umgestaltung ihrer Geschäftsräume.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Handwerksbetriebe

- Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister u. v. m.

Was wird gefördert?

- Umbauten für barrierefreien Zugang (z. B. Rampen, Türverbreiterung, automatische Türsysteme)

- Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen (z. B. Leitsysteme, kontrastreiche Beschriftung)

- Barrierefreie Sanitäreinrichtungen

- Technische Lösungen für hör- oder sehbeeinträchtigte Menschen (z. B. induktive Höranlagen, visuelle Informationssysteme)

Beispiele

- Herstellung/Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit (z.B. Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude)

- Herstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum/Verkehrsraum (z.B. Wege, Plätze, auch barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege)

- Herstellung/Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (z.B. Internet- und Intranetseiten, Applikationen und sonstige Softwarelösungen)

- öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprache, Tastmodelle)

- Beschaffung oder/und den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

- Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird den Zuwendungsempfängern im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent, im Falle von Gebietskörperschaften in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Zuwendung darf den Betrag von 110.000 Euro nicht übersteigen. Im Falle antragstellender natürlicher Personen darf die Zuwendung den Betrag von 11.000 Euro nicht übersteigen, sofern das Vorhaben keinen unternehmerischen Zwecken dient.

Bewerbungsverfahren

Die Förderanträge müssen auf amtlichem Formular vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Gesamtfinanzierungsplan sowie eine Beschreibung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Indikatoren sowie ggf. weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zielerreichbarkeit (z.B. Barrierefreiheitskonzept, Planungsunterlagen bei baulichen Vorhaben) beizulegen. Der zuständige kommunale Behindertenbeauftragte hat eine Stellungnahme (ggf. unter Einbeziehung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit beim TLMB) abzugeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt Investitionsvorhaben zur Herstellung bzw. Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit sowie zur Anpassung der Ausstattung an die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf.

Weitere Informationen  
Regionale Kooperationen SH  

Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2029

Für wen?

Begünstigte der Zuwendung sind

- Gemeinden und Kreise

- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)

Was wird gefördert?

- Integrierte regionale Entwicklungskonzepte

- Regionalmanagement

- Regionalbudget

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.

 

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninbeteiligungen Saarland  

Kapital für kleine und junge Unternehmen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Anträge können kleine* und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen stellen.

 

Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Genau wie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen zählen diese zu den Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

 

* gemäß KU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmitelfinanzierungen

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Maximal € 50 000,00

 

Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00, wobei die anfängliche Förderung auf € 75.000,00 begrenzt ist.

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

 

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit max. 50.000 Euro im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals unterstützt

Weitere Informationen  
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) unterstützt mit dem Umweltinnovationsprogramm Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- sonstige juristische Personen des privaten Rechts

- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:

 

- Abwasserbehandlung

- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung

- Circular Economy

- Bodenschutz

- Luftreinhaltung und Klimaschutz

- Minderung von Lärm und Erschütterungen

- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz

 

Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.

Beispiele

Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

 

Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.

 

Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

 

Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.

Weitere Informationen  
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)  

Wenn Sie mit einem Projekt den ökologisch nachhaltigen Strukturwandel in den deutschen Braunkohleregionen voranbringen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Fördergebiet

Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,

- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,

- Unternehmen,

- Stiftungen, Vereine und Verbände,

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie

- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie

- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte

- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie

- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und

- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von kommunalen Modellvorhaben nach dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele und dem Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Weitere Informationen  
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.International GmbH
 
Suchergebnisse 341 bis 350 von 437