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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
NRW.BANK.InvestZukunft  

Das Förderprogramm „NRW.BANK InvestZukunft“ unterstützt Unternehmen und Freiberufler in NRW bei nachhaltigen, innovativen Investitionen. Es finanziert Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Wasserstofftechnik, CO₂-Reduktion), Umweltschutzprojekte, Anlagen zur Ressourceneffizienz und Recycling (Circular Economy), energieeffiziente Technologien, klimafreundliche Mobilitätslösungen (z.B. E-Fahrzeuge), Digitalisierungsvorhaben und innovative Produktentwicklungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),

 

- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),

 

- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),

 

- Energie- und Ressourceneffizienz,

 

- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),

 

- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),

 

- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag: 10 Mio. Euro

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms

„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
Klimaschutz in bayerischen Kommunen  

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz (Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen) und/oder zur Klimaanpassung. Die Förderung soll dazu beitragen, Bayern bis spätestens 2040 zum ersten klimaneutralen Bundesland in Deutschland zu machen und unsere Heimat auch für künftige Generationen zu erhalten.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern erhalten, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

 

- die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,

- die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,

- die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,

- die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),

- die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,

- weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,

- die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,

- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

- bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)

- bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)

- bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.

 

Hinweis: Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

Weitere Informationen  
Förderung für nichtstaatliche Museen in Bayern  

Im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zur Unterstützung der nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes Mittel bereitgestellt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Zuwendungsanträge sind der Landesstelle vor dem 30. Juni des laufenden Jahres vorzulegen

Für wen?

Zu den nichtstaatlichen Museen, die von der Landesstelle betreut werden, zählen Einrichtungen, die von den Kommunen, also den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden, aber auch von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie etwa den Religionsgemeinschaften oder von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterhalten werden. Daneben spielen bei den nichtstaatlichen Museen auch privatrechtliche Formen der Trägerschaft eine wichtige Rolle: Hierzu zählen insbesondere die von Vereinen, von Stiftungen, von Firmen und Privatpersonen betriebenen Museen, sofern sie regelmäßig für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Was wird gefördert?

- Konzepte (z. B. Machbarkeitsstudien, Nutzungs- und Ausstellungskonzepte)

- Museumseinrichtung und Ausstellungsgestaltung (außer Sonder- und Wechselausstellungen)

- Schaffung geeigneter konservatorischer Bedingungen für die Präsentation und Verwahrung von

Museumsgut in Ausstellungs- und Depoträumen, z. B. durch die Planung von Maßnahmen der

Klimastabilisierung und des Lichtschutzes sowie zur Einrichtung von Depots (präventive

Konservierung)

- Konservierung und Restaurierung von Museumsgut (aktive Konservierung)

- Projekte im Bereich der Inventarisation und Dokumentation sowie der Digitalisierung

- Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung von Museumsbeständen, insbesondere zur

Provenienzforschung

- Didaktische Erschließung von Museumsbeständen (z. B. durch Infographik oder audiovisuelle

Medien)

- Transferierung von Architekturobjekten in wissenschaftlich geleitete Freilichtmuseen

- Museumspädagogische Projekte, u. a. Planung und Einrichtung von museumspädagogischen

Räumen

- Nachhaltige Projekte der Öffentlichkeitsarbeit

- Ergänzung und Abrundung bestehender Sammlungen durch Erwerb in begründeten Einzelfällen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt. Eine mehrjährige Förderung kommt ab einer Mindestfördersumme von 200 000 Euro bei zweijährigen Projekten bzw. von 300 000 Euro bei dreijährigen Projekten in Betracht; bei der Schaffung von befristeten Projektstellen sind Ausnahmen hiervon möglich.

Bewerbungsverfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind schriftlich bei der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern einzureichen. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Beschreibung des Projekts, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Terminplanung. Vor der Antragsstellung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referenten empfohlen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm für nichtstaatliche Museen in Bayern, das unterschiedlichste Museumsträger in ihrer vielfältigen Tätigkeit als Bewahrer und Aussteller von Kulturgut unterstützt.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden und technischen Anlagen führen.

Fördergebiet

Bayern vorrangig in EFRE-Schwerpunktgebieten

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz:

– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),

– Sanierung von Gebäuden,

– Neubau von Gebäuden.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung

der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur

Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 45 Prozent für

kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw.

20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare online an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital für Gründer kleiner und junger Unternehmen (KJU)  

Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Zielgruppe sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und junge Unternehmen, deren Gründung unter 5 Jahren her ist.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen können z.B. für Investitionen, Working Capital oder die Übernahme eines Unternehmens eingesetzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Engagements, die primär in Form einer stillen Beteiligung ausgereicht werden, belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro.

- Mit den Mitteln von bis zu 250.000 Euro können Gründer auch bestehende Unternehmen übernehmen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist als formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept mit tabellarischem Lebenslauf bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der LfA  

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.

 

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden:

– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,

– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,

– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,

– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,

– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in Bayern. Die Bürgschaftsquote beträgt für Betriebsmittelfinanzierungen höchstens 50 % und für die Investitionsfinanzierungen höchstens 80 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
  • http://www.lfa.de
 
Innovationskredit 4.0  

Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben

- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen

Beispiele

Als innovative Vorhaben wird die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat, gezählt.

 

Digitalisierungsvorhaben werden bei Produktion und Verfahren, Produkten sowie Strategie und Organisation gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss in Höhe von 2 % für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und 1 % für Vorhaben innovativer Unternehmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.

Weitere Informationen  
NBank Investkredit  

Das Förderdarlehen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Mit der Darlehensvergabe sollen Investitionen in Transformationsprozesse gefördert werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Energie und technologische Transformation sowie Umstellungsinvestitionen aufgrund der Beeinträchtigung von Lieferketten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen

Was wird gefördert?

- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen

- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen

- Anschaffung von Maschinen und Geräten

- Anschaffung von Medizintechnik

- Hofläden

- Energetische Baumaßnahmen

- Gewerblich geführte Ferienwohnungen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.

Weitere Informationen  
Innovationskapital Sachsen  

Mit dem neuen Beteiligungsprogramm „Innovationskapital Sachsen“ stärkt der Freistaat gezielt wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen als Teil des Bundesprogramms RegioInnoGrowth (RIG) aus dem Wachstumsfonds.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Startups oder wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen mit einem innovativen ökologischen, digitalen und sozialen Geschäftsmodell, welche den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Innovationskapital Sachsen unterstützt stark wachsende innovative Unternehmen in Sachsen, um frisches Kapital in die sächsische Innovationslandschaft zu bringen für den Wachstum der Hidden Champions von morgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR in Form einer stillen und/oder offenen Minderheitsbeteiligung

anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG, die im Vorfeld zu kontaktieren ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm eignet sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die den nächsten Schritt gehen möchten, um ihre Visionen verwirklichen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Sächsische Aufbaubank SAB; Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Beteiligungsgesellschaft SGB
  • https://sbg.sachsen.de/innovation.html
 
BBB-Express  

Expressbürgschaft für Unternehmen aus Bayern

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Unternehmen aus Bayern.

Was wird gefördert?

Bürgschaft im Hausbankverfahren.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).

Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.

Bewerbungsverfahren

Dieses Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert. Sie drucken lediglich am Ende der Erfassung den Antrag aus und schicken ihn unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank. Diese leitet es weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Bayern bietet mit "BBB-Express" ein Bürgschaftsprogramm, in welchem nach bereits wenigen Tagen eine Entscheidung über die Bürgschaft getroffen wird.

Weitere Informationen  
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