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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Start-up BW Pre-Seed  

Das Land Baden-Württemberg fördert über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus junge Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung, insbesondere in Reaktion auf zurückhaltende Investitionen privater Investoren und VC-Gesellschaften in dieser risikoreichen Phase.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Pre-Seed-Empfänger sind junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts,

die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen (Start-ups),

 

die in der Betreuungsphase mit dem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell entwickeln und Waren und Dienst-

leistungen zur Marktreife und damit einhergehend das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife bringen wollen,

 

die grundsätzlich noch nicht von Dritten mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (beispielsweise Wandeldarlehen) in einem größeren Umfang finanziert wurden (das heißt, die Gesamtfinanzierungssumme im Rahmen von BW Pre-Seed sollte nicht geringer sein als die bisherige Ausstattung mit Eigenkapital durch Dritte),

 

bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU-Kom-

mission gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2) handelt, und die nicht börsen-

notiert sind,

 

die ins Handelsregister eingetragen sind und deren Eintragung höchstens fünf Jahre zurückliegt,

 

die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,

 

die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, und

 

die kein anderes Unternehmen übernommen haben beziehungsweise nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner) mit Investitionsort in Baden-Württemberg.

Beispiele

Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und maximal 320.000 €. In Ausnahmenfällen, wenn das Vorhaben mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann die Gesamtfinanzierungssumme auch bis zu 640.000 € betragen.

Bewerbungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter folgendem Link:

www.startupbw.de/fileadmin/user_upload/11_Finance/Bilder/SUBW_PreSeed_Infografik_01-2023_1315x930px.png

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen  
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW:

für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für

umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind,

innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Ferti-

gungsreife auszugestalten.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW:

für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsori-

entierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der

Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder

Dienstleistungen.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW:

Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs)

zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und

Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders an-

spruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft:

➢ Digitalisierung

➢ Green Economy

➢ Life Science

➢ Social Innovation

➢ GovTech

Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die

Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

 

- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf einen Innovationsgutschein können fortlaufend online unter

www.l-bank.de/innovationsgutschein eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
Beratungen für den Mittelstand  

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.

- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

 

Wie wird gefördert?

- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.

- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.

Bewerbungsverfahren

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg

 

Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.

Weitere Informationen  
Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

- Kooperationen

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

- Umstellungen bei Strukturwandel

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Beispiele

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

 

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

 

- Kooperationen

 

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

 

- Umstellungen bei Strukturwandel

 

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Existenzgründung und -festigung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer sowie junge Unternehmen durch die Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung und -festigung stehenden Kosten sowie des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.

Laufzeit: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die MBG Baden-Württemberg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

- Investitionen für Prototypen

- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Laufzeit: 7 Jahre/ 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer durch Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme/tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg Betriebsübernehmer*innen sowie aktive Beteiligungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach der EU-Definition als KMU gelten, im Rahmen von Management-Buy-Ins oder Management-Buy-Outs.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis max. 1,5 Mio. EUR, davon max. 750 TEUR mit besonders geförderten Konditionen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung von 1,0 % des Beteiligungsbetrags.

Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.

Weitere Informationen  
Bürgschaftsprogramm der L-Bank  

Im Rahmen der Finanzierung entlastet die L-Bank das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Was wird gefördert?

- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.

- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.

- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

 

Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.

Weitere Informationen  
Fördermittel für Rad- und Fußverkehr  

Mit dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse

Was wird gefördert?

Förderung Infrastruktur und Konzepte:

- Infrastrukturförderung nach LGVFG

- Konzeptförderung

- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen

- Mobilitäts­säule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen

 

Mittel für Fachpersonal

 

Förderung Mobilitätsmanagement:

- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement

- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung

 

Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):

- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN

 

Weitere Förderprogramme

- Fahrradmitnahme im Bus

- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.

Bewerbungsverfahren

Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Bei Aufnahme des Vorhabens in das Programm wird dann ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.

Weitere Informationen  
ScaleUp-Fonds Bayern  

Mit diesem Fonds unterstützen wir bereits erfolgreich etablierte, stark expandierende Tech-Unternehmen, die sich in einer kapitalintensiven Phase befinden – die international wachsen oder den Exit realisieren wollen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der ScaleUp-Fonds Bayern steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss zu weiteren Wachstumsschritten des Beteiligungsnehmers beitragen und insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:

 

 

- (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte/Verfahren (einschließlich technischer Dienstleistungen) zur Verbreiterung Ihres Produkt- und Leistungsangebots,

- Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,

- weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exit-Strategien.

Art und Höhe der Zuwendung

a) Die Beteiligung des ScaleUp-Fonds Bayern beträgt in der Regel zwischen 10,0 Mio. Euro und 25,0 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.

b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen, die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den Beteiligungsnehmer ausgereicht

wurden, angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag beim ScaleUp-Fonds Bayern muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Beteiligungsnehmer und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

ScaleUps sind wichtig für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bayern. Sie müssen auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Ideen zu verwirklichen, mit innovativen Produkten am Markt zu wachsen und international erfolgreich zu werden.

Weitere Informationen  
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