Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen
- Klimaschutztechnologien (erneuerbare Energien, Wasserstoff, CO₂-Management),
- Umweltschutzmaßnahmen (Luft-, Lärm-, Wasser-, Bodenschutz),
- Circular Economy (Recyclinganlagen, Ressourceneffizienz),
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Mobilität (klimaneutrale Fahrzeuge),
- Digitalisierung (digitale Prozesse und Produkte),
- Innovation (neue oder verbesserte Produkte und Verfahren).
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 10 Mio. Euro
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms
„NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation und Innovationskraft von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen; NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html
Bayern
Förderzeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden
Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern erhalten, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen.
Gefördert werden
- die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
- die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,
- die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
- weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
- bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
- bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
- bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
Förderanträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
Hinweis: Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.
eingeschränkt
Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/index.htm
Bayern
Zuwendungsanträge sind der Landesstelle vor dem 30. Juni des laufenden Jahres vorzulegen
Zu den nichtstaatlichen Museen, die von der Landesstelle betreut werden, zählen Einrichtungen, die von den Kommunen, also den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden, aber auch von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie etwa den Religionsgemeinschaften oder von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterhalten werden. Daneben spielen bei den nichtstaatlichen Museen auch privatrechtliche Formen der Trägerschaft eine wichtige Rolle: Hierzu zählen insbesondere die von Vereinen, von Stiftungen, von Firmen und Privatpersonen betriebenen Museen, sofern sie regelmäßig für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Konzepte (z. B. Machbarkeitsstudien, Nutzungs- und Ausstellungskonzepte)
- Museumseinrichtung und Ausstellungsgestaltung (außer Sonder- und Wechselausstellungen)
- Schaffung geeigneter konservatorischer Bedingungen für die Präsentation und Verwahrung von
Museumsgut in Ausstellungs- und Depoträumen, z. B. durch die Planung von Maßnahmen der
Klimastabilisierung und des Lichtschutzes sowie zur Einrichtung von Depots (präventive
Konservierung)
- Konservierung und Restaurierung von Museumsgut (aktive Konservierung)
- Projekte im Bereich der Inventarisation und Dokumentation sowie der Digitalisierung
- Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung von Museumsbeständen, insbesondere zur
Provenienzforschung
- Didaktische Erschließung von Museumsbeständen (z. B. durch Infographik oder audiovisuelle
Medien)
- Transferierung von Architekturobjekten in wissenschaftlich geleitete Freilichtmuseen
- Museumspädagogische Projekte, u. a. Planung und Einrichtung von museumspädagogischen
Räumen
- Nachhaltige Projekte der Öffentlichkeitsarbeit
- Ergänzung und Abrundung bestehender Sammlungen durch Erwerb in begründeten Einzelfällen
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt. Eine mehrjährige Förderung kommt ab einer Mindestfördersumme von 200 000 Euro bei zweijährigen Projekten bzw. von 300 000 Euro bei dreijährigen Projekten in Betracht; bei der Schaffung von befristeten Projektstellen sind Ausnahmen hiervon möglich.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind schriftlich bei der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern einzureichen. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Beschreibung des Projekts, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Terminplanung. Vor der Antragsstellung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referenten empfohlen.
eingeschränkt
Umfassendes Förderprogramm für nichtstaatliche Museen in Bayern, das unterschiedlichste Museumsträger in ihrer vielfältigen Tätigkeit als Bewahrer und Aussteller von Kulturgut unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen
- https://museumsberatung-bayern.de/foerderung
Bayern vorrangig in EFRE-Schwerpunktgebieten
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz:
– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),
– Sanierung von Gebäuden,
– Neubau von Gebäuden.
Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung
der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur
Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 45 Prozent für
kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw.
20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare online an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
eingeschränkt
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/#c38269
Bayern
Zielgruppe sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und junge Unternehmen, deren Gründung unter 5 Jahren her ist.
Die Beteiligungen können z.B. für Investitionen, Working Capital oder die Übernahme eines Unternehmens eingesetzt werden.
- Die Engagements, die primär in Form einer stillen Beteiligung ausgereicht werden, belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro.
- Mit den Mitteln von bis zu 250.000 Euro können Gründer auch bestehende Unternehmen übernehmen.
Der Antrag ist als formloses Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept mit tabellarischem Lebenslauf bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen.
nein
Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.baybg.de/loesungen/kleine-junge-unternehmen/
Bayern
Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.
Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
Verbürgt werden:
– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,
– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,
– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,
– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Die LfA Förderbank Bayern übernimmt im Rahmen der bayerischen Staatsbürgschaftsrichtlinien Ausfallbürgschaften bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in Bayern. Die Bürgschaftsquote beträgt für Betriebsmittelfinanzierungen höchstens 50 % und für die Investitionsfinanzierungen höchstens 80 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
ja
Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- http://www.lfa.de
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden
- Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Als innovative Vorhaben wird die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat, gezählt.
Digitalisierungsvorhaben werden bei Produktion und Verfahren, Produkten sowie Strategie und Organisation gefördert.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss in Höhe von 2 % für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und 1 % für Vorhaben innovativer Unternehmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.lfa.de/website/de/foerderangebote/transformation/innovation/innovationskredit/index.php
Niedersachsen
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen
- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen
- Anschaffung von Maschinen und Geräten
- Anschaffung von Medizintechnik
- Hofläden
- Energetische Baumaßnahmen
- Gewerblich geführte Ferienwohnungen
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.
- Zuwendungsgeber : NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/NBank-Investkredit-(NIK).html#wichtigeinformationen
Sachsen
Startups oder wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen mit einem innovativen ökologischen, digitalen und sozialen Geschäftsmodell, welche den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationskapital Sachsen unterstützt stark wachsende innovative Unternehmen in Sachsen, um frisches Kapital in die sächsische Innovationslandschaft zu bringen für den Wachstum der Hidden Champions von morgen.
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR in Form einer stillen und/oder offenen Minderheitsbeteiligung
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG, die im Vorfeld zu kontaktieren ist.
eingeschränkt
Das Förderprogramm eignet sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die den nächsten Schritt gehen möchten, um ihre Visionen verwirklichen zu können.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Sächsische Aufbaubank SAB; Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Beteiligungsgesellschaft SGB
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
Bayern
Unternehmen aus Bayern.
Bürgschaft im Hausbankverfahren.
Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).
Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.
Dieses Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert. Sie drucken lediglich am Ende der Erfassung den Antrag aus und schicken ihn unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank. Diese leitet es weiter.
nein
Die Bürgschaftsbank Bayern bietet mit "BBB-Express" ein Bürgschaftsprogramm, in welchem nach bereits wenigen Tagen eine Entscheidung über die Bürgschaft getroffen wird.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://www.bb-bayern.de/bbb-express/