Förderwegweiser
Baden-Württemberg
30.06.2027
Pre-Seed-Empfänger sind junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts,
die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen (Start-ups),
die in der Betreuungsphase mit dem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell entwickeln und Waren und Dienst-
leistungen zur Marktreife und damit einhergehend das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife bringen wollen,
die grundsätzlich noch nicht von Dritten mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (beispielsweise Wandeldarlehen) in einem größeren Umfang finanziert wurden (das heißt, die Gesamtfinanzierungssumme im Rahmen von BW Pre-Seed sollte nicht geringer sein als die bisherige Ausstattung mit Eigenkapital durch Dritte),
bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU-Kom-
mission gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2) handelt, und die nicht börsen-
notiert sind,
die ins Handelsregister eingetragen sind und deren Eintragung höchstens fünf Jahre zurückliegt,
die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, und
die kein anderes Unternehmen übernommen haben beziehungsweise nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind
Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner) mit Investitionsort in Baden-Württemberg.
Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).
Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und maximal 320.000 €. In Ausnahmenfällen, wenn das Vorhaben mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann die Gesamtfinanzierungssumme auch bis zu 640.000 € betragen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter folgendem Link:
eingeschränkt
Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank; Start-up BW Pre-Seed Partner
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/start-up-bw-pre-seed.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen.
- Innovationsgutschein BW:
für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für
umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind,
innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Ferti-
gungsreife auszugestalten.
- Innovationsgutschein Hightech BW:
für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsori-
entierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der
Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder
Dienstleistungen.
- Innovationsgutschein Start-up BW:
Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs)
zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders an-
spruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft:
➢ Digitalisierung
➢ Green Economy
➢ Life Science
➢ Social Innovation
➢ GovTech
Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die
Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge auf einen Innovationsgutschein können fortlaufend online unter
www.l-bank.de/innovationsgutschein eingereicht werden.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank, Staatsbank Baden-Württemberg
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Baden-Württemberg
Alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.
- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.
Wie wird gefördert?
- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.
- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.
nein
Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : abhängig von der eigenen Branche; für Gastronomie und Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/beratungen-fuer-den-mittelstand/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die in Baden-Württemberg investieren.
(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei
- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen
- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen
- Kooperationen
- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen
- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen
- Kooperationen
- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-expansionunternehmenssicherung/
Baden-Württemberg
Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.
Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.
Laufzeit: 10 Jahre
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
ja
Die MBG Baden-Württemberg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-existenzgrundung-und-festigung/
Baden-Württemberg
Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren.
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Laufzeit: 7 Jahre/ 10 Jahre
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-innovation/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg Betriebsübernehmer*innen sowie aktive Beteiligungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach der EU-Definition als KMU gelten, im Rahmen von Management-Buy-Ins oder Management-Buy-Outs.
Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis max. 1,5 Mio. EUR, davon max. 750 TEUR mit besonders geförderten Konditionen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung von 1,0 % des Beteiligungsbetrags.
Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-nachfolge/
Baden-Württemberg
30.06.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.
- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.
- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.
ja
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind:
Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Förderung Infrastruktur und Konzepte:
- Infrastrukturförderung nach LGVFG
- Konzeptförderung
- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen
- Mobilitätssäule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen
Mittel für Fachpersonal
Förderung Mobilitätsmanagement:
- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement
- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung
Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):
- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN
Weitere Förderprogramme
- Fahrradmitnahme im Bus
- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.
Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Bei Aufnahme des Vorhabens in das Programm wird dann ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt.
nein
Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/rad-und-fussverkehr/
Bayern
Der ScaleUp-Fonds Bayern steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.
Die Beteiligungen dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss zu weiteren Wachstumsschritten des Beteiligungsnehmers beitragen und insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:
- (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte/Verfahren (einschließlich technischer Dienstleistungen) zur Verbreiterung Ihres Produkt- und Leistungsangebots,
- Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
- weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exit-Strategien.
a) Die Beteiligung des ScaleUp-Fonds Bayern beträgt in der Regel zwischen 10,0 Mio. Euro und 25,0 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.
b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen, die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den Beteiligungsnehmer ausgereicht
wurden, angerechnet.
Der Beteiligungsantrag beim ScaleUp-Fonds Bayern muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Beteiligungsnehmer und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.
nein
ScaleUps sind wichtig für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bayern. Sie müssen auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Ideen zu verwirklichen, mit innovativen Produkten am Markt zu wachsen und international erfolgreich zu werden.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/beteiligungskapital-scale-up-fonds-bayern.html
